Mit 15'000 Soldaten in den Fußballkrieg
Stephan Fuchs / VBS – Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung den Entwurf für den Einsatz der Schweizer Armee zur Unterstützung bei der Fussball-Europameisterschaft 2008 gutgeheißen. Für den Einsatz vom 2. bis 28. Juni 2008 sollen dafür bis 15'000 Soldaten Dienst tun. Diese werden den Zivilen behörden an den Austragungsorten Basel, Bern, Genf und Zürich zur Verfügung stehen. Abgesegnet ist das Fußballabenteuer noch nicht, es muss vom Parlament genehmigt werden.
Imposanter Aufmarsch
Aufgeboten werden nach heutigem Planungsstand elf Bataillone oder Abteilungen aus den Bereichen Führungsunterstützung, Radar, Richtstrahlverbindungen, Übermittlung und elektronische Kriegführung, drei Infanteriebataillone und zwei Logistikbataillone. Dazu kommen acht Kompanien aus den Bereichen Sanität, Transport und Verkehr, militärische Sicherheit und Hundeführer, Kommandostäbe der Territorialregionen 1, 2 und 4 sowie Lufttransportmittel. Das ergibt nach heutigem Aufgebot einen Totalbestand von rund 13 900 Armeeangehörigen.
Einsatz von Aufklärungsmitteln
Je nach Lageentwicklung besteht die Möglichkeit, dass der zivile Einsatzstab den Einsatz von Aufklärungsdrohnen oder von Super Puma Helikoptern, die mit Tageslichtkameras oder Wärmebildkameras ausgerüstet sind, als nötig erachtet. Die Frage der Verwendung der dabei gewonnenen Bilddaten ist rechtlich wie folgt geregelt: Gemäss Datenschutzgesetz dürfen Organe des Bundes auch besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile ohne Vorliegen einer formell-gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise bearbeiten, wenn der Bundesrat dies im Einzelfall bewilligt, weil die Rechte der betroffenen Personen nicht gefährdet sind. Im Hinblick darauf hat heute der Bundesrat den Einsatz der Aufklärungsmittel der Luftwaffe zu Gunsten des nationalen Einsatzstabes während der UEFA EURO 2008 genehmigt, analog dem Beschluss vom 5. Juli 2006 betreffend den Einsatz der Drohnen und Helikopter zu Gunsten des Grenzwachtkorps.
Personenschutz
Bei der im Leistungskatalog aufgeführten Abgabe von Material und Unterstützung in den Bereichen Personenschutz und Eskorten handelt es sich um gepanzerte Sonderfahrzeuge und Sicherheitswagen mit speziell als Fahrzeugführer ausgebildeten Angehörigen der militärischen Sicherheit für den Transport von völkerrechtlich geschützten Personen. Der eigentliche Personenschutz, also der Einsatz von Leibwächtern, ist und bleibt Sache der zivilen Polizei.
Imposanter Aufmarsch
Aufgeboten werden nach heutigem Planungsstand elf Bataillone oder Abteilungen aus den Bereichen Führungsunterstützung, Radar, Richtstrahlverbindungen, Übermittlung und elektronische Kriegführung, drei Infanteriebataillone und zwei Logistikbataillone. Dazu kommen acht Kompanien aus den Bereichen Sanität, Transport und Verkehr, militärische Sicherheit und Hundeführer, Kommandostäbe der Territorialregionen 1, 2 und 4 sowie Lufttransportmittel. Das ergibt nach heutigem Aufgebot einen Totalbestand von rund 13 900 Armeeangehörigen.
Einsatz von Aufklärungsmitteln
Je nach Lageentwicklung besteht die Möglichkeit, dass der zivile Einsatzstab den Einsatz von Aufklärungsdrohnen oder von Super Puma Helikoptern, die mit Tageslichtkameras oder Wärmebildkameras ausgerüstet sind, als nötig erachtet. Die Frage der Verwendung der dabei gewonnenen Bilddaten ist rechtlich wie folgt geregelt: Gemäss Datenschutzgesetz dürfen Organe des Bundes auch besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile ohne Vorliegen einer formell-gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise bearbeiten, wenn der Bundesrat dies im Einzelfall bewilligt, weil die Rechte der betroffenen Personen nicht gefährdet sind. Im Hinblick darauf hat heute der Bundesrat den Einsatz der Aufklärungsmittel der Luftwaffe zu Gunsten des nationalen Einsatzstabes während der UEFA EURO 2008 genehmigt, analog dem Beschluss vom 5. Juli 2006 betreffend den Einsatz der Drohnen und Helikopter zu Gunsten des Grenzwachtkorps.
Personenschutz
Bei der im Leistungskatalog aufgeführten Abgabe von Material und Unterstützung in den Bereichen Personenschutz und Eskorten handelt es sich um gepanzerte Sonderfahrzeuge und Sicherheitswagen mit speziell als Fahrzeugführer ausgebildeten Angehörigen der militärischen Sicherheit für den Transport von völkerrechtlich geschützten Personen. Der eigentliche Personenschutz, also der Einsatz von Leibwächtern, ist und bleibt Sache der zivilen Polizei.
sfux - 13. Sep, 12:19 Article 1841x read