Polizei-Panne – 3200 Verkehrsverstöße ungültig
Harald Haack – Wer vor wegen zu schnellen Fahrens geblitzt wurde, Einspruch einlegte und vor Gericht steht, sieht sich häufig mit der angeblichen Unfehlbarkeit von Polizisten und deren Messgeräte konfrontiert. In Hamburg „entschuldigt“ sich die Polizei nun bei 3.200 Autofahrern. Sie wurden nämlich einen Monat lang mit einem nicht geeichten Radargerät erfasst und erhielten Verwarnungen oder Bußgeldbescheide.
Die Tatorte:
Die Hamburger Innenstadt und westliche Stadtteile.
Das Tatwerkzeug:
Eine Geschwindigkeitsmessanlage vom umstrittenen Typ Multanova 6F.
Die Täter:
Hamburger Polizisten.
Die Opfer:
Mutmaßlich zu schnell gefahrene Autofahrer.
Polizei räumt schwere Panne ein
Eigentlich hätte die Geschwindigkeitsmessanlage nur auf einem Stativ eingesetzt werden dürfen und nicht, wie geschehen, in einem Fahrzeug, in diesem Fall ein Opel, kein Streifenwagen, sondern ein Zivilwagen. Die Polizei hatte es sich von der Herstellerfirma liefern lassen, als das bisher verwendete Gerät in die Werkstatt zur Reparatur musste.
Weshalb dieses Gerät in die Reparatur musste, ob es fehlerhaft Ergebnisse produziert, darüber schweigt die Polizei. Aber schließlich geht es jetzt nicht um das defekte Gerät, sondern um ein nicht geeichtes. Und die Polizisten sollen davon ausgegangen sein, dass das ihnen als Ersatz zur Verfügung gestellte Gerät auch in Fahrzeugen genutzt werden konnte. Aber weit gefehlt!
Von über 100.000 Euro Schaden spricht nun die Polizei. Wer in Hamburg 27. August bis 28. September 2007 „geblitzt“ wurde, sollte von der Polizei über die Panne informiert worden sein. Die Polizei hat die Bußgeldstelle gebeten, die Verfahren einzustellen. Doch schon knapp ein Drittel der 3.200 falschen Verfahren haben angeblich bereits gezahlt. Diese Zahlungen sollen unverzüglich zurück erstattet werden, sagte Polizeisprecher Meyer und fügte hinzu, „objektiv“ seien jene Autofahrer zu schnell gefahren. Doch die Messungen der Polizisten hätten bei Klagen vor Gericht keinen Bestand gehabt.
Nicht nur gegen die beteiligten Polizisten wird jetzt ermittelt wegen möglicher Dienstverletzungen, sondern auch gegen die Firma, die der Polizei das nicht geeichte Gerät Typ Multanova 6F (wie Hamburger Tageszeitungen berichten) angedreht hatte. Man wolle sehen, ob sie für den entstandenen Schaden nicht in Regress zu nehmen sei, sagte Meyer.
Die Meldung der Polizei im Wortlaut:
31.10.2007 | 15:13 Uhr
POL-HH: 071031-7. Polizei Hamburg informiert über den Einsatz eines eich-technisch nicht zugelassenen Radargerätes zur Geschwindigkeitsüberwachung und entschuldigt sich für diesen Fehler
Hamburg (ots) - Die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg hat in
einem Zeitraum von vier Wochen irrtümlich ein nicht für den Betrieb in einem Fahrzeug geeichtes Radargerät eingesetzt. Die in diesem Zusammenhang eingeleiteten Verwarn- und Bußgeldverfahren werden eingestellt. Bereits gezahlte Verwarn- und Bußgelder werden erstattet.
Das Messgerät wurde als Ersatzgerät in ein Fahrzeug eingebaut, das die Polizei Hamburg zur mobilen Verkehrsüberwachung einsetzt. Dieser Geräteaustausch war aufgrund einer notwendigen Reparatur des ursprünglich eingebauten Gerätes erforderlich.
Dabei wurde übersehen, dass dieses Ersatzgerät nur für den ebrauch auf einem Stativ geeicht war. Für den Betrieb in einem Fahrzeug lag die Eichung nicht vor. Die unterschiedlichen Einsatzformen beeinflussen zwar die Messergebnisse nicht, eine Eichung ist aber für die Zulässigkeit der Messungen zwingend vorgeschrieben.
Die Verkehrsdirektion setzte das Radarmessgerät in der Zeit vom 27.08.07 bis zum 28.09.07 in der Hamburger Innenstadt und den westlichen Stadtteilen zur Geschwindigkeitsüberwachung ein.
Mitte Oktober war die Reparatur des ursprünglich genutzten Gerätes abgeschlossen. Erst bei der Auswertung der Messungen und den Vorbereitungen zur Rückgabe des Tauschgerätes wurde der Fehler bemerkt.
Die Polizei Hamburg hat die Bußgeldstelle umgehend gebeten, die betroffenen ca. 3.200 Verfahren aus den beschriebenen formalen Gründen einzustellen. In ca. 1.000 Fällen haben die Betroffenen das Verwarn- bzw. Bußgeld bereits bezahlt. Diese Zahlungen werden erstattet. Die Betroffenen werden in Kürze schriftlich von der Bußgeldstelle über die Verfahrensweise informiert.
Die Polizei Hamburg bedauert den Fehler.
Le.
ots Originaltext: Polizei Hamburg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=6337
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Christiane Leven
Telefon: 040/4286-56210
Fax: 040/4286-56219
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de
Die Tatorte:
Die Hamburger Innenstadt und westliche Stadtteile.
Das Tatwerkzeug:
Eine Geschwindigkeitsmessanlage vom umstrittenen Typ Multanova 6F.
Die Täter:
Hamburger Polizisten.
Die Opfer:
Mutmaßlich zu schnell gefahrene Autofahrer.
Polizei räumt schwere Panne ein
Eigentlich hätte die Geschwindigkeitsmessanlage nur auf einem Stativ eingesetzt werden dürfen und nicht, wie geschehen, in einem Fahrzeug, in diesem Fall ein Opel, kein Streifenwagen, sondern ein Zivilwagen. Die Polizei hatte es sich von der Herstellerfirma liefern lassen, als das bisher verwendete Gerät in die Werkstatt zur Reparatur musste.
Weshalb dieses Gerät in die Reparatur musste, ob es fehlerhaft Ergebnisse produziert, darüber schweigt die Polizei. Aber schließlich geht es jetzt nicht um das defekte Gerät, sondern um ein nicht geeichtes. Und die Polizisten sollen davon ausgegangen sein, dass das ihnen als Ersatz zur Verfügung gestellte Gerät auch in Fahrzeugen genutzt werden konnte. Aber weit gefehlt!
Von über 100.000 Euro Schaden spricht nun die Polizei. Wer in Hamburg 27. August bis 28. September 2007 „geblitzt“ wurde, sollte von der Polizei über die Panne informiert worden sein. Die Polizei hat die Bußgeldstelle gebeten, die Verfahren einzustellen. Doch schon knapp ein Drittel der 3.200 falschen Verfahren haben angeblich bereits gezahlt. Diese Zahlungen sollen unverzüglich zurück erstattet werden, sagte Polizeisprecher Meyer und fügte hinzu, „objektiv“ seien jene Autofahrer zu schnell gefahren. Doch die Messungen der Polizisten hätten bei Klagen vor Gericht keinen Bestand gehabt.
Nicht nur gegen die beteiligten Polizisten wird jetzt ermittelt wegen möglicher Dienstverletzungen, sondern auch gegen die Firma, die der Polizei das nicht geeichte Gerät Typ Multanova 6F (wie Hamburger Tageszeitungen berichten) angedreht hatte. Man wolle sehen, ob sie für den entstandenen Schaden nicht in Regress zu nehmen sei, sagte Meyer.
Die Meldung der Polizei im Wortlaut:
31.10.2007 | 15:13 Uhr
POL-HH: 071031-7. Polizei Hamburg informiert über den Einsatz eines eich-technisch nicht zugelassenen Radargerätes zur Geschwindigkeitsüberwachung und entschuldigt sich für diesen Fehler
Hamburg (ots) - Die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg hat in
einem Zeitraum von vier Wochen irrtümlich ein nicht für den Betrieb in einem Fahrzeug geeichtes Radargerät eingesetzt. Die in diesem Zusammenhang eingeleiteten Verwarn- und Bußgeldverfahren werden eingestellt. Bereits gezahlte Verwarn- und Bußgelder werden erstattet.
Das Messgerät wurde als Ersatzgerät in ein Fahrzeug eingebaut, das die Polizei Hamburg zur mobilen Verkehrsüberwachung einsetzt. Dieser Geräteaustausch war aufgrund einer notwendigen Reparatur des ursprünglich eingebauten Gerätes erforderlich.
Dabei wurde übersehen, dass dieses Ersatzgerät nur für den ebrauch auf einem Stativ geeicht war. Für den Betrieb in einem Fahrzeug lag die Eichung nicht vor. Die unterschiedlichen Einsatzformen beeinflussen zwar die Messergebnisse nicht, eine Eichung ist aber für die Zulässigkeit der Messungen zwingend vorgeschrieben.
Die Verkehrsdirektion setzte das Radarmessgerät in der Zeit vom 27.08.07 bis zum 28.09.07 in der Hamburger Innenstadt und den westlichen Stadtteilen zur Geschwindigkeitsüberwachung ein.
Mitte Oktober war die Reparatur des ursprünglich genutzten Gerätes abgeschlossen. Erst bei der Auswertung der Messungen und den Vorbereitungen zur Rückgabe des Tauschgerätes wurde der Fehler bemerkt.
Die Polizei Hamburg hat die Bußgeldstelle umgehend gebeten, die betroffenen ca. 3.200 Verfahren aus den beschriebenen formalen Gründen einzustellen. In ca. 1.000 Fällen haben die Betroffenen das Verwarn- bzw. Bußgeld bereits bezahlt. Diese Zahlungen werden erstattet. Die Betroffenen werden in Kürze schriftlich von der Bußgeldstelle über die Verfahrensweise informiert.
Die Polizei Hamburg bedauert den Fehler.
Le.
ots Originaltext: Polizei Hamburg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=6337
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Christiane Leven
Telefon: 040/4286-56210
Fax: 040/4286-56219
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
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hha - 1. Nov, 11:00 Article 2258x read