Hat die UBS AG „rechtlich & moralisch“ Geld unterschlagen?
Francis N. - Wenn man beschließt Kunde einer Bank zu werden, dann geht dieser Entschluss mit gewissen Erwartungen einher. Man geht z.B. davon aus, dass mit dem einbezahlten Geld nach bestem Wissen und Gewissen verfahren wird, dass in Auftrag gegebene Treuhandaufträge pünktlich ausgeführt werden und dass man jederzeit einen transparenten Einblick auf die eigenen Konten erhält. So sollte es sein, und so ist es oftmals auch. Dass es jedoch auch anders geht, das beweist die UBS AG.
Tragisches Lehrstück
Der Fall Jacqueline Hungerbühler ist in vielerlei Hinsicht ein trauriges Lehrstück für gewollte und ungewollte menschliche Inkompetenz, sowohl innerhalb der Banken wie auch beim Staatsapparat. An dieser Stelle soll jedoch ein Blick auf die darin verwickelte Bank geworfen werden, die dank der anhaltenden Finanzkrise täglich in den Schlagzeilen vertreten ist und bekanntermaßen vom Staat finanzielle Unterstützung erhält, um eine drohende Katastrophe auf dem Finanzmarkt abzuwenden.
Dass die Bank dabei selber, zwar nur im vergleichsweise „kleinen“ Rahmen eine Katastrophe heraufbeschwört und sich daran bereichert hat, das hat Hungerbühler am eigenen Leib erfahren. Der immer noch anhaltende Leidenweges von Jacqueline Hungerbühler hat jedoch nicht unter dem Banner der UBS AG seinen Anfang gefunden, sondern er Wurzelt in einer Zeit in der es den schweizerischen Bankverein (SBV) noch gab.
Jener übernahm 1987, nachdem Jacqueline Hungerbühler von einem angestellten des SBV umworben worden ist, einen Treuhand-Auftrag im Zusammenhang mit dem Restaurant zum Rauracher in Riehen, das damals von Jacqueline Hungerbühler geleitet wurde und einen Jahresumsatz von CHF. 920.000.- Erwirtschaftete. Täglich bezahlte Hungerbühler die eingenommen Tageseinahmen auf der SBV im sicheren Glauben ein, dass die SBV die Rechnungen- und Lohnzahlungen zuverlässig und pünktlich begleichen würde. Doch dem war nicht so. Vielmehr verschwand das Geld in undurchsichtige Kanäle, zum Teil wohl in die Taschen gewisser SBV Mitarbeiter und zum anderen Teil auf das Konto des Ex-Ehemanns von Frau Hungerbühler, der schon immer damit gedroht hatte, er würde sie in den Ruin treiben.
Finanzielle Existenz eingebüsst
Dieser Plan entfaltet sich in der Folgezeit unheilvoll, was dazu führte, dass Frau Hungerbühler und ihr damals minderjähriger Sohn ihre ganze finanzielle Existenz einbüssten. Was folgte war ein jahrelanger Rechtsstreit, in dem sich mehr und mehr zeigte, dass gewisse SBV Mitarbeiter gezielt und mit voller Absicht, getrieben vom Gedanken sich selber zu bereichern, den Betrieb von Jacqueline Hungerbühler torpediert und ihre Existenz ruiniert haben. Eine Erklärung nach dem Wieso ist bis heute ausstehend…
1998 war es soweit, die SBV fusionierte mit der UBS AG, um auf dem internationalen Finanzmarkt besser bestehen zu können. Und da das neu entstandene Bankenflagschiff der Schweiz zukünftig unter dem Banner des UBS AG firmierte, war es auch an der UBS AG die vorhandenen Altlasten, in diesem Fall die Vorkommnisse um Jacqueline Hungerbühler zu übernehmen. Wer nun aber denkt, dass sich eine Änderung zum positiven hin am Horizont abzeichnete, der wird an dieser Stelle leider enttäuscht sein. Denn die UBS AG verfolgte den von der SBV eingeschlagenen weg konsequent und sogar noch eine Spur Menschenverachtender weiter.
Anders kann man es nicht umschreiben, wenn eine Bank wie die UBS AG aus „rechtlichen und moralischen“ Gründen sich weigert, normale Kontoauszüge zugänglich zu machen, über Jahre hinweg jegliche Anfrage, sowohl seitens des Kanton Basel Stadt wie auch Rechtsanwälte mit leeren Phrasen, Drohungen und Ignoranz beantworten. Dass dabei die gesamte Existenz von Jacqueline Hungerbühler und ihrem Sohn zu Grunde ging, und dass die Mutter von Jacqueline Hungerbühler unverschuldet in Armut starb, das wurde in Kauf genommen und in persönlichen Gesprächen sogar zynisch Kommentiert. Erst nachdem von Jacqueline Hungerbühler öffentlicher Druck ausgeübt worden war, beschloss die UBS AG 2003 die verlangten Kontoauszüge nach und nach herauszurücken.
Schritt zum Sozialamt auch für die UBS Manager? Gewiss nicht
Dabei stelle sich heraus, dass Frau Hungerbühler seit Jahren unwissendlich und aufgrund der Tatsache, dass ihr alle sie betreffende Unterlagen verweigert wurden bzw. nur unvollständig ausgehändigt wurden, noch über CHF. 806.000.- auf ihren Konten hatte. Dieser Betrag wurde selbstverständlich von ihr eingefordert, da die Konten weder saldiert, oder sonst in irgendeiner Weise gesperrt waren. Resultat: Die UBS AG weigerte und weigert sich noch, dieses Geld auszubezahlen. Die Begründung dafür ist dabei so simpel wie auch effektiv: Es gibt keine Begründung! Die UBS AG verweigert also seit über 10 Jahren Jacqueline Hungerbühler ihr Geld, das nachweislich und rechtlich ihr zusteht, ohne dieses Verhalten in irgendeiner Form dem Gesetz entsprechend zu rechtfertigen. Dass Jacqueline Hungerbühler unterdessen sogar den Schritt zum Sozialamt wagen musste, das erscheint im Anbetracht, dass die UBS AG vom Staat 68 Milliarden Soforthilfe erhalten hat und dabei selber dem Staat kosten auferlegt fast schon wie ein Hohn.
Ebenfalls einen schallen Nachgeschmack hinterlassen die Tatsachen, dass Bankangestellte die in dieser Angelegenheit verwickelt sind, sich entweder ins Ausland absetzen konnten, oder unterdessen einen gut Bezahlte Anstellung innerhalb des Kantons Basel Stadt bekleiden. Doch das sei nur am Rande erwähnt…
Was ich nicht weiß, dass macht mich nicht heiß, oder, dass Sicherheitsleck in der UBS AG
Tragisches Lehrstück
Der Fall Jacqueline Hungerbühler ist in vielerlei Hinsicht ein trauriges Lehrstück für gewollte und ungewollte menschliche Inkompetenz, sowohl innerhalb der Banken wie auch beim Staatsapparat. An dieser Stelle soll jedoch ein Blick auf die darin verwickelte Bank geworfen werden, die dank der anhaltenden Finanzkrise täglich in den Schlagzeilen vertreten ist und bekanntermaßen vom Staat finanzielle Unterstützung erhält, um eine drohende Katastrophe auf dem Finanzmarkt abzuwenden.
Dass die Bank dabei selber, zwar nur im vergleichsweise „kleinen“ Rahmen eine Katastrophe heraufbeschwört und sich daran bereichert hat, das hat Hungerbühler am eigenen Leib erfahren. Der immer noch anhaltende Leidenweges von Jacqueline Hungerbühler hat jedoch nicht unter dem Banner der UBS AG seinen Anfang gefunden, sondern er Wurzelt in einer Zeit in der es den schweizerischen Bankverein (SBV) noch gab.
Jener übernahm 1987, nachdem Jacqueline Hungerbühler von einem angestellten des SBV umworben worden ist, einen Treuhand-Auftrag im Zusammenhang mit dem Restaurant zum Rauracher in Riehen, das damals von Jacqueline Hungerbühler geleitet wurde und einen Jahresumsatz von CHF. 920.000.- Erwirtschaftete. Täglich bezahlte Hungerbühler die eingenommen Tageseinahmen auf der SBV im sicheren Glauben ein, dass die SBV die Rechnungen- und Lohnzahlungen zuverlässig und pünktlich begleichen würde. Doch dem war nicht so. Vielmehr verschwand das Geld in undurchsichtige Kanäle, zum Teil wohl in die Taschen gewisser SBV Mitarbeiter und zum anderen Teil auf das Konto des Ex-Ehemanns von Frau Hungerbühler, der schon immer damit gedroht hatte, er würde sie in den Ruin treiben.
Finanzielle Existenz eingebüsst
Dieser Plan entfaltet sich in der Folgezeit unheilvoll, was dazu führte, dass Frau Hungerbühler und ihr damals minderjähriger Sohn ihre ganze finanzielle Existenz einbüssten. Was folgte war ein jahrelanger Rechtsstreit, in dem sich mehr und mehr zeigte, dass gewisse SBV Mitarbeiter gezielt und mit voller Absicht, getrieben vom Gedanken sich selber zu bereichern, den Betrieb von Jacqueline Hungerbühler torpediert und ihre Existenz ruiniert haben. Eine Erklärung nach dem Wieso ist bis heute ausstehend…
1998 war es soweit, die SBV fusionierte mit der UBS AG, um auf dem internationalen Finanzmarkt besser bestehen zu können. Und da das neu entstandene Bankenflagschiff der Schweiz zukünftig unter dem Banner des UBS AG firmierte, war es auch an der UBS AG die vorhandenen Altlasten, in diesem Fall die Vorkommnisse um Jacqueline Hungerbühler zu übernehmen. Wer nun aber denkt, dass sich eine Änderung zum positiven hin am Horizont abzeichnete, der wird an dieser Stelle leider enttäuscht sein. Denn die UBS AG verfolgte den von der SBV eingeschlagenen weg konsequent und sogar noch eine Spur Menschenverachtender weiter.
Anders kann man es nicht umschreiben, wenn eine Bank wie die UBS AG aus „rechtlichen und moralischen“ Gründen sich weigert, normale Kontoauszüge zugänglich zu machen, über Jahre hinweg jegliche Anfrage, sowohl seitens des Kanton Basel Stadt wie auch Rechtsanwälte mit leeren Phrasen, Drohungen und Ignoranz beantworten. Dass dabei die gesamte Existenz von Jacqueline Hungerbühler und ihrem Sohn zu Grunde ging, und dass die Mutter von Jacqueline Hungerbühler unverschuldet in Armut starb, das wurde in Kauf genommen und in persönlichen Gesprächen sogar zynisch Kommentiert. Erst nachdem von Jacqueline Hungerbühler öffentlicher Druck ausgeübt worden war, beschloss die UBS AG 2003 die verlangten Kontoauszüge nach und nach herauszurücken.
Schritt zum Sozialamt auch für die UBS Manager? Gewiss nicht
Dabei stelle sich heraus, dass Frau Hungerbühler seit Jahren unwissendlich und aufgrund der Tatsache, dass ihr alle sie betreffende Unterlagen verweigert wurden bzw. nur unvollständig ausgehändigt wurden, noch über CHF. 806.000.- auf ihren Konten hatte. Dieser Betrag wurde selbstverständlich von ihr eingefordert, da die Konten weder saldiert, oder sonst in irgendeiner Weise gesperrt waren. Resultat: Die UBS AG weigerte und weigert sich noch, dieses Geld auszubezahlen. Die Begründung dafür ist dabei so simpel wie auch effektiv: Es gibt keine Begründung! Die UBS AG verweigert also seit über 10 Jahren Jacqueline Hungerbühler ihr Geld, das nachweislich und rechtlich ihr zusteht, ohne dieses Verhalten in irgendeiner Form dem Gesetz entsprechend zu rechtfertigen. Dass Jacqueline Hungerbühler unterdessen sogar den Schritt zum Sozialamt wagen musste, das erscheint im Anbetracht, dass die UBS AG vom Staat 68 Milliarden Soforthilfe erhalten hat und dabei selber dem Staat kosten auferlegt fast schon wie ein Hohn.
Ebenfalls einen schallen Nachgeschmack hinterlassen die Tatsachen, dass Bankangestellte die in dieser Angelegenheit verwickelt sind, sich entweder ins Ausland absetzen konnten, oder unterdessen einen gut Bezahlte Anstellung innerhalb des Kantons Basel Stadt bekleiden. Doch das sei nur am Rande erwähnt…

sfux - 30. Okt, 07:59 Article 5084x read