Bundesrat Merz spielt mit dem Feuer
Daniel Mullis - Seit dem 1. Januar 2002 ist das Bundespersonalgesetz (BPG) in Kraft. Es löste damals das Beamtengesetz, das noch aus dem Jahr 1927 stammte, ab. Eben dieses Bundespersonalgesetz soll nun nach dem Willen von Bundesrat Hans-Rudolf Merz bereits wieder revidiert werden.
Kerninhalte der Revision, welche bis zum Jahr 2010 umgesetzt sein soll, sind eine weitere Verwässerung des Kündigungsschutzes und die Angleichung der Regelungen an das Schweizerische Obligationenrecht (OR). Pikant daran ist, dass das OR nach allgemeiner Auffassung Minimalstandards des Arbeitsrechtes definiert und festhält. In vielen Branchen bestehen darüber hinaus Gesamtarbeitsverträge, welche bedeutend bessere Arbeitsbedingungen garantieren.
Skandalöse Argumentation
In der heute versandten Medienmitteilung wird die Revision des Gesetzes als wichtiger Schritt gepriesen, der vor allem auch den Arbeitnehmenden diene: Die Revision ermögliche es dem Bund als Arbeitgeber, rascher auf veränderte Bedingungen des Arbeitsmarktes reagieren zu können. Der Entscheidungs- und Handlungsspielraum werde aber nicht nur für den Arbeitgeber erhöht. Auch die Arbeitnehmenden erhielten einen grösseren Freiraum. Damit verfüge der Bund über ein modernes und wettbewerbsfähiges Arbeitsrecht, das auch den künftigen Anforderungen genügen könne.
Gerade in der Schweiz, wo der Kündigungsschutz ohnehin sehr schwach ausgebaut ist, die geplante Revision, als Vorteil für die Arbeitnehmenden zu preisen, ist makaber. Der Blick auf die momentane Situation auf dem Arbeitsmarkt stellt klar, dass Flexibilisierungen des Arbeitsrechtes nur selten den Arbeitnehmenden dienen. Jüngstes Beispiel eines eskalierten Streites war der Konflikt im Bauhauptgewerbe, wo die Gewerkschaften auf Flexibilisierungspläne und die einseitige Aufkündigung des Gesamtarbeitsvertrages durch den Baumeisterverband mit Streik und Demonstrationen konterten.
Revision mit Signalwirkung
Neben der Verschlechterung der rechtlichen Arbeitsbedingungen für die rund 36‘000 Bundesangestellten, ist das eigentliche Problem der Revision deren Signalwirkung an die Privatwirtschaft. Mit der Anpassung des BPG’s an die Richtlinien die im OR festgehalten sind, untergräbt der Bund selbst, die in vielerlei gehobenen Standards der Gesamtarbeitsverträge. Längerfristig dürfte dies kaum wirkungslos bleiben und der Wind für die von Lohnarbeit abhängigen bedeutend rauer werden. Bundesrat Merz treibt somit die neoliberale Verschlechterung des Arbeitnehmerschutzes aktiv voran – nicht nur bei den Bundesangestellten.
Dieser Artikel erschien erstmalig bei ContaInfo
Kerninhalte der Revision, welche bis zum Jahr 2010 umgesetzt sein soll, sind eine weitere Verwässerung des Kündigungsschutzes und die Angleichung der Regelungen an das Schweizerische Obligationenrecht (OR). Pikant daran ist, dass das OR nach allgemeiner Auffassung Minimalstandards des Arbeitsrechtes definiert und festhält. In vielen Branchen bestehen darüber hinaus Gesamtarbeitsverträge, welche bedeutend bessere Arbeitsbedingungen garantieren.
Skandalöse Argumentation
In der heute versandten Medienmitteilung wird die Revision des Gesetzes als wichtiger Schritt gepriesen, der vor allem auch den Arbeitnehmenden diene: Die Revision ermögliche es dem Bund als Arbeitgeber, rascher auf veränderte Bedingungen des Arbeitsmarktes reagieren zu können. Der Entscheidungs- und Handlungsspielraum werde aber nicht nur für den Arbeitgeber erhöht. Auch die Arbeitnehmenden erhielten einen grösseren Freiraum. Damit verfüge der Bund über ein modernes und wettbewerbsfähiges Arbeitsrecht, das auch den künftigen Anforderungen genügen könne.
Gerade in der Schweiz, wo der Kündigungsschutz ohnehin sehr schwach ausgebaut ist, die geplante Revision, als Vorteil für die Arbeitnehmenden zu preisen, ist makaber. Der Blick auf die momentane Situation auf dem Arbeitsmarkt stellt klar, dass Flexibilisierungen des Arbeitsrechtes nur selten den Arbeitnehmenden dienen. Jüngstes Beispiel eines eskalierten Streites war der Konflikt im Bauhauptgewerbe, wo die Gewerkschaften auf Flexibilisierungspläne und die einseitige Aufkündigung des Gesamtarbeitsvertrages durch den Baumeisterverband mit Streik und Demonstrationen konterten.
Revision mit Signalwirkung
Neben der Verschlechterung der rechtlichen Arbeitsbedingungen für die rund 36‘000 Bundesangestellten, ist das eigentliche Problem der Revision deren Signalwirkung an die Privatwirtschaft. Mit der Anpassung des BPG’s an die Richtlinien die im OR festgehalten sind, untergräbt der Bund selbst, die in vielerlei gehobenen Standards der Gesamtarbeitsverträge. Längerfristig dürfte dies kaum wirkungslos bleiben und der Wind für die von Lohnarbeit abhängigen bedeutend rauer werden. Bundesrat Merz treibt somit die neoliberale Verschlechterung des Arbeitnehmerschutzes aktiv voran – nicht nur bei den Bundesangestellten.

contrainfo - 19. Sep, 20:48 Article 1257x read