Die ‚Süddeutsche’ und Mohammed Zammar
Karl Weiss - Die ‚Süddeutsche Zeitung’ hält sich viel zugute darauf, die einzige verbliebene überregionale große deutsche liberale Zeitung zu sein, nachdem die ‚Frankfurter Rundschau’ nun endgültig als überregionales Blatt abgedankt hat. Aber es ist nicht so weit her mit den liberalen Grundsätzen dieser Publikation. Sie tut nämlich genau das, was sie manchmal zu Recht an der US-Regierung kritisiert: Terrorismus-Verdächtige haben auch bei ihr keine Rechte.

Man lese sich aufmerksam diesen Teil eines Artikels der ‚Süddeutschen’ im Rahmen der Berichterstattung über die deutsche Beteiligung an US-Entführungen, -Folter und rechtlosen Internierungen durch:
„Würde Mohammed Haydar Zammar, 44 Jahre alt, aus Hamburg, noch in Deutschland leben, würde er vermutlich rund um die Uhr observiert. Denn der Mann hat alles, um als gefährlich zu gelten: Dreimal war er in den neunziger Jahren für viele Monate in Terrorlagern in Afghanistan, dort lernte er den Umgang mit Sprengstoff - und er hat die Attentäter des 11. September in Hamburg rekrutiert."
In Rest des Artikels kann man lesen, daß der Mann Deutscher ist und seit geraumer Zeit in syrischen Folterkellern festgehalten wird. Nun, da fragt sich doch gleich, wenn er ein so wichtiger Terrorist ist und all dies gegen ihn bewiesen ist - sonst würde die ‚Süddeutsche’ es natürlich nicht behaupten - warum stellt man ihn nicht vor ein Gericht und urteilt ihn für seine Taten ab. Sei es in den USA, die ihn entführt und nach Syrien geschickt haben, sei es in Syrien selbst oder sei es in Deutschland.
Komischerweise - und spätestens da wird man stutzig - spricht die ‚Süddeutsche’ im ganzen Artikel nicht von dieser Selbstverständlichkeit. Sie prangert völlig zu Recht an, daß deutsche Beamte diesen gefolterten Gefangenen in Syrien verhört haben - so als ob Foltergeständnisse Bestand haben könnten - aber sie geht gar nicht auf die Inhalte ein. Was genau wollte man denn von ihm wissen? Man berichtet nämlich auch die erstaunliche Tatsache, daß die Ergebnisse der Befragung durch deutsche Beamte nicht an den Staatsanwalt weitergegeben wurden, der ein Untersuchungsverfahren gegen Zammer führt. Warum? Wäre interessant, wenn die Süddeutsche bei der darauffolgenden Bundespressekonferenz diese Frage gestellt hätte. Tat sie aber nicht.
Geht man der Sache nämlich nach, dann ist eben in Wirklichkeit nichts bewiesen gegen Zammar. Weder die Terrorlager, noch die Sprengstoff-Fähigkeiten noch die Anwerbung von Attentätern des 11. September. Die ‚Süddeutsche’ hat schlicht und einfach das gemacht, was man zu Recht immer wieder der ‚Bild’ vorwirft: Sie erklärt Verdächtige bereits zu Schuldigen. Während die ‚Süddeutsche’ üblicherweise sehr wohl zu unterscheiden weiß, gelten die Regeln journalistischer Sorgfaltspflicht nicht mehr bei Terrorverdächtigen. „ Er war...er lernte...er hat rekrutiert..." ....Nein! „Er ist verdächtig, .....gewesen zu sein, .... gelernt zu haben ....rekrutiert zu haben..."!
Bei Terrorverdächtigen wendet das Blatt aus München nicht mehr den Zweifel an, der jeder verantwortliche Journalist jedem Verdächtigen zugestehen muß, bis er verurteilt ist. Sie werden rechtlos, so wie sie rechtlos werden, wenn sie von US-Stasi-Diensten gekidnappt und verschleppt werden.
Auch die offensichtliche Tatsache, daß natürlich mit solchen Befragungen in syrischen Folterkellern von Personen, die von US-Stasi-Diensten verschleppt wurden, deutsche Behörden zu Komplizen werden, möchte die Süddeutsche nicht verlauten. Sie zitiert lediglich einen Amnesty-International-Mann, der dies sagt.
Zumindest erfahren wir aber noch, daß die deutschen Behörden nichts wirklich Ernsthaftes versucht haben, damit Syrien den Deutschen aus seinem Gewahrsam entläßt und nach Deutschland ausliefert. Auch dies müßte man eigentlich als Komplizentum darstellen, aber dies tut die Süddeutsche wiederum nicht.
Kurz - die Rechte von Terrorverdächtigen sind auch in Deutschland schon aufgehoben. Man braucht gar nicht mit dem Finger auf US-Sauereien zeigen, wenn man selbst die bürgerlichen Rechte in Zeiten des Terrors glaubt nicht mehr anwenden zu müssen.

Man lese sich aufmerksam diesen Teil eines Artikels der ‚Süddeutschen’ im Rahmen der Berichterstattung über die deutsche Beteiligung an US-Entführungen, -Folter und rechtlosen Internierungen durch:
„Würde Mohammed Haydar Zammar, 44 Jahre alt, aus Hamburg, noch in Deutschland leben, würde er vermutlich rund um die Uhr observiert. Denn der Mann hat alles, um als gefährlich zu gelten: Dreimal war er in den neunziger Jahren für viele Monate in Terrorlagern in Afghanistan, dort lernte er den Umgang mit Sprengstoff - und er hat die Attentäter des 11. September in Hamburg rekrutiert."
In Rest des Artikels kann man lesen, daß der Mann Deutscher ist und seit geraumer Zeit in syrischen Folterkellern festgehalten wird. Nun, da fragt sich doch gleich, wenn er ein so wichtiger Terrorist ist und all dies gegen ihn bewiesen ist - sonst würde die ‚Süddeutsche’ es natürlich nicht behaupten - warum stellt man ihn nicht vor ein Gericht und urteilt ihn für seine Taten ab. Sei es in den USA, die ihn entführt und nach Syrien geschickt haben, sei es in Syrien selbst oder sei es in Deutschland.
Komischerweise - und spätestens da wird man stutzig - spricht die ‚Süddeutsche’ im ganzen Artikel nicht von dieser Selbstverständlichkeit. Sie prangert völlig zu Recht an, daß deutsche Beamte diesen gefolterten Gefangenen in Syrien verhört haben - so als ob Foltergeständnisse Bestand haben könnten - aber sie geht gar nicht auf die Inhalte ein. Was genau wollte man denn von ihm wissen? Man berichtet nämlich auch die erstaunliche Tatsache, daß die Ergebnisse der Befragung durch deutsche Beamte nicht an den Staatsanwalt weitergegeben wurden, der ein Untersuchungsverfahren gegen Zammer führt. Warum? Wäre interessant, wenn die Süddeutsche bei der darauffolgenden Bundespressekonferenz diese Frage gestellt hätte. Tat sie aber nicht.
Geht man der Sache nämlich nach, dann ist eben in Wirklichkeit nichts bewiesen gegen Zammar. Weder die Terrorlager, noch die Sprengstoff-Fähigkeiten noch die Anwerbung von Attentätern des 11. September. Die ‚Süddeutsche’ hat schlicht und einfach das gemacht, was man zu Recht immer wieder der ‚Bild’ vorwirft: Sie erklärt Verdächtige bereits zu Schuldigen. Während die ‚Süddeutsche’ üblicherweise sehr wohl zu unterscheiden weiß, gelten die Regeln journalistischer Sorgfaltspflicht nicht mehr bei Terrorverdächtigen. „ Er war...er lernte...er hat rekrutiert..." ....Nein! „Er ist verdächtig, .....gewesen zu sein, .... gelernt zu haben ....rekrutiert zu haben..."!
Bei Terrorverdächtigen wendet das Blatt aus München nicht mehr den Zweifel an, der jeder verantwortliche Journalist jedem Verdächtigen zugestehen muß, bis er verurteilt ist. Sie werden rechtlos, so wie sie rechtlos werden, wenn sie von US-Stasi-Diensten gekidnappt und verschleppt werden.
Auch die offensichtliche Tatsache, daß natürlich mit solchen Befragungen in syrischen Folterkellern von Personen, die von US-Stasi-Diensten verschleppt wurden, deutsche Behörden zu Komplizen werden, möchte die Süddeutsche nicht verlauten. Sie zitiert lediglich einen Amnesty-International-Mann, der dies sagt.
Zumindest erfahren wir aber noch, daß die deutschen Behörden nichts wirklich Ernsthaftes versucht haben, damit Syrien den Deutschen aus seinem Gewahrsam entläßt und nach Deutschland ausliefert. Auch dies müßte man eigentlich als Komplizentum darstellen, aber dies tut die Süddeutsche wiederum nicht.
Kurz - die Rechte von Terrorverdächtigen sind auch in Deutschland schon aufgehoben. Man braucht gar nicht mit dem Finger auf US-Sauereien zeigen, wenn man selbst die bürgerlichen Rechte in Zeiten des Terrors glaubt nicht mehr anwenden zu müssen.
sfux - 20. Apr, 08:25 Article 1476x read