Südafrikanische Justiz in politischer Mission
Dr. Günter Pabst - Um die aktuelle politische Entwicklung in Südafrika verstehen zu können, sind Rechtskenntnisse hilfreich. Denn der politisch mächtigste Mann, ANC-Präsident Jacob Zuma, kämpft vor allem mit juristischen Mitteln darum, in ein paar Monaten Staatspräsident des Landes zu werden. Politische Mittel muss er nicht mehr einsetzen; seine Partei hält an ihm als Kandidaten fest, obwohl der jahrelange Kampf zur Abwehr eines Strafverfahrens seinem Ansehen nicht gerade förderlich ist. Nun hat er in diesem Kampf mal wieder eine Schlappe erlitten. Aber es geht ja weiter und beim nächsten Mal könnte er schon wieder einen Etappensieg verbuchen.
Ich habe in den letzten vier Jahren mehrfach über die „Jacob-Zuma-Story“berichtet. Wie kein anderer Politiker in Südafrika hatte er die Schlagzeilen beherrscht. Am 13. September 2008 gab es meinen Beitrag mit dem Titel „Justiz ebnet Zuma den Weg ins Amt des Staatspräsidenten Südafrikas“ berichtet habe ich darin von der Entscheidung des High Court in Pietermaritzburg vom 12. September 2008, mit der die Anklage gegen Zuma aus formalen Gründen für unzulässig erklärt worden war.
Dieses Verdikt des plötzlich im Rampenlicht stehenden Richters Chris Nicholson hatte tiefgreifende Konsequenzen, weil er eine angebliche Einflussnahme der Regierung Mbeki auf das Verfahren als einen der Gründe für seine Entscheidung zugunsten Zumas nannte. In diesem politischen Aufwind für das Zuma-Lager sind einige Köpfe gerollt; so wurde u.a. Staatspräsident Thabo Mbeki zum Rücktritt gezwungen. Eigentlich waren sich alle einig: die National Prosecuting Authority (NPA) würde nun wohl das Kapitel Zuma abhaken. Tat sie aber nicht - die NPA ging in die Berufung. Und bekam Recht. Der Supreme Court of Appeal hob die Entscheidung der Vorinstanz auf. So geschehen am 12. Januar 2009.
Die Anklage gegen Jacob Zuma steht also nun wieder. Der Präsidentschaftskandidat zieht damit in den Wahlkampf als jemand, der sich u.a. wegen Bestechlichkeit, Betrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu verantworten hat. Immerhin Vorwürfe, die in dem Prozess gegen Zumas „Finanzberater“ Schabir Shaik ausgereicht hatten, um eine Haftstrafe von 15 Jahren zu verhängen (siehe meinen Beitrag in SÜDAFRIKA-INTERN II/2005). Da der ANC – trotz der neuen Konkurrenz des Congress of the People (COPE) (siehe meinen Beitrag vom 7. November 2008) – mit großer Wahrscheinlichkeit wieder die absolute Mehrheit der Wähler-Stimmen erringen wird, könnte dann mit Zuma ein Staatspräsident vor einem Strafgericht stehen. Wenn er nicht doch wieder einmal mit Hilfe der Justiz seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann.
Und es gibt keine vernünftigen Zweifel daran, dass Jacob Zuma das gesamte Repertoire rechtlicher Mittel ausschöpfen wird, um seinen Prozess doch noch zu verhindern. Jetzt wird das Zuma-Team erneut zum Verfassungsgericht ziehen, um die Entscheidung des Berufungsgerichts überprüfen zu lassen. Seine Juristen haben auch schon angekündigt, dass sie bei einem Scheitern in dieser Instanz einen Antrag einbringen werden, die Anklage auf Dauer zu blockieren. Begründung: Wer so lange nach der ursprünglichen Erhebung der Anklage auf den Prozess warten muss, hat kein faires Verfahren mehr. Dabei sind die Verzögerungen im Wesentlichen das Resultat von Zumas diversen Schachzügen im Verfahrensrecht.
So wird Politik in Südafrika vorläufig weiter auch in den Gerichtssälen gemacht.
Dieser Artikel wurde durch Capetown-online ermöglicht
Dr. Günter Pabst hat in den letzten Jahren zu verschiedenen rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und politischen Themen in Fachzeitschriften und Magazinen Beiträge veröffentlicht. Mehrfach wurde er eingeladen, vor Wirtschaftsdelegationen in Südafrika und auf Seminaren und Workshops in Deutschland Vorträge zu diversen Südafrika-Themen zu halten. Dr. Papst ist Rechtsanwalt, seine Hompage finden sie unter Pabst & Pabst Consulting.
Ich habe in den letzten vier Jahren mehrfach über die „Jacob-Zuma-Story“berichtet. Wie kein anderer Politiker in Südafrika hatte er die Schlagzeilen beherrscht. Am 13. September 2008 gab es meinen Beitrag mit dem Titel „Justiz ebnet Zuma den Weg ins Amt des Staatspräsidenten Südafrikas“ berichtet habe ich darin von der Entscheidung des High Court in Pietermaritzburg vom 12. September 2008, mit der die Anklage gegen Zuma aus formalen Gründen für unzulässig erklärt worden war.
Dieses Verdikt des plötzlich im Rampenlicht stehenden Richters Chris Nicholson hatte tiefgreifende Konsequenzen, weil er eine angebliche Einflussnahme der Regierung Mbeki auf das Verfahren als einen der Gründe für seine Entscheidung zugunsten Zumas nannte. In diesem politischen Aufwind für das Zuma-Lager sind einige Köpfe gerollt; so wurde u.a. Staatspräsident Thabo Mbeki zum Rücktritt gezwungen. Eigentlich waren sich alle einig: die National Prosecuting Authority (NPA) würde nun wohl das Kapitel Zuma abhaken. Tat sie aber nicht - die NPA ging in die Berufung. Und bekam Recht. Der Supreme Court of Appeal hob die Entscheidung der Vorinstanz auf. So geschehen am 12. Januar 2009.
Die Anklage gegen Jacob Zuma steht also nun wieder. Der Präsidentschaftskandidat zieht damit in den Wahlkampf als jemand, der sich u.a. wegen Bestechlichkeit, Betrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu verantworten hat. Immerhin Vorwürfe, die in dem Prozess gegen Zumas „Finanzberater“ Schabir Shaik ausgereicht hatten, um eine Haftstrafe von 15 Jahren zu verhängen (siehe meinen Beitrag in SÜDAFRIKA-INTERN II/2005). Da der ANC – trotz der neuen Konkurrenz des Congress of the People (COPE) (siehe meinen Beitrag vom 7. November 2008) – mit großer Wahrscheinlichkeit wieder die absolute Mehrheit der Wähler-Stimmen erringen wird, könnte dann mit Zuma ein Staatspräsident vor einem Strafgericht stehen. Wenn er nicht doch wieder einmal mit Hilfe der Justiz seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann.
Und es gibt keine vernünftigen Zweifel daran, dass Jacob Zuma das gesamte Repertoire rechtlicher Mittel ausschöpfen wird, um seinen Prozess doch noch zu verhindern. Jetzt wird das Zuma-Team erneut zum Verfassungsgericht ziehen, um die Entscheidung des Berufungsgerichts überprüfen zu lassen. Seine Juristen haben auch schon angekündigt, dass sie bei einem Scheitern in dieser Instanz einen Antrag einbringen werden, die Anklage auf Dauer zu blockieren. Begründung: Wer so lange nach der ursprünglichen Erhebung der Anklage auf den Prozess warten muss, hat kein faires Verfahren mehr. Dabei sind die Verzögerungen im Wesentlichen das Resultat von Zumas diversen Schachzügen im Verfahrensrecht.
So wird Politik in Südafrika vorläufig weiter auch in den Gerichtssälen gemacht.


sfux - 18. Jan, 19:17 Article 1994x read