Mittwoch, 22. April 2009

onlineredaktion - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat entschieden, der i.S. Mobutu eingereichten Strafanzeige vom 23. Januar 2009 aufgrund der eingetretenen Verjährung keine Folge zu geben. Die BA kommt zum Schluss, dass allfällig in der Schweiz begangene Geldwäschereihandlungen ...