Gesundheitsgefährliche Kosmetika in Dritte-Welt-Läden
Harald Haack – Illegale Weichmacher in Kosmetika. Und wer hat sie gefunden? Die Schweizer! Und wo sind sie zu finden? Das Kantonslabor Basel-Stadt fand sie Ostasien- und auch Afrika-Läden sowie Billigmärkten und zwar in Nagellacken, Seifen und Haarfärbe- und Hautbleichmitteln und andere Kosmetika und sah sich veranlasst viele der untersuchten Proben zu beanstanden. Von den 46 Proben waren 42 nicht in Ordnung – 91 Prozent, wie das Basler Kantonslabor gestern am Freitag mitteilte.
Strikt verbotene Inhaltsstoffe
Völlig illegal waren 5 Proben, denn sie enthielten strikt verbotene Inhaltsstoffe; außerdem wurde ein Grenzwert überschritten. 21 Mal wurde Inhaltsstoff-Deklarationen ungenügend taxiert, 16 Mal illegale Heilanpreisungen, 14 Mal fehlte die Datierung, 10 Mal fehlten Warnhinweise, und 13 Mal waren sie nicht in den drei Schweizer Amtssprachen vorhanden. Eine BAG-Information wurde 6 Mal vermisst, 10 Mal fehlte die Kennzeichnung in einer Schweizer Amtssprache und 4 Mal die obligatorische Lot-Nummer. Teils aus Europa, so Frankreich oder Großbritannien (je 6), aber auch Übersee wie Mexiko oder Pakistan (je 1) stammten die beanstandeten Waren.
Konkret 4 von 7 untersuchten Hautbleichmitteln enthielten verbotene Chemikalien: Hydrochinon (1) und Jodsäure (3); ein Mittel hatte zu viel Arbutin, und in einem Haar-Conditioner steckte ein nicht zugelassener Farbstoff.
Die Schweizer Kontrolleure stellten im Vergleich zu früheren Untersuchungen weniger Hautbleichmittel in den Regalen fest, was sie ihrem Kontrolldruck zuschreiben. Doch bei Kosmetika gebe es insgesamt keine Verbesserung; Mühe hätten die Ladenbesitzer mit der Selbstkontrolle, nämlich weil sie vieles selber importierten.
Nagellack-Weichmacher aus den USA
Bei der zweiten Untersuchung wurden 17 Nagellacke aus Billigmärkten analysiert. Verbotene Weichmacher waren in 10 Lacken - 59 Prozent - enthalten, so genannte Phtalate. Seit 2005 ist der früher verbreitetste Stoff (Dibutylphtalat/DBP) verboten. Er steht im Verdacht, giftig für die Fortpflanzungsorgane zu sein. Aus den USA stammten 3 der beanstandeten Nagellacke. Anders als in Europa ist DBP in den USA nämlich weiterhin erlaubt.
Strikt verbotene Inhaltsstoffe
Völlig illegal waren 5 Proben, denn sie enthielten strikt verbotene Inhaltsstoffe; außerdem wurde ein Grenzwert überschritten. 21 Mal wurde Inhaltsstoff-Deklarationen ungenügend taxiert, 16 Mal illegale Heilanpreisungen, 14 Mal fehlte die Datierung, 10 Mal fehlten Warnhinweise, und 13 Mal waren sie nicht in den drei Schweizer Amtssprachen vorhanden. Eine BAG-Information wurde 6 Mal vermisst, 10 Mal fehlte die Kennzeichnung in einer Schweizer Amtssprache und 4 Mal die obligatorische Lot-Nummer. Teils aus Europa, so Frankreich oder Großbritannien (je 6), aber auch Übersee wie Mexiko oder Pakistan (je 1) stammten die beanstandeten Waren.
Konkret 4 von 7 untersuchten Hautbleichmitteln enthielten verbotene Chemikalien: Hydrochinon (1) und Jodsäure (3); ein Mittel hatte zu viel Arbutin, und in einem Haar-Conditioner steckte ein nicht zugelassener Farbstoff.
Die Schweizer Kontrolleure stellten im Vergleich zu früheren Untersuchungen weniger Hautbleichmittel in den Regalen fest, was sie ihrem Kontrolldruck zuschreiben. Doch bei Kosmetika gebe es insgesamt keine Verbesserung; Mühe hätten die Ladenbesitzer mit der Selbstkontrolle, nämlich weil sie vieles selber importierten.
Nagellack-Weichmacher aus den USA
Bei der zweiten Untersuchung wurden 17 Nagellacke aus Billigmärkten analysiert. Verbotene Weichmacher waren in 10 Lacken - 59 Prozent - enthalten, so genannte Phtalate. Seit 2005 ist der früher verbreitetste Stoff (Dibutylphtalat/DBP) verboten. Er steht im Verdacht, giftig für die Fortpflanzungsorgane zu sein. Aus den USA stammten 3 der beanstandeten Nagellacke. Anders als in Europa ist DBP in den USA nämlich weiterhin erlaubt.
hha - 27. Okt, 13:22 Article 2507x read