Im Falle eines katastrophalen Notfalls wird Bush Diktator
Lee Rogers - Die Administration Bush hat eine Direktive mit der Bezeichnung „Direktive des Präsidenten zur Nationalen Sicherheit und zum Schutz des Heimatlandes“ (National Security and Homeland Security Presidential Directive) erlassen. Die Direktive erging am 9. Mai und fand weder in den etablierten noch in den alternativen Medien nennenswerte Beachtung. Dies ist verständlich angesichts der aufregenden Nachrichten um Ron Paul und die Einwanderungsfrage (der US Kongreßabgeordnete propagiert eine Beschränkung der Einwanderung in die USA, A.d.Ü.), aber diese Nachricht ist ebenso wichtig. In dieser Direktive erklärt George Bush, daß der Präsident im Falle eines „katastrophalen Notfalles“ damit beauftragt ist, die Aktivitäten für den Fortbestand einer verfassungsmäßigen Regierung zu leiten. Die Formulierungen dieser Direktive machen den Präsidenten im Falle einer solchen Katastrophe de facto zum Diktator.
Die Direktive definiert einen „katastrophalen Notfall“ folgendermaßen:
„Katastrophaler Notfall“ bezeichnet jedes Ereignis, das massenhafte Verluste an Menschenleben, Sachschäden oder Zerstörung verursacht, die Bevölkerung, Infrastruktur, Umwelt, Wirtschaft oder die Funktionen der Regierung der USA schwerwiegend beeinträchtigt, unabhängig davon, wo ein solches Ereignis eintritt.
Was bedeutet dies? Diese Definition ist vollständig subjektiver Einschätzung unterworfen und bietet keinerlei objektive Anhaltspunkte dafür, wie ein solches Ereignis aussehen müßte. Wenn man davon ausgeht, daß hiermit eine Katastrophe von der Größenordnung der Anschläge vom 11. September oder des Hurrikan Katrina gemeint ist, steht es außer Frage, daß die Vereinigten Staaten früher oder später ein solches Ereignis erleben werden. Wenn ein solches Ereignis eintritt, wird der Präsident ein Diktator mit dem Auftrag sein, eine verfassungsmäßig funktionierende Regierung sicherzustellen.
Die Formulierungen der Direktive sind verstörend, weil nicht festgelegt wird, daß der Präsident in einem solchen Fall gleichberechtigt mit den anderen Organen der Regierungsgewalt (Gesetzgebende Gewalt, Rechtsprechung, A.d.Ü.) zusammenarbeitet. Stattdessen wird eindeutig ausgesagt, daß es eine Zusammenarbeit zwischen den drei Gewalten geben wird, die vom Präsidenten koordiniert wird. Wenn der Präsident eine solche Zusammenarbeit koordiniert, macht ihn dies zum Verantwortlichen in allen drei Bereichen. Die Formulierung der Direktive steht in der Tradition des Orwellschen Doppelsprech, indem sie von einer Kooperation spricht und gleichzeitig festlegt, daß der Präsident dafür verantwortlich ist diese Zusammenarbeit zu koordinieren.
Die Direktive definiert den Fortbestand einer verfassungsmäßigen Regierung folgendermaßen:
Der „Fortbestand einer verfassungsmäßigen Regierung“ ("Enduring Constitutional Government" oder "ECG") bedeutet das Zusammenwirken von Exekutive, Legislative und der rechtsprechenden Gewalt der Bundesregierung unter Leitung des Präsidenten (Hervorhebung durch den Ü.), im Rahmen der Achtung* (comity) gegenüber den gesetzgebenden und den rechtsprechenden Teilen der Regierungsgewalt, und mit gebührendem Respekt vor der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung, um den verfassungsmäßigen Rahmen, nach dessen Maßgabe diese Nation regiert wird, und die Fähigkeit aller drei Bereiche der Regierungsgewalt, ihren verfassungsmäßigen Auftrag auszuführen, zu bewahren und für ordnungsgemäße Nachfolge (in den Ämtern, A.d.Ü) und angemessene Übergabe der Führung, sowie der Fähigkeit der Institutionen zur Zusammenarbeit und zur Aufrechterhaltung der wesentlichen nationalen Funktionen während eines katastrophalen Notfalls zu sorgen.
In der Folge bestimmt das Dokument Folgendes:
Der Präsident leitet die Aktivitäten der Bundesregierung, um den Fortbestand einer verfassungsgemäßen Regierung sicherzustellen.
Diese Direktive ist offenkundig verfassungswidrig, weil jeder der drei Bereiche Exekutive, Legislative und Judikative gleichberechtigt nebeneinander bestehen sollen. Den Präsidenten zum Verantwortlichen für die Koordinierung der Aktivitäten aller drei Gewalten zu erklären, macht den Präsidenten in Wirklichkeit zum Diktator, der allen Bereichen der Regierung sagen kann, was sie zu tun haben.
Schlimmer noch ist die Tatsache, daß der Minister für die Sicherheit des Heimatlandes (Homeland Security) als Leiter für die Koordinierung der Gesamtaktivitäten fungieren wird. Wir wissen bereits, daß das Ministerium für die Sicherheit des Heimatlandes nicht wirklich die Funktion hat, die Heimat zu sichern. In Wirklichkeit arbeitet dieses Ministerium daran, die Heimat zu versklaven, genauso wie das Innenministerium/“Heimatamt“ (Home Office) in Großbritannien aus jenem Land eine Orwellsche Hölle aus daueraktiven Überwachungskameras gemacht hat. Wenn eine Situation zu einem entsprechenden Notfall erklärt wird, können wir nur raten, welche Überraschungen das Ministerium für Heimatversklavung für uns bereithält.
Die Direktive selbst erkennt an, daß jeder der drei Bereiche der Regierung für seine jeweiligen Aktivitäten zur Sicherstellung des Fortbestandes der Regierung verantwortlich ist. Wenn dem so ist, warum muß der Präsident dann diese Aktivitäten für alle Bereiche koordinieren? Dies ist nichts weiter als eine Ermächtigung, die Macht zentralisiert und den Präsidenten im Falle eines sogenannten „katastrophalen Notfalls“ zu einem Diktator macht.
Es ist irrsinnig, daß diese Direktive es als ihren Zweck vorgibt, das Verfahren zur Gewährleistung einer funktionierenden verfassungsmäßigen Regierung festzulegen, während gleichzeitig die Worte in dem Dokument das vernichten, was eine funktionierende verfassungsmäßige Regierung eigentlich sein sollte.
Eine funktionierende verfassungsmäßige Regierung beinhaltet die Trennung dreier gleichberechtigter Gewalten voneinander. Diese Direktive aber legt fest, daß die Exekutive die Macht hat, die Aktivitäten der anderen Gewalten zu koordinieren. Diese Direktive stellt eine klare Verletzung des Gebots der Gewaltenteilung dar, und es sollte zornige Proteste seitens unserer Gesetzgeber über diesen anti-amerikanischen Schrott geben, den unser Präsident hier produziert hat.
Übersetzt von Hergen Matussik, überprüft von Eva-Luise Hirschmugl vom Übersetzungsbüro Tlaxcala
Die Direktive definiert einen „katastrophalen Notfall“ folgendermaßen:
„Katastrophaler Notfall“ bezeichnet jedes Ereignis, das massenhafte Verluste an Menschenleben, Sachschäden oder Zerstörung verursacht, die Bevölkerung, Infrastruktur, Umwelt, Wirtschaft oder die Funktionen der Regierung der USA schwerwiegend beeinträchtigt, unabhängig davon, wo ein solches Ereignis eintritt.
Was bedeutet dies? Diese Definition ist vollständig subjektiver Einschätzung unterworfen und bietet keinerlei objektive Anhaltspunkte dafür, wie ein solches Ereignis aussehen müßte. Wenn man davon ausgeht, daß hiermit eine Katastrophe von der Größenordnung der Anschläge vom 11. September oder des Hurrikan Katrina gemeint ist, steht es außer Frage, daß die Vereinigten Staaten früher oder später ein solches Ereignis erleben werden. Wenn ein solches Ereignis eintritt, wird der Präsident ein Diktator mit dem Auftrag sein, eine verfassungsmäßig funktionierende Regierung sicherzustellen.
Die Formulierungen der Direktive sind verstörend, weil nicht festgelegt wird, daß der Präsident in einem solchen Fall gleichberechtigt mit den anderen Organen der Regierungsgewalt (Gesetzgebende Gewalt, Rechtsprechung, A.d.Ü.) zusammenarbeitet. Stattdessen wird eindeutig ausgesagt, daß es eine Zusammenarbeit zwischen den drei Gewalten geben wird, die vom Präsidenten koordiniert wird. Wenn der Präsident eine solche Zusammenarbeit koordiniert, macht ihn dies zum Verantwortlichen in allen drei Bereichen. Die Formulierung der Direktive steht in der Tradition des Orwellschen Doppelsprech, indem sie von einer Kooperation spricht und gleichzeitig festlegt, daß der Präsident dafür verantwortlich ist diese Zusammenarbeit zu koordinieren.
Die Direktive definiert den Fortbestand einer verfassungsmäßigen Regierung folgendermaßen:
Der „Fortbestand einer verfassungsmäßigen Regierung“ ("Enduring Constitutional Government" oder "ECG") bedeutet das Zusammenwirken von Exekutive, Legislative und der rechtsprechenden Gewalt der Bundesregierung unter Leitung des Präsidenten (Hervorhebung durch den Ü.), im Rahmen der Achtung* (comity) gegenüber den gesetzgebenden und den rechtsprechenden Teilen der Regierungsgewalt, und mit gebührendem Respekt vor der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung, um den verfassungsmäßigen Rahmen, nach dessen Maßgabe diese Nation regiert wird, und die Fähigkeit aller drei Bereiche der Regierungsgewalt, ihren verfassungsmäßigen Auftrag auszuführen, zu bewahren und für ordnungsgemäße Nachfolge (in den Ämtern, A.d.Ü) und angemessene Übergabe der Führung, sowie der Fähigkeit der Institutionen zur Zusammenarbeit und zur Aufrechterhaltung der wesentlichen nationalen Funktionen während eines katastrophalen Notfalls zu sorgen.
In der Folge bestimmt das Dokument Folgendes:
Der Präsident leitet die Aktivitäten der Bundesregierung, um den Fortbestand einer verfassungsgemäßen Regierung sicherzustellen.
Diese Direktive ist offenkundig verfassungswidrig, weil jeder der drei Bereiche Exekutive, Legislative und Judikative gleichberechtigt nebeneinander bestehen sollen. Den Präsidenten zum Verantwortlichen für die Koordinierung der Aktivitäten aller drei Gewalten zu erklären, macht den Präsidenten in Wirklichkeit zum Diktator, der allen Bereichen der Regierung sagen kann, was sie zu tun haben.
Schlimmer noch ist die Tatsache, daß der Minister für die Sicherheit des Heimatlandes (Homeland Security) als Leiter für die Koordinierung der Gesamtaktivitäten fungieren wird. Wir wissen bereits, daß das Ministerium für die Sicherheit des Heimatlandes nicht wirklich die Funktion hat, die Heimat zu sichern. In Wirklichkeit arbeitet dieses Ministerium daran, die Heimat zu versklaven, genauso wie das Innenministerium/“Heimatamt“ (Home Office) in Großbritannien aus jenem Land eine Orwellsche Hölle aus daueraktiven Überwachungskameras gemacht hat. Wenn eine Situation zu einem entsprechenden Notfall erklärt wird, können wir nur raten, welche Überraschungen das Ministerium für Heimatversklavung für uns bereithält.
Die Direktive selbst erkennt an, daß jeder der drei Bereiche der Regierung für seine jeweiligen Aktivitäten zur Sicherstellung des Fortbestandes der Regierung verantwortlich ist. Wenn dem so ist, warum muß der Präsident dann diese Aktivitäten für alle Bereiche koordinieren? Dies ist nichts weiter als eine Ermächtigung, die Macht zentralisiert und den Präsidenten im Falle eines sogenannten „katastrophalen Notfalls“ zu einem Diktator macht.
Es ist irrsinnig, daß diese Direktive es als ihren Zweck vorgibt, das Verfahren zur Gewährleistung einer funktionierenden verfassungsmäßigen Regierung festzulegen, während gleichzeitig die Worte in dem Dokument das vernichten, was eine funktionierende verfassungsmäßige Regierung eigentlich sein sollte.
Eine funktionierende verfassungsmäßige Regierung beinhaltet die Trennung dreier gleichberechtigter Gewalten voneinander. Diese Direktive aber legt fest, daß die Exekutive die Macht hat, die Aktivitäten der anderen Gewalten zu koordinieren. Diese Direktive stellt eine klare Verletzung des Gebots der Gewaltenteilung dar, und es sollte zornige Proteste seitens unserer Gesetzgeber über diesen anti-amerikanischen Schrott geben, den unser Präsident hier produziert hat.
Übersetzt von Hergen Matussik, überprüft von Eva-Luise Hirschmugl vom Übersetzungsbüro Tlaxcala
sfux - 12. Jun, 08:47 Article 4949x read