Hartz IV führt in Obdachlosigkeit
Karl Weiss - Nun ist es offiziell: Hartz IV führt zur Obdachlosigkeit! Was bisher von den bürgerlichen Medien immer wieder in Frage gestellt und als “Panikmache“ bezeichnet wurde, was die Politiker von SPD und Grünen wie auch von FDP und CDU/CSU immer wieder bestritten („Niemand braucht wegen Hartz IV befürchten, obdachlos zu werden!“), ist bereits seit einiger Zeit für Manche Realität geworden und wurde nun auch offiziell von der Stadt Duisburg verkündet: Hartz IV führt zur Obdachlosigkeit.
Im Oktober 2004, drei Monate vor Inkrafttreten von Hartz IV, kurz nachdem die endgültige Version von Hartz IV verabschiedet war (aber noch nirgends zu erhalten war), hatte Elmar Getto eine umfangreiche Recherche gestartet, was mit Hartz IV auf die Menschen in Deutschland zukommt. Ein Sachbearbeiter beim Arbeitsamt gab Auskunft, ein spezialisierter Rechtsanwalt, ein kleiner Parteipolitiker und dazu wurden die Tageszeitungen und andere Publikationen ausgewertet. Obwohl damals zuverlässige Auskünfte fast nicht zu bekommen waren und vieles an der Gesetzgebung von den bürgerlichen Medien bewusst verharmlost wurde, um die Montagsdemos klein zu reden, gelang es Elmar, eine Vorausschau auf das neue Deutschland unter Hartz IV zu erstellen, die sich mehr und mehr als visionär erweist: „Hartz IV – Hindernisrennen ins Elend“.
Hier einige Auszüge, in denen speziell auf die Tendenz hingewiesen wird, die Hartz IV-Betroffenen in die Obdachlosigkeit zu drücken:
„... wer nicht jeden der „Arbeitsplätze“, die ihm zugewiesen werden – seien es die 1 € - Jobs oder ‚reguläre’ Billigarbeit - ausfüllen kann, ohne aus persönlichen Gründen entlassen zu werden oder selbst zu kündigen, bekommt Sanktionen oder Streichung – und damit kann er seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, muss Rechnungen unbezahlt lassen und geht damit den ersten Schritt auf dem Weg ohne Wiederkehr ins Elend.“
„... z.B. jene gehören, die bei der Arbeit einschlafen (Wächterjobs), jene, die wegen der Eintönigkeit der Arbeit ‚ausrasten’, jene, die unter der Schwerstarbeit zusammenbrechen, jene, die wegen der grossen Entfernung am Arbeitsplatz fehlen, jene, die sich nicht auf andauernd neue Arbeiten einstellen können und nicht zuletzt jene, die Fehler bei der Arbeit machen, sei es verursacht durch Schlafmangel durch stundenlange Anfahrtswege oder aus anderen Gründen. Es würde ja keine unzumutbaren Arbeiten oder Arbeiten in unzumutbaren Entfernungen mehr geben.“
„Entscheidet der „Agent“ (...) auf Sanktionen (vorgesehen sind Kürzungen von 10%, 20%, 30% und 60% der Leistungen) oder auf Streichen des ALG II (bei jungen Arbeitslosen), gibt es kein Entrinnen.“
„Selbst wenn man zum Beispiel noch jemanden hätte, der einem eine Rechtsschutzversicherung zahlte, damit man wenigstens noch anwaltlichen Rat und Hilfe einholen könnte, würde man sein „Recht“ erst nach Durchlaufen aller juristischen Instanzen bekommen – und dann wäre man längst obdachlos und hätte längst keine Adresse mehr, wo man noch zum Gericht vorgeladen werden könnte.“
„Er wird irgendetwas nicht mehr zahlen können, z.B. eine Strom- oder Nebenkosten-Rechnung, Geld, das für das Heizöl vorgesehen war, hierfür verwenden müssen, einen Teil der Miete schuldig bleiben müssen oder ähnliches. Damit ist der Anfang des unaufhaltsamen Abstiegs ins Elend gemacht, denn von was wollte er dies in Zukunft bezahlen? Auch wenn er versuchte, die Schulden um und um zu wenden, um Zeit zu gewinnen, es bliebe ja nichts übrig, von dem er bezahlen und aus der Falle wieder herauskommen könnte. Irgendwann würde man ihm lebenswichtige Dienste kappen (Strom, Gas, Wasser, Heizung) und/oder ihn aus der Wohnung werfen und nichts würde sein „Abgleiten“ in Obdachlosigkeit und Elend mehr aufhalten können.“
Dies ist nun genau, was einem Arbeitslosen in Duisburg geschah. Man strich ihm alles einschliesslich des Mietzuschusses und als er empört fragte, wie der denn noch leben sollte, beschied man ihm (vor Zeugen): "Die Stadt Duisburg erklärt, dass es sanktionierten alleinstehenden ALG II-Beziehern zuzumuten ist, obdachlos zu werden."
Damit wird Elmars damalige Aussage, Hartz IV als solches, wie auch das Abblasen der Montagsdemos durch einige „Linke“ sei objektiv ein Verbrechen, eindrucksvoll bestätigt.
Alle, die glaubten, man solle doch versuchen, einige wenige Veränderungen an Hartz IV zu erreichen und es dürfe nicht radikal die völlige Abschaffung gefordert werden, sind von der Wirklichkeit widerlegt. Das Motto, das die Montagsdemos noch heute verfolgen, ist richtig: „Weg mit Hartz IV, das Volk sind wir!
Wer bei den Montagsdemos mitmachen will, erfährt hier mehr.
Im Oktober 2004, drei Monate vor Inkrafttreten von Hartz IV, kurz nachdem die endgültige Version von Hartz IV verabschiedet war (aber noch nirgends zu erhalten war), hatte Elmar Getto eine umfangreiche Recherche gestartet, was mit Hartz IV auf die Menschen in Deutschland zukommt. Ein Sachbearbeiter beim Arbeitsamt gab Auskunft, ein spezialisierter Rechtsanwalt, ein kleiner Parteipolitiker und dazu wurden die Tageszeitungen und andere Publikationen ausgewertet. Obwohl damals zuverlässige Auskünfte fast nicht zu bekommen waren und vieles an der Gesetzgebung von den bürgerlichen Medien bewusst verharmlost wurde, um die Montagsdemos klein zu reden, gelang es Elmar, eine Vorausschau auf das neue Deutschland unter Hartz IV zu erstellen, die sich mehr und mehr als visionär erweist: „Hartz IV – Hindernisrennen ins Elend“.
Hier einige Auszüge, in denen speziell auf die Tendenz hingewiesen wird, die Hartz IV-Betroffenen in die Obdachlosigkeit zu drücken:
„... wer nicht jeden der „Arbeitsplätze“, die ihm zugewiesen werden – seien es die 1 € - Jobs oder ‚reguläre’ Billigarbeit - ausfüllen kann, ohne aus persönlichen Gründen entlassen zu werden oder selbst zu kündigen, bekommt Sanktionen oder Streichung – und damit kann er seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, muss Rechnungen unbezahlt lassen und geht damit den ersten Schritt auf dem Weg ohne Wiederkehr ins Elend.“
„... z.B. jene gehören, die bei der Arbeit einschlafen (Wächterjobs), jene, die wegen der Eintönigkeit der Arbeit ‚ausrasten’, jene, die unter der Schwerstarbeit zusammenbrechen, jene, die wegen der grossen Entfernung am Arbeitsplatz fehlen, jene, die sich nicht auf andauernd neue Arbeiten einstellen können und nicht zuletzt jene, die Fehler bei der Arbeit machen, sei es verursacht durch Schlafmangel durch stundenlange Anfahrtswege oder aus anderen Gründen. Es würde ja keine unzumutbaren Arbeiten oder Arbeiten in unzumutbaren Entfernungen mehr geben.“
„Entscheidet der „Agent“ (...) auf Sanktionen (vorgesehen sind Kürzungen von 10%, 20%, 30% und 60% der Leistungen) oder auf Streichen des ALG II (bei jungen Arbeitslosen), gibt es kein Entrinnen.“
„Selbst wenn man zum Beispiel noch jemanden hätte, der einem eine Rechtsschutzversicherung zahlte, damit man wenigstens noch anwaltlichen Rat und Hilfe einholen könnte, würde man sein „Recht“ erst nach Durchlaufen aller juristischen Instanzen bekommen – und dann wäre man längst obdachlos und hätte längst keine Adresse mehr, wo man noch zum Gericht vorgeladen werden könnte.“
„Er wird irgendetwas nicht mehr zahlen können, z.B. eine Strom- oder Nebenkosten-Rechnung, Geld, das für das Heizöl vorgesehen war, hierfür verwenden müssen, einen Teil der Miete schuldig bleiben müssen oder ähnliches. Damit ist der Anfang des unaufhaltsamen Abstiegs ins Elend gemacht, denn von was wollte er dies in Zukunft bezahlen? Auch wenn er versuchte, die Schulden um und um zu wenden, um Zeit zu gewinnen, es bliebe ja nichts übrig, von dem er bezahlen und aus der Falle wieder herauskommen könnte. Irgendwann würde man ihm lebenswichtige Dienste kappen (Strom, Gas, Wasser, Heizung) und/oder ihn aus der Wohnung werfen und nichts würde sein „Abgleiten“ in Obdachlosigkeit und Elend mehr aufhalten können.“
Dies ist nun genau, was einem Arbeitslosen in Duisburg geschah. Man strich ihm alles einschliesslich des Mietzuschusses und als er empört fragte, wie der denn noch leben sollte, beschied man ihm (vor Zeugen): "Die Stadt Duisburg erklärt, dass es sanktionierten alleinstehenden ALG II-Beziehern zuzumuten ist, obdachlos zu werden."
Damit wird Elmars damalige Aussage, Hartz IV als solches, wie auch das Abblasen der Montagsdemos durch einige „Linke“ sei objektiv ein Verbrechen, eindrucksvoll bestätigt.
Alle, die glaubten, man solle doch versuchen, einige wenige Veränderungen an Hartz IV zu erreichen und es dürfe nicht radikal die völlige Abschaffung gefordert werden, sind von der Wirklichkeit widerlegt. Das Motto, das die Montagsdemos noch heute verfolgen, ist richtig: „Weg mit Hartz IV, das Volk sind wir!
Wer bei den Montagsdemos mitmachen will, erfährt hier mehr.
sfux - 1. Feb, 20:17 Article 9829x read