OSZE kritisiert Einschränkung der Medienfreiheit in der Schweiz
Bern - Die OSZE kritisiert die Schweiz, weil ihre Justiz in der "CIA-Affäre" Ermittlungen gegen den "SonntagsBlick" aufgenommen hat. Der Beauftragte für Medienfreiheit verlangt, dass Schweizer Medien wegen der Publikation von Geheimdokumenten nicht belangt werden.
In einem Brief an die Bundesräte Christoph Blocher und Samuel Schmid schreibt der OSZE-Beauftragte Mikols Haraszti, dass die Schweiz im Strafgesetzbuch eine Lücke schliessen müsse.
Medien sollten nicht dafür bestraft werden, weil sie als vertraulich klassierte Informationen enthüllten, hat Haraszti in seinem Brief laut einer Mitteilung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) geschrieben. Dies gelte auch für militärische Geheimnisse.
Die Geheimhaltung sei Aufgabe der Behörden, nicht der Medien. Deshalb müssten bei Informationslecks einzig die Informanten bei den Behörden dafür verantwortlich gemacht werden und nicht die Medien, die die Information veröffentlicht hätten.
Der Sprecher von Bundesrat Blochers Justizdepartement (EJPD), Livio Zanolari, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, dass das Schreiben Harasztis eingetroffen sei. Der Zürcher "Tages-Anzeiger" hatte zuvor von dem Schreiben berichtet.
Bereits am Sonntag drückte Ägypten gegenüber der Schweiz ihren Unmut über die Veröffentlichung des Regierungfaxes im "SonntagsBlick" aus. Der Schweizer Botschafter, Charles-Edouard Held, wurde vom Aussenministerium in Kairo einbestellt.
Jean-Philippe Jeannerat, Sprecher des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), sagte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, Held habe dort das Bedauern der Schweizer Regierung ausgedrückt, sich aber nicht für den Vorfall entschuldigt.
Weiter habe der Botschafter erklärt, dass diese "Indiskretion nicht dem Willen der Regierung entspricht". Er habe dabei auf die beiden laufenden Untersuchungen des Bundesanwaltschaft und der Miliärjutziz verwiesen.
Gegen den "SonntagsBlick" ermittelt die Blochers Justizdepartement (EJPD) zugeordnete Bundesanwaltschaft (BA). Auch die Militärjustiz, die im VBS angesiedelt ist, hat Ermittlungen aufgenommen.
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Die Geheimhaltung sei Aufgabe der Behörden, nicht der Medien. Deshalb müssten bei Informationslecks einzig die Informanten bei den Behörden dafür verantwortlich gemacht werden und nicht die Medien, die die Information veröffentlicht hätten.
Der Sprecher von Bundesrat Blochers Justizdepartement (EJPD), Livio Zanolari, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, dass das Schreiben Harasztis eingetroffen sei. Der Zürcher "Tages-Anzeiger" hatte zuvor von dem Schreiben berichtet.
Bereits am Sonntag drückte Ägypten gegenüber der Schweiz ihren Unmut über die Veröffentlichung des Regierungfaxes im "SonntagsBlick" aus. Der Schweizer Botschafter, Charles-Edouard Held, wurde vom Aussenministerium in Kairo einbestellt.
Jean-Philippe Jeannerat, Sprecher des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), sagte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, Held habe dort das Bedauern der Schweizer Regierung ausgedrückt, sich aber nicht für den Vorfall entschuldigt.
Weiter habe der Botschafter erklärt, dass diese "Indiskretion nicht dem Willen der Regierung entspricht". Er habe dabei auf die beiden laufenden Untersuchungen des Bundesanwaltschaft und der Miliärjutziz verwiesen.
Gegen den "SonntagsBlick" ermittelt die Blochers Justizdepartement (EJPD) zugeordnete Bundesanwaltschaft (BA). Auch die Militärjustiz, die im VBS angesiedelt ist, hat Ermittlungen aufgenommen.
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sfux - 20. Jan, 08:01 Article 2522x read