Landesverrat nach BND-Einsatz?
Harald Haack – Der frühere Außenminister Deutschlands, Joschka Fischer, soll laut eines Zeitungsberichts auf einen Einsatz des BND im Irak gedrängt haben. Dabei soll er von seinem Nachfolger Frank-Walter Steinmeier und vom damaligen Innenminister Otto Schily unterstützt worden sein.
Auf Weisung von Heinz Uhrlau, der damals Abteilungsleiter der Geheimdienste im Kanzleramt tätig war und heute der BND-Präsident ist, sollten die beiden BND-Agenten „keinerlei direkte Hilfe“ bei kriegerischen Handlungen der US-geführten Invasionstruppe, inklusive Zielerfassung und Einsatz-Koordination, leisten dürfen. Neben dem Schutz ziviler Einrichtungen und der Kontrolle verlassener deutscher Institutionen, seien für das spezielle Aufgabenfeld der zwei Agenten zwei faktische militärische Aufträge erteilt worden: Die Weitergabe konkreter Informationen über den Aufenthaltsort von Saddam Hussein und über mögliche Massenvernichtungswaffen. Laut Panorama und Süddeutsche Zeitung hatten die Agenten ihre während ihres Auftrages gewonnenen Informationen direkt an die Amerikaner geliefert und nicht, wie vorgeschrieben nur an die BND-Zentrale in Pullach.
Nach deutschem Recht hätten sie damit Landesverrat gemäß § 93, § 94 und möglicherweise auch § 100 des Strafgesetzes begangen. Sollte Ihnen der Prozess gemacht werden, drohen ihnen lebenslange Freiheitsstrafen oder Freiheitsstrafen von nicht unter fünf Jahren.
Das deutsche Strafgesetz
Auf Weisung von Heinz Uhrlau, der damals Abteilungsleiter der Geheimdienste im Kanzleramt tätig war und heute der BND-Präsident ist, sollten die beiden BND-Agenten „keinerlei direkte Hilfe“ bei kriegerischen Handlungen der US-geführten Invasionstruppe, inklusive Zielerfassung und Einsatz-Koordination, leisten dürfen. Neben dem Schutz ziviler Einrichtungen und der Kontrolle verlassener deutscher Institutionen, seien für das spezielle Aufgabenfeld der zwei Agenten zwei faktische militärische Aufträge erteilt worden: Die Weitergabe konkreter Informationen über den Aufenthaltsort von Saddam Hussein und über mögliche Massenvernichtungswaffen. Laut Panorama und Süddeutsche Zeitung hatten die Agenten ihre während ihres Auftrages gewonnenen Informationen direkt an die Amerikaner geliefert und nicht, wie vorgeschrieben nur an die BND-Zentrale in Pullach.
Nach deutschem Recht hätten sie damit Landesverrat gemäß § 93, § 94 und möglicherweise auch § 100 des Strafgesetzes begangen. Sollte Ihnen der Prozess gemacht werden, drohen ihnen lebenslange Freiheitsstrafen oder Freiheitsstrafen von nicht unter fünf Jahren.

sfux - 18. Jan, 08:33 Article 1407x read