Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug (2)
World Content News - Rund eine Woche, nachdem bekannt wurde, dass in Speyer ein 20-jähriger Hartz IV-Empfänger an Unterernährung
starb, weil ihm von den Behörden alle Sozialleistungen gestrichen wurden fanden letzten Donnerstag Mahnwachen und eine Kundgebung statt. Die örtliche Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, nicht etwa gegen die Behörden - sondern gegen die Mutter des Toten, die immer noch im Krankenhaus liegt. Es wird gegen sie wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Das Grundgesetz mit der Garantie der Menschenwürde und das darin verankerte Sozialstaatsprinzip bleiben derweil rechts liegen.
Hierzu der Wortlaut des bisher einzigen Presseberichtes:
Mannheimer Morgen vom 27.04.07
Staatsanwälte ermitteln gegen Mutter des Verhungerten
Mahnwache für den toten Speyerer in Ludwigshafen / Behörde untersucht Verdacht der "Tötung durch Unterlassung"
Von Andreas Dauth und Martin Geiger - Ludwigshafen/Speyer. Wut, Trauer und Protest bestimmen die Stimmung. Laute Buhrufe und gellende Pfiffe verleihen ihr Ausdruck: Vor der Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration (GfA) in der Ludwigshafener Kaiser-Wilhelm-Straße kam es gestern zu einer Mahnwache mit anschließender Kundgebung. Dazu aufgerufen hatte der Verein Soziales Netzwerk Deutschland. Der Anlass war der Tod des 20-jährigen Arbeitslosen, der vor zwei Wochen in seiner Wohnung in Speyer verhungerte. Gegen dessen Mutter läuft derweil ein Ermittlungsverfahren.
Rund 30 Betroffene und Aktive der Montagsdemonstrationen Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen beteiligen sich an der Mahnwache, die ebenso wie die Kundgebung friedlich verläuft. Jobsuchende auf dem Weg zur GfA bleiben immer wieder an den Ständen stehen und hören den Rednern zu. Diese bekräftigen ihre Entschlossenheit, Hartz IV zu bekämpfen und erklären sich zur Solidarität mit den Gewerkschaften bereit. Einig ist man sich darin, dass in einem der reichsten Staaten der Welt kein Mensch verhungern dürfe: Ein Vorwurf, der in Richtung GfA geht, die dem Speyerer und seiner Mutter die Fördergelder strich, nachdem beide mehrere Termine platzen ließen.
Von Seiten der Staatsanwaltschaft wird der Behörde indes nichts vorgeworfen. Es wird nur gegen eine Person ermittelt, erklären die zuständigen Beamten in Frankenthal, und das sei die 48-jährige Mutter des Verstorbenen. "Tötung durch Unterlassung" lautet der Verdacht, erläutert der Leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig und fügt hinzu: "Der Frau kann allerdings nur ein Vorwurf gemacht werden, wenn sie selbst in der Lage gewesen wäre, lebensrettend einzugreifen, und zwar in dem Moment, in dem der Sohn nicht mehr Herr seiner Entscheidungen war."
Ob die selbst stark unterernährte Frau dazu noch in der Lage war, muss ein ärztliches Gutachten über ihre Verfassung klären. "Das ist die entscheidende Weichenstellung", so Liebig. Sollten die Mediziner zu der Einschätzung kommen, dass die 48-Jährige nicht fähig war, ihrem Sohn zu helfen, könnte es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen. Im anderen Fall droht ihr eine Anklageerhebung wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Tötung. Für Ersteres sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Ein Vorsatz würde das Höchststrafmaß auf 15 Jahre erhöhen.
Entscheiden wird sich dies allerdings erst in mehreren Wochen nach Ende der Ermittlungen und nach "sorgfältiger Überprüfung der Gesamtsituation", wie Liebig betont. Derzeit könne die Betroffene selbst nicht vernommen werden, weil ihr Gesundheitszustand dies nicht zulasse. Frühestens in zwei Wochen sei damit zu rechnen.
Derweil befindet sich die Frau nach wie vor in einer Klinik. "Sie ist noch nicht in der Lage zurückzukehren", berichtet eine Sprecherin der Stadt Speyer. Man stünde jedoch mit den Ärzten in Kontakt, um das gegebene Versprechen erfüllen zu können: Nach ihrer Entlassung dafür zu sorgen, dass sie eine neue Wohnung bekommt.

Hierzu der Wortlaut des bisher einzigen Presseberichtes:

Staatsanwälte ermitteln gegen Mutter des Verhungerten
Mahnwache für den toten Speyerer in Ludwigshafen / Behörde untersucht Verdacht der "Tötung durch Unterlassung"
Von Andreas Dauth und Martin Geiger - Ludwigshafen/Speyer. Wut, Trauer und Protest bestimmen die Stimmung. Laute Buhrufe und gellende Pfiffe verleihen ihr Ausdruck: Vor der Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration (GfA) in der Ludwigshafener Kaiser-Wilhelm-Straße kam es gestern zu einer Mahnwache mit anschließender Kundgebung. Dazu aufgerufen hatte der Verein Soziales Netzwerk Deutschland. Der Anlass war der Tod des 20-jährigen Arbeitslosen, der vor zwei Wochen in seiner Wohnung in Speyer verhungerte. Gegen dessen Mutter läuft derweil ein Ermittlungsverfahren.
Rund 30 Betroffene und Aktive der Montagsdemonstrationen Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen beteiligen sich an der Mahnwache, die ebenso wie die Kundgebung friedlich verläuft. Jobsuchende auf dem Weg zur GfA bleiben immer wieder an den Ständen stehen und hören den Rednern zu. Diese bekräftigen ihre Entschlossenheit, Hartz IV zu bekämpfen und erklären sich zur Solidarität mit den Gewerkschaften bereit. Einig ist man sich darin, dass in einem der reichsten Staaten der Welt kein Mensch verhungern dürfe: Ein Vorwurf, der in Richtung GfA geht, die dem Speyerer und seiner Mutter die Fördergelder strich, nachdem beide mehrere Termine platzen ließen.
Von Seiten der Staatsanwaltschaft wird der Behörde indes nichts vorgeworfen. Es wird nur gegen eine Person ermittelt, erklären die zuständigen Beamten in Frankenthal, und das sei die 48-jährige Mutter des Verstorbenen. "Tötung durch Unterlassung" lautet der Verdacht, erläutert der Leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig und fügt hinzu: "Der Frau kann allerdings nur ein Vorwurf gemacht werden, wenn sie selbst in der Lage gewesen wäre, lebensrettend einzugreifen, und zwar in dem Moment, in dem der Sohn nicht mehr Herr seiner Entscheidungen war."
Ob die selbst stark unterernährte Frau dazu noch in der Lage war, muss ein ärztliches Gutachten über ihre Verfassung klären. "Das ist die entscheidende Weichenstellung", so Liebig. Sollten die Mediziner zu der Einschätzung kommen, dass die 48-Jährige nicht fähig war, ihrem Sohn zu helfen, könnte es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen. Im anderen Fall droht ihr eine Anklageerhebung wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Tötung. Für Ersteres sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Ein Vorsatz würde das Höchststrafmaß auf 15 Jahre erhöhen.
Entscheiden wird sich dies allerdings erst in mehreren Wochen nach Ende der Ermittlungen und nach "sorgfältiger Überprüfung der Gesamtsituation", wie Liebig betont. Derzeit könne die Betroffene selbst nicht vernommen werden, weil ihr Gesundheitszustand dies nicht zulasse. Frühestens in zwei Wochen sei damit zu rechnen.
Derweil befindet sich die Frau nach wie vor in einer Klinik. "Sie ist noch nicht in der Lage zurückzukehren", berichtet eine Sprecherin der Stadt Speyer. Man stünde jedoch mit den Ärzten in Kontakt, um das gegebene Versprechen erfüllen zu können: Nach ihrer Entlassung dafür zu sorgen, dass sie eine neue Wohnung bekommt.
sfux - 28. Apr, 08:15 Article 2790x read