Waffendiebstahl von Marly: Mutmassliche Täter verhaftet
Bern - Die mutmasslichen Täter des Waffendiebstahls von Marly wurden verhaftet. Das Diebesgut konnte grösstenteils sichergestellt werden. Die Leitung des Verfahrens wird an die zivilen Behörden übergeben.
In der Nacht auf den 21. Oktober 2006 wurden vier Personen verhaftet. Sie werden verdächtigt, am Wochenende vom 16./17. September 2006 Waffen, Munition und weiteres Material aus der Truppenunterkunft von Marly (FR) gestohlen zu haben.
Vom Diebesgut konnten sämtliche 82 Sturmgewehre, die gesamte Munition sowie der grösste Teil des Materials sichergestellt werden. Bis heute fehlen drei Pistolen sowie zwei Nachtsichtgeräte. Es ist nicht auszuschliessen, dass auch noch dieses Material sichergestellt werden kann.
Das Ermittlungsverfahren erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem militärischen Untersuchungsrichter, den Untersuchungsbehörden des Kantons Freiburg, den Polizeikorps der Kantone Freiburg, Solothurn und Schwyz sowie der Bundeskriminalpolizei und der Militärpolizei. Die Verhaftung der Täterschaft und die Sicherstellung des Diebesguts erfolgten durch die Kantonspolizei Solothurn. Erste Erkenntnisse ergeben, dass die mutmassliche Täterschaft ausschliesslich oder hauptsächlich aus Zivilpersonen besteht. Aus diesem Grund wird die Leitung des Verfahrens von der Militärjustiz an die Untersuchungsbehörden des Kantons Freiburg übertragen.
Dagegen obliegt es weiterhin der Militärjustiz zu beurteilen, ob der Truppe im vorliegenden Fall eine strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf die Aufbewahrung und Sicherung von Waffen, Munition und Material zukommt.
In der Nacht auf den 21. Oktober 2006 wurden vier Personen verhaftet. Sie werden verdächtigt, am Wochenende vom 16./17. September 2006 Waffen, Munition und weiteres Material aus der Truppenunterkunft von Marly (FR) gestohlen zu haben.
Vom Diebesgut konnten sämtliche 82 Sturmgewehre, die gesamte Munition sowie der grösste Teil des Materials sichergestellt werden. Bis heute fehlen drei Pistolen sowie zwei Nachtsichtgeräte. Es ist nicht auszuschliessen, dass auch noch dieses Material sichergestellt werden kann.
Das Ermittlungsverfahren erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem militärischen Untersuchungsrichter, den Untersuchungsbehörden des Kantons Freiburg, den Polizeikorps der Kantone Freiburg, Solothurn und Schwyz sowie der Bundeskriminalpolizei und der Militärpolizei. Die Verhaftung der Täterschaft und die Sicherstellung des Diebesguts erfolgten durch die Kantonspolizei Solothurn. Erste Erkenntnisse ergeben, dass die mutmassliche Täterschaft ausschliesslich oder hauptsächlich aus Zivilpersonen besteht. Aus diesem Grund wird die Leitung des Verfahrens von der Militärjustiz an die Untersuchungsbehörden des Kantons Freiburg übertragen.
Dagegen obliegt es weiterhin der Militärjustiz zu beurteilen, ob der Truppe im vorliegenden Fall eine strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf die Aufbewahrung und Sicherung von Waffen, Munition und Material zukommt.
sfux - 24. Okt, 12:26 Article 968x read