Schweiz: Keine Cabaret Tänzerinnen aus Drittstaaten

SF - Frauen aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA sollen in der Schweiz nicht mehr als Cabaret-Tänzerinnen arbeiten dürfen. Dies schlägt der Bundesrat vor. Er hat die Vernehmlassung zu einer Verordnungsänderung eröffnet.

Die Zulassung ausländischer Cabaret-Tänzerinnen wird seit über 40 Jahren mit Arbeitsbewilligungen geregelt. In den 1990er-Jahren wurde ein spezielles Statut.

Dieses erlaubt es Personen aus Drittstaaten, in die Schweiz einzureisen, um als Cabaret-Tänzerinnen zu arbeiten. Zu ihrem Schutz ist es ihnen aber ausdrücklich untersagt, Gäste zu Alkoholkonsum zu animieren oder der Prostitution nachzugehen.

Nun will der Bundesrat das Cabaret-Tänzerinnen-Statut für Personen aus Drittstaaten aufheben, wie das Bundesamt für Migration (BFM) mitteilte. Bei der periodischen Überprüfung sei er zum Schluss gelangt, dass «die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet» sei. Dies heisst wohl, dass die Cabaret-Tänzerinnen trotz des Verbots als Prostituierte oder Animierdamen arbeiten.

Prostitutionsverbot nicht überprüfbar
Etwa die Hälfte der Kantone wende das Statut nicht mehr an – unter anderem deshalb, weil das Verbot der Prostitution oder der Mindestanforderungen beim Lohn nicht überprüfbar sei, schreibt das BFM. Auch werde das Risiko für Menschenhandel als gross angesehen. Deshalb wolle der Bundesrat das Statut aufheben.

Die Zulassung von Cabaret-Tänzerinnen entspricht auch nicht dem dualen Zulassungssystem, das die Schweiz beschlossen hat. Gemäss diesem System erhalten Erwerbstätige aus den EU- und EFTA-Staaten einen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, während jene aus Drittstaaten grundsätzlich nur in Kontingenten und bei guter Qualifikation zugelassen werden.

Runder Tisch gegen Menschenhandel
Die Abschaffung des Statuts soll durch flankierende Massnahmen begleitet werden. Der Bundesrat möchte laut BFM insbesondere den Opferschutz stärken. Die Kantone werden dazu aufgefordert, die Runden Tische zur Bekämpfung des Menschenhandels weiter zu entwickeln. Die betroffenen Akteure sollen vermehrt für die Thematik sensibilisiert werden.

Parteien, Verbände und andere interessierte Kreise können zum Vorschlag des Bundesrates bis zum 2. November Stellung nehmen. Geändert werden soll die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit.hrend jene aus Drittstaaten grunds
sfux - 15. Jun, 18:39 Article 646x read
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Detlev Crusius (Gast) - 16. Jun, 01:22

Doppelmoral

Dann steht zu befürchten, dass z.B. der Kreis 4 in Zürich bald verwaist sein wird.

Oh herrliche Doppelmoral!
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Margrit (Gast) - 18. Jun, 17:52

Prostituierte sind wieder vogelfrei...

es sei denn, sie stammen aus einem EU-Staat. Für Zuhälter ist es schwer, legale Prostituierte abzuzocken. Wenn es der Frau zu viel wird, kann sie ihren Zuhälter anzeigen. Außerdem können die Frauen relativ offen für Kunden werben. Verdrängt man sie in die Illegalität, haben die Zuhälter freie Hand. Da sich die Frauen nicht öffentlich prostituieren dürfen, sind sie auf die Vermittlerdienste der Männer angewiesen, die sich in den einschlägigen Gegenden und Lokalen frei bewegen dürfen, während Frauen von der Kripo regelmäßig abgeführt werden.

Die Schweiz war ein Paradies für arme Frauen aus Lateinamerika, Asien, Afrika und Russland. Überall verfolgt, genossen sie in der Schweiz immerhin einen gewissen Schutz vor ausbeuterischen Zuhälterbanden, da sie sich notfalls an die Polizei wenden konnten.

In dieser Gesellschaft gibt es viel schlimmere Formen der Prostitution, sofern man diesen Begriff nicht nur auf den Pay-Sex-Bereich reduziert. Warum gehen die Männer so gerne zu Prostituierten? Weil ihnen nicht die Gefahr droht, lebenslänglich für ein bisschen Zärtlichkeit und die Illusion von Liebe bezahlen zu müssen. Eine Prostituierte lässt sich für ihren Zeitaufwand rmzdvj#fohrm und kann danach tun und lassen, was sie will. Davon können viele leidgeprüfte Ehefrauen nur träumen, da sie sich rund um die Uhr nach ihrem Herrn und Gebieter richten müssen.

Sex mit einem Fremden fällt Frauen leichter als mit dem verhassten Ehemann. Wäre Prostitution gesellschaftlich anerkannt, wäre es für viele Männer schwer, ihre Frauen bei der Stange zu halten. Der drohende, finanzielle Ruin durch eine Scheidung lässt so manche Frau die Füße unterm Tisch halten.

Viele Frauen haben sich durch Pay-Sex befreit. Für die herrschende Gesellschaftsordnung ist dies eine Gefahr. Also macht man fleißig Jagd auf Prostituierte. Nach dem Motto: Den Letzten beißen die Hunde.
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Empfehlung: Trafficking.ch / Menschenhandel in der Schweiz

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