Abacha-Gelder: Verfahren läuft
Lausanne - sda - Das Prozedere um die Rückgabe der Gelder des ehemaligen nigerianischen Diktators Abacha an Nigera soll nicht gestoppt werden. Das Bundesgericht sieht dazu keinen Grund. Daran ändere auch die Festnahme eines Sohnes von Abacha in Deutschland nichts.
Das Bundesgericht im schweizerischen Lausanne hat eine entsprechende Klage des inhaftierten Abba Abacha und seines Bruders sowie ihrer verschiedenen Firmen abgewiesen. Abba Abacha war am 9. Dezember im deutschen Neuss auf Betreiben der Genfer Justiz verhaftet worden. Der Genfer Untersuchungsrichter Daniel Dumartheray verdächtigt Abba Abacha unter anderem der Geldwäscherei, der Beteiligung an einer kriminellen Organisation und des Betruges. Ein Appellationsgericht in Düsseldorf hatte im Januar die Haftentlassung von Abba Abacha abgelehnt.
Strafverfahren dauert
Für das Bundesgericht rechtfertigt dieser Entscheid nicht die Aufhebung des Rückgabeverfahrens in der Schweiz. Dies vor allem deswegen, weil das in Genf eröffnete Strafverfahren auch in naher Zukunft nicht abgeschlossen werden kann.
Selbst wenn die Genfer Justiz zurückgepfiffen werden könnte, einen Teil oder das gesamte Vermögen des Abacha-Clans an Nigeria zurückzugeben, ändere dies nichts am Entscheid. Ein Rechtshilfegesuch müsse prioritär behandelt werden, schreibt des Bundesgericht.
Gelder eingefroren
Im Verlaufe von Untersuchungen und als Folge mehrerer Rechtshilfegesuche aus Nigeria hatte die Genfer Justiz das Einfrieren der Gelder angeordnet. Mehrere hundert Millionen Dollar wurden blockiert. Am 18. August 2004 beschloss das Bundesamt für Justiz die Rückgabe von 500 Millionen Dollar (über 610 Millionen Franken) an Nigeria. Abba Abacha und sein Bruder Mohammed kontrollierten einen grossen Teil des Geldes, das ihr Vater Sani Abacha während seiner Zeit als Diktator von Nigeria zwischen 1993 und 1998 anhäufte. Ein Grossteil der 2,2 Milliarden Dollar, die Abacha der Zentralbank von Nigeria entzog, wurde bei Schweizer Banken hinterlegt.
Das Bundesgericht im schweizerischen Lausanne hat eine entsprechende Klage des inhaftierten Abba Abacha und seines Bruders sowie ihrer verschiedenen Firmen abgewiesen. Abba Abacha war am 9. Dezember im deutschen Neuss auf Betreiben der Genfer Justiz verhaftet worden. Der Genfer Untersuchungsrichter Daniel Dumartheray verdächtigt Abba Abacha unter anderem der Geldwäscherei, der Beteiligung an einer kriminellen Organisation und des Betruges. Ein Appellationsgericht in Düsseldorf hatte im Januar die Haftentlassung von Abba Abacha abgelehnt.
Strafverfahren dauert
Für das Bundesgericht rechtfertigt dieser Entscheid nicht die Aufhebung des Rückgabeverfahrens in der Schweiz. Dies vor allem deswegen, weil das in Genf eröffnete Strafverfahren auch in naher Zukunft nicht abgeschlossen werden kann.
Selbst wenn die Genfer Justiz zurückgepfiffen werden könnte, einen Teil oder das gesamte Vermögen des Abacha-Clans an Nigeria zurückzugeben, ändere dies nichts am Entscheid. Ein Rechtshilfegesuch müsse prioritär behandelt werden, schreibt des Bundesgericht.
Gelder eingefroren
Im Verlaufe von Untersuchungen und als Folge mehrerer Rechtshilfegesuche aus Nigeria hatte die Genfer Justiz das Einfrieren der Gelder angeordnet. Mehrere hundert Millionen Dollar wurden blockiert. Am 18. August 2004 beschloss das Bundesamt für Justiz die Rückgabe von 500 Millionen Dollar (über 610 Millionen Franken) an Nigeria. Abba Abacha und sein Bruder Mohammed kontrollierten einen grossen Teil des Geldes, das ihr Vater Sani Abacha während seiner Zeit als Diktator von Nigeria zwischen 1993 und 1998 anhäufte. Ein Grossteil der 2,2 Milliarden Dollar, die Abacha der Zentralbank von Nigeria entzog, wurde bei Schweizer Banken hinterlegt.
sfux - 16. Feb, 08:26 Article 1499x read