Neugeborenes vom Hochhaus geworfen - Fahndung eingestellt
Harald Haack – Im „Hochhaus-Stadtteile-Forum“, dem „Forum für Hochhaus Stadtteile und Plattenbau Siedlungen in Hamburg und Deutschland“, schreibt ein Gast mit Spitzname „Stevy Wonder“ am 4. August 2005 über die als „Ghetto“ bekannte Hochhaussiedlung am Osdorfer Born in Hamburg, es sei dort wirklich nicht so schlecht, „wie immer darüber berichtet wird, immoment sind nur die "unstimmigkeiten" zwischen den "südländern" und den "deutschrusse" das problem, die hauen sich da die köpfe ein und das ist nicht gut für den ruf des Stadtteils!“
Als ich vor 30 Jahren unterhalb der alptraumhaften Balkonfassade des Hochhauskomplexes am Achtern Born in Hamburg-Osdorf stand, die ich wenige Jahre zuvor schon einmal für ein LP-Cover fotografiert hatte und nun weitere Fotos machen wollte, warf jemand eine mit Wasser gefüllte grüne 1-Liter-Flasche von einem der obersten Balkone. Knapp einem halben Meter von mir entfernt zersplitterte sie auf dem festen Grasboden.
Nun schockte eine ähnliche Tat nicht nur mich, sondern auch die Öffentlichkeit. Doch dieses Mal war es keine Flasche. Es war ein neugeborenes Mädchen, eingewickelt in einer Plastiktüte, das jemand vom Hochhaus geworfen hatte. Der Säugling erlebte den Sturz nicht. Die Obduktion der kleinen Leiche ergab, dass das Mädchen nach der Geburt noch gelebt hatte. Nach Angaben der Polizei soll das Neugeborene mehr als 3 Kilogramm gewogen haben, und es starb an den schweren Verletzungen durch den Sturz aus großer Höhe.
Die Hamburger Lokalpresse sprach vom 20. Stock, von dem das Neugeborene geworfen wurde. So hoch ist das höchste Gebäude dort. Heute nun relativierte SPIEGEL-Online die Fallhöhe: „Auf Grund der eingegangenen Hinweise und bisherigen Ermittlungen ging die Polizei schon länger davon aus, dass die Tüte mit dem Säugling aus mindestens der siebten Etage eines der rund 20-stöckigen Hochhäuser geworfen worden sein muss.
Die Bewohner des Osdorfer Borns erlebten einen Großeinsatz der Hamburger Polizei. 130 Wohnungen wurden auf Spuren untersucht. Von den Bewohnern nahm die Polizei knapp 100 Speichelproben. Der Inhalt der Müllbehälter der Häuser wurde durchwühlt, und Hunderte von Menschen befragt. Die Rasenfläche, wo am vergangenen Samstagmittag ein Spaziergänger hinter dem Hochhauskomplex das tote neugeborene Mädchen in einer Plastiktüte gefunden hatte, war weitläufig mit Flatterbändern der Polizei abgesperrt. Polizisten sprühten Kreuze auf die Wiese. Fotografen und Kameramänner hatten viel zu tun. Hoch oben über den Dächern vom Osdorfer Born knatterten zeitweise bis zu drei Polizeihubschrauber und kreisten. Es wurden Luftaufnahmen gemacht. In den Müllbehältern fand die Polizei mehrere mit Blut verschmierte Wäschestücke sowie andere Sachen. DNA-Analysen sollten die Polizei zur Mutter führen.
Eine solche Tat hatte es in Hamburg bisher noch nicht gegeben. Anfangs sprach die Polizei noch von einer „Verzweiflungstat“ und gab bekannt, die Mutter solle sich melden, damit sie Hilfe erhalten könne. Und: man ermittele "in alle Richtungen" - was ich manchmal als "orientierungslos" verstehe.
Nicht die Polizei fand die Mutter. Nachdem sie sich angeblich, wie es heißt, einer Bekannten anvertraut hatte, meldete sie sich bei der Polizei und schilderte was da passiert war.
Demnach hatte ihr Freund, der Vater des Kindes, der 23jährige Mazedonier Hismet K., das Kind „ermordet“. Die Frau, eine 26jährige Polin, die in Hamburg lebt, machte nähere Angaben über die Tatverlauf.
Sie will das Kind in einer Wohnung des Hochhauskomplexes am Achtern Born allein zur Welt gebracht haben. Kurz darauf sei ihr Freund, Hismet Karimani, in die Wohnung gekommen. Er habe den Säugling an sich genommen, in eine Plastiktüte gesteckt und habe ihn aus dem 10. Stockwerk in die Tiefe geworfen. Danach sei sie aus der Wohnung geflohen. Seitdem habe sie keinen Kontakt mehr zu dem Mann gehabt haben.

Wegen der grausamen Tat fahndete die Polizei nach ihm: Hismet K., in Hamburg nicht gemeldet und illegal in Deutschland. Mutmaßlich sollte er der Täter sein. Doch dann zog die Hamburger Polizei die Fahndung nach ihm zurück und verhaftete Monika K., die Mutter des getöteten Säuglings. Fotos: LKA Hamburg
Die Polizei forderte die Öffentlichkeit mit Steckbrieffotos von Hismet K. zur Mithilfe auf. Da er der Hamburger Polizei schon mehrfach „wegen kleinerer Delikte“ aufgefallen war, hat sie ihn bereits erkennungsdienstlich erfassen können. Doch dann kam die große Überraschung: Die Polizei stellte die Fahndung nach ihm ein, da sich Monika K. während ihrer Vernehmung und angesichts der festgestellten Spuren am Tatort in Widersprüche verwickelt haben soll. Der Haftbefehl gegen sie wurde beantragt. Nun sitzt sie in Untersuchungshaft. Hismet K., der nach dem Fahndungsaufruf bei Freunden untergekommen war, wie der der Hamburger Morgenpost mitteilte, ging ihn Begleitung eines Rechtsanwaltes zur Polizei und wurde als Zeuge verhört. Seinen Pass muste er abgeben.
Dieser Artikel wurde mit ähnlichen Inhalt und Titel am vergangenen Dienstag hier unter "Journalismus - Nachrichten von Heute" veröffentlicht, doch wegen der Rücknahme des Fahndungsaufrufes und aus journalistisch-ethischen Gründen (Presse-Kodex) sah ich mich veranlaßt den Artikel vorübergehend zu sperren. In jenem Artikel vermutete ich bereits als Grund für die Tötung des Kindes einen kulturell-religösen Konflikt. Ich fragte:
"Ist er, der mutmaßliche Täter, der Mazedonier Hismet K., ein Moslem und hat wohlmöglich aus religiösen Motiven heraus gehandelt? Nach der Scharia, dem islamischen Recht, gilt das Töten von nichtunterworfenen Nichtmuslimen angeblich nicht als Straftat und soll von einigen islamischen Rechtsgelehrten, wie Wikipedia zu berichten weiß, als verdienstvoll angesehen werden. Bestraft wird nach der Scharia nur die Tötung von Muslimen."
Gegenüber der Hamburger Morgenpost (MOPO) hat Hismet K. dies nun bestätigt, zumindest dass er Moslem ist und seine Freundin, die Mutter des getöteten Säuglings, Katholikin. Sie, Monika K., wurde von strenggläubigen Eltern katholisch erzogen, er ist Moslem: Er vermutet, dass sie vor ihren streng katholischen Eltern Angst hatte. "Sie hätte mit mir kein Kind haben dürfen, da ich Moslem bin", sagte er der MOPO. "Sie sagte mir, dass sie ihr eher den Kopf abschlagen." Und er teilte dem Boulevardblatt weiter mit, er hätte gern eine Familie mit ihr gegründet, wollte sie heiraten.
So wie es sich jetzt darstellt, lag ich mit meiner Vermutung, Hismet K. könnte als Moslem sich nach der Scharia gerichtet haben, falsch. Offensichtlich aber hat wieder einmal eine übertrieben christliche Religionsausübung zur Tötung eines Menschen geführt. Ob dies wirklich aus Angst geschah, wie Hismet K. vermutet, wird ein Gericht entscheiden müssen, denn Monika K. soll trotz Widersprüche in ihrer Aussage bei ihrer ursprünglichen Darstellung geblieben sein.
Unterschiede in den Strafgesetzen Deutschlands und Österreichs:
Totschlag wird in Deutschland nach § 212 StGB bestraft und lediglich die Strafandrohung wird hier niedriger angesetzt, wenn niedere Beweggründe wie Habgier oder Heimtücke als typische Mordmerkmale fehlen. Für Polizei und Staatsanwalt, Verteidiger und Richter sind alle Hinweise wichtig, die eine Unterscheidung von Mord ermöglichen. Für Totschlag gibt es in Deutschland eine Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren. Eine lebenslange Freiheitsstrafe droht Totschlägern in besonders schweren Fällen.
In Österreich jedoch gilt der Totschlag als „priviligierte Form“ des Mordes, weil auch er wie der Mord einen Tötungsvorsatz voraussetzt (§§ 75 und 76 StGB). Das besondere Privilegierungsmerkmal beim Totschlag erklärt sich nach österreichischem Recht in einer allgemein verständlichen heftigen Gemütsbewegung, aus die heraus der Täter gehandelt hat, also Tötung im Affekt. Wut, Zorn und Schrecken und Verzweiflung müssen dazu führend gewesen sein.

Als ich vor 30 Jahren unterhalb der alptraumhaften Balkonfassade des Hochhauskomplexes am Achtern Born in Hamburg-Osdorf stand, die ich wenige Jahre zuvor schon einmal für ein LP-Cover fotografiert hatte und nun weitere Fotos machen wollte, warf jemand eine mit Wasser gefüllte grüne 1-Liter-Flasche von einem der obersten Balkone. Knapp einem halben Meter von mir entfernt zersplitterte sie auf dem festen Grasboden.
Nun schockte eine ähnliche Tat nicht nur mich, sondern auch die Öffentlichkeit. Doch dieses Mal war es keine Flasche. Es war ein neugeborenes Mädchen, eingewickelt in einer Plastiktüte, das jemand vom Hochhaus geworfen hatte. Der Säugling erlebte den Sturz nicht. Die Obduktion der kleinen Leiche ergab, dass das Mädchen nach der Geburt noch gelebt hatte. Nach Angaben der Polizei soll das Neugeborene mehr als 3 Kilogramm gewogen haben, und es starb an den schweren Verletzungen durch den Sturz aus großer Höhe.
Die Hamburger Lokalpresse sprach vom 20. Stock, von dem das Neugeborene geworfen wurde. So hoch ist das höchste Gebäude dort. Heute nun relativierte SPIEGEL-Online die Fallhöhe: „Auf Grund der eingegangenen Hinweise und bisherigen Ermittlungen ging die Polizei schon länger davon aus, dass die Tüte mit dem Säugling aus mindestens der siebten Etage eines der rund 20-stöckigen Hochhäuser geworfen worden sein muss.
Die Bewohner des Osdorfer Borns erlebten einen Großeinsatz der Hamburger Polizei. 130 Wohnungen wurden auf Spuren untersucht. Von den Bewohnern nahm die Polizei knapp 100 Speichelproben. Der Inhalt der Müllbehälter der Häuser wurde durchwühlt, und Hunderte von Menschen befragt. Die Rasenfläche, wo am vergangenen Samstagmittag ein Spaziergänger hinter dem Hochhauskomplex das tote neugeborene Mädchen in einer Plastiktüte gefunden hatte, war weitläufig mit Flatterbändern der Polizei abgesperrt. Polizisten sprühten Kreuze auf die Wiese. Fotografen und Kameramänner hatten viel zu tun. Hoch oben über den Dächern vom Osdorfer Born knatterten zeitweise bis zu drei Polizeihubschrauber und kreisten. Es wurden Luftaufnahmen gemacht. In den Müllbehältern fand die Polizei mehrere mit Blut verschmierte Wäschestücke sowie andere Sachen. DNA-Analysen sollten die Polizei zur Mutter führen.
Eine solche Tat hatte es in Hamburg bisher noch nicht gegeben. Anfangs sprach die Polizei noch von einer „Verzweiflungstat“ und gab bekannt, die Mutter solle sich melden, damit sie Hilfe erhalten könne. Und: man ermittele "in alle Richtungen" - was ich manchmal als "orientierungslos" verstehe.
Nicht die Polizei fand die Mutter. Nachdem sie sich angeblich, wie es heißt, einer Bekannten anvertraut hatte, meldete sie sich bei der Polizei und schilderte was da passiert war.
Demnach hatte ihr Freund, der Vater des Kindes, der 23jährige Mazedonier Hismet K., das Kind „ermordet“. Die Frau, eine 26jährige Polin, die in Hamburg lebt, machte nähere Angaben über die Tatverlauf.
Sie will das Kind in einer Wohnung des Hochhauskomplexes am Achtern Born allein zur Welt gebracht haben. Kurz darauf sei ihr Freund, Hismet Karimani, in die Wohnung gekommen. Er habe den Säugling an sich genommen, in eine Plastiktüte gesteckt und habe ihn aus dem 10. Stockwerk in die Tiefe geworfen. Danach sei sie aus der Wohnung geflohen. Seitdem habe sie keinen Kontakt mehr zu dem Mann gehabt haben.

Wegen der grausamen Tat fahndete die Polizei nach ihm: Hismet K., in Hamburg nicht gemeldet und illegal in Deutschland. Mutmaßlich sollte er der Täter sein. Doch dann zog die Hamburger Polizei die Fahndung nach ihm zurück und verhaftete Monika K., die Mutter des getöteten Säuglings. Fotos: LKA Hamburg
Die Polizei forderte die Öffentlichkeit mit Steckbrieffotos von Hismet K. zur Mithilfe auf. Da er der Hamburger Polizei schon mehrfach „wegen kleinerer Delikte“ aufgefallen war, hat sie ihn bereits erkennungsdienstlich erfassen können. Doch dann kam die große Überraschung: Die Polizei stellte die Fahndung nach ihm ein, da sich Monika K. während ihrer Vernehmung und angesichts der festgestellten Spuren am Tatort in Widersprüche verwickelt haben soll. Der Haftbefehl gegen sie wurde beantragt. Nun sitzt sie in Untersuchungshaft. Hismet K., der nach dem Fahndungsaufruf bei Freunden untergekommen war, wie der der Hamburger Morgenpost mitteilte, ging ihn Begleitung eines Rechtsanwaltes zur Polizei und wurde als Zeuge verhört. Seinen Pass muste er abgeben.
Dieser Artikel wurde mit ähnlichen Inhalt und Titel am vergangenen Dienstag hier unter "Journalismus - Nachrichten von Heute" veröffentlicht, doch wegen der Rücknahme des Fahndungsaufrufes und aus journalistisch-ethischen Gründen (Presse-Kodex) sah ich mich veranlaßt den Artikel vorübergehend zu sperren. In jenem Artikel vermutete ich bereits als Grund für die Tötung des Kindes einen kulturell-religösen Konflikt. Ich fragte:
"Ist er, der mutmaßliche Täter, der Mazedonier Hismet K., ein Moslem und hat wohlmöglich aus religiösen Motiven heraus gehandelt? Nach der Scharia, dem islamischen Recht, gilt das Töten von nichtunterworfenen Nichtmuslimen angeblich nicht als Straftat und soll von einigen islamischen Rechtsgelehrten, wie Wikipedia zu berichten weiß, als verdienstvoll angesehen werden. Bestraft wird nach der Scharia nur die Tötung von Muslimen."
Gegenüber der Hamburger Morgenpost (MOPO) hat Hismet K. dies nun bestätigt, zumindest dass er Moslem ist und seine Freundin, die Mutter des getöteten Säuglings, Katholikin. Sie, Monika K., wurde von strenggläubigen Eltern katholisch erzogen, er ist Moslem: Er vermutet, dass sie vor ihren streng katholischen Eltern Angst hatte. "Sie hätte mit mir kein Kind haben dürfen, da ich Moslem bin", sagte er der MOPO. "Sie sagte mir, dass sie ihr eher den Kopf abschlagen." Und er teilte dem Boulevardblatt weiter mit, er hätte gern eine Familie mit ihr gegründet, wollte sie heiraten.
So wie es sich jetzt darstellt, lag ich mit meiner Vermutung, Hismet K. könnte als Moslem sich nach der Scharia gerichtet haben, falsch. Offensichtlich aber hat wieder einmal eine übertrieben christliche Religionsausübung zur Tötung eines Menschen geführt. Ob dies wirklich aus Angst geschah, wie Hismet K. vermutet, wird ein Gericht entscheiden müssen, denn Monika K. soll trotz Widersprüche in ihrer Aussage bei ihrer ursprünglichen Darstellung geblieben sein.
Unterschiede in den Strafgesetzen Deutschlands und Österreichs:
Totschlag wird in Deutschland nach § 212 StGB bestraft und lediglich die Strafandrohung wird hier niedriger angesetzt, wenn niedere Beweggründe wie Habgier oder Heimtücke als typische Mordmerkmale fehlen. Für Polizei und Staatsanwalt, Verteidiger und Richter sind alle Hinweise wichtig, die eine Unterscheidung von Mord ermöglichen. Für Totschlag gibt es in Deutschland eine Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren. Eine lebenslange Freiheitsstrafe droht Totschlägern in besonders schweren Fällen.
In Österreich jedoch gilt der Totschlag als „priviligierte Form“ des Mordes, weil auch er wie der Mord einen Tötungsvorsatz voraussetzt (§§ 75 und 76 StGB). Das besondere Privilegierungsmerkmal beim Totschlag erklärt sich nach österreichischem Recht in einer allgemein verständlichen heftigen Gemütsbewegung, aus die heraus der Täter gehandelt hat, also Tötung im Affekt. Wut, Zorn und Schrecken und Verzweiflung müssen dazu führend gewesen sein.
onlineredaktion - 24. Mär, 09:59 Article 1768x read