Der HMK Skandal, Betrügereien der SpK Singen-Radolfzell, oder einfach nur Betriebunfälle der Justiz?
Heribert Kempen - Eine mittelständige Firmengruppe (HMK) bestehend aus 5 Gesellschaften (170 Festangestellte), als Konzern nach § 302 AktGes. verbunden, beschäftigte sich mit der Planung, Bauausführung und Immobilien-verwaltung. Die Betriebssitze waren in Penig, Dresden und Gailingen am Hochrhein, wo auch der Private des Unternehmers lag.
Durch verzögerte oder schleppende Bearbeitung von zugesagten Fördermitteln seitens der Förderbank SAB (Sächs. Aufbaubank) kam die Firmengruppe 1999 vorübergehend in Liquiditätsnot. Ein Antrag auf eine Stille Beteiligung der Sächs.
Beteiligungsgesellschaft (SBG) in Höhe von 2 Mio. wurde abgelehnt, weil die Baubranche im Zeitraum 1998 / 99 nicht mehr in das Raster der SBG passte. Da erhebliches Betriebsvermögen (Immobilien) und ausreichend freie Sicherheiten vorhanden waren, wurde seitens der SBG an die Hausbank - die Sparkasse Singen-Radolfzell - verwiesen.
Die Sparkasse beantragte sofort 2 Mio. Liquiditätshilfe – refinanzierte KFW Mittel – um auszuhelfen. Die vorübergehende notwendigste Liquidität in Höhe von 1 Mio. DM stellte sie vorab zur Verfügung und nach Bewilligung wurde diese direkt wieder zurückgeführt. Aus den subventionierten KFW Mitteln entnahm sie – zweckwidrig - zur Absicherung einer 440.000 DM Vertragserfüllungsbürgschaft als Sicherheit und verpfändete den Betrag aus den subventionierten Liquiditätsmitteln des Bundes, zum Bau der Schule Eigeltingen, welche von der HMK Gruppe erstellt wurde.
Mit dieser Zweckentfremdung von subventionierten Mitteln des Bundes schuf sie selbst wieder einen neuen Liquiditätsengpass, der zu einer neuen (weiteren) zusätzlichen Kreditvergabe + Zinsen von 500.000 DM führte. Die HMK Gruppe expandierte zur gleichen Zeit, legte mit der Sparkasse sogar noch ein Zins verbilligtes Finanzierungsprogramm auf, was von HMK subventioniert wurde, um private Eigenheimerwerber dauerhaft als Kunden der HMK und an die Bank zu binden.
Dann plötzlich, als die Stadt Penig/ Sa. notariell verbriefte Auflagen aus einem Grundstückskaufvertrag nachweislich nicht erfüllte, die zweifelsfrei eingeklagt werden konnten, stellte sie plötzlich keinerlei Kreditmittel mehr zur Verfügung, obwohl die HMK Gruppe da schon geraume Zeit sich in anerkannter Sanierungsphase befand. Die Folge war, der Unternehmer meldete die Baugesellschaft aus der HMK Gruppe in Insolvenz.
Der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter prüfte die Vorgänge, stellte volle Auftragsbücher und unfertige, aber noch nicht abgerechnete Bauleistungen im Werte von 5,7 Mio. DM in den Büchern und Baustellen fest und beschloss eine Auffanggesellschaft zu installieren, damit die unfertigen Bauleistungen wirtschaftlich realisiert wurden. Er gab dem Unternehmer aus der Masse der vorherigen insolventen Gesellschaft ein Darlehen über 200 TDM zur Gründung einer Auffanggesellschaft.
Die Betrügereien der Sparkasse Singen-Radolfzell:
Nach Gründung der Auffanggesellschaft baute die HMK Gruppe auf ihren alten Baustellen weiter, verkaufte erfolgreich Sanierungsobjekte, richtete MaBV Konten bei der Sparkasse Singen-Radolfzell zum Eingang der Bau -Kundengelder ein und wollte nun, nach dem das Problem mit der Stadt Penig bezüglich einer vertraglich vereinbarten - aber nicht gelieferten Zufahrtsmöglichkeit - ausgeklammert war, die Sanierung der HMK Gruppe zügig vorantreiben. Diesem Sanierungsbeschluss der Gläubigerversammlung stimmte die Hausbank – Spk. Singen-Radolfzell – ausdrücklich als federführende Bank zu. (In der Sanierungsphase darf eine Bank keine Kredite kündigen, wenn nicht eine schwerwiegende und nicht mehr korrigierbare Verschlechterung eintritt)
Die Kundengelder gingen bei der Sparkasse Singen-Radolfzell ein, wurden auf das bezeichnete Bauträgerkonto gutgeschrieben, als Mitarbeiter der Sparkasse - veruntreuende und vollmachlose - Überweisungsträger selber ausfüllten, um den Saldo bei der Sparkasse über MaBV geschützte Kundengelder (heimlich) wieder zurück zu führen. Das MaBV Bauträgerkonto mit den Kundeneinzahlungen wurde sprichwörtlich ausgeplündert...
Der Unternehmer bzw. die Bevollmächtigten aus der HMK bekamen keinen Zugang zu dem eigens eingerichteten Bauträgerkonto. Als der Widerstand von Seiten der HMK gegen diese Machenschaften immer stärker wurde – hat die Sparkasse die Konten bei allen 5 Gesellschaften, als auch die Privaten des Unternehmers geschlossen und 10 Monate später fingierte, rechtswidrige Kreditkündigungen nachgeschoben. Als der Unternehmer zumindest das Privathaus der Familie aus den Fängen der Sparkasse retten wollte, legte er über einen Anwalt 1.550.000 DM zur Ablösung bereit, um zumindest das Grundbuch für das Privathaus frei zu bekommen.
Die Sparkasse wollte unter einer Bedingung zustimmen:
Der Unternehmer sollte die veruntreuenden Überweisungen seitens der Sparkasse, aus den MaBV geschützten Kundengeldern nachträglich zustimmen und genehmigen.
Da der Unternehmer sich nicht mit der Beihilfe zur Untreue belasten wollte, hat er dieses Ansinnen abgelehnt.
Die Sparkasse ersteigerte das Haus selber, indem Sie 600.000 € mehr bot, als das Gutachten des Versteigerungsgerichtes forderte. Sie wollte den Unternehmer schlicht aus der Region vertreiben. Heute versucht sie mit 600.000 € Verlust, dass Haus wieder zu verkaufen.
In den nachfolgenden Gerichtsprozessen wurde bei Gericht gelogen und betrogen, die Staatsanwaltschaften weigerten sich gegen die Sparkasse tatsächlich zu ermitteln. Es wurde vertuscht und gedeckt.
Der Unternehmer wurde zum Pleitier und Querulant abgestempelt, verlor Haus, Vermögen und Unternehmen. Die Familie brach auseinander und der Unternehmer erkrankte auf Grund des Stresses schwer.
Dank guter Freunde die ihn unterstützten zog er ins Ausland, um sich des behördlichen Ärgers zu entziehen.
Die Betrügereien der Strafverfolgungsbehörden:
Die Geschädigten (Kunden der HMK Gruppe) als auch der Unternehmer stellten insgesamt rund 20 (!) Strafanzeigen bei der STA Konstanz. Allein 9 Strafanzeigen wegen des Vorwurfes des Prozessbetruges. Sämtliche Strafanzeigen, einschließlich der anschließenden Beschwerden bei der G-STA Karlsruhe, wurden eingestellt. Am 18.04.2008 fand auf Initiative eines im Ruhestand lebenden Journalisten bei der G-STA Karlsruhe ein Beschwerdegespräch statt, an dem der Journalist Dietmar Hipp vom Spiegel, TV Journalist Heinz Fassbender (ehem. WDR) ein Drehteam, 2 Anwälte und als Vertreter der Geschädigten der Unterzeichner teilnahmen.
LOSTA Gremmelmaier bat um erneute schriftliche Darstellung der Vorwürfe seitens der Anwälte unmittelbar an ihm, damit die Vorwürfe angeblich überprüft und aufgearbeitet werden könnten. Fazit: Es wurde wieder nichts geprüft, sondern weiter vertuscht! Man verschwieg weiterhin die positive Kenntnis der Betrügereien.
Der „Betriebsunfall“ bei der STA Konstanz – oder einfach nur „dumm gelaufen...“
In Folge einer Beiziehung von Ermittlungsakten während eines Zivilverfahrens am LG Landshut / Bayern, am 8.08.2008 bei der STA Konstanz stellte sich heraus, dass dort seit 5(!) Jahren bereits sämtliche belastenden Beweismittel lagerten, da sie im Zuge einer Durchsuchung am 9.10.2003 sichergestellt und beschlagnahmt wurden:
Es waren veruntreuende / gefälschte Überweisungsträger (Bitte überweisen Sie von meinem Konto...) von Sparkassenangestellten selbst ausgefüllt und ausgeführt, die Sparkasse operierte mit zwei(!) verschiedenen Varianten von Kreditbeschlüssen vom gleichen Tage bei Gericht, es waren falsche – Zeugenaussagen von Sparkassenmitarbeitern bei Gericht - abgegeben worden... Der Unternehmer wurde verleumdet.
In Wirklichkeit waren z. B. 5,1 Mio. DM Kredite einstimmig mit Unterschrift des Vorsitzenden genehmigt – aber dem Gericht unterschlagen worden. In den Kreditbeschlüssen war der Unternehmer auf Grund seiner langjährigen Geschäftsbeziehung als seriös, zuverlässig und korrekt beschrieben worden. Die Krönung war das Erkennen eines vorübergehenden Liquiditätsproblems - auf Grund verzögerter Fördermittelausreichung – aber wichtig - der ERTRAG der HMK Unternehmensgruppe würde stimmen... So stand es in den bestimmenden Willenserklärungen (Vorstandsbeschlüsse) des öffentlich rechtlichen Geldinstitutes...
Vor den Gerichten wurde mit Duldung / Deckung der STA Konstanz und G- STA Karlsruhe exakt das Gegenteil durch die Sparkasse behauptet...
Der angerichtete Schaden wurde gutachterlich auf 197 Mio. € zuzüglich 5 % Zinsen p. a. über den Discontsatz der EZB, seit dem 1.01.2001 ermittelt. Haften muss nach den gesetzl. Bestimmungen der Gewährträger der Sparkasse. Dies sind 2/3 der Gemeinden/Städte im Lkr. Konstanz. Dann gehen im Lkr. Konstanz „die Lichter aus...“
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse, gleichzeitiger OB von Singen und späterer Sozialminister von Ba-Wü, Andreas Renner, Mitglied des Bundesvorstandes der CDU, ließ persönlich adressierte Briefe an die Stadt- u. Verwaltungsräte unterschlagen, damit die Kontrollgremien nicht ihrer Prüfungspflicht nachkommen konnten. Ein Ex- Stadtratsmitglied steht als Zeuge zur Verfügung...
Jetzt kann man nachvollziehen, warum die regionale STA in Konstanz die beschlagnahmten Beweismittel nie ausgewertet – sondern vor den Geschädigten - unterdrückt hat.
GA_HMK_Gruppe_060908 (pdf, 924 KB)
Spass-kasse-singen-radolfzell.com
Durch verzögerte oder schleppende Bearbeitung von zugesagten Fördermitteln seitens der Förderbank SAB (Sächs. Aufbaubank) kam die Firmengruppe 1999 vorübergehend in Liquiditätsnot. Ein Antrag auf eine Stille Beteiligung der Sächs.
Beteiligungsgesellschaft (SBG) in Höhe von 2 Mio. wurde abgelehnt, weil die Baubranche im Zeitraum 1998 / 99 nicht mehr in das Raster der SBG passte. Da erhebliches Betriebsvermögen (Immobilien) und ausreichend freie Sicherheiten vorhanden waren, wurde seitens der SBG an die Hausbank - die Sparkasse Singen-Radolfzell - verwiesen.
Die Sparkasse beantragte sofort 2 Mio. Liquiditätshilfe – refinanzierte KFW Mittel – um auszuhelfen. Die vorübergehende notwendigste Liquidität in Höhe von 1 Mio. DM stellte sie vorab zur Verfügung und nach Bewilligung wurde diese direkt wieder zurückgeführt. Aus den subventionierten KFW Mitteln entnahm sie – zweckwidrig - zur Absicherung einer 440.000 DM Vertragserfüllungsbürgschaft als Sicherheit und verpfändete den Betrag aus den subventionierten Liquiditätsmitteln des Bundes, zum Bau der Schule Eigeltingen, welche von der HMK Gruppe erstellt wurde.
Mit dieser Zweckentfremdung von subventionierten Mitteln des Bundes schuf sie selbst wieder einen neuen Liquiditätsengpass, der zu einer neuen (weiteren) zusätzlichen Kreditvergabe + Zinsen von 500.000 DM führte. Die HMK Gruppe expandierte zur gleichen Zeit, legte mit der Sparkasse sogar noch ein Zins verbilligtes Finanzierungsprogramm auf, was von HMK subventioniert wurde, um private Eigenheimerwerber dauerhaft als Kunden der HMK und an die Bank zu binden.
Dann plötzlich, als die Stadt Penig/ Sa. notariell verbriefte Auflagen aus einem Grundstückskaufvertrag nachweislich nicht erfüllte, die zweifelsfrei eingeklagt werden konnten, stellte sie plötzlich keinerlei Kreditmittel mehr zur Verfügung, obwohl die HMK Gruppe da schon geraume Zeit sich in anerkannter Sanierungsphase befand. Die Folge war, der Unternehmer meldete die Baugesellschaft aus der HMK Gruppe in Insolvenz.
Der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter prüfte die Vorgänge, stellte volle Auftragsbücher und unfertige, aber noch nicht abgerechnete Bauleistungen im Werte von 5,7 Mio. DM in den Büchern und Baustellen fest und beschloss eine Auffanggesellschaft zu installieren, damit die unfertigen Bauleistungen wirtschaftlich realisiert wurden. Er gab dem Unternehmer aus der Masse der vorherigen insolventen Gesellschaft ein Darlehen über 200 TDM zur Gründung einer Auffanggesellschaft.
Die Betrügereien der Sparkasse Singen-Radolfzell:
Nach Gründung der Auffanggesellschaft baute die HMK Gruppe auf ihren alten Baustellen weiter, verkaufte erfolgreich Sanierungsobjekte, richtete MaBV Konten bei der Sparkasse Singen-Radolfzell zum Eingang der Bau -Kundengelder ein und wollte nun, nach dem das Problem mit der Stadt Penig bezüglich einer vertraglich vereinbarten - aber nicht gelieferten Zufahrtsmöglichkeit - ausgeklammert war, die Sanierung der HMK Gruppe zügig vorantreiben. Diesem Sanierungsbeschluss der Gläubigerversammlung stimmte die Hausbank – Spk. Singen-Radolfzell – ausdrücklich als federführende Bank zu. (In der Sanierungsphase darf eine Bank keine Kredite kündigen, wenn nicht eine schwerwiegende und nicht mehr korrigierbare Verschlechterung eintritt)
Die Kundengelder gingen bei der Sparkasse Singen-Radolfzell ein, wurden auf das bezeichnete Bauträgerkonto gutgeschrieben, als Mitarbeiter der Sparkasse - veruntreuende und vollmachlose - Überweisungsträger selber ausfüllten, um den Saldo bei der Sparkasse über MaBV geschützte Kundengelder (heimlich) wieder zurück zu führen. Das MaBV Bauträgerkonto mit den Kundeneinzahlungen wurde sprichwörtlich ausgeplündert...
Der Unternehmer bzw. die Bevollmächtigten aus der HMK bekamen keinen Zugang zu dem eigens eingerichteten Bauträgerkonto. Als der Widerstand von Seiten der HMK gegen diese Machenschaften immer stärker wurde – hat die Sparkasse die Konten bei allen 5 Gesellschaften, als auch die Privaten des Unternehmers geschlossen und 10 Monate später fingierte, rechtswidrige Kreditkündigungen nachgeschoben. Als der Unternehmer zumindest das Privathaus der Familie aus den Fängen der Sparkasse retten wollte, legte er über einen Anwalt 1.550.000 DM zur Ablösung bereit, um zumindest das Grundbuch für das Privathaus frei zu bekommen.
Die Sparkasse wollte unter einer Bedingung zustimmen:
Der Unternehmer sollte die veruntreuenden Überweisungen seitens der Sparkasse, aus den MaBV geschützten Kundengeldern nachträglich zustimmen und genehmigen.
Da der Unternehmer sich nicht mit der Beihilfe zur Untreue belasten wollte, hat er dieses Ansinnen abgelehnt.
Die Sparkasse ersteigerte das Haus selber, indem Sie 600.000 € mehr bot, als das Gutachten des Versteigerungsgerichtes forderte. Sie wollte den Unternehmer schlicht aus der Region vertreiben. Heute versucht sie mit 600.000 € Verlust, dass Haus wieder zu verkaufen.
In den nachfolgenden Gerichtsprozessen wurde bei Gericht gelogen und betrogen, die Staatsanwaltschaften weigerten sich gegen die Sparkasse tatsächlich zu ermitteln. Es wurde vertuscht und gedeckt.
Der Unternehmer wurde zum Pleitier und Querulant abgestempelt, verlor Haus, Vermögen und Unternehmen. Die Familie brach auseinander und der Unternehmer erkrankte auf Grund des Stresses schwer.
Dank guter Freunde die ihn unterstützten zog er ins Ausland, um sich des behördlichen Ärgers zu entziehen.
Die Betrügereien der Strafverfolgungsbehörden:
Die Geschädigten (Kunden der HMK Gruppe) als auch der Unternehmer stellten insgesamt rund 20 (!) Strafanzeigen bei der STA Konstanz. Allein 9 Strafanzeigen wegen des Vorwurfes des Prozessbetruges. Sämtliche Strafanzeigen, einschließlich der anschließenden Beschwerden bei der G-STA Karlsruhe, wurden eingestellt. Am 18.04.2008 fand auf Initiative eines im Ruhestand lebenden Journalisten bei der G-STA Karlsruhe ein Beschwerdegespräch statt, an dem der Journalist Dietmar Hipp vom Spiegel, TV Journalist Heinz Fassbender (ehem. WDR) ein Drehteam, 2 Anwälte und als Vertreter der Geschädigten der Unterzeichner teilnahmen.
LOSTA Gremmelmaier bat um erneute schriftliche Darstellung der Vorwürfe seitens der Anwälte unmittelbar an ihm, damit die Vorwürfe angeblich überprüft und aufgearbeitet werden könnten. Fazit: Es wurde wieder nichts geprüft, sondern weiter vertuscht! Man verschwieg weiterhin die positive Kenntnis der Betrügereien.
Der „Betriebsunfall“ bei der STA Konstanz – oder einfach nur „dumm gelaufen...“
In Folge einer Beiziehung von Ermittlungsakten während eines Zivilverfahrens am LG Landshut / Bayern, am 8.08.2008 bei der STA Konstanz stellte sich heraus, dass dort seit 5(!) Jahren bereits sämtliche belastenden Beweismittel lagerten, da sie im Zuge einer Durchsuchung am 9.10.2003 sichergestellt und beschlagnahmt wurden:
Es waren veruntreuende / gefälschte Überweisungsträger (Bitte überweisen Sie von meinem Konto...) von Sparkassenangestellten selbst ausgefüllt und ausgeführt, die Sparkasse operierte mit zwei(!) verschiedenen Varianten von Kreditbeschlüssen vom gleichen Tage bei Gericht, es waren falsche – Zeugenaussagen von Sparkassenmitarbeitern bei Gericht - abgegeben worden... Der Unternehmer wurde verleumdet.
In Wirklichkeit waren z. B. 5,1 Mio. DM Kredite einstimmig mit Unterschrift des Vorsitzenden genehmigt – aber dem Gericht unterschlagen worden. In den Kreditbeschlüssen war der Unternehmer auf Grund seiner langjährigen Geschäftsbeziehung als seriös, zuverlässig und korrekt beschrieben worden. Die Krönung war das Erkennen eines vorübergehenden Liquiditätsproblems - auf Grund verzögerter Fördermittelausreichung – aber wichtig - der ERTRAG der HMK Unternehmensgruppe würde stimmen... So stand es in den bestimmenden Willenserklärungen (Vorstandsbeschlüsse) des öffentlich rechtlichen Geldinstitutes...
Vor den Gerichten wurde mit Duldung / Deckung der STA Konstanz und G- STA Karlsruhe exakt das Gegenteil durch die Sparkasse behauptet...
Der angerichtete Schaden wurde gutachterlich auf 197 Mio. € zuzüglich 5 % Zinsen p. a. über den Discontsatz der EZB, seit dem 1.01.2001 ermittelt. Haften muss nach den gesetzl. Bestimmungen der Gewährträger der Sparkasse. Dies sind 2/3 der Gemeinden/Städte im Lkr. Konstanz. Dann gehen im Lkr. Konstanz „die Lichter aus...“
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse, gleichzeitiger OB von Singen und späterer Sozialminister von Ba-Wü, Andreas Renner, Mitglied des Bundesvorstandes der CDU, ließ persönlich adressierte Briefe an die Stadt- u. Verwaltungsräte unterschlagen, damit die Kontrollgremien nicht ihrer Prüfungspflicht nachkommen konnten. Ein Ex- Stadtratsmitglied steht als Zeuge zur Verfügung...
Jetzt kann man nachvollziehen, warum die regionale STA in Konstanz die beschlagnahmten Beweismittel nie ausgewertet – sondern vor den Geschädigten - unterdrückt hat.


sfux - 24. Nov, 19:18 Article 8101x read