„Revolutionärer“ Gesundheitsminister Karl Lauterbach, ein krankes Gesundheitswesen, und eine insolvente Pflegeversicherung
Dr. Alexander von Paleske --- 10.10.2024
Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach bezeichnet seine Pläne zur Reform im Gesundheitswesen als eine „Revolution“ (stationäre Behandlung in Krankenhäusern) oder zumindest als „grosse Reform“ die bald kommen soll (bei der Pflegeversicherung).
Tatsache ist, das der Gesundheitsmiinister Lauterbach durch die mit der damaligen SPD Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ausgeheckte Krankenhausreform - mit der Einführung von Fallpauschalen statt der bis dato geltenden Bettenpauschale - viele Krankenhäuser in die Insolvenz getrieben hat, insbesondere diejenigen, die in der Grundversorgung vorwiegend multimorbide und chronisch kranke Patienten behandeln.
Lauterbachs Scheinrevolution
Jetzt stehe eine „Revolution im Gesundheitswesen“ bevor, behauptet der Gesundheitsminister, die aber in Wirklichkeit ein kaum verhülltes Kostendämpfungsprogramm ist. Und wie es bei Kostendämpfungspriogrammen nun mal so ist, zu einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung mit erwartbaren langen Wegen zu Kliniken, und lang und länger werdenden Wartelisten führen dürfte. Wir haben in mehreren Beitrágen immer wieder darauf hingewiesen.
Das ist der erste Lauterbach-Streich, und der zweite.folgt sogleich
Nun machte vorgestern Schlagzeilen, was längst erwartbar war: Die Pflegeversicherung hat massive Finanzprobleme. In der Presse hiess es, sie sei insolvent, was Lauterbach prompt bestritt.
Am Sachverhalt, dass die Pfegeversicherung ihren Verpflichtungen ab Februar 2025 nicht mehr nachkommen kann, ändert sich dadurch aber nichts, denn ohne Zuschüsse des Bundes, wobei unklar ist, woher die bei der angespannten Haushaltslage kommen sollen, ist die Pflegeversicherung bald zahlungsunfähig: der klassische Fall der Insolvenz.
Kaum überraschend
Das alles kommt kaum überraschend, wohl aber offenbar für den Professor Lauterbach. Der hatte wohl gehofft, 2023 werde es nur rund 50.000 weitere pflegebedürftige Menschen geben, aber stattdessen waren es mehr als 360.00.
Aufgrund der Zunahme der Lebenserwartung gibt es eben immer mehr Pflegebedürftige – eine Binsenweisheit, für die die man keinen Professorentitel braucht.Offenbar waren die niedrigeren Zahlen Lauterbachs Wunschdenken, statt Faktencheck und solider Prognose.
Hinzu kommt, dass bei zunehmender Lebenserwartung mehr Menschen in eine höhere Pflegestufe kommen, da gebrechlicher , und mehr auf Hilfe angewiesen, was die Pflegeversicherung entsprechend mehr Geld kostet.
Statt Faktenanalyse Rumdokterei
Statt also einer soliden Faktenanalyse die ihn gezwungen hätte, langst die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um den Kollaps der Pflegeversichwerung zu verhindern, dokterte Lauterbach die jüngste Pflegereform zusammen, , die zwar die Pflegebedürftigen entlastete, aber wohl bis 2030 etwa 127 Milliarden Euro kosten wird, wie das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherungen errechnet hat, und für die es bisher keine Deckung gibt. Damit dürfte diese Reform alsbald wieder kassiert werden.
Alle warten gespannt
Nun warten alle gespannt auf die Reform der Pflege, die demnächst vorgelegt werden soll. Vorgestern wollte Lauterbach bei Markus Lanz die Katze nicht aus dem Sack lassen, dabei ist in Grundzügen klar, was Lauterbach auch hier vorhat:
- Höhere Betragszahlung zur Pflegeversicherung
- Teilkostendeckung durch die ohnehin schon klammen Kommunen.
- Kostendämpfung
Was sie nicht enthalten wird: die Besserverdienenden zur Finanzierung der Pflegeversicherung mit heranzuziehen: Einfach durch Erhöhung, besser noch: Beseitigung der Beitragsbemessungsgrenze, die zur Zeit bei 5175 Euro liegt. Sie bezeichnet den Teil des Monatsgehalts, bis zu dem Pflegebeiträge zu zahlen sind. Klar dass Finanzminister Lindner dagegen ist, denn das betrifft ja seine Klientel.
Das Resultat
Das erwartbare Resultat der angekündigten Lauterbach-Pflege-Reform: Zunehmende Belastung der Beitragszahler bei Verschlechterung der Pflege.
Aber, wie auch bei Lauterbachs „Revoltion im Krankenhauswesen“ ist das natürlich noch nicht alles.
Schon heute reicht die Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten einer Unterbringung im Pflegeheim zu bezahlen, denn die Kosten sind massiv angestiegen durch die gestiegenen Vorhaltekosten der Heime:
- Personalkosten,
- Kosten für die Pflegeausbildung,
- vor allem die deutlich gestiegenen Kosten für Energie,
- die allgemeine Inflation insbesondere bei Nahrungsmitteln.
- Hinzu kommen die Extraausgaben während der Corona-Epidemie, die nicht von den Kassen oder vom Fiskus übernommen wurden.
Die Folge: Die Schere zwischen den geforderten Heimkosten und dem Zuschuss der Pflegeversicherung ist schon jetzt gross, wird immer grösser, und muss zunächst einmal von Heimbewohnern gestemmt werden. Dazu sind viele HeimwohnerInnen aber gar nicht mehr in der Lage - also muss Bürgergeld beantragt werden.
In Zukunft werden daher mehr und mehr HeimbewohnerInnen ihre finanziellen Mittel und Reserven voll einsetzen müssen, um die Heimkosten zu finanzieren, bevor sie dann als Bedürftige - als Bittsteller - Bürgergeld bentragen können. Bürgergeld, für das die ohnehin im finanziellen Dauerstress befindlichen Kommunen aufkommen müssen.
Ebenfalls könnten, das würde nicht überraschen, auch die unterhaltspflichtigen Angehörigen das sind idR die leiblichen Kinder, wieder verstärkt und weit umfassender zur Finanzierung der Pflege mit herangezogen werden.
"Reformaffine „Giftpfeile"
Lauterbach wäre nicht Lauterbach, wenn er nicht noch ein paar „reformaffine Giftpfeile“ im Köcher hätte. .Wie schon bei der Krankenhausbehandlung liegt ihm die Kostendämpfung ganz besonders am Herzen.
Nun lassen sich in der Heimpflege selbst die Kosten kaum senken, jedenfall bei den jetzigen Vorgaben. Aber die Pflegeversicherung bezahlt ja stattdessen auch die wesentlich billigere ambulante Pflege durch ambulante Pflegedienste, und die soll ganz gewiss expandiert werden,und es „hilft“, dass eine ganze Reihe von Pflegeheimen bereits dichtgemacht hat, bzw. wird teilweise oder ganz dichtmachen müssen, weil sie nicht ausreichend festangestelltes Pflegepersonal haben, und daher Zeitarbeiter - wenn verfügbar - anheuern müssen, was zu einer nicht unwesentlichen Erhöhung der Personalkosten führt.
Die ambulante Versorgung aber krankt - abgesehen vom auch dortigen Personalmangel - vor allem daran, zeitlich so getaktet zu sein, dass kaum Zeit für eine umfassende Pflege und ein Gespräch mit den Pflegebedürftigen bleibt. Für eine Ausdehnung der ambulanten Pflege fehlen daher alle Voraussetzungen. Bleibt die Pflege durch Angehörige, sofern vorhanden und in der Lage.
.
Fazit:
Wenn Karl Lauterbach (Ex-CDU und jetzt SPD), der - anders als Aussenministerin Baerbock und Wirtschaftsminister Habeck (beide B.90/Grüne) - gute Chancen hat, auch der nächsten Bundesregierung noch anzugehören, von „Grossen Reformen“oder gar von „Revolution“ redet, dann muss mit dem Schlimmsten gerechnet werden.
Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach bezeichnet seine Pläne zur Reform im Gesundheitswesen als eine „Revolution“ (stationäre Behandlung in Krankenhäusern) oder zumindest als „grosse Reform“ die bald kommen soll (bei der Pflegeversicherung).
Tatsache ist, das der Gesundheitsmiinister Lauterbach durch die mit der damaligen SPD Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ausgeheckte Krankenhausreform - mit der Einführung von Fallpauschalen statt der bis dato geltenden Bettenpauschale - viele Krankenhäuser in die Insolvenz getrieben hat, insbesondere diejenigen, die in der Grundversorgung vorwiegend multimorbide und chronisch kranke Patienten behandeln.
Lauterbachs Scheinrevolution
Jetzt stehe eine „Revolution im Gesundheitswesen“ bevor, behauptet der Gesundheitsminister, die aber in Wirklichkeit ein kaum verhülltes Kostendämpfungsprogramm ist. Und wie es bei Kostendämpfungspriogrammen nun mal so ist, zu einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung mit erwartbaren langen Wegen zu Kliniken, und lang und länger werdenden Wartelisten führen dürfte. Wir haben in mehreren Beitrágen immer wieder darauf hingewiesen.
Das ist der erste Lauterbach-Streich, und der zweite.folgt sogleich
Nun machte vorgestern Schlagzeilen, was längst erwartbar war: Die Pflegeversicherung hat massive Finanzprobleme. In der Presse hiess es, sie sei insolvent, was Lauterbach prompt bestritt.
Am Sachverhalt, dass die Pfegeversicherung ihren Verpflichtungen ab Februar 2025 nicht mehr nachkommen kann, ändert sich dadurch aber nichts, denn ohne Zuschüsse des Bundes, wobei unklar ist, woher die bei der angespannten Haushaltslage kommen sollen, ist die Pflegeversicherung bald zahlungsunfähig: der klassische Fall der Insolvenz.
Kaum überraschend
Das alles kommt kaum überraschend, wohl aber offenbar für den Professor Lauterbach. Der hatte wohl gehofft, 2023 werde es nur rund 50.000 weitere pflegebedürftige Menschen geben, aber stattdessen waren es mehr als 360.00.
Aufgrund der Zunahme der Lebenserwartung gibt es eben immer mehr Pflegebedürftige – eine Binsenweisheit, für die die man keinen Professorentitel braucht.Offenbar waren die niedrigeren Zahlen Lauterbachs Wunschdenken, statt Faktencheck und solider Prognose.
Hinzu kommt, dass bei zunehmender Lebenserwartung mehr Menschen in eine höhere Pflegestufe kommen, da gebrechlicher , und mehr auf Hilfe angewiesen, was die Pflegeversicherung entsprechend mehr Geld kostet.
Statt Faktenanalyse Rumdokterei
Statt also einer soliden Faktenanalyse die ihn gezwungen hätte, langst die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um den Kollaps der Pflegeversichwerung zu verhindern, dokterte Lauterbach die jüngste Pflegereform zusammen, , die zwar die Pflegebedürftigen entlastete, aber wohl bis 2030 etwa 127 Milliarden Euro kosten wird, wie das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherungen errechnet hat, und für die es bisher keine Deckung gibt. Damit dürfte diese Reform alsbald wieder kassiert werden.
Alle warten gespannt
Nun warten alle gespannt auf die Reform der Pflege, die demnächst vorgelegt werden soll. Vorgestern wollte Lauterbach bei Markus Lanz die Katze nicht aus dem Sack lassen, dabei ist in Grundzügen klar, was Lauterbach auch hier vorhat:
- Höhere Betragszahlung zur Pflegeversicherung
- Teilkostendeckung durch die ohnehin schon klammen Kommunen.
- Kostendämpfung
Was sie nicht enthalten wird: die Besserverdienenden zur Finanzierung der Pflegeversicherung mit heranzuziehen: Einfach durch Erhöhung, besser noch: Beseitigung der Beitragsbemessungsgrenze, die zur Zeit bei 5175 Euro liegt. Sie bezeichnet den Teil des Monatsgehalts, bis zu dem Pflegebeiträge zu zahlen sind. Klar dass Finanzminister Lindner dagegen ist, denn das betrifft ja seine Klientel.
Das Resultat
Das erwartbare Resultat der angekündigten Lauterbach-Pflege-Reform: Zunehmende Belastung der Beitragszahler bei Verschlechterung der Pflege.
Aber, wie auch bei Lauterbachs „Revoltion im Krankenhauswesen“ ist das natürlich noch nicht alles.
Schon heute reicht die Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten einer Unterbringung im Pflegeheim zu bezahlen, denn die Kosten sind massiv angestiegen durch die gestiegenen Vorhaltekosten der Heime:
- Personalkosten,
- Kosten für die Pflegeausbildung,
- vor allem die deutlich gestiegenen Kosten für Energie,
- die allgemeine Inflation insbesondere bei Nahrungsmitteln.
- Hinzu kommen die Extraausgaben während der Corona-Epidemie, die nicht von den Kassen oder vom Fiskus übernommen wurden.
Die Folge: Die Schere zwischen den geforderten Heimkosten und dem Zuschuss der Pflegeversicherung ist schon jetzt gross, wird immer grösser, und muss zunächst einmal von Heimbewohnern gestemmt werden. Dazu sind viele HeimwohnerInnen aber gar nicht mehr in der Lage - also muss Bürgergeld beantragt werden.
In Zukunft werden daher mehr und mehr HeimbewohnerInnen ihre finanziellen Mittel und Reserven voll einsetzen müssen, um die Heimkosten zu finanzieren, bevor sie dann als Bedürftige - als Bittsteller - Bürgergeld bentragen können. Bürgergeld, für das die ohnehin im finanziellen Dauerstress befindlichen Kommunen aufkommen müssen.
Ebenfalls könnten, das würde nicht überraschen, auch die unterhaltspflichtigen Angehörigen das sind idR die leiblichen Kinder, wieder verstärkt und weit umfassender zur Finanzierung der Pflege mit herangezogen werden.
"Reformaffine „Giftpfeile"
Lauterbach wäre nicht Lauterbach, wenn er nicht noch ein paar „reformaffine Giftpfeile“ im Köcher hätte. .Wie schon bei der Krankenhausbehandlung liegt ihm die Kostendämpfung ganz besonders am Herzen.
Nun lassen sich in der Heimpflege selbst die Kosten kaum senken, jedenfall bei den jetzigen Vorgaben. Aber die Pflegeversicherung bezahlt ja stattdessen auch die wesentlich billigere ambulante Pflege durch ambulante Pflegedienste, und die soll ganz gewiss expandiert werden,und es „hilft“, dass eine ganze Reihe von Pflegeheimen bereits dichtgemacht hat, bzw. wird teilweise oder ganz dichtmachen müssen, weil sie nicht ausreichend festangestelltes Pflegepersonal haben, und daher Zeitarbeiter - wenn verfügbar - anheuern müssen, was zu einer nicht unwesentlichen Erhöhung der Personalkosten führt.
Die ambulante Versorgung aber krankt - abgesehen vom auch dortigen Personalmangel - vor allem daran, zeitlich so getaktet zu sein, dass kaum Zeit für eine umfassende Pflege und ein Gespräch mit den Pflegebedürftigen bleibt. Für eine Ausdehnung der ambulanten Pflege fehlen daher alle Voraussetzungen. Bleibt die Pflege durch Angehörige, sofern vorhanden und in der Lage.
.
Fazit:
Wenn Karl Lauterbach (Ex-CDU und jetzt SPD), der - anders als Aussenministerin Baerbock und Wirtschaftsminister Habeck (beide B.90/Grüne) - gute Chancen hat, auch der nächsten Bundesregierung noch anzugehören, von „Grossen Reformen“oder gar von „Revolution“ redet, dann muss mit dem Schlimmsten gerechnet werden.
onlinedienst - 10. Okt, 17:51 Article 502x read