Wie sich durch Zufall einmal die tägliche Polizei-Praxis entlarvte
Karl Weiss - Deutsche Staatsgewalt in Aktion. Gegen Links immer „volle Pulle“. Die „Weimarer republik“ lässt grüßen. Von einem demokratischen Staat hat das nichts. Was seit Urzeiten Praxis deutscher (und nicht nur deutscher) Polizisten ist, der Korpsgeist über alles, das gegenseitige „Absichern“ von Polizisten mit falschen Zeugenaussagen bei illegalen Übergriffen, wurde nun an einem konkreten Fall öffentlich und belegt. Selbstverständlich passiert den Polizisten trotzdem nichts. Die Staatsanwaltschaft hat entsprechende Anklagen bereits niedergeschlagen.
Was war geschehen?
Am 2. Oktober 2004 hatten einige Gewerkschaftseinheiten, attac, PDS und weitere Organisationen zu einem Protest gegen Hartz IV aufgerufen. 45 000 Menschen kamen zur Demonstration (nach Angaben der Veranstalter über 100 000). Sie ging vom Berliner Alexanderplatz durch die Friedrichstrasse und Unter den Linden. „Weg mit Hartz IV – das Volk sind wir“ war das Motto.
Die Staatsgewalt suchte nun einen Vorwand zum Eingreifen. Bald hatte sie einen gefunden. Ein paar Eier waren gegen die Fassade der VW-Vertretung Unter den Linden geworfen worden. Schließlich war Hartz VW-Vorstand.
Schon rückte die Polizei mit Hundertschaften an und zielte genau mitten in die Demonstration. Einer der ersten, der getroffen wurde, war der Junge Felix K. Man deckte ihn mit Faustschlägen ein und er ging kurzzeitig bewusstlos zu Boden. Wieder erwacht, führte man ihn im Polizeigriff ab, brachte ihn auf die Wache, ohne seine Verletzungen behandeln zu lassen, später auf die Hauptwache, ohne Zugang zu Rechtsbeistand noch zu einem Arzt, obwohl die Verletzungen offensichtlich waren, behandelte ihn erkennungsdienstlich - und ließ ihn dann laufen.
Es wurde eine Platzwunde an der Lippe von den Schlägen konstatiert, beide Augen waren zugeschwollen von den Misshandlungen. Am Hals hatte er Abschürfungen mit der Marke von Stiefelsohlen, mit denen er gewürgt und auf den Boden gedrückt worden war.
Hatten nun die Polizisten, die dafür verantwortlich waren, ein Problem? Oder jener, der das Einsatzkommando gegeben hatte? Misshandlung in polizeilicher Obhut? Unbegründete Festnahme? Nein, keineswegs. Man sprach sich ab: Der Felix sei vermummt gewesen, darum habe man ihn „schnappen“ müssen. Er habe sich mit Gewalt gegen seine Festnahme gewehrt, dabei u.a. einem Polizisten gegen die Schienbeine getreten, da habe man ihn überwältigen müssen gegen schweren Widerstand. Dabei könnte es sein, dass man auch einen Faustschlag verteilt habe.
So wurde den Felix angeklagt, nicht die Polizisten oder der für den unbegründeten Einsatz Verantwortliche.
Vor Gericht sagten die drei beteiligten Polizisten alles eakt gemäss der Absprache aus. Weder Richter noch Staatsanwalt schien aufzufallen, dass man von einem Faustschlag nicht eine aufgeplatzte Lippe und zwei zugeschwollene Augen haben kann. Auch der Tritt gegen das Schienbein wurde geglaubt, obwohl der betroffene Polizist sagte, er habe das nicht gespürt. Der dritte Polizist sagte aus, er habe nichts von mehreren Faustschlägen gesehen und so kam es, wie es in der deutschen Unrechtsjustiz kommen muss: Das Opfer wurde zum Täter und verurteilt zu Arrest, sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Der unsägliche Richter meinte, er müsse „eindringlich vor weiteren Straftaten gewarnt“ werden.
Soweit ging alles seinen geregelten Gang, wie in Deutschland (und nicht nur hier) üblich. Polizisten haben immer recht. Sie werden nicht einmal vereidigt, weil sie sowieso glaubwürdig sind. In diesem Fall sprachen die Verletzungen des Polizei-Opfers eine eindeutige Sprache, doch sie wurden einfach „übersehen“.
Dann allerdings kam eine kleine Unregelmässigkeit. Bei intensiven Suchen nach einschlägigen Fotos wurde Felix fündig. Es gibt ein Foto genau vom Moment seiner Festnahme und dem ersten Faustschlag, der ihn niederstreckte. Hier ist das Foto.
Man kann eindeutig sehen, er ist in keiner Weise vermummt, die Begründung für seine Festnahme ist also frei erfunden.
Nun ging Felix mit diesem Beweis in die Berufung vor dem Berliner Landgericht. Der Polizist, der bei einer Falschaussage erwischt wurde, wusste nichts weiter zu sagen als, dann sei es wohl ein Irrtum gewesen.
Wenn ich mit einem Trick über das Internet das Bankkonto meines Nachbarn anzapfe, erwischt werde und dann vor Gericht sage, das sei ein Irrtum gewesen, ob ich dann wohl davon komme?
Na, Felix wurde in der Berufung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte nun die gesetzliche Pflicht, die Falschaussage-Polizisten anzuklagen, tat es aber nicht. >Was kömmert mich eine gesetzliche Pflicht.<
Wenn ich meiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkomme und die Steuern nicht zahle, ob ich dann auch mit nichts wegkomme, wie dieser Staatsanwalt?
Schließlich wurde Anzeige gegen die Polizisten erstattet. Wegen Falschaussage und Körperverletzung im Amt. Antwort: Schweigen im Walde. Nach einem Jahr kommt endlich eine Reaktion: Der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein!
Die Begründung ist abenteuerlich. Felix hätte doch vermummt gewesen sein können, andere waren es ja auch. Die Perspektive des Fotos lasse Raum für Missverständnisse.
Das ist deutsche Staatsanwaltschaft im 3. Jahrtausend: Gegen Links immer auf Draht, gegen die eigene Truppe von der Polizei ist jede noch so lahme Ausrede gut.
Gute Nacht, Demokratie!
Was war geschehen?
Am 2. Oktober 2004 hatten einige Gewerkschaftseinheiten, attac, PDS und weitere Organisationen zu einem Protest gegen Hartz IV aufgerufen. 45 000 Menschen kamen zur Demonstration (nach Angaben der Veranstalter über 100 000). Sie ging vom Berliner Alexanderplatz durch die Friedrichstrasse und Unter den Linden. „Weg mit Hartz IV – das Volk sind wir“ war das Motto.
Die Staatsgewalt suchte nun einen Vorwand zum Eingreifen. Bald hatte sie einen gefunden. Ein paar Eier waren gegen die Fassade der VW-Vertretung Unter den Linden geworfen worden. Schließlich war Hartz VW-Vorstand.
Schon rückte die Polizei mit Hundertschaften an und zielte genau mitten in die Demonstration. Einer der ersten, der getroffen wurde, war der Junge Felix K. Man deckte ihn mit Faustschlägen ein und er ging kurzzeitig bewusstlos zu Boden. Wieder erwacht, führte man ihn im Polizeigriff ab, brachte ihn auf die Wache, ohne seine Verletzungen behandeln zu lassen, später auf die Hauptwache, ohne Zugang zu Rechtsbeistand noch zu einem Arzt, obwohl die Verletzungen offensichtlich waren, behandelte ihn erkennungsdienstlich - und ließ ihn dann laufen.
Es wurde eine Platzwunde an der Lippe von den Schlägen konstatiert, beide Augen waren zugeschwollen von den Misshandlungen. Am Hals hatte er Abschürfungen mit der Marke von Stiefelsohlen, mit denen er gewürgt und auf den Boden gedrückt worden war.
Hatten nun die Polizisten, die dafür verantwortlich waren, ein Problem? Oder jener, der das Einsatzkommando gegeben hatte? Misshandlung in polizeilicher Obhut? Unbegründete Festnahme? Nein, keineswegs. Man sprach sich ab: Der Felix sei vermummt gewesen, darum habe man ihn „schnappen“ müssen. Er habe sich mit Gewalt gegen seine Festnahme gewehrt, dabei u.a. einem Polizisten gegen die Schienbeine getreten, da habe man ihn überwältigen müssen gegen schweren Widerstand. Dabei könnte es sein, dass man auch einen Faustschlag verteilt habe.
So wurde den Felix angeklagt, nicht die Polizisten oder der für den unbegründeten Einsatz Verantwortliche.
Vor Gericht sagten die drei beteiligten Polizisten alles eakt gemäss der Absprache aus. Weder Richter noch Staatsanwalt schien aufzufallen, dass man von einem Faustschlag nicht eine aufgeplatzte Lippe und zwei zugeschwollene Augen haben kann. Auch der Tritt gegen das Schienbein wurde geglaubt, obwohl der betroffene Polizist sagte, er habe das nicht gespürt. Der dritte Polizist sagte aus, er habe nichts von mehreren Faustschlägen gesehen und so kam es, wie es in der deutschen Unrechtsjustiz kommen muss: Das Opfer wurde zum Täter und verurteilt zu Arrest, sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Der unsägliche Richter meinte, er müsse „eindringlich vor weiteren Straftaten gewarnt“ werden.
Soweit ging alles seinen geregelten Gang, wie in Deutschland (und nicht nur hier) üblich. Polizisten haben immer recht. Sie werden nicht einmal vereidigt, weil sie sowieso glaubwürdig sind. In diesem Fall sprachen die Verletzungen des Polizei-Opfers eine eindeutige Sprache, doch sie wurden einfach „übersehen“.
Dann allerdings kam eine kleine Unregelmässigkeit. Bei intensiven Suchen nach einschlägigen Fotos wurde Felix fündig. Es gibt ein Foto genau vom Moment seiner Festnahme und dem ersten Faustschlag, der ihn niederstreckte. Hier ist das Foto.
Man kann eindeutig sehen, er ist in keiner Weise vermummt, die Begründung für seine Festnahme ist also frei erfunden.
Nun ging Felix mit diesem Beweis in die Berufung vor dem Berliner Landgericht. Der Polizist, der bei einer Falschaussage erwischt wurde, wusste nichts weiter zu sagen als, dann sei es wohl ein Irrtum gewesen.
Wenn ich mit einem Trick über das Internet das Bankkonto meines Nachbarn anzapfe, erwischt werde und dann vor Gericht sage, das sei ein Irrtum gewesen, ob ich dann wohl davon komme?
Na, Felix wurde in der Berufung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte nun die gesetzliche Pflicht, die Falschaussage-Polizisten anzuklagen, tat es aber nicht. >Was kömmert mich eine gesetzliche Pflicht.<
Wenn ich meiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkomme und die Steuern nicht zahle, ob ich dann auch mit nichts wegkomme, wie dieser Staatsanwalt?
Schließlich wurde Anzeige gegen die Polizisten erstattet. Wegen Falschaussage und Körperverletzung im Amt. Antwort: Schweigen im Walde. Nach einem Jahr kommt endlich eine Reaktion: Der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein!
Die Begründung ist abenteuerlich. Felix hätte doch vermummt gewesen sein können, andere waren es ja auch. Die Perspektive des Fotos lasse Raum für Missverständnisse.
Das ist deutsche Staatsanwaltschaft im 3. Jahrtausend: Gegen Links immer auf Draht, gegen die eigene Truppe von der Polizei ist jede noch so lahme Ausrede gut.
Gute Nacht, Demokratie!
sfux - 3. Okt, 08:00 Article 5408x read
gegen diese Machenschaften helfen nur Beweise