Südafrikanischer Ex Apartheidrichter spricht Recht über ANC-Politiker
Dr. Alexander von Paleske - Am 12 September 2008 erklärte das Landgericht in Pietermaritzburg/Südafrika unter Vorsitz des Richters Chris Nicholson die Anklage gegen den Vorsitzenden der Regierungspartei ANC, Jacob Zuma wegen angeblicher Korruption für rechtswidrig und unzulässig. Der Grund: Rechtlich unerlaubte politische Einflussnahme auf die Anklagebehörde seitens des (damaligen)Staatspräsidenten Thabo Mbeki und fehlendes rechtliches Gehör.
Wir berichteten darüber.
Das Urteil führte zum Rücktritt Mbekis.
Nun hob das Berufungsgericht in Bloemfontein am 12. Januar 2009 unter Vorsitz des Richters Louis Harms das Urteil auf.
Ein Richter namens Harms
Bevor wir uns mit dem Urteil des Berufungsgerichts selbst beschäftigen scheint es erforderlich einen Blick auf die Vergangenheit dieses Richters Louis Harms zu werfen, eine wenig erbauliche Vergangenheit in der Tat.
Richter Harms gehörte in den 80er Jahren dem „Afrikaner Broederbond“ an, eine Art Geheimbund, in den nur aufgenommen wurde, wer strammer Befürworter der Apartheidpolitik und damit der brutalen Unterdrückung der schwarzen Mehrheit durch das Apartheidregime war.
Ausserdem waren natürlich nur Weisse (Buren) und nur Männer zugelassen.
1918 gegründet war es eine Organisation von immensem politischen Einfluss, ein Think Tank, eine Denkfabrik der rassistischen Buren-Ideologie, eine Organisation, die auch dafür sorgte, dass ihre Mitglieder in Stellen von Einfluss kamen. Alle Apartheid-Regierungschefs nach 1948 waren Mitglieder des Broederbonds.
.
Der frühere Premier Jan Smuts, der Südafrika an der Seite Grossbritanniens in den zweiten Weltkrieg führte und dessen Truppen entscheidenden Anteil an der Niederlage von Rommels Afrikakorps im Jahre 1942, hatten, der ersten Niederlage Hitlerdeutschlands noch vor Stalingrad, bezeichnete öffentlich den Broederbond als „eine gefährliche faschistische Organisation“
Aber seine Partei verlor 1948 die Wahlen gegen D.F. Malan, auch er ein Mitglied des Broederbondes, und der Beginn der brutalen Aparteidpolitik für fast 40 Jahre.
Verständlich, dass die Rassenideologie des Hitlerreiches im Broederbond auf breite Zustimmung stiess der Eintritt Südafrikas in den Krieg gegen Hitlerdeutschland hingegen auf Ablehnung (siehe Allister Sparks,The Mind of South Africa" 1990 S. 174 ff)).
Dieser Geheimbund erinnerte fatal an die Mafia-Loge P2 in Italien.
Harms und der Broederbond
Harms gab nach Ende der Apartheidzeit als Begründung für seinen Eintritt in den Broederbond an, er habe den Broederbond für eine „kulturelle Organisation“ gehalten. Eine Stellungnahme, die in ihrer Erbärmlichkeit kaum noch zu unterbieten ist.
Im Jahre 1990, nachdem der investigative Journalist Max du Preez in seiner Zeitung Vrye Weekblad aufgedeckt hatte dass das Civil Cooperation Bureau (CCB) eine von der Apartheidregierung unterhaltene Todesschwadron war, auf deren Konto ungezählte Morde und Mordversuche an Gegnern der Apartheidregierung gingen, da setzte der damalige Präsident de Klerk eine Kommission zur Untersuchung der Vorwürfe ein.
Die Harms-Kommission
Den Vorsitz hatte der Richter Louis Harms.
In der Kommission trat das ehemalige Mitglied der Todesschwadron CCB, Dirk Coetzee, auf und enthüllte die mörderischen Machenschaften in Vlakplaas und zwar Im Detail, mit Namen und Ortsangaben.
Der Vorsitzende Richter Harms bezeichnete die Aussagen von Coetzee in seinem Untersuchungsbericht als "Dreck".
Er nannte Coetzee ausserdem einen Psychopathen mit Verfolgungswahn (Peter Stiff, "Warfare by other Means" 2001 S. 417).
Gleiches galt für die Aussagen des Brigadegenerals Floris Mostert, der immerhin die Morde an dem Wissenschaftler Dr. David Webster in Johannesburg und dem Rechtsanwalt Adam Lubowski in Windhoek im Jahr 1989 mit Namen der Mörder dem Civil Cooperation Bureau zur Last legte (siehe Peter Stiff, "Warfare by other Means" 2001, S. 415f)
Harms stellte nach Anhörung von etlichen "Zeugen" aus dem Regierungsapparat fest, es habe keine Todeschwadron gegeben.
Was nicht sein darf auch nicht sein kann.
Und bei anderer Gelegenheit nannte er im Jahre 1989 Korruptionsvorwuerfe gegen Buren eine „Schmierkampagne gegen das Burenvolk“(Stiff aao S.417)
Die von Nelson Mandela unter Vorsitz des Erzbischofs Desmond Tutu eingesetzte Wahrheitskommission brachte die Wahrheit ans Licht, und stellte in ihrem Untersuchungsbericht fest, dass die Aussagen von Coetzee in allen Punkten richtig waren. Gleichzeitig bezeichnete sie den Bericht der Harms-Kommission als Blödsinn.
Heute ist es eine feststehende Tatsache, dass das CCB eine Todesschwadron war.
Das Urteil von Bloemfontein
Die Urteilsbegründung des Berufungsgerichts in Bloemfontein unter Vorsitz von Richter Harms liest sich teilweise wie eine Abrechnung mit einem politischen Gegner.
Da wird der Richter Nicholson mit Namen genannt, ein Richter, der früher als Anwalt etliche Apartheidgegner in Prozessen vertreten hatte.
In Gerichtsurteilen werden niemals die Richter der Vorinstanz persönlich genannt, weder in Deutschland, noch in Südafrika und noch dazu in einer Art und Weise, die einem juristische Feldzug denn einer abwägenden Entscheidung entsprechen. Da müsste es heissen – professionell gehandhabt – „die Vorinstanz“ oder „das Gericht der ersten Instanz“. Denn die Gerichte werden ja als staatliche Instanzen tätig iund nicht als Person. So aber versucht das Urteil von Bloemfontein die Entscheidung zu personifizieren.
Daher liest sich das Urteil eher wie eine persönliche Abrechnung mit den Ausführungen des Richters Nicholson und der wird auch nicht nur einmal, sondern gleich mehrmals beim Namen genannt.
Dabei ist die Auslegung des Paragraphen 179 Absatz 5 der südafrikanischen Verfassung , vergleichbar dem Artikel 103 des Grundgesetzes, der den Grundsatz des rechtlichen Gehörs regelt im Hinblick auf das staatsanwaltschaftliche Vorverfahren durchaus umstritten, darauf hätte das Gericht in Bloemfontein sich konzentrieren müssen. Das Urteil geht jedoch weit darüber hinaus.
Ein Richter namens Hartzenberg
Harms ist nicht der erste Richter, der, aus der Apartheidzeit kommend, umstrittene Urteile fällt.
Ganz in der Tradition steht der Richter Willie Hartzenberg, Bruder des rechtsradikalen Politikers Ferdi Hartzenberg.
Willie Hartzenberg führte den Vorsitz im Verfahren gegen den Arzt Dr. Wouter Basson, auch als „Dr. Mengele Südafrikas“ bezeichnet.
Wouter Basson wurde angeklagt, durch die Organisierung von Gift an der Tötung von Hunderten gefangengenommener Freiheitskämpfer der namibischen Befreiungsbewegung SWAPO beteiligt gewesen zu sein. Die so Getöteten wurden aus einem Flugzeug in dem Atlantik geworfen (siehe Peter Stiff, "Warfare by other Means" , 2001, Seite 107ff und NTI Country Overview South Africa).
Richter Willie Hartzenberg sprach Wouter Basson im April 2002 frei, nachdem er alle Anklagen wegen dieses Massenmordes aus dem Verfahren geworfen hatte, als „im Ausland begangen“
Erst das südafrikanische Verfassungsgericht legte fest, dass bei derartigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch eine parallele Gerichtsbarkeit in Südafrika trotz Begehung der Straftaten im Ausland gegeben sei.
Aber da das Verfahren kein zweites Mal durchgeführt werden kann, „nicht zweimal in derselben Sache“ im Englischen auch „Double Jeopardy“ im Lateinischen „ne bis in idem“genannt, kam Wouter Basson straflos davon, nicht ohne dass Richter Hartzenberg den Hauptbelastungszeugen Johan Theron als völlig unglaubwürdig darstellte. Harms lässt grüssen.
Ein ehemaliger rhodesischer Justizminister
Auch in dem Verfahren gegen Schabir Shaik, der Korruption angeklagt und zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, ein Urteil, das in Deutschland normalerweise nur für schwere Gewaltverbrechen zu erwarten ist, und welches das das Signal für den damaligen Staatspräsidenten Thabo Mbeki war, seinen Vize Jacob Zuma abzusetzen, hatte ein Richter mit unerquicklicher Vergangenheit den Vorsitz: Hilary Squires.
Einstmals Richter in Bulawayo/Simbabwe, damals Rhodesien genannt beschloss er Politiker zu werden. 1971 wurde er Parlamentsabgeordneter und fiel durch anti-britische Aeusserungen auf.
Von 1976-1978 war er Justizminister der rhodesischen Regierung unter Ian Smith.
Mit der Unabhängigkeit Simbabwes wollte er nichts zu tun haben und ging in das Apartheid-Südafrika. Dort wurde er wieder Richter.
Dass so ein Mann kein Erbarmen mit Schabir Shaik haben würde, der unter Lebensgefahr mit seinen Brüdern und seinem Vater über lange Zeit das Apartheidregime erbittert bekämpft hatte, versteht sich von selbst.
Vieles ähnelt der Situation der Bundesrepublik Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg, wo Altnazis in hohe Justizpositionen kamen und über die Verbrechen ihrer Gesinnungsgenossen zu Gericht sassen. Viele milde Urteile gab es.
Oder Freisprüche wie im Falle des Beisitzers am Volksgerichtshof, Rehse. Der hatte an 231 Todes-Terrorurteilen mitgewirkt. Bestraft wurde er nie.
Endentscheidung durch das Verfassungsgericht
Jacob Zuma will nun das Verfassungsgericht anrufen, das sicherlich mit den besten Richtern Südafrikas besetzt ist.
Jüngst wurde ein mutiger Richter, bekennender HIV-Positiver und bekennender Schwuler dorthin berufen: Edwin Cameron. Jahrelang hatte der erbittert die erbärmliche Politik des ehemaligen Staatspräsidenten Thabo Mbeki in Sachen HIV/Aids bekämpft.
Richter vom Schlage Harms, Squires oder Hartzenberg finden sich dort nicht.
Man darf mit Spannung auf deren Urteil warten.
E-Mail apaleske@gov.bw
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Wir berichteten darüber.
Das Urteil führte zum Rücktritt Mbekis.
Nun hob das Berufungsgericht in Bloemfontein am 12. Januar 2009 unter Vorsitz des Richters Louis Harms das Urteil auf.
Ein Richter namens Harms
Bevor wir uns mit dem Urteil des Berufungsgerichts selbst beschäftigen scheint es erforderlich einen Blick auf die Vergangenheit dieses Richters Louis Harms zu werfen, eine wenig erbauliche Vergangenheit in der Tat.
Richter Harms gehörte in den 80er Jahren dem „Afrikaner Broederbond“ an, eine Art Geheimbund, in den nur aufgenommen wurde, wer strammer Befürworter der Apartheidpolitik und damit der brutalen Unterdrückung der schwarzen Mehrheit durch das Apartheidregime war.
Ausserdem waren natürlich nur Weisse (Buren) und nur Männer zugelassen.
1918 gegründet war es eine Organisation von immensem politischen Einfluss, ein Think Tank, eine Denkfabrik der rassistischen Buren-Ideologie, eine Organisation, die auch dafür sorgte, dass ihre Mitglieder in Stellen von Einfluss kamen. Alle Apartheid-Regierungschefs nach 1948 waren Mitglieder des Broederbonds.
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Der frühere Premier Jan Smuts, der Südafrika an der Seite Grossbritanniens in den zweiten Weltkrieg führte und dessen Truppen entscheidenden Anteil an der Niederlage von Rommels Afrikakorps im Jahre 1942, hatten, der ersten Niederlage Hitlerdeutschlands noch vor Stalingrad, bezeichnete öffentlich den Broederbond als „eine gefährliche faschistische Organisation“
Aber seine Partei verlor 1948 die Wahlen gegen D.F. Malan, auch er ein Mitglied des Broederbondes, und der Beginn der brutalen Aparteidpolitik für fast 40 Jahre.
Verständlich, dass die Rassenideologie des Hitlerreiches im Broederbond auf breite Zustimmung stiess der Eintritt Südafrikas in den Krieg gegen Hitlerdeutschland hingegen auf Ablehnung (siehe Allister Sparks,The Mind of South Africa" 1990 S. 174 ff)).
Dieser Geheimbund erinnerte fatal an die Mafia-Loge P2 in Italien.
Harms und der Broederbond
Harms gab nach Ende der Apartheidzeit als Begründung für seinen Eintritt in den Broederbond an, er habe den Broederbond für eine „kulturelle Organisation“ gehalten. Eine Stellungnahme, die in ihrer Erbärmlichkeit kaum noch zu unterbieten ist.
Im Jahre 1990, nachdem der investigative Journalist Max du Preez in seiner Zeitung Vrye Weekblad aufgedeckt hatte dass das Civil Cooperation Bureau (CCB) eine von der Apartheidregierung unterhaltene Todesschwadron war, auf deren Konto ungezählte Morde und Mordversuche an Gegnern der Apartheidregierung gingen, da setzte der damalige Präsident de Klerk eine Kommission zur Untersuchung der Vorwürfe ein.
Die Harms-Kommission
Den Vorsitz hatte der Richter Louis Harms.
In der Kommission trat das ehemalige Mitglied der Todesschwadron CCB, Dirk Coetzee, auf und enthüllte die mörderischen Machenschaften in Vlakplaas und zwar Im Detail, mit Namen und Ortsangaben.
Der Vorsitzende Richter Harms bezeichnete die Aussagen von Coetzee in seinem Untersuchungsbericht als "Dreck".
Er nannte Coetzee ausserdem einen Psychopathen mit Verfolgungswahn (Peter Stiff, "Warfare by other Means" 2001 S. 417).
Gleiches galt für die Aussagen des Brigadegenerals Floris Mostert, der immerhin die Morde an dem Wissenschaftler Dr. David Webster in Johannesburg und dem Rechtsanwalt Adam Lubowski in Windhoek im Jahr 1989 mit Namen der Mörder dem Civil Cooperation Bureau zur Last legte (siehe Peter Stiff, "Warfare by other Means" 2001, S. 415f)
Harms stellte nach Anhörung von etlichen "Zeugen" aus dem Regierungsapparat fest, es habe keine Todeschwadron gegeben.
Was nicht sein darf auch nicht sein kann.
Und bei anderer Gelegenheit nannte er im Jahre 1989 Korruptionsvorwuerfe gegen Buren eine „Schmierkampagne gegen das Burenvolk“(Stiff aao S.417)
Die von Nelson Mandela unter Vorsitz des Erzbischofs Desmond Tutu eingesetzte Wahrheitskommission brachte die Wahrheit ans Licht, und stellte in ihrem Untersuchungsbericht fest, dass die Aussagen von Coetzee in allen Punkten richtig waren. Gleichzeitig bezeichnete sie den Bericht der Harms-Kommission als Blödsinn.
Heute ist es eine feststehende Tatsache, dass das CCB eine Todesschwadron war.
Das Urteil von Bloemfontein
Die Urteilsbegründung des Berufungsgerichts in Bloemfontein unter Vorsitz von Richter Harms liest sich teilweise wie eine Abrechnung mit einem politischen Gegner.
Da wird der Richter Nicholson mit Namen genannt, ein Richter, der früher als Anwalt etliche Apartheidgegner in Prozessen vertreten hatte.
In Gerichtsurteilen werden niemals die Richter der Vorinstanz persönlich genannt, weder in Deutschland, noch in Südafrika und noch dazu in einer Art und Weise, die einem juristische Feldzug denn einer abwägenden Entscheidung entsprechen. Da müsste es heissen – professionell gehandhabt – „die Vorinstanz“ oder „das Gericht der ersten Instanz“. Denn die Gerichte werden ja als staatliche Instanzen tätig iund nicht als Person. So aber versucht das Urteil von Bloemfontein die Entscheidung zu personifizieren.
Daher liest sich das Urteil eher wie eine persönliche Abrechnung mit den Ausführungen des Richters Nicholson und der wird auch nicht nur einmal, sondern gleich mehrmals beim Namen genannt.
Dabei ist die Auslegung des Paragraphen 179 Absatz 5 der südafrikanischen Verfassung , vergleichbar dem Artikel 103 des Grundgesetzes, der den Grundsatz des rechtlichen Gehörs regelt im Hinblick auf das staatsanwaltschaftliche Vorverfahren durchaus umstritten, darauf hätte das Gericht in Bloemfontein sich konzentrieren müssen. Das Urteil geht jedoch weit darüber hinaus.
Ein Richter namens Hartzenberg
Harms ist nicht der erste Richter, der, aus der Apartheidzeit kommend, umstrittene Urteile fällt.
Ganz in der Tradition steht der Richter Willie Hartzenberg, Bruder des rechtsradikalen Politikers Ferdi Hartzenberg.
Willie Hartzenberg führte den Vorsitz im Verfahren gegen den Arzt Dr. Wouter Basson, auch als „Dr. Mengele Südafrikas“ bezeichnet.
Wouter Basson wurde angeklagt, durch die Organisierung von Gift an der Tötung von Hunderten gefangengenommener Freiheitskämpfer der namibischen Befreiungsbewegung SWAPO beteiligt gewesen zu sein. Die so Getöteten wurden aus einem Flugzeug in dem Atlantik geworfen (siehe Peter Stiff, "Warfare by other Means" , 2001, Seite 107ff und NTI Country Overview South Africa).
Richter Willie Hartzenberg sprach Wouter Basson im April 2002 frei, nachdem er alle Anklagen wegen dieses Massenmordes aus dem Verfahren geworfen hatte, als „im Ausland begangen“
Erst das südafrikanische Verfassungsgericht legte fest, dass bei derartigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch eine parallele Gerichtsbarkeit in Südafrika trotz Begehung der Straftaten im Ausland gegeben sei.
Aber da das Verfahren kein zweites Mal durchgeführt werden kann, „nicht zweimal in derselben Sache“ im Englischen auch „Double Jeopardy“ im Lateinischen „ne bis in idem“genannt, kam Wouter Basson straflos davon, nicht ohne dass Richter Hartzenberg den Hauptbelastungszeugen Johan Theron als völlig unglaubwürdig darstellte. Harms lässt grüssen.
Ein ehemaliger rhodesischer Justizminister
Auch in dem Verfahren gegen Schabir Shaik, der Korruption angeklagt und zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, ein Urteil, das in Deutschland normalerweise nur für schwere Gewaltverbrechen zu erwarten ist, und welches das das Signal für den damaligen Staatspräsidenten Thabo Mbeki war, seinen Vize Jacob Zuma abzusetzen, hatte ein Richter mit unerquicklicher Vergangenheit den Vorsitz: Hilary Squires.
Einstmals Richter in Bulawayo/Simbabwe, damals Rhodesien genannt beschloss er Politiker zu werden. 1971 wurde er Parlamentsabgeordneter und fiel durch anti-britische Aeusserungen auf.
Von 1976-1978 war er Justizminister der rhodesischen Regierung unter Ian Smith.
Mit der Unabhängigkeit Simbabwes wollte er nichts zu tun haben und ging in das Apartheid-Südafrika. Dort wurde er wieder Richter.
Dass so ein Mann kein Erbarmen mit Schabir Shaik haben würde, der unter Lebensgefahr mit seinen Brüdern und seinem Vater über lange Zeit das Apartheidregime erbittert bekämpft hatte, versteht sich von selbst.
Vieles ähnelt der Situation der Bundesrepublik Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg, wo Altnazis in hohe Justizpositionen kamen und über die Verbrechen ihrer Gesinnungsgenossen zu Gericht sassen. Viele milde Urteile gab es.
Oder Freisprüche wie im Falle des Beisitzers am Volksgerichtshof, Rehse. Der hatte an 231 Todes-Terrorurteilen mitgewirkt. Bestraft wurde er nie.
Endentscheidung durch das Verfassungsgericht
Jacob Zuma will nun das Verfassungsgericht anrufen, das sicherlich mit den besten Richtern Südafrikas besetzt ist.
Jüngst wurde ein mutiger Richter, bekennender HIV-Positiver und bekennender Schwuler dorthin berufen: Edwin Cameron. Jahrelang hatte der erbittert die erbärmliche Politik des ehemaligen Staatspräsidenten Thabo Mbeki in Sachen HIV/Aids bekämpft.
Richter vom Schlage Harms, Squires oder Hartzenberg finden sich dort nicht.
Man darf mit Spannung auf deren Urteil warten.
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