Hunde müssen gechipt werden
Stephan Fuchs - Die Kennzeichnung der Schweizer Hunde mittels Chip Implantation beginnt nun definitiv: Hunde die nach dem 1. Januar 2006 geboren wurden, müssen nun innerhalb von drei Monaten einen Mikrochip bekommen. Bis Ende 2006 müssen sämtliche Hunde der Schweiz gekennzeichnet sein.
Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank von Animal Identify Service ANIS registriert sein. Als Betreiber der Datenbank zur Erfassung der mit der Kennzeichnung der Hunde erhobenen Daten ist die Animal Identity Service AG in Bern vorgesehen. Diese führt bereits seit mehreren Jahren eine entsprechende Tierdatenbank, unter anderem auch für zahlreiche Kantone.
Ende 2006 wird die Hundepopulation der Schweiz bekannt sein. Sämtliche Hunde müssen bis dann mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS eingetragen sein.
Die Kennzeichnung soll den Behörden helfen, Massnahmen bei Hunden zu vollziehen. Einerseits lassen sich so an der Grenze etwa Tollwut-Impfungen zuverlässig kontrollieren. Andererseits unterstützt die Kennzeichnung auch die Massnahmen gegen gefährliche Hunde.
Die Kennzeichnung der Hunde hat allerdings schon längst begonnen. In einigen Kantonen müssen bereits heute alle Hunde gekennzeichnet sein. Auch wer in die Europäische Union oder in ein Land mit „urbaner Tollwut“ reist, muss bereits jetzt sein Tier gekennzeichnet haben.
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Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank von Animal Identify Service ANIS registriert sein. Als Betreiber der Datenbank zur Erfassung der mit der Kennzeichnung der Hunde erhobenen Daten ist die Animal Identity Service AG in Bern vorgesehen. Diese führt bereits seit mehreren Jahren eine entsprechende Tierdatenbank, unter anderem auch für zahlreiche Kantone.
Ende 2006 wird die Hundepopulation der Schweiz bekannt sein. Sämtliche Hunde müssen bis dann mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS eingetragen sein.
Die Kennzeichnung soll den Behörden helfen, Massnahmen bei Hunden zu vollziehen. Einerseits lassen sich so an der Grenze etwa Tollwut-Impfungen zuverlässig kontrollieren. Andererseits unterstützt die Kennzeichnung auch die Massnahmen gegen gefährliche Hunde.
Die Kennzeichnung der Hunde hat allerdings schon längst begonnen. In einigen Kantonen müssen bereits heute alle Hunde gekennzeichnet sein. Auch wer in die Europäische Union oder in ein Land mit „urbaner Tollwut“ reist, muss bereits jetzt sein Tier gekennzeichnet haben.
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sfux - 10. Jan, 13:52 Article 2672x read