Wird Verteidigungsminister zur Gefahr?
Michael Schulze von Glaßer – In den letzten Tagen überschlugen sich die Medien mit Äußerungen des deutschen Verteidigungsministers Franz-Josef Jung (CDU) die Verfassung im Falle einer Flugzeugentführung durch mutmaßliche Terroristen zu übergehen und das Flugzeug trotz Verbots durch das Grundgesetz und des Verfassungsgerichts vom Himmel zu pusten. Die Kampfflugzeuge und loyale Piloten ständen jederzeit bereit, so Jung. Dabei ist dieser Skandal um Franz-Josef Jung nichts neues, schon im Juni 2006 zeigte sich Jungs Verfassungstreue. Am 7. Juni 2006 sagte der Verteidigungsminister einem Journalisten in Brüssel, die Bundeswehr wird auch entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2006 mutmaßlich entführte Passagierflugzeuge abschießen:
„In der Zwischenzeit würden wir beispielsweise unter Berufung auf einen übergesetzlichen Notstand eingreifen, auch wenn keine grundgesetzliche Klarstellung erfolgt ist“
Handelsblatt 8. Juni 2006
Die Debatte dreht sich um das Anfang 2005 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestufte wohlklingende „Luftsicherheitsgesetz“ das sich die Anti-Terror-Kämpfer der Regierung für ihre Pläne ausgedacht haben. Das Gesetz scheiterte im Februar 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mit Blick auf die Garantie der Menschenwürde sei es
"schlechterdings unvorstellbar, auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten",
urteilten die Verfassungsrichter.
Aber dieser Rückschlag vor dem obersten Gericht scheint Jung wenig beeindruckt zu haben, „Ich wünsche mir eine verfassungsrechtliche Klarstellung. Aber da gibt es noch keinen Konsens in der Koalition“, sagte Jung dem Magazin Focus. „Deshalb müsste ich im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen: Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen.“ Jungs übergesetzlicher Notstand ist in diesem Fall schlicht verfassungswidrig. Der Verteidigungsminister ruft unverhohlen zum vorsätzlichen Todschlag und den Verfassungsbruch auf. Indes riet Thomas Wassmann, Vorsitzender des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Bundeswehr, den Kampfflugzeugpiloten „in einem solchen Fall dem Befehl des Ministers nicht zu folgen.“
Jung sollte sich fragen wie loyal ihm seine Bundeswehr eigentlich noch ist – unvergessen der Einsatz von Kampfflugzeugen zur Überwachung der Proteste gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm, Jung genehmigte zwei solcher „Aufklärungsflüge“, die Luftwaffe flog jedoch insgesamt sieben Einsätze (!) also fünf ohne Wissen und ohne Erlaubnis des Verteidigungsministers.
Weitere Probleme drängen sich beim „Luftsicherheitsgesetz“ auf. Jungs Argumentation der letzten Tage, das Gesetz sei auf Grundlage des „Bundesverfassungsgerichts“ zum wohl der Bürger und zum Schutz der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ ist einfach nur dreist und verdreht Tatsachen – oder steht es in der Verfassung das unschuldige Flugzeugpassagiere und Besatzungsmitglieder vom Staat ermordet werden dürfen? – noch können die Menschen beruhigt fliegen ohne Angst zu haben von ihrer eigenen Regierung als Kollateralschaden getötet zu werden, in Österreich, den USA, Großbritannien und Frankreich sieht das schon anders aus.
Ein weiteres Problem beim Abschuss eines Flugzeuges über deutschem Boden ist die Bevölkerungsdichte. Deutschland ist ein einwohnerreiches Land, im Schnitt leben auf einem Quadratkilometer rund 231 Menschen. Schon bei der Flugzeugkatastrophe am Bodensee im Jahr 2002 bei der zwei Flugzeuge in einer Höhe von 12.000 Metern zusammenkrachten sprachen viele Experten von einem Wunder das niemand am Boden verletzt wurde. Trümmerteile landeten damals auf Feldern aber auch auf Gärten und Häusern. Über Ballungszentren wie dem weiträumigen Ruhrgebiet (3.300 Einwohner/km²) würden bei einem Abschuss mit Sicherheit Leute am Boden durch die Trümmerteile zu Tode kommen.

Was tut Jung bei einer Entführung der Air-Force One über deutschem Boden in der sich der amerikanische Präsident befindet?
Der Verteidigungsminister sagt, dass es keine Alternativen zu dem Gesetz gibt. Dies zeugt jedoch nur von seiner Einfallslosigkeit. Wenn ein Flugzeug entführt wird, werden die Terroristen es in die Richtung des Ziels wenden und frontal darauf zufliegen. Daher ist abzusehen welche Zielobjekte die Terroristen in Augenschein genommen haben. Nahe liegt da doch die sofortige Evakuierung der Gebäude – die mutmaßlichen Terroristen werden schon nicht in ein Einfamilienhaus rasen – die potentiellen Zielobjekte von Flugzeugterroristen sind bekannt. Gebäude wie der Reichstag sind evakuierbar, schwieriger wird es da bei Fußballstadien wie ein Vorfall bei den Olympischen Spielen 1972 in München zeigt.
Am 11.September versammelten sich 70.000 Menschen bei der Abschlussfeier der olympischen Spiele. Zur gleichen Zeit wich ein aus Stuttgart kommendes Flugzeug vom Kurs ab – der damalige Verteidigungsminister Georg Leber wurde umgehend informiert. Zwei Araber sollen die Maschine mit dem Ziel eine Bombe im Stadion abzuwerfen gestohlen haben. Abfangjäger der Luftwaffe machten sich auf den Weg. Fehlalarm! Es handelte sich lediglich um eine finnische DC-9 deren Bordelektronik ausgefallen war. 150 Passagiere sind dem Mord durch den Staat noch einmal entgangen. Warum das Stadion nicht geräumt wurde? Es wurde eine Massenpanik mit toten befürchtet. Auch wegen des erst am 5.September 1972 blutig zu Ende gegangenen Olympia-Attentats mit 17 toten das für die Polizei und die Regierung ein Fiasko war.
Evakuierbar aber trotzdem brandgefährlich sind auch Atomkraftwerke. Untersuchungen zeigten jüngst dass viele Meiler einem Flugzeugeinschlag nachgeben würden. Ein atomarer GAU wäre die Folge. Wegen dieser Überlegung spielten Politiker in den letzten Jahren öfters mit den Gedanken Boden-Luft Raketen in die Nähe solcher Gefahrengebäude zu stellen um anfliegende Flugzeuge vor Erreichen des Meilers vom Himmel zu jagen. Einfacher und weniger tödlich ist hingegen einfach die Schließung der Atomkraftwerke und somit auch der Wegfall eines möglichen Anschlagzieles.
Die beste Alternative wäre jedoch wie immer Prävention. Sechs Jahre nach den Terroranschlägen vom 11.September 2001 in New York und Washington gibt es immer noch keine Gesetze die einen undurchlässigen Zugang zum Cockpit vorschreiben und die Terroristen erst gar nicht ins Cockpit kommen lassen. Zwar haben einige Fluglinien ihre Tür zwischen Passagierraum und Cockpit verstärkt aber roher Gewalt halten diese Türen dennoch nicht lange Stand. Selbst beim neuen gigantischen Flugzeug Airbus „A 380“ das Mitte Oktober 2007 erstmals den Linienflug aufnehmen soll ist das Cockpit nicht durch eine feste und stabile Wand vom Passagierraum getrennt sondern nur durch eine wackelige Tür. Dabei gibt es schon heute Konzepte die einen eigenen Außeneinstieg der Piloten in das Cockpit zeichnen.
Die Diskussion um das „Luftsicherheitsgesetz“ wird wohl noch lange dauern. Flugzeugentführungen werden immer ein Problem sein solange Terroristen ins Cockpit gelangen können.
Es bleiben Fragen offen:
Wann wird Franz-Josef Jung endlich vom „Verfassungsschutz“ observiert?
Ist ein deutscher Minister der zum Verfassungsbruch aufruft überhaupt noch tragbar?
„In der Zwischenzeit würden wir beispielsweise unter Berufung auf einen übergesetzlichen Notstand eingreifen, auch wenn keine grundgesetzliche Klarstellung erfolgt ist“
Handelsblatt 8. Juni 2006
Die Debatte dreht sich um das Anfang 2005 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestufte wohlklingende „Luftsicherheitsgesetz“ das sich die Anti-Terror-Kämpfer der Regierung für ihre Pläne ausgedacht haben. Das Gesetz scheiterte im Februar 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mit Blick auf die Garantie der Menschenwürde sei es
"schlechterdings unvorstellbar, auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten",
urteilten die Verfassungsrichter.
Aber dieser Rückschlag vor dem obersten Gericht scheint Jung wenig beeindruckt zu haben, „Ich wünsche mir eine verfassungsrechtliche Klarstellung. Aber da gibt es noch keinen Konsens in der Koalition“, sagte Jung dem Magazin Focus. „Deshalb müsste ich im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen: Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen.“ Jungs übergesetzlicher Notstand ist in diesem Fall schlicht verfassungswidrig. Der Verteidigungsminister ruft unverhohlen zum vorsätzlichen Todschlag und den Verfassungsbruch auf. Indes riet Thomas Wassmann, Vorsitzender des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Bundeswehr, den Kampfflugzeugpiloten „in einem solchen Fall dem Befehl des Ministers nicht zu folgen.“
Jung sollte sich fragen wie loyal ihm seine Bundeswehr eigentlich noch ist – unvergessen der Einsatz von Kampfflugzeugen zur Überwachung der Proteste gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm, Jung genehmigte zwei solcher „Aufklärungsflüge“, die Luftwaffe flog jedoch insgesamt sieben Einsätze (!) also fünf ohne Wissen und ohne Erlaubnis des Verteidigungsministers.
Weitere Probleme drängen sich beim „Luftsicherheitsgesetz“ auf. Jungs Argumentation der letzten Tage, das Gesetz sei auf Grundlage des „Bundesverfassungsgerichts“ zum wohl der Bürger und zum Schutz der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ ist einfach nur dreist und verdreht Tatsachen – oder steht es in der Verfassung das unschuldige Flugzeugpassagiere und Besatzungsmitglieder vom Staat ermordet werden dürfen? – noch können die Menschen beruhigt fliegen ohne Angst zu haben von ihrer eigenen Regierung als Kollateralschaden getötet zu werden, in Österreich, den USA, Großbritannien und Frankreich sieht das schon anders aus.
Ein weiteres Problem beim Abschuss eines Flugzeuges über deutschem Boden ist die Bevölkerungsdichte. Deutschland ist ein einwohnerreiches Land, im Schnitt leben auf einem Quadratkilometer rund 231 Menschen. Schon bei der Flugzeugkatastrophe am Bodensee im Jahr 2002 bei der zwei Flugzeuge in einer Höhe von 12.000 Metern zusammenkrachten sprachen viele Experten von einem Wunder das niemand am Boden verletzt wurde. Trümmerteile landeten damals auf Feldern aber auch auf Gärten und Häusern. Über Ballungszentren wie dem weiträumigen Ruhrgebiet (3.300 Einwohner/km²) würden bei einem Abschuss mit Sicherheit Leute am Boden durch die Trümmerteile zu Tode kommen.

Was tut Jung bei einer Entführung der Air-Force One über deutschem Boden in der sich der amerikanische Präsident befindet?
Der Verteidigungsminister sagt, dass es keine Alternativen zu dem Gesetz gibt. Dies zeugt jedoch nur von seiner Einfallslosigkeit. Wenn ein Flugzeug entführt wird, werden die Terroristen es in die Richtung des Ziels wenden und frontal darauf zufliegen. Daher ist abzusehen welche Zielobjekte die Terroristen in Augenschein genommen haben. Nahe liegt da doch die sofortige Evakuierung der Gebäude – die mutmaßlichen Terroristen werden schon nicht in ein Einfamilienhaus rasen – die potentiellen Zielobjekte von Flugzeugterroristen sind bekannt. Gebäude wie der Reichstag sind evakuierbar, schwieriger wird es da bei Fußballstadien wie ein Vorfall bei den Olympischen Spielen 1972 in München zeigt.
Am 11.September versammelten sich 70.000 Menschen bei der Abschlussfeier der olympischen Spiele. Zur gleichen Zeit wich ein aus Stuttgart kommendes Flugzeug vom Kurs ab – der damalige Verteidigungsminister Georg Leber wurde umgehend informiert. Zwei Araber sollen die Maschine mit dem Ziel eine Bombe im Stadion abzuwerfen gestohlen haben. Abfangjäger der Luftwaffe machten sich auf den Weg. Fehlalarm! Es handelte sich lediglich um eine finnische DC-9 deren Bordelektronik ausgefallen war. 150 Passagiere sind dem Mord durch den Staat noch einmal entgangen. Warum das Stadion nicht geräumt wurde? Es wurde eine Massenpanik mit toten befürchtet. Auch wegen des erst am 5.September 1972 blutig zu Ende gegangenen Olympia-Attentats mit 17 toten das für die Polizei und die Regierung ein Fiasko war.
Evakuierbar aber trotzdem brandgefährlich sind auch Atomkraftwerke. Untersuchungen zeigten jüngst dass viele Meiler einem Flugzeugeinschlag nachgeben würden. Ein atomarer GAU wäre die Folge. Wegen dieser Überlegung spielten Politiker in den letzten Jahren öfters mit den Gedanken Boden-Luft Raketen in die Nähe solcher Gefahrengebäude zu stellen um anfliegende Flugzeuge vor Erreichen des Meilers vom Himmel zu jagen. Einfacher und weniger tödlich ist hingegen einfach die Schließung der Atomkraftwerke und somit auch der Wegfall eines möglichen Anschlagzieles.
Die beste Alternative wäre jedoch wie immer Prävention. Sechs Jahre nach den Terroranschlägen vom 11.September 2001 in New York und Washington gibt es immer noch keine Gesetze die einen undurchlässigen Zugang zum Cockpit vorschreiben und die Terroristen erst gar nicht ins Cockpit kommen lassen. Zwar haben einige Fluglinien ihre Tür zwischen Passagierraum und Cockpit verstärkt aber roher Gewalt halten diese Türen dennoch nicht lange Stand. Selbst beim neuen gigantischen Flugzeug Airbus „A 380“ das Mitte Oktober 2007 erstmals den Linienflug aufnehmen soll ist das Cockpit nicht durch eine feste und stabile Wand vom Passagierraum getrennt sondern nur durch eine wackelige Tür. Dabei gibt es schon heute Konzepte die einen eigenen Außeneinstieg der Piloten in das Cockpit zeichnen.
Die Diskussion um das „Luftsicherheitsgesetz“ wird wohl noch lange dauern. Flugzeugentführungen werden immer ein Problem sein solange Terroristen ins Cockpit gelangen können.
Es bleiben Fragen offen:


sfux - 24. Sep, 20:58 Article 4498x read
Absolut untragbarer Minister
Er ist eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ich fordere Frau Merkel auf, ihren Minister zu entlassen!
Und weil wir gerade beim Thema sind, darf Herr Schäuble auch entlassen werden, denn er ist ebensowenig in der Lage, sein Amt so auszuüben, wie man es wohl verlangen könnte.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, das beide Herren einen Amtseid geleistet haben, den sie wohl in diesem Zusammenhang mehrmals gebrochen haben.
Somit sind die Herren Jung und Schäuble für eine Demokratie untragbar und sofort zu entlassen!