Verfassungsschutz oder doch nur Inlandsgeheimdienst?
Michael Schulze von Glaßer - Schon seit einiger Zeit kämpft der Jugendverband der Partei „DIE LINKE“ – die linksjugend [’solid] - um eine Aufnahme in den Ring der Politischen Jugend – einem bundesweiten Förderkreis für politische Jugendorganisationen. Am 12. Dezember scheiterte der Aufnahmeversuch am Veto der Jungen Union – der Jugendorganisation der CDU.
Alle anderen Mitglieder des RPJ – die Jungen Liberalen (FDP), Jungsozialisten (SPD), Grüne Jugend (Grüne) und JungdemokratInnen/Junge Linke (parteiunabhängig) – stimmten dem Aufnahmeantrag der erst vor kurzem gegründeten linksjugend [’solid] zu. Durch das Veto der JU entgehen der linksjugend jährlich Fördergelder in Höhe von rund 100.000 Euro. Die Organisation will gegen die Entscheidung des RPJ – oder viel mehr der Jungen Union - klagen.
Die anderen Mitgliederorganisationen fürchten durch den Skandal, sogar um die weitere Existenz des RPJ. Indes begründet die Junge Union ihre furchtlose Ablehnung mit der Beobachtung der linksjugend [’solid] durch den Verfassungsschutz. Damit schafft sich die Union ihr Argument – das zumindest in bürgerlichen Kreisen akzeptiert wird – denn es darf nicht vergessen werden, dass der deutsch Innenminister Wolfgang Schäuble auch CDU-Mitglied ist. Er gibt mutmaßlich die Anweisung die linksjugend zu bespitzeln, was die Junge Union dann wiederum als Argument gegen den Aufnahmeantrag der Linken Jungendorganisation hervorbringt – irgendwie genial!
Der Vorfall führt zum generellen Streitpunkt über Beobachtungen durch den Verfassungsschutz – wer darf beobachtet werden? Wenn der Geheimdienst wirklich dazu da ist die Verfassung zu schützen, kommen schnell Zweifel an seinen Beobachtungen auf. Warum wird beispielsweise die Anti-Atom-Szene von dem Bundesamt überwacht, wo Atomkraft doch gar nicht in der Verfassung verankert ist? Die Argumentation der Geheimdienstler bei solchen Einwänden ist meist haarsträubend und hat vor Gerichten keinen Bestand – beinahe jährlich klagen sich einige Anti-Atom-Initiativen erfolgreich aus dem Verfassungsschutzbericht.
Die Organisationen seien gewalttätig und verstoßen gegen die freiheitlich-demokratisch Grundordnung lautet die Beobachtungsbegründung des Verfassungsschutzes meist – und ist eben nicht haltbar. Ist der Inlandsgeheimdienst doch nur ein Mittel der Repression politischer Machthaber gegen die Gegner? Es scheint so. Die gesamte LINKE Bundestagsfraktion und einige Abgeordnete im speziellen werden von dem Geheimdienst überwacht – obwohl sie legitim von der Bevölkerung gewählt wurde. Sind also 8,7 Prozent der Wählerinnen und Wähler – eben die, die bei der Bundestagswahl 2005 DIE LINKE gewählt haben – verfassungsfeindlich? – immerhin 4.118.194 Menschen in Deutschland. Die Begründung für die Beobachtung der Linken ist haarsträubend: Sie arbeite beispielsweise mit verfassungsfeindlichen Organisationen wie der Deutschen Kommunistischen Partei zusammen.
Diese Argumentation ließe sich auch auf die Berliner SPD umschlagen, die ja gemeinsam mit der Berliner Linken die Landesregierung in der Hauptstadt stellt – somit arbeitet die SPD mit einer verfassungsfeindlichen Partei zusammen. In Cottbus schlossen sich im Jahr 2006 CDU und die damalige Linke.PDS (die vom Verfassungsschutz beobachtete Vorgängerpartei der Linken) zusammen, um einen gemeinsamen Bürgermeister zu stellen. Ist die Cottbusser CDU daher im Verfassungsschutzbericht aufgetaucht? – Nein!
Auch die Überwachung pazifistischer Gruppen, die sich eindeutig zum Gewaltverzicht bekennen, ist streitbar – haben die Verfassungsschützer etwa Angst, die Argumente der gewaltfreien Gruppen könnten die Menschen überzeugen? Stehen die Gruppen deswegen unter Beobachtung und werden von dem Bundesamt unterwandert?
Das Amt spricht von Sabotagen und Sachbeschädigungen, die von den Gruppen nicht zu „Gewalt“ zählen, da Gegenstände keinen Schmerz spüren können. Mit der Beobachtung dieser Gruppen wird der Kapitalismus als System für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben – das Kapital darf nicht zerstört werden. Das führt zu einem unerträglichen Vergleich: Die Staatsgewalt schützt zwar Wertgegenstände – verteidigt diese jedoch indem Sie Menschen Gewalt antut. Wer beispielsweise ein Auto anzündet, muss mit staatlicher Gewalt rechnen – nicht nur mit den rechtlichen Gewalten des Staatsapparats, sondern auch mit physischer Gewalt oder schlicht Schmerz. Ein absurdes Bild ergibt sich, indem leblose Gegenstände höher gestellt sind als schmerzempfindliche Wesen – dazu trägt auch der Verfassungsschutz bei.
Die Methoden des Geheimdienstes sind gerade in Zeiten zunehmender staatlicher Überwachung immer ausufernder. Nicht vergessen ist das gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD, das durch den Verfassungsschutz verhindert wurde – einmal abgesehen davon, ob ein Verbot der Partei sinnvoll wäre. Den Geheimdienst zu kontrollieren scheint schwer zu sein – agiert dieser doch oft in einer rechtlichen Grauzone ohne jegliche demokratische Kontrolle.
Dies gilt jedoch nicht nur für den Verfassungsschutz, sondern auch für den Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst der zuletzt wegen dem Cicero-Skandal und dem Fall des ehemaligen Guantanamo Häftlings Kurnaz in die Schlagzeilen geriet. Festgehalten werden muss außerdem, dass der Verfassungsschutz nicht die Verfassung schützt, sondern ein gewöhnlicher Geheimdienst ist. Der Name der Institution ist ein Orwellscher-Begriff – würde das Bundesamt wirklich die Verfassung schützen, müsste es auch den deutschen Verteidigungsminister (noch so ein Orwellscher-Begriff) Franz Josef Jung bespitzeln, wo dieser doch ankündigte trotz eines Verbots des Bundesverfassungsgerichtes mutmaßlich von Terroristen gekidnappte Zivilflugzeuge abschießen zu lassen. Dass der Inlandsgeheimdienst eben nicht die Verfassung schützt, zeigt sich besonders im Fall ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger:
Menschen ohne deutschen Pass werden noch immer gegen ihren Willen in ihr so genanntes Herkunftsland verschleppt, oft kommen sie auch ohne etwas verbrochen zu haben ins Gefängnis (so genannte Abschiebeknäste) – dies verstößt u.a. gegen Artikel 3 des Grundgesetzes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Der Verfassungsschutz ist ein schlichter Geheimdienst wie ihn die meisten Nationen haben – oft zur Stärkung ihrer Macht wie auch die Diskriminierung der parlamentarischen Opposition in Deutschland durch die Regierungspartei zeigt. Geheimdiensten ist nicht zu trauen.
Wann wird der Verfassungsschutz endlich anfangen die Verfassung zu schützen? Und – um auf den Anfang dieses Artikels zurück zu kommen – wann wird die CDU und ihre Kaderorganisation endlich demokratisch und fair mit anderen politischen Gruppierungen umgehen? Deutschland hat einen Weg der Hegemonie und Überwachung beschritten, der einmal in einem totalitären Staat enden könnte – falls dies nicht in den Köpfen längst schon geschehen ist.
Alle anderen Mitglieder des RPJ – die Jungen Liberalen (FDP), Jungsozialisten (SPD), Grüne Jugend (Grüne) und JungdemokratInnen/Junge Linke (parteiunabhängig) – stimmten dem Aufnahmeantrag der erst vor kurzem gegründeten linksjugend [’solid] zu. Durch das Veto der JU entgehen der linksjugend jährlich Fördergelder in Höhe von rund 100.000 Euro. Die Organisation will gegen die Entscheidung des RPJ – oder viel mehr der Jungen Union - klagen.
Die anderen Mitgliederorganisationen fürchten durch den Skandal, sogar um die weitere Existenz des RPJ. Indes begründet die Junge Union ihre furchtlose Ablehnung mit der Beobachtung der linksjugend [’solid] durch den Verfassungsschutz. Damit schafft sich die Union ihr Argument – das zumindest in bürgerlichen Kreisen akzeptiert wird – denn es darf nicht vergessen werden, dass der deutsch Innenminister Wolfgang Schäuble auch CDU-Mitglied ist. Er gibt mutmaßlich die Anweisung die linksjugend zu bespitzeln, was die Junge Union dann wiederum als Argument gegen den Aufnahmeantrag der Linken Jungendorganisation hervorbringt – irgendwie genial!
Der Vorfall führt zum generellen Streitpunkt über Beobachtungen durch den Verfassungsschutz – wer darf beobachtet werden? Wenn der Geheimdienst wirklich dazu da ist die Verfassung zu schützen, kommen schnell Zweifel an seinen Beobachtungen auf. Warum wird beispielsweise die Anti-Atom-Szene von dem Bundesamt überwacht, wo Atomkraft doch gar nicht in der Verfassung verankert ist? Die Argumentation der Geheimdienstler bei solchen Einwänden ist meist haarsträubend und hat vor Gerichten keinen Bestand – beinahe jährlich klagen sich einige Anti-Atom-Initiativen erfolgreich aus dem Verfassungsschutzbericht.
Die Organisationen seien gewalttätig und verstoßen gegen die freiheitlich-demokratisch Grundordnung lautet die Beobachtungsbegründung des Verfassungsschutzes meist – und ist eben nicht haltbar. Ist der Inlandsgeheimdienst doch nur ein Mittel der Repression politischer Machthaber gegen die Gegner? Es scheint so. Die gesamte LINKE Bundestagsfraktion und einige Abgeordnete im speziellen werden von dem Geheimdienst überwacht – obwohl sie legitim von der Bevölkerung gewählt wurde. Sind also 8,7 Prozent der Wählerinnen und Wähler – eben die, die bei der Bundestagswahl 2005 DIE LINKE gewählt haben – verfassungsfeindlich? – immerhin 4.118.194 Menschen in Deutschland. Die Begründung für die Beobachtung der Linken ist haarsträubend: Sie arbeite beispielsweise mit verfassungsfeindlichen Organisationen wie der Deutschen Kommunistischen Partei zusammen.
Diese Argumentation ließe sich auch auf die Berliner SPD umschlagen, die ja gemeinsam mit der Berliner Linken die Landesregierung in der Hauptstadt stellt – somit arbeitet die SPD mit einer verfassungsfeindlichen Partei zusammen. In Cottbus schlossen sich im Jahr 2006 CDU und die damalige Linke.PDS (die vom Verfassungsschutz beobachtete Vorgängerpartei der Linken) zusammen, um einen gemeinsamen Bürgermeister zu stellen. Ist die Cottbusser CDU daher im Verfassungsschutzbericht aufgetaucht? – Nein!
Auch die Überwachung pazifistischer Gruppen, die sich eindeutig zum Gewaltverzicht bekennen, ist streitbar – haben die Verfassungsschützer etwa Angst, die Argumente der gewaltfreien Gruppen könnten die Menschen überzeugen? Stehen die Gruppen deswegen unter Beobachtung und werden von dem Bundesamt unterwandert?
Das Amt spricht von Sabotagen und Sachbeschädigungen, die von den Gruppen nicht zu „Gewalt“ zählen, da Gegenstände keinen Schmerz spüren können. Mit der Beobachtung dieser Gruppen wird der Kapitalismus als System für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben – das Kapital darf nicht zerstört werden. Das führt zu einem unerträglichen Vergleich: Die Staatsgewalt schützt zwar Wertgegenstände – verteidigt diese jedoch indem Sie Menschen Gewalt antut. Wer beispielsweise ein Auto anzündet, muss mit staatlicher Gewalt rechnen – nicht nur mit den rechtlichen Gewalten des Staatsapparats, sondern auch mit physischer Gewalt oder schlicht Schmerz. Ein absurdes Bild ergibt sich, indem leblose Gegenstände höher gestellt sind als schmerzempfindliche Wesen – dazu trägt auch der Verfassungsschutz bei.
Die Methoden des Geheimdienstes sind gerade in Zeiten zunehmender staatlicher Überwachung immer ausufernder. Nicht vergessen ist das gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD, das durch den Verfassungsschutz verhindert wurde – einmal abgesehen davon, ob ein Verbot der Partei sinnvoll wäre. Den Geheimdienst zu kontrollieren scheint schwer zu sein – agiert dieser doch oft in einer rechtlichen Grauzone ohne jegliche demokratische Kontrolle.
Dies gilt jedoch nicht nur für den Verfassungsschutz, sondern auch für den Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst der zuletzt wegen dem Cicero-Skandal und dem Fall des ehemaligen Guantanamo Häftlings Kurnaz in die Schlagzeilen geriet. Festgehalten werden muss außerdem, dass der Verfassungsschutz nicht die Verfassung schützt, sondern ein gewöhnlicher Geheimdienst ist. Der Name der Institution ist ein Orwellscher-Begriff – würde das Bundesamt wirklich die Verfassung schützen, müsste es auch den deutschen Verteidigungsminister (noch so ein Orwellscher-Begriff) Franz Josef Jung bespitzeln, wo dieser doch ankündigte trotz eines Verbots des Bundesverfassungsgerichtes mutmaßlich von Terroristen gekidnappte Zivilflugzeuge abschießen zu lassen. Dass der Inlandsgeheimdienst eben nicht die Verfassung schützt, zeigt sich besonders im Fall ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger:
Menschen ohne deutschen Pass werden noch immer gegen ihren Willen in ihr so genanntes Herkunftsland verschleppt, oft kommen sie auch ohne etwas verbrochen zu haben ins Gefängnis (so genannte Abschiebeknäste) – dies verstößt u.a. gegen Artikel 3 des Grundgesetzes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Der Verfassungsschutz ist ein schlichter Geheimdienst wie ihn die meisten Nationen haben – oft zur Stärkung ihrer Macht wie auch die Diskriminierung der parlamentarischen Opposition in Deutschland durch die Regierungspartei zeigt. Geheimdiensten ist nicht zu trauen.
Wann wird der Verfassungsschutz endlich anfangen die Verfassung zu schützen? Und – um auf den Anfang dieses Artikels zurück zu kommen – wann wird die CDU und ihre Kaderorganisation endlich demokratisch und fair mit anderen politischen Gruppierungen umgehen? Deutschland hat einen Weg der Hegemonie und Überwachung beschritten, der einmal in einem totalitären Staat enden könnte – falls dies nicht in den Köpfen längst schon geschehen ist.
sfux - 20. Dez, 08:00 Article 2102x read