Was ich nicht weiß, dass macht mich nicht heiß, oder, dass Sicherheitsleck in der UBS AG
Francis N. - Die weltweit grassierende Finanzkrise, die wie ein Virus Bank um Bank befählt, ist momentan in aller Munde. In der Schweiz ist es dabei vor allem die UBS AG, die arg ins schlingern geraten ist und wie längst bekannt deshalb auch vom Staat mit (Steuer)-Geldern am finanziellen Leben erhalten wird. Wenn man jedoch bedenkt, dass die Finanzkrise vorauszusehen war, dann sei die Frage erlaubt: Wollten die Banken, oder in diesem spezifischen Fall die UBS AG, die kommenden Probleme vielleicht einfach nicht wahrhaben?
Ist die UBS AG vielleicht nach dem Vogelstrauß-Prinzip, „aus den Augen, aus dem Sinn“, vorgegangen? Im Bezug auf Jacqueline Hungerbühler und ihrem internen Bankencode-Handbuch war und ist dies auf alle Fälle der Fall.
Die Post hat es gebracht.
Der Fall Jacqueline Hungerbühler ist ein Musterbeispiel für viele Dinge, aber definitiv nicht für die Weitsicht der UBS AG und ihres designierten Generaldirektors Marcel Ospel. Anders lässt es sich nicht erklären, dass Jacqueline Hungerbühler seit über zehn Jahren im Besitz eines internen Bankencode-Handbuches ist, das normalerweise nur für ausgewählte Kadermitglieder der UBS AG bestimmt ist. Dabei hat Jacqueline Hungerbühler nie in der UBS AG gearbeitet, um eventuell über diesen Weg an dieses brisante und für den Normalbürger in keiner Weise bestimmten Bankencode-Handbuches zu gelangen. Nein, dieses Handbuch lag eines Tages ganz profan im Milchkasten von Jacqueline Hungerbühler.
Kein Absender und auch kein Schreiben lag dem über 500 Seiten umfassenden Handbuch bei, mit dem Jacqueline Hungerbühler ein intimer Einblick in die nationalen und internationalen Geschäftsgepflogenheiten der UBS AG gewährt wurde. Im Anbetracht der Tatsache, dass Jacqueline Hungerbühler zu diesem Zeitpunkt schon im Streit mit der UBS AG bezügliche ihre verschwundenen Gelder lag, kann dieses Handbuch nur von einem hochrankigen Gönner stammen, der unerkannt damit sein Statement zum Verhalten der UBS AG unter Marcel Ospel abgab.
Jedoch ist es schlussendlich für Jacqueline Hungerbühler irrelevant woher dieses Bankencode-Handbuch stammt, da sie damit nämlich eine in ihrem Fall essenzielle Tatsache beweisen konnte: Oftmals stimmen die Codes nicht mit dem überrein, was auf den Kontoauszügen, Belegen und Transaktions-Bestätigungen geschrieben steht, ohne dass dies vom Normalbürger erkannt werden kann.
Die quittierte Kopie.
Nachdem Jacqueline Hungerbühler das Bankencode-Handbuch erhalten und sich ausgiebig mit den verschiedenen Codes auseinandergesetzt hatte, da teilte sie der UBS AG und im speziellen Marcel Ospel mit, dass sie im Besitz dieses Handbuches ist. Und wer nun denkt, dass die UBS AG aufgrund dieses vorhandenen Sicherheitslecks Alarm geschlagen hätte, der wird an dieser Stelle leider einem Irrtum gegenüber stehen. Denn es folgten keine Fragen, wie Jacqueline Hungerbühler überhaupt an dieses Handbuch gekommen sei, und auch keine Ermahnungen, dass Jacqueline Hungerbühler dieses Handbuch schnellstmöglich wieder zurückbringen sollte.
Vielmehr übte sich die UBS AG in noblem Schweigen, vielleicht von der naiven Hoffnung beseelt, dass schon alles irgendwie gut gehen würde. Auch als Jacqueline Hungerbühler eine Kopie des Handbuches ins Sekeritariat von Marcel Ospel brachte und nachhaltig deutlich machte, dass es sich dabei nur um eine Kopie handelt, quittierte die Sekretärin von Marcel Ospel den erhalt der Handbuch-Kopie und bedankte sich dabei sogar noch für das zuvorkommen von Jacqueline Hungerbühler, ohne weitere Fragen zu stellen.
Dass das Handbuch bzw. die darin enthaltenen Codes durchaus Brisant sind, das beweist das Verhalten verschiedener KANTONALBANK-Angestellter, die nach der Sichtung des Handbuches schockiert feststellten, dass die UBS AG und die KANTONALBANK in vielerlei Hinsicht die identischen Codes verwenden. Das Handbuch stellte und stellt somit nicht nur für die UBS AG, sondern auch für weitere schweizerische Banken-Institutionen eine latente Gefahr dar. Doch der UBS AG scheint ein vielleicht noch vorhandenes Sicherheitsleck nicht die Mühe wert zu sein, es mit Beachtung zu bedenken.
Wie die Bank, so auch der Staat.
Dass sich die UBS AG mit ihrer Vogelstrauß-Prinzip in guter Gesellschaft befindet, dass bewies Vater Staat in der Folgezeit mehr als nur einmal. Denn obwohl sich jeder ab dem Bankencode-Handbuch beunruhigt zeigte, viele Staatsangestellte nichts mit diesem Codebuch zu tun haben wollten, erfolgte auch Seitens des Staates keine Reaktion, die dem vorhandenen Sicherheitsleck innerhalb der UBS AG entsprach. Dabei ist dieses Handbuch vor allem für den schweizerischen Bund nicht gänzlich unbrisant, da alle Codes und dem damit zusammenhängenden Geschäftsgebaren vom Bund und seinen Mitgliedern genehmigt sind.
Doch anstatt dieses Bankencode-Handbuch als eine Gefahr für den Bankenplatz Schweiz einzustufen, wird die Tatsache, dass es sich in den Händen eines Zivilisten befindet viel lieber totgeschwiegen. Es ist in diesem Zusammenhang nur dem Gerechtigkeitssinn von Jacqueline Hungerbühler zu verdanken, dass dieses Bankencode-Handbuch noch nicht in falsche und zwielichtige Hände geraten ist. Wenn man bedenkt, dass sich die UBS AG für den Existenzverlust von Jacqueline Hungerbühler mitverantwortlich zeichnet, ist solch ein gesetzestreues Verhalten keine Selbstverständlichkeit.
Ein US-Amerikanischer Nachtrag.
Zu guter Letzt an dieser Stelle noch ein Nachtrag: Das Büro des US-Amerikanischen Staatsanwaltes Andrew Cuomo, der sich auf internationaler Ebene vor allem im Zuge der anhaltenden Bankenkrise einen Namen gemacht hat, besitzt übrigens ebenfalls Kenntnis über Jacqueline Hungerbühler und das Bankencode-Handbuch. Und anders als die UBS AG und der schweizerische Staat, wird Seitens von Cuomo und Konsorten diesem Handbuch ein nicht unerhebliches brisantes Potenzial attestiert. Die US-Amerikanische Justiz hat daher auch ein zukünftiges Interesse an diesem Handbuch bekundet. Ob dies nun eine Gefahr für den Bankenplatz Schweiz darstellt, das muss an dieser Stelle jeder für sich selber entscheiden.
Hat die UBS AG „rechtlich & moralisch“ Geld unterschlagen?
Ist die UBS AG vielleicht nach dem Vogelstrauß-Prinzip, „aus den Augen, aus dem Sinn“, vorgegangen? Im Bezug auf Jacqueline Hungerbühler und ihrem internen Bankencode-Handbuch war und ist dies auf alle Fälle der Fall.
Die Post hat es gebracht.
Der Fall Jacqueline Hungerbühler ist ein Musterbeispiel für viele Dinge, aber definitiv nicht für die Weitsicht der UBS AG und ihres designierten Generaldirektors Marcel Ospel. Anders lässt es sich nicht erklären, dass Jacqueline Hungerbühler seit über zehn Jahren im Besitz eines internen Bankencode-Handbuches ist, das normalerweise nur für ausgewählte Kadermitglieder der UBS AG bestimmt ist. Dabei hat Jacqueline Hungerbühler nie in der UBS AG gearbeitet, um eventuell über diesen Weg an dieses brisante und für den Normalbürger in keiner Weise bestimmten Bankencode-Handbuches zu gelangen. Nein, dieses Handbuch lag eines Tages ganz profan im Milchkasten von Jacqueline Hungerbühler.
Kein Absender und auch kein Schreiben lag dem über 500 Seiten umfassenden Handbuch bei, mit dem Jacqueline Hungerbühler ein intimer Einblick in die nationalen und internationalen Geschäftsgepflogenheiten der UBS AG gewährt wurde. Im Anbetracht der Tatsache, dass Jacqueline Hungerbühler zu diesem Zeitpunkt schon im Streit mit der UBS AG bezügliche ihre verschwundenen Gelder lag, kann dieses Handbuch nur von einem hochrankigen Gönner stammen, der unerkannt damit sein Statement zum Verhalten der UBS AG unter Marcel Ospel abgab.
Jedoch ist es schlussendlich für Jacqueline Hungerbühler irrelevant woher dieses Bankencode-Handbuch stammt, da sie damit nämlich eine in ihrem Fall essenzielle Tatsache beweisen konnte: Oftmals stimmen die Codes nicht mit dem überrein, was auf den Kontoauszügen, Belegen und Transaktions-Bestätigungen geschrieben steht, ohne dass dies vom Normalbürger erkannt werden kann.
Die quittierte Kopie.
Nachdem Jacqueline Hungerbühler das Bankencode-Handbuch erhalten und sich ausgiebig mit den verschiedenen Codes auseinandergesetzt hatte, da teilte sie der UBS AG und im speziellen Marcel Ospel mit, dass sie im Besitz dieses Handbuches ist. Und wer nun denkt, dass die UBS AG aufgrund dieses vorhandenen Sicherheitslecks Alarm geschlagen hätte, der wird an dieser Stelle leider einem Irrtum gegenüber stehen. Denn es folgten keine Fragen, wie Jacqueline Hungerbühler überhaupt an dieses Handbuch gekommen sei, und auch keine Ermahnungen, dass Jacqueline Hungerbühler dieses Handbuch schnellstmöglich wieder zurückbringen sollte.
Vielmehr übte sich die UBS AG in noblem Schweigen, vielleicht von der naiven Hoffnung beseelt, dass schon alles irgendwie gut gehen würde. Auch als Jacqueline Hungerbühler eine Kopie des Handbuches ins Sekeritariat von Marcel Ospel brachte und nachhaltig deutlich machte, dass es sich dabei nur um eine Kopie handelt, quittierte die Sekretärin von Marcel Ospel den erhalt der Handbuch-Kopie und bedankte sich dabei sogar noch für das zuvorkommen von Jacqueline Hungerbühler, ohne weitere Fragen zu stellen.
Dass das Handbuch bzw. die darin enthaltenen Codes durchaus Brisant sind, das beweist das Verhalten verschiedener KANTONALBANK-Angestellter, die nach der Sichtung des Handbuches schockiert feststellten, dass die UBS AG und die KANTONALBANK in vielerlei Hinsicht die identischen Codes verwenden. Das Handbuch stellte und stellt somit nicht nur für die UBS AG, sondern auch für weitere schweizerische Banken-Institutionen eine latente Gefahr dar. Doch der UBS AG scheint ein vielleicht noch vorhandenes Sicherheitsleck nicht die Mühe wert zu sein, es mit Beachtung zu bedenken.
Wie die Bank, so auch der Staat.
Dass sich die UBS AG mit ihrer Vogelstrauß-Prinzip in guter Gesellschaft befindet, dass bewies Vater Staat in der Folgezeit mehr als nur einmal. Denn obwohl sich jeder ab dem Bankencode-Handbuch beunruhigt zeigte, viele Staatsangestellte nichts mit diesem Codebuch zu tun haben wollten, erfolgte auch Seitens des Staates keine Reaktion, die dem vorhandenen Sicherheitsleck innerhalb der UBS AG entsprach. Dabei ist dieses Handbuch vor allem für den schweizerischen Bund nicht gänzlich unbrisant, da alle Codes und dem damit zusammenhängenden Geschäftsgebaren vom Bund und seinen Mitgliedern genehmigt sind.
Doch anstatt dieses Bankencode-Handbuch als eine Gefahr für den Bankenplatz Schweiz einzustufen, wird die Tatsache, dass es sich in den Händen eines Zivilisten befindet viel lieber totgeschwiegen. Es ist in diesem Zusammenhang nur dem Gerechtigkeitssinn von Jacqueline Hungerbühler zu verdanken, dass dieses Bankencode-Handbuch noch nicht in falsche und zwielichtige Hände geraten ist. Wenn man bedenkt, dass sich die UBS AG für den Existenzverlust von Jacqueline Hungerbühler mitverantwortlich zeichnet, ist solch ein gesetzestreues Verhalten keine Selbstverständlichkeit.
Ein US-Amerikanischer Nachtrag.
Zu guter Letzt an dieser Stelle noch ein Nachtrag: Das Büro des US-Amerikanischen Staatsanwaltes Andrew Cuomo, der sich auf internationaler Ebene vor allem im Zuge der anhaltenden Bankenkrise einen Namen gemacht hat, besitzt übrigens ebenfalls Kenntnis über Jacqueline Hungerbühler und das Bankencode-Handbuch. Und anders als die UBS AG und der schweizerische Staat, wird Seitens von Cuomo und Konsorten diesem Handbuch ein nicht unerhebliches brisantes Potenzial attestiert. Die US-Amerikanische Justiz hat daher auch ein zukünftiges Interesse an diesem Handbuch bekundet. Ob dies nun eine Gefahr für den Bankenplatz Schweiz darstellt, das muss an dieser Stelle jeder für sich selber entscheiden.

sfux - 4. Nov, 19:58 Article 4051x read