Jahresbewilligung für die USA zur Benützung des schweizerischen Luftraums
Bern - Der Bundesrat wurde an seiner heutigen Sitzung von UVEK und EDA darüber informiert, dass die Jahresbewilligung für die USA zur Benützung des schweizerischen Luftraums bis zum 31. Dezember 2006 erteilt worden ist. Diese Bewilligung nimmt explizit Bezug auf die Einhaltung des Völkerrechts.
Es handelt sich um eine Überflugsbewilligung für offizielle amerikanische Flugzeuge im Sinne von Art. 4 der Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit (VWL). Die Bewilligung sieht ein vereinfachtes Verfahren für die Erteilung von Überflugsrechten vor, für eine definierte Anzahl von Flugzeugen und unter Angabe von allen relevanten Daten. Das anwendbare Recht behält den Schweizerischen Behörden die Möglichkeit vor, in begründeten Verdachtsmomenten Kontrollen durchzuführen.
Ende 2005 wurde die bestehende Bewilligung bis Ende Januar 2006 vorläufig verlängert, und zwar vom BAZL (Bundesamt für die Zivilluftfahrt) nach Absprache mit dem EDA. Die Erneuerung der Jahresbewilligung war ausdrücklich an die eingeforderten Erklärungen gebunden.
Mitte Dezember 2005 hatte die amerikanische Aussenministerin Frau Condoleeza Rice erklärt, dass die USA keine Gefangenentransporte zum Zwecke von Verhören mit Folteranwendung durchgeführt haben und die Anwendung von Folter unter keinen Umständen tolerieren. Die amerikanischen Behörden haben darüber hinaus der Schweiz am 30. Januar 2006 Zusicherungen erteilt, dass sie in der Vergangenheit die Souveränität der Schweiz stets respektiert haben und in Zukunft weiterhin respektieren werden. Zudem haben sie bestätigt, dass sie den Schweizerischen Luftraum oder Schweizerische Flughäfen nicht für Gefangenentransporte benutzt haben.
Die durch die US-Behörden erteilten Zusicherungen erlauben die Erneuerung der Jahresbewilligung gemäss geltendem Recht und in voller Einhaltung des Völkerrechtes. Das Erneuerungsverfahren ist somit abgeschlossen.
Es handelt sich um eine Überflugsbewilligung für offizielle amerikanische Flugzeuge im Sinne von Art. 4 der Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit (VWL). Die Bewilligung sieht ein vereinfachtes Verfahren für die Erteilung von Überflugsrechten vor, für eine definierte Anzahl von Flugzeugen und unter Angabe von allen relevanten Daten. Das anwendbare Recht behält den Schweizerischen Behörden die Möglichkeit vor, in begründeten Verdachtsmomenten Kontrollen durchzuführen.
Ende 2005 wurde die bestehende Bewilligung bis Ende Januar 2006 vorläufig verlängert, und zwar vom BAZL (Bundesamt für die Zivilluftfahrt) nach Absprache mit dem EDA. Die Erneuerung der Jahresbewilligung war ausdrücklich an die eingeforderten Erklärungen gebunden.
Mitte Dezember 2005 hatte die amerikanische Aussenministerin Frau Condoleeza Rice erklärt, dass die USA keine Gefangenentransporte zum Zwecke von Verhören mit Folteranwendung durchgeführt haben und die Anwendung von Folter unter keinen Umständen tolerieren. Die amerikanischen Behörden haben darüber hinaus der Schweiz am 30. Januar 2006 Zusicherungen erteilt, dass sie in der Vergangenheit die Souveränität der Schweiz stets respektiert haben und in Zukunft weiterhin respektieren werden. Zudem haben sie bestätigt, dass sie den Schweizerischen Luftraum oder Schweizerische Flughäfen nicht für Gefangenentransporte benutzt haben.
Die durch die US-Behörden erteilten Zusicherungen erlauben die Erneuerung der Jahresbewilligung gemäss geltendem Recht und in voller Einhaltung des Völkerrechtes. Das Erneuerungsverfahren ist somit abgeschlossen.
sfux - 1. Feb, 19:43 Article 1128x read