“Bilanzkosmetik“ bei Sparkasse Singen-Radolfzell auf breiter Front?!
III. Der durchtriebene Hauptakteur als Mann “für’s Grobe“ gleichzeitig auch ein “aktiver Bilanzposten“ für die Sparkasse Singen-Radolfzell?!
Erich Neumann, freier Journalist, BCC Business Crime Control e. V. - Nach den beiden bisherigen Berichterstattungen zum von Justiz und Politik begünstigten HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell und der damit verbundenen Sensibilisierung der Leserschaft für diesen Komplex, in der heutigen Folge nun die Offenlegung der grundsätzlichen – und so leider wohl bei zahllosen anderen Geldinstituten vorherrschenden – Strukturen und Schemata sowie die hier expliziten negativen Vorgehensweisen.
Die Stadt Singen mit rund 46.000 Einwohnern, hat sich als Bankenstandort am Bodensee etabliert. Neben den fast sämtlich am Markt vertretenden Geschäftsbanken agiert dort auch die Sparkasse Singen-Radolfzell und ist dabei – wenn man von der Insolvenz der Privatbank Reithinger einmal absieht – als einziges Institut seit Jahren mit Skandalen belastet.
Dieses öffentlich rechtliche Geldinstitut kam bereits als Auslöser ins Gerede, als Ende der 90-iger Jahre das damals größte Bauunternehmen der Stadt in Insolvenz ging, weil ein für die Sozialkassen bestimmter Scheck nicht eingelöst wurde. Dass dies ausgerechnet mit einem Scheck an die Sozialkassen erfolgte, hatte – so berichten Insider – einen einfachen Grund: eine Sozialkasse braucht keinen Vorschuss zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einzubezahlen.
Die – vor der Fusion allein agierende – Sparkasse Singen hatte ihre Kreditengagements mit Schwerpunkt bei einem Bauträger und bei eben jenem Bauunternehmer eingesetzt – und musste, um ihr Kreditkontingent wieder ins Lot zu bringen – sich damit zwangsläufig von einem der beiden Kunden trennen. Dieser Bauträger “saß“ auf einer größeren Anzahl neu erstellter, aber (noch) unverkaufter Wohneinheiten in der Region, welche von der Sparkasse finanziert waren. Sein Engagement konnte man aus Sicht der Sparkasse nicht einfach fallen lassen, denn sonst wäre das übrige Engagement bei den Einzelerwerbern neu zu bewerten gewesen. Das jedoch konnte man nicht riskieren, da es zur Schieflage der Bank geführt hätte, wenn im Zuge der Insolvenz des Bauträgers der neue, bislang unverkaufte Wohnungsbestand zu verminderten Preisen auf dem Markt gekommen wäre.
So führte die Insolvenz zu einer begünstigenden Marktbereinigung.
Der sowohl expansive Verwaltungsratsvorsitzende, als Oberbürgermeister der Stadt Singen und zugleich auch Mitglied im Bundesvorstand der CDU, Andreas Renner, hatte jedoch (noch) größere Pläne und ließ dazu eigens kommunale GmbH’s bilden, damit er in seinem städtischen Haushalt deren Kreditaufnahme nicht ausweisen musste.
Die Anzahl der übernommenen Bürgschaften seitens der Stadtverwaltung für deren GmbH’s waren in den Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen.
Auch bei der Auswahl von “qualifizierten Fachkräften“ war man nicht zimperlich. So wurde bsw. eigens ein – in Freiburg wegen Schmuggels in Haft einsitzender – Buchhalter geholt, damit die Bücher der kommunalen GVV Grundstücks- und Bauträger GmbH “creativer“ geführt werden konnten.
Als selbst der Sparkassenverband bei der – hier in Rede stehenden – Sparkasse die Notbremse zog und den kommunalen Gesellschaften der Stadt Singen – intern – eine “Kreditbremse“ bzw. ein Kreditverbot auferlegte, bekam die Stadt Singen sogar bei den Genossen der in Singen ansässigen Volksbank einen Korb. Dort war das Geflecht der kommunalen Gesellschaften der Stadt Singen zu groß und undurchsichtig, so dass man den Finanzierungswunsch des Erweiterungsbaus des damaligen Hegau Klinikum nicht nachkommen wollte.
Jetzt – Ende der 90-iger Jahre – holte man den damals knapp 30-jährigen Bankkaufmann und zugelassenen Rechtsanwalt Tobias M. Heinzelmann in die Sparkasse, der zum stellvertretenden Abteilungsleiter der allgemeinen Kreditabteilung avancierte: der Mann für’s Grobe – mit durchaus kriminellen Energien.
Sein Einsatz erfolgte regelmäßig dann, wenn ein Engagement “klemmte“ und/oder Probleme bei der Rückführung von Darlehenszinsen auftraten. Dann wurde er – quasi als “Rambo“ fürs Grobe – eingeschaltet und losgelassen. Er setzte in der Regel zunächst die Kontokorrentkredite bei Problemengagements sogleich auf “Null“ um die KundInnen in Verzug und Not zu bringen, und daran anschließend – natürlich nur mündlich zu versprechen, die vorherigen Kontokorrentlinien wieder einzuräumen, wenn die KundInnen weitere zusätzliche Sicherheiten verpfändeten, bzw. bei Selbstständigen gerne eine mithaftende Bürgschaft seitens deren Ehepartner. Selbst vor Bürgschaften der oft betagten Eltern von Selbstständigen schreckte er nicht zurück, auch wenn sie sich schon weit im Pensionsalter befanden, besonders wenn sie noch in ihrem oftmals liebevoll restaurierten Häuschen lebten.
In der Regel wurden weitere Sicherheiten oder Bürgschaften von den KreditnehmerInnen beigebracht, um sich vermeintlich zu “retten“, wobei sehr häufig die Sparkasse sogar noch übersichert wurde, also ein Missverhältnis zwischen zur Verfügung gestellten Krediten und den hinterlegten/abgetretenen Sicherheiten zu Gunsten der Sparkasse bestand, wurden sie mit krimineller Energie des Tobias M. Heinzelmann wirtschaftlich förmlich hingerichtet.
Ganze Familiensippen zerbrachen über ihrer planmäßigen Ruinierung, denn Heinzelmann ging immer nach dem (seinem?) gleichen Schema vor: während der Anfangs gesperrten Kontokorrentkredite konnten/mussten die KreditnehmerInnen den Versprechungen des Sparkassenvertreters Heinzelmann Glauben schenken, da er sich auf den Briefbögen der Sparkasse als Leiter der Abteilung Sanierung/Recht und Rechtsanwalt gerierte um so nachhaltigen Eindruck zu schinden.
Ausweislich eines gerichtlichen Vernehmungsprotokolls gibt er jedoch vier Jahre später zu, dass er nur stellvertretender Abteilungsleiter war. In seinen hier vorliegenden Beschlussvorlagen ist seine Position als FKB Firmenkundenbetreuer bezeichnet und musste er sich immer einer zweiten Unterschrift eines Vorgesetzten bedienen. Das wusste von der Kundschaft Niemand, da man bei einem Rechtsanwalt und vermeintlichen Abteilungsleiter eines öffentlich rechtlichen Geldinstitutes davon ausgehen konnte, dass die auf den offiziellen Geschäftsbriefbögen der Sparkasse Kund getane Position auch real zutrifft.
Der Vorstand der Sparkasse ließ somit billigend zu, dass die Kundschaft hinsichtlich der Position und Zuständigkeit von einem Organ der Rechtspflege getäuscht wurde.
Die “Heinzelmann-KundInnen“ der Sparkasse Singen mussten nun ihrerseits Eltern und Familienangehörige dazu bringen, dass Bürgschaften oder Grundschulden für eine weitere Geschäftsbeziehung zu Gunsten der (teilweise übersicherten) Sparkasse erbracht werden. Man fürchtete durch einen evtl. angedrohten Bankrott das Ansehen zu verlieren, etc. und vertraute auf die Zusagen des sich “hochrangig ausgebenden“ Sparkassenvertreters.
Wenn die Grundschulden zur (Zusatz-)Besicherung notariell beurkundet waren, hatten die Bürgen bereits – ohne es zu ahnen – ihr Haupt auf das Schafott gelegt, da sie den Ausführungen des eloquenten Sparkassenvertreters vertrauten. Wenn man jetzt glaubte, es flössen nun wieder die Kontokorrentkredite – dann irrten sich die “Heinzelmann-KundInnen“.
Dies ganz besonders dann, wenn adäquate, d. h. leicht verkäufliche Immobilien per Übereignung/Grundschuld oder Bürgschaft in die Hände der Sparkasse gelangt waren.
Denn ab jetzt spielte Heinzelmann auf Zeit: er musste angeblich zuwarten bis die notarielle Urkunde auch im Grundbuch eingetragen wurde. Das dauerte noch mal gut und gerne 6 – 8 Wochen. In dieser Zeitspanne – von der Sperrung der Kontokorrentkredite bis zur restlosen Übereignung neuer Sicherheiten vergingen in der Regel rund 3 – 4 Monate, in denen die KundInnen nun förmlich gezwungen waren, mit ihren Einkünften und Ausgaben zu jonglieren, um mit laufenden Lieferantenrechnungen und Auftraggebern den Engpass zu überstehen. Wenn es bei der jeweiligen Kundschaft heraus gekommen wäre, hätte dies die Gewerbetreibenden direkt in die Pleite gesteuert. Also kurz gesagt, verbrachten diese KundInnen während der Betreuung durch Herrn Heinzelmann eine sehr angestrengte und nervöse Zeit, die anschließend obendrein in ihr Desaster mündete.
Jurist Heinzelmann erstattete während dieser Zeit bereits heimlich bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Strafanzeigen gegen seine KundInnen wegen des dringenden Tatverdachts der Insolvenzverschleppung. Er selbst war jedoch der faktische Urheber der späteren Insolvenzen, weil er diesen Leuten weitere und neue Kredite versprochen hatte. Die KundInnen mussten quasi im Vertrauen auf seine Versprechungen so lange jonglieren, da sie die vorgefassten und perfiden Pläne des “kriminellen KarriereistenInn“ nicht kannten.
Heinzelmann bot sich sogar freiwillig und gegen seine KundInnen als erhellender Zeuge bei der Staatsanwaltschaft an, wie wir aus den Ermittlungs- und Insolvenzakten entnehmen konnten. Er instruierte darüber hinaus anschließend die jeweiligen Insolvenzverwalter, wie wir in einem weiteren, der kommenden Beiträge explizit berichten werden.
Obwohl uns bei BCC Business Crime Control e. V. sicherlich schon Einiges vorgekommen ist, sind wir derart offensichtlich krimineller Energie und Strategie so noch nicht begegnet.
Die “Heinzelmann-KundInnen“, deren Familien und letztendlich auch die ArbeitnehmerInnen dieser UnternehmerInnen verloren ihre Existenzen und oft ihre Sprichwörtlich “sauberen Westen“, da sie teilweise erheblich verurteilt wurden und die mündlichen Zusagen des “Totengräbers“ Heinzelmann bei Gericht nicht beweisen konnten, da dieser natürlich Alles abstritt. Er war vielmehr immer auch noch der Belastungszeuge in diesem “teuflischen Spiel“, welches exemplarisch an nachfolgenden 4 Fallbeispielen skizziert und dokumentiert wird:
1) aktuell muss bsw. eine heute fast 90-jährige Mutter aus ihrem(!) Elternhaus auf der Bodensee-Halbinsel Höri weichen, da es bereits auf Antrag von der Sparkasse versteigert wurde.
Architekt F. hatte das Grundbuch der Mutter als Sicherheit bei der Sparkasse nach den zuvor geschilderten Versprechungen gutgläubig als Sicherheit für die Sparkasse eingesetzt.
Sein Kredit war gekündigt und die Versteigerung angedroht worden. Der erwachsene Sohn legt nun ein schriftliches Angebot mit der unwiderruflichen Darlehenszusage der Dresdener Bank AG über 90 % vor, um seinerseits das Haus für die Familie zu retten. 90 % früheren Kreditsumme im Abfindungsvergleich nahm die Sparkasse jedoch nicht an, sondern ließ es an eine, ihr nahe stehende Gesellschaft versteigern. Dort wurde natürlich ein geringerer Betrag geboten, als der Sohn des Architekten F. bereits angeboten hatte.
Besonders perfide dabei war, dass der zuständige Mitarbeiter der Sparkassen-Rechtsabteilung zugesichert hatte, bis zum Abend vor der Versteigerung Bescheid zu geben, als das Angebot des Sohnes bereits bei der Sparkasse vorlag. Auf diesen Anruf wartet Architekt F. bzw. sein Anwalt heute noch.
Hier wurde aus Sicht des Kunden F. vorsätzlich und mutwillig versteigert, da dass Angebot des Sohnes höher als der zu erwartende Versteigerungserlös war.
2) dann gibt es den Fall des heute fast 66-jährigen Ex-Möbelhändlers Hartmut Tiedemann
aus Radolfzell. Er besaß ein Immobilienvermögen von rund DM 16,5 Mio., welches mit rund DM 6 Mio. beliehen war. Durch ein Großfeuer war ihm eine Möbelhalle abgebrannt und wollte er diese mit Hilfe seiner Versicherungsentschädigung neu und mit zusätzlichen Wohneinheiten rentierlicher wieder aufbauen. Dass ein Umsatzausfall auf Grund des Unglückes aufgetreten war, liegt auf der Hand. Ausweislich einer hier vorliegenden Stellungnahme der Steuerberaterin Villringer aus Singen wurden mit Schreiben vom 20. Juni 2000 die u. A. ihr gegenüber getroffenen Absprachen mit Heinzelmann nicht eingehalten, dazu unerlaubt von Seiten der Sparkasse in die Konten eingegriffen, gleich doppelte Zinsbelastungen abgebucht, sowie sogar eine zugesagte und vereinbarte Tilgungsaussetzung missachtet.
Kurz gesagt: es wurden die Liquidität unerlaubt verkürzt, die Konten geschlossen, der Kunde nach “Schema-Heinzelmann“ angezeigt und zwangsläufig in den Ruin getrieben.
Er besaß u. A. Immobilien in Radolfzell, welche den begehrten Blick auf den Bodensee hatten. Darum “kümmerten“ sich bereits schon Vertreter der GVV Grundstücks- und Verwaltungs-Bauträgergesellschaft der Stadt Singen, ehe überhaupt das offizielle Versteigerungsverfahren begonnen hatte.
Hier wird das Zusammenspiel zwischen Sparkasse und einer Gesellschaft der Stadt Singen unübersehbar deutlich.
Der Möbelhändler wurde am 21. Januar 2004 unter Az: 1 Ds 39/03 21 Js 6045/02 vom Amtsgericht Radolfzell lediglich verwarnt. Das Gericht kam folgerichtig zu der Erkenntnis, “...er habe sich nach dem Prinzip Hoffnung an den Gedanken geklammert, ihm würde die Umfinanzierung der gekündigten Kredite gelingen, was jedoch nicht eingetreten ist. …“
Noch deutlicher wird das erkennende Gericht, als es in die Urteilsbegründung formuliert: “… Wegen der besonderen Situation des Angeklagten, dessen gesamtes Lebenswerk zerstört ist, hat das Gericht auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen erkannt. …“ – welche nach einem Jahr Bewährung jedoch erlassen wurde.
Sowohl Amtsgerichtsdirektor Hintze als auch Staatsanwalt Böhme rieten nach der Verhandlung dem Möbelkaufmann zu einer geharnischten Schadenersatzklage gegen die Sparkasse. Mangels finanzieller Mittel ist es dem Ex-Möbelhändler nicht gelungen einen Schadenersatzprozess anzustrengen.
Heinzelmann hatte auch hier sorgfältig ganze Arbeit geleistet!
3) in einem anderen Fall des Kaufmanns B. – damals wohnansässig in Singen – verlief es genau so. Er besaß mehrere Firmen und Gesellschaften und eine davon hatte Liquiditätsprobleme.
Ihm wurde plötzlich ein Herr Heinzelmann in der Sparkasse präsentiert, als er sich – von einer Mitarbeiterin informiert, dass sämtliche Konten aller Gesellschaften, also auch die mit Guthabensalden, gesperrt waren – aufgeregt bei der Sparkasse meldete.
Heinzelmann und der Kunde B. einigten sich darauf, dass eine werthaltige Grundschuld zur Abdeckung der Kredite der Sparkasse, als weitere Sicherheit übereignet werde und im Gegenzug die Konten wieder frei gemacht würden.
Es ging nach dem “Schema-Heinzelmann“ Zeit ins Land, der Kunde musste auch mit den Zahlungseingängen “jonglieren“ um diese Zeit zu überstehen, weil er natürlich den Zusagen des Sparkassenvertreters vertraute.
Dieser hatte jedoch zwischenzeitlich längst wieder heimlich Strafantrag gestellt und die (neue) Sicherheit des Kunden entgegen genommen, als er ihm die Geschäftsbeziehung kündigte.
Der Kunde B. verlor ebenfalls sein ganzes Vermögen und musste sogar für 2 Jahre in Haft, weil auch er vor Gericht nicht in der Lage war, die Zusagen und Vereinbarungen mit Heinzelmann zu beweisen.
Auf Grund der hier arglistig erschlichenen Grundschuld mit der persönlichen Vollstreckungsunterwerfungsklausel war die Sparkasse überhaupt erst im Stande, ohne Gerichtsurteil sofort zu vollstrecken.
In den meisten, derartiger Fälle macht die Justiz leider nicht von den gesetzlichen Regelungen nach § 153 b (1) StPO und/oder § 60 StGB Gebrauch, wonach von einer Anklageerhebung abgesehen werden kann, wenn die Folgen der Tat, welche den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre und die zu erwartende Strafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr nicht übersteigt.
Die Betroffenen werden vielmehr wie Täter gesehen und behandelt, da sie selten in der Lage sind – mangels schriftlicher Beweismittel – und falscher Beschuldigungen der involvierten Banker das tatsächliche Geschehen zu beweisen, während die eigentlichen Täter in Verkehrung des – zumindest öffentlichen – Rechtsbewusstseins ungeschoren bzw. unentdeckt bleiben.
4) dann kommt der Fall des Bauunternehmers Heribert G. Kempen, der auch in seinen eigenen Kommunikationen nie einen Hehl aus seinem Unglück mit Heinzelmann machte, nachdem auch hier wieder das bekannt berüchtigte “Schema-Heinzelmann“ griff, also: zunächst sämtliche Konten schließen, weitere Sicherheiten verlangen – obwohl ausweislich dem Gutachten des Sachverständigen Lange vom 06. September 2008 freie Sicherheiten in Höhe von DM 36 Mio. vorlagen und nachweislich erst 10 Monate später die Kredite gekündigt wurden.
Dann Strafanzeige, um unter betrügerischen Aspekten die Zwangsversteigerung der Villa mit Schwimmhalle zu beantragen, den Kunden restlos zu ruinieren und zu zersetzen, damit er sich vor Gericht nicht wehren kann.
Die Sparkasse Singen-Radolfzell stigmatisierte den Bauunternehmer als Pleitier und Querulanten, unterschlug den wirksamen Vorstands- und Kreditbeschluss über € 5.1 Mio. genehmigtes und einstimmig beschlossenes weiteres Engagement, trug wahrheitswidrig bei Gericht vor und Heinzelmann machte dabei noch eine falsche Aussage vor Gericht.
Das Komplott der Sparkasse Singen-Radolfzell wurde dazu durch einige unseriöse Rechtsanwälte auf Seiten der Geschädigten beim Landgericht Konstanz unterstützt, so dass Kempen letztendlich auch noch am 19. Januar 2007, unter Einbeziehung der bereits am Landgericht Konstanz ergangenen (materiell wohl fehlerhaften) Urteile, vom Singener Amtsgericht zu € 2.300 Geldstrafe wegen Verstoß gegen das GmbH-Gesetz verurteilt wurde.
Heinzelmann bezeichnet gegenüber BCC, den an Herz- und Bluthochdruck erkrankten Unternehmer als angeblichen Wirtschaftskriminellen und bedrohte den Autor mit Strafanzeigen und Unterlassungsklagen wenn er tatsächlich veröffentlichen würde.
Auf die zwangsläufige Frage: nicht mehr ob sondern nur mehr – wann er gelogen habe, nämlich in seiner Stellungnahme vom 07. April 2009 über die angeblich negativen Eigenschaften des Unternehmers oder in den von ihm gefertigten Beschlussvorlagen vom 07. Juli bzw. vom 17./22. August 2000 – mit denen er dann den Vorstand vermeintlich wahrheitswidrig unterrichtet hätte – schweigt er und verweigert jede Antwort.
Seinerzeit hatte er – als Entscheidungsgrundlage und im diametralen Widerspruch zu seinen gerichtlichen und jetzigen Einlassungen – den Unternehmer mehrfach für zuverlässig, umsichtig und seriös erklärt.
Mit Datum vom 09. März 2009 hat der ruinierte Heribert G. Kempen die Wiederaufnahme des Strafverfahrens beantragt, da die seit letztem Jahr aufgedeckten Unterlagen seine Unschuld ganz offensichtlich beweisen.
Das “Schema-Heinzelmann“ hat bis auf den – im wahrsten Sinne des Wortes – Fall des Ex- Bauunternehmers Kempen immer funktioniert.
Dank seiner Freunde, Familie und weiterer HelferInnen hatte er Kraft und Verstand sich gegen das Komplott zu stemmen.
Er kämpft seit rund 8 langen Jahren und nun stehen bereits die ersten Termine bei Gericht, in einer ganzen Serie von Prozessen an.
Seine Drittgeschädigten Kunden – vom Südkurier Konstanz abfällig und zynisch auch Kohorten genannt – sind seit Neuestem in der komfortablen Situation, mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherungen klagen zu können. Ein Umstand, der auf Grund eines erstrittenen Urteils gegen einen Rechtsschutzversicherer das Durchhaltevermögen der Geschädigten erheblich erleichtert.
Dass in der Urteilsbegründung u. A. von Untreuehandlungen des involvierten Sparkassenangestellten die Rede ist, kommt keinesfalls von Ungefähr!
Heinzelmann der “Aktivposten in der Sparkassen-Bilanz“
Bleiben wir beim Beispiel Kempen und legen an Hand dessen ein Mako der gesamten Sparkassen- und Bankenlandschaft offen: das Haus der Familie Kempen war mit rund € 1,3 Mio. Grundschulden als Sicherheiten für die HMK-Gruppe der Sparkasse übereignet. Kempen selber haftete auf Grund seines respektablen Vermögens mit einer Bürgschaft – so steht es in den Bilanzen und Gutachten nachzulesen.
Im Wege des Zwangsversteigerungsverfahrens wurde das Haus jedoch mit nur T€ 630 Verkehrswert angesetzt. In der Versteigerung bietet die Bank entgegen des Mindestgebotes (7/10) des Verkehrswertes in Höhe von T€ 476 jedoch in Höhe der Belastungen von € 1.3 Mio., also fast den dreifachen Betrag.
Unabhängig davon, dass man der Ex-Ehefrau des Unternehmers die Entschuldung für die Hypothekenkredite – der gebotene Gegenwert des Hauses auf die eingetragenen Grundschulden – versprochen hatte, wurde die Zwangsversteigerung so – als einzig mögliche Erklärung – zur “Bilanzkosmetik“ von der Sparkasse betrieben.
Wer das Schema einer Bilanz kennt, findet auf der linken Seite die Aktiva (Haben) – rechts die Passiva (Schulden).
So taucht jetzt das Haus Kempen in der Bilanz als Immobilen-, Anlage- oder Umlaufvermögen mit einer Summe u. A. von € 1,3 Mio. als Aktivposten (links) – und in der Passiva mit 50 T€ auf.
Die Kosten der Ersteigerung und Grunderwerbssteuer, etc. werden in Höhe von ca. T€ 50 in Anrechnung gebracht. Somit entsteht zunächst bilanztechnisch eine gewinnneutrale Buchung in Höhe von € 1.25 Mio..
Damit wird das ehemalige Haus Kempen zum Aktivposten in der Bilanz.
Hinzu kommt, dass das leer stehende Haus seit 4 Jahren von verschiedenen Maklern wie Sauerbier zum Verkauf angeboten wird – aktuell zum Preise von T€ 645, also zum Wert des vom Versteigerungsgericht angesetzten Verkehrswertes. Das Haus steht leer und der Garten verwildert. Im Verkaufsexpose eines Maklers ist – auf Grund des jahrelangen Leerstandes – sogar schon von einer vorgenommenen Sanierung die Rede.
Diese Kosten werden später beim Eingang des Verkauferlöses – gegengerechnet, der Rest ist dann ein sogenannter “außergewöhnlicher Ertrag“ in der Bilanz. Da die Staatsanwaltschaft Konstanz offensichtlich hier dennoch keinen Verstoß im Bereich der Insolvenzordnung oder des Aktiengesetz finden kann/will, sind bereits 3 Anfragen beim Rechnungshof Baden-Württemberg in Karlsruhe gestellt, deren Beantwortung später Bestandteil einer gesonderten Berichterstattung sein wird, wenn das Verhalten der beteiligten Behörden untersucht und publiziert wird. Letztendlich wird hier Vermögen der Allgemeinheit mutwillig ausgehöhlt. Denn in Wirklichkeit hat die Sparkasse Singen-Radolfzell bereits Wert berichtige Verluste in Höhe von € 1,3 Mio. realisiert die niemals durch die Veräußerung des Hauses wieder hereinkommen können.
Ein Prüfer vom BaFIN und/oder der Bundesbank würde hierzu “Verbotenes IN-SICH–GESCHÄFT“ sagen (müssen)! Wie lautet der dazu passende Spruch aus dem Volksmund? Richtig: “Wo kein Kläger – da auch kein Richter!“
Abschließend zeigt der Jahresabschlussbericht (Bilanz) der Sparkasse Singen-Radolfzell aus 2004, dass aus dem normalen Bankgeschäft kein Gewinn erwirtschaftet wurde, sondern nur durch Heben von Stillen Reserven – Anteile der Sparkassenversicherung – überhaupt noch ein “kosmetisch“ positives Bilanzergebnis in Ansatz gebracht werden konnte.
Damit wird erkennbar, in welchem Verhältnis Abläufe wie die geschilderten zu sehen sind und keineswegs nur die “Großkopferten“ – Baulöwe Kempen, etc. – davon betroffen, sondern ganz im Gegenteil auch Otto Normalverbraucher hiervon bedroht ist, denn einmal begonnen löst dieses Modell einen beständigen Nachschubbedarf aus!
Wenn man die aus Kunden-/Geschäftsbeziehungen resultieren den, bzw. ersteigerten Immobilien und deren Real-Verkehrswerten nachgehen und/oder diese überprüfen würde, ließe sich vermutlich ein gewaltiges Loch in der Bilanz erschließen, was vermutlich das eigentliche Motiv all dieser kriminellen Handlungen ist.
Die Vorstände Volker Wirth und Udo Klopfer von der Sparkasse Singen-Radolfzell sitzen förmlich auf einem Pulverfass welches jede Minute explodieren kann, wobei Gefahren und Auswirkungen immer größer werden, je länger man versucht die bereits aufgedeckten und insbesonders über Rambo Heinzelmann“ gelaufenen Straftaten weiter zu decken.
Nicht umsonst wurde Rechtsanwalt Haid zu “einem Komplott gegen Kempen“ aufgefordert und der Bankerkollege Wolfgang N. von der Volksbank Chemnitz sollte zur Falschaussage angestiftet werden. Heinzelmann ließ sprichwörtlich Nichts aus ... !
Nachdem zu Zeiten mannigfaltiger Rettungsschirme – deren Grundlagengesetz, wie jüngst bekannt wurde nicht aus dem Ministerium sondern Federn der deutschen Niederlassung einer amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei stammt – nicht nur – wie immer schon falsch – die Frösche zum Trockenlegen des Sumpfes befragt, sondern mit dieser sogar noch beauftragt werden – im Klartext: noch kein einziger Verantwortlicher aus seiner Position entfernt und angeklagt wurde, werden wir weiter berichten, denn die Facetten dieses – sowohl individuellen, als auch des ganz allgemeinen – Sumpfes sind noch längst nicht erschöpft!
Beim Sparkassenskandal in Baden-Württemberg packt ein erster Rechtsanwalt aus!
Der HMK Skandal, Betrügereien der SpK Singen-Radolfzell, oder einfach nur Betriebunfälle der Justiz?
Von Staatsanwaltschaft Konstanz unterdrückte Ermittlungsakten erschüttern Politik und Justiz in Baden-Württemberg
Erich Neumann ist freier Journalist – Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband e. V., Hamburg Landesbeauftragter Bayern BCC Business Crime Control e. V., Köln Postfach 11 06, D – 82196 Gilching.
Erich Neumann, freier Journalist, BCC Business Crime Control e. V. - Nach den beiden bisherigen Berichterstattungen zum von Justiz und Politik begünstigten HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell und der damit verbundenen Sensibilisierung der Leserschaft für diesen Komplex, in der heutigen Folge nun die Offenlegung der grundsätzlichen – und so leider wohl bei zahllosen anderen Geldinstituten vorherrschenden – Strukturen und Schemata sowie die hier expliziten negativen Vorgehensweisen.
Die Stadt Singen mit rund 46.000 Einwohnern, hat sich als Bankenstandort am Bodensee etabliert. Neben den fast sämtlich am Markt vertretenden Geschäftsbanken agiert dort auch die Sparkasse Singen-Radolfzell und ist dabei – wenn man von der Insolvenz der Privatbank Reithinger einmal absieht – als einziges Institut seit Jahren mit Skandalen belastet.
Dieses öffentlich rechtliche Geldinstitut kam bereits als Auslöser ins Gerede, als Ende der 90-iger Jahre das damals größte Bauunternehmen der Stadt in Insolvenz ging, weil ein für die Sozialkassen bestimmter Scheck nicht eingelöst wurde. Dass dies ausgerechnet mit einem Scheck an die Sozialkassen erfolgte, hatte – so berichten Insider – einen einfachen Grund: eine Sozialkasse braucht keinen Vorschuss zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einzubezahlen.
Die – vor der Fusion allein agierende – Sparkasse Singen hatte ihre Kreditengagements mit Schwerpunkt bei einem Bauträger und bei eben jenem Bauunternehmer eingesetzt – und musste, um ihr Kreditkontingent wieder ins Lot zu bringen – sich damit zwangsläufig von einem der beiden Kunden trennen. Dieser Bauträger “saß“ auf einer größeren Anzahl neu erstellter, aber (noch) unverkaufter Wohneinheiten in der Region, welche von der Sparkasse finanziert waren. Sein Engagement konnte man aus Sicht der Sparkasse nicht einfach fallen lassen, denn sonst wäre das übrige Engagement bei den Einzelerwerbern neu zu bewerten gewesen. Das jedoch konnte man nicht riskieren, da es zur Schieflage der Bank geführt hätte, wenn im Zuge der Insolvenz des Bauträgers der neue, bislang unverkaufte Wohnungsbestand zu verminderten Preisen auf dem Markt gekommen wäre.
So führte die Insolvenz zu einer begünstigenden Marktbereinigung.
Der sowohl expansive Verwaltungsratsvorsitzende, als Oberbürgermeister der Stadt Singen und zugleich auch Mitglied im Bundesvorstand der CDU, Andreas Renner, hatte jedoch (noch) größere Pläne und ließ dazu eigens kommunale GmbH’s bilden, damit er in seinem städtischen Haushalt deren Kreditaufnahme nicht ausweisen musste.
Die Anzahl der übernommenen Bürgschaften seitens der Stadtverwaltung für deren GmbH’s waren in den Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen.
Auch bei der Auswahl von “qualifizierten Fachkräften“ war man nicht zimperlich. So wurde bsw. eigens ein – in Freiburg wegen Schmuggels in Haft einsitzender – Buchhalter geholt, damit die Bücher der kommunalen GVV Grundstücks- und Bauträger GmbH “creativer“ geführt werden konnten.
Als selbst der Sparkassenverband bei der – hier in Rede stehenden – Sparkasse die Notbremse zog und den kommunalen Gesellschaften der Stadt Singen – intern – eine “Kreditbremse“ bzw. ein Kreditverbot auferlegte, bekam die Stadt Singen sogar bei den Genossen der in Singen ansässigen Volksbank einen Korb. Dort war das Geflecht der kommunalen Gesellschaften der Stadt Singen zu groß und undurchsichtig, so dass man den Finanzierungswunsch des Erweiterungsbaus des damaligen Hegau Klinikum nicht nachkommen wollte.
Jetzt – Ende der 90-iger Jahre – holte man den damals knapp 30-jährigen Bankkaufmann und zugelassenen Rechtsanwalt Tobias M. Heinzelmann in die Sparkasse, der zum stellvertretenden Abteilungsleiter der allgemeinen Kreditabteilung avancierte: der Mann für’s Grobe – mit durchaus kriminellen Energien.
Sein Einsatz erfolgte regelmäßig dann, wenn ein Engagement “klemmte“ und/oder Probleme bei der Rückführung von Darlehenszinsen auftraten. Dann wurde er – quasi als “Rambo“ fürs Grobe – eingeschaltet und losgelassen. Er setzte in der Regel zunächst die Kontokorrentkredite bei Problemengagements sogleich auf “Null“ um die KundInnen in Verzug und Not zu bringen, und daran anschließend – natürlich nur mündlich zu versprechen, die vorherigen Kontokorrentlinien wieder einzuräumen, wenn die KundInnen weitere zusätzliche Sicherheiten verpfändeten, bzw. bei Selbstständigen gerne eine mithaftende Bürgschaft seitens deren Ehepartner. Selbst vor Bürgschaften der oft betagten Eltern von Selbstständigen schreckte er nicht zurück, auch wenn sie sich schon weit im Pensionsalter befanden, besonders wenn sie noch in ihrem oftmals liebevoll restaurierten Häuschen lebten.
In der Regel wurden weitere Sicherheiten oder Bürgschaften von den KreditnehmerInnen beigebracht, um sich vermeintlich zu “retten“, wobei sehr häufig die Sparkasse sogar noch übersichert wurde, also ein Missverhältnis zwischen zur Verfügung gestellten Krediten und den hinterlegten/abgetretenen Sicherheiten zu Gunsten der Sparkasse bestand, wurden sie mit krimineller Energie des Tobias M. Heinzelmann wirtschaftlich förmlich hingerichtet.
Ganze Familiensippen zerbrachen über ihrer planmäßigen Ruinierung, denn Heinzelmann ging immer nach dem (seinem?) gleichen Schema vor: während der Anfangs gesperrten Kontokorrentkredite konnten/mussten die KreditnehmerInnen den Versprechungen des Sparkassenvertreters Heinzelmann Glauben schenken, da er sich auf den Briefbögen der Sparkasse als Leiter der Abteilung Sanierung/Recht und Rechtsanwalt gerierte um so nachhaltigen Eindruck zu schinden.
Ausweislich eines gerichtlichen Vernehmungsprotokolls gibt er jedoch vier Jahre später zu, dass er nur stellvertretender Abteilungsleiter war. In seinen hier vorliegenden Beschlussvorlagen ist seine Position als FKB Firmenkundenbetreuer bezeichnet und musste er sich immer einer zweiten Unterschrift eines Vorgesetzten bedienen. Das wusste von der Kundschaft Niemand, da man bei einem Rechtsanwalt und vermeintlichen Abteilungsleiter eines öffentlich rechtlichen Geldinstitutes davon ausgehen konnte, dass die auf den offiziellen Geschäftsbriefbögen der Sparkasse Kund getane Position auch real zutrifft.
Der Vorstand der Sparkasse ließ somit billigend zu, dass die Kundschaft hinsichtlich der Position und Zuständigkeit von einem Organ der Rechtspflege getäuscht wurde.
Die “Heinzelmann-KundInnen“ der Sparkasse Singen mussten nun ihrerseits Eltern und Familienangehörige dazu bringen, dass Bürgschaften oder Grundschulden für eine weitere Geschäftsbeziehung zu Gunsten der (teilweise übersicherten) Sparkasse erbracht werden. Man fürchtete durch einen evtl. angedrohten Bankrott das Ansehen zu verlieren, etc. und vertraute auf die Zusagen des sich “hochrangig ausgebenden“ Sparkassenvertreters.
Wenn die Grundschulden zur (Zusatz-)Besicherung notariell beurkundet waren, hatten die Bürgen bereits – ohne es zu ahnen – ihr Haupt auf das Schafott gelegt, da sie den Ausführungen des eloquenten Sparkassenvertreters vertrauten. Wenn man jetzt glaubte, es flössen nun wieder die Kontokorrentkredite – dann irrten sich die “Heinzelmann-KundInnen“.
Dies ganz besonders dann, wenn adäquate, d. h. leicht verkäufliche Immobilien per Übereignung/Grundschuld oder Bürgschaft in die Hände der Sparkasse gelangt waren.
Denn ab jetzt spielte Heinzelmann auf Zeit: er musste angeblich zuwarten bis die notarielle Urkunde auch im Grundbuch eingetragen wurde. Das dauerte noch mal gut und gerne 6 – 8 Wochen. In dieser Zeitspanne – von der Sperrung der Kontokorrentkredite bis zur restlosen Übereignung neuer Sicherheiten vergingen in der Regel rund 3 – 4 Monate, in denen die KundInnen nun förmlich gezwungen waren, mit ihren Einkünften und Ausgaben zu jonglieren, um mit laufenden Lieferantenrechnungen und Auftraggebern den Engpass zu überstehen. Wenn es bei der jeweiligen Kundschaft heraus gekommen wäre, hätte dies die Gewerbetreibenden direkt in die Pleite gesteuert. Also kurz gesagt, verbrachten diese KundInnen während der Betreuung durch Herrn Heinzelmann eine sehr angestrengte und nervöse Zeit, die anschließend obendrein in ihr Desaster mündete.
Jurist Heinzelmann erstattete während dieser Zeit bereits heimlich bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Strafanzeigen gegen seine KundInnen wegen des dringenden Tatverdachts der Insolvenzverschleppung. Er selbst war jedoch der faktische Urheber der späteren Insolvenzen, weil er diesen Leuten weitere und neue Kredite versprochen hatte. Die KundInnen mussten quasi im Vertrauen auf seine Versprechungen so lange jonglieren, da sie die vorgefassten und perfiden Pläne des “kriminellen KarriereistenInn“ nicht kannten.
Heinzelmann bot sich sogar freiwillig und gegen seine KundInnen als erhellender Zeuge bei der Staatsanwaltschaft an, wie wir aus den Ermittlungs- und Insolvenzakten entnehmen konnten. Er instruierte darüber hinaus anschließend die jeweiligen Insolvenzverwalter, wie wir in einem weiteren, der kommenden Beiträge explizit berichten werden.
Obwohl uns bei BCC Business Crime Control e. V. sicherlich schon Einiges vorgekommen ist, sind wir derart offensichtlich krimineller Energie und Strategie so noch nicht begegnet.
Die “Heinzelmann-KundInnen“, deren Familien und letztendlich auch die ArbeitnehmerInnen dieser UnternehmerInnen verloren ihre Existenzen und oft ihre Sprichwörtlich “sauberen Westen“, da sie teilweise erheblich verurteilt wurden und die mündlichen Zusagen des “Totengräbers“ Heinzelmann bei Gericht nicht beweisen konnten, da dieser natürlich Alles abstritt. Er war vielmehr immer auch noch der Belastungszeuge in diesem “teuflischen Spiel“, welches exemplarisch an nachfolgenden 4 Fallbeispielen skizziert und dokumentiert wird:
1) aktuell muss bsw. eine heute fast 90-jährige Mutter aus ihrem(!) Elternhaus auf der Bodensee-Halbinsel Höri weichen, da es bereits auf Antrag von der Sparkasse versteigert wurde.
Architekt F. hatte das Grundbuch der Mutter als Sicherheit bei der Sparkasse nach den zuvor geschilderten Versprechungen gutgläubig als Sicherheit für die Sparkasse eingesetzt.
Sein Kredit war gekündigt und die Versteigerung angedroht worden. Der erwachsene Sohn legt nun ein schriftliches Angebot mit der unwiderruflichen Darlehenszusage der Dresdener Bank AG über 90 % vor, um seinerseits das Haus für die Familie zu retten. 90 % früheren Kreditsumme im Abfindungsvergleich nahm die Sparkasse jedoch nicht an, sondern ließ es an eine, ihr nahe stehende Gesellschaft versteigern. Dort wurde natürlich ein geringerer Betrag geboten, als der Sohn des Architekten F. bereits angeboten hatte.
Besonders perfide dabei war, dass der zuständige Mitarbeiter der Sparkassen-Rechtsabteilung zugesichert hatte, bis zum Abend vor der Versteigerung Bescheid zu geben, als das Angebot des Sohnes bereits bei der Sparkasse vorlag. Auf diesen Anruf wartet Architekt F. bzw. sein Anwalt heute noch.
Hier wurde aus Sicht des Kunden F. vorsätzlich und mutwillig versteigert, da dass Angebot des Sohnes höher als der zu erwartende Versteigerungserlös war.
2) dann gibt es den Fall des heute fast 66-jährigen Ex-Möbelhändlers Hartmut Tiedemann
aus Radolfzell. Er besaß ein Immobilienvermögen von rund DM 16,5 Mio., welches mit rund DM 6 Mio. beliehen war. Durch ein Großfeuer war ihm eine Möbelhalle abgebrannt und wollte er diese mit Hilfe seiner Versicherungsentschädigung neu und mit zusätzlichen Wohneinheiten rentierlicher wieder aufbauen. Dass ein Umsatzausfall auf Grund des Unglückes aufgetreten war, liegt auf der Hand. Ausweislich einer hier vorliegenden Stellungnahme der Steuerberaterin Villringer aus Singen wurden mit Schreiben vom 20. Juni 2000 die u. A. ihr gegenüber getroffenen Absprachen mit Heinzelmann nicht eingehalten, dazu unerlaubt von Seiten der Sparkasse in die Konten eingegriffen, gleich doppelte Zinsbelastungen abgebucht, sowie sogar eine zugesagte und vereinbarte Tilgungsaussetzung missachtet.
Kurz gesagt: es wurden die Liquidität unerlaubt verkürzt, die Konten geschlossen, der Kunde nach “Schema-Heinzelmann“ angezeigt und zwangsläufig in den Ruin getrieben.
Er besaß u. A. Immobilien in Radolfzell, welche den begehrten Blick auf den Bodensee hatten. Darum “kümmerten“ sich bereits schon Vertreter der GVV Grundstücks- und Verwaltungs-Bauträgergesellschaft der Stadt Singen, ehe überhaupt das offizielle Versteigerungsverfahren begonnen hatte.
Hier wird das Zusammenspiel zwischen Sparkasse und einer Gesellschaft der Stadt Singen unübersehbar deutlich.
Der Möbelhändler wurde am 21. Januar 2004 unter Az: 1 Ds 39/03 21 Js 6045/02 vom Amtsgericht Radolfzell lediglich verwarnt. Das Gericht kam folgerichtig zu der Erkenntnis, “...er habe sich nach dem Prinzip Hoffnung an den Gedanken geklammert, ihm würde die Umfinanzierung der gekündigten Kredite gelingen, was jedoch nicht eingetreten ist. …“
Noch deutlicher wird das erkennende Gericht, als es in die Urteilsbegründung formuliert: “… Wegen der besonderen Situation des Angeklagten, dessen gesamtes Lebenswerk zerstört ist, hat das Gericht auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen erkannt. …“ – welche nach einem Jahr Bewährung jedoch erlassen wurde.
Sowohl Amtsgerichtsdirektor Hintze als auch Staatsanwalt Böhme rieten nach der Verhandlung dem Möbelkaufmann zu einer geharnischten Schadenersatzklage gegen die Sparkasse. Mangels finanzieller Mittel ist es dem Ex-Möbelhändler nicht gelungen einen Schadenersatzprozess anzustrengen.
Heinzelmann hatte auch hier sorgfältig ganze Arbeit geleistet!
3) in einem anderen Fall des Kaufmanns B. – damals wohnansässig in Singen – verlief es genau so. Er besaß mehrere Firmen und Gesellschaften und eine davon hatte Liquiditätsprobleme.
Ihm wurde plötzlich ein Herr Heinzelmann in der Sparkasse präsentiert, als er sich – von einer Mitarbeiterin informiert, dass sämtliche Konten aller Gesellschaften, also auch die mit Guthabensalden, gesperrt waren – aufgeregt bei der Sparkasse meldete.
Heinzelmann und der Kunde B. einigten sich darauf, dass eine werthaltige Grundschuld zur Abdeckung der Kredite der Sparkasse, als weitere Sicherheit übereignet werde und im Gegenzug die Konten wieder frei gemacht würden.
Es ging nach dem “Schema-Heinzelmann“ Zeit ins Land, der Kunde musste auch mit den Zahlungseingängen “jonglieren“ um diese Zeit zu überstehen, weil er natürlich den Zusagen des Sparkassenvertreters vertraute.
Dieser hatte jedoch zwischenzeitlich längst wieder heimlich Strafantrag gestellt und die (neue) Sicherheit des Kunden entgegen genommen, als er ihm die Geschäftsbeziehung kündigte.
Der Kunde B. verlor ebenfalls sein ganzes Vermögen und musste sogar für 2 Jahre in Haft, weil auch er vor Gericht nicht in der Lage war, die Zusagen und Vereinbarungen mit Heinzelmann zu beweisen.
Auf Grund der hier arglistig erschlichenen Grundschuld mit der persönlichen Vollstreckungsunterwerfungsklausel war die Sparkasse überhaupt erst im Stande, ohne Gerichtsurteil sofort zu vollstrecken.
In den meisten, derartiger Fälle macht die Justiz leider nicht von den gesetzlichen Regelungen nach § 153 b (1) StPO und/oder § 60 StGB Gebrauch, wonach von einer Anklageerhebung abgesehen werden kann, wenn die Folgen der Tat, welche den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre und die zu erwartende Strafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr nicht übersteigt.
Die Betroffenen werden vielmehr wie Täter gesehen und behandelt, da sie selten in der Lage sind – mangels schriftlicher Beweismittel – und falscher Beschuldigungen der involvierten Banker das tatsächliche Geschehen zu beweisen, während die eigentlichen Täter in Verkehrung des – zumindest öffentlichen – Rechtsbewusstseins ungeschoren bzw. unentdeckt bleiben.
4) dann kommt der Fall des Bauunternehmers Heribert G. Kempen, der auch in seinen eigenen Kommunikationen nie einen Hehl aus seinem Unglück mit Heinzelmann machte, nachdem auch hier wieder das bekannt berüchtigte “Schema-Heinzelmann“ griff, also: zunächst sämtliche Konten schließen, weitere Sicherheiten verlangen – obwohl ausweislich dem Gutachten des Sachverständigen Lange vom 06. September 2008 freie Sicherheiten in Höhe von DM 36 Mio. vorlagen und nachweislich erst 10 Monate später die Kredite gekündigt wurden.
Dann Strafanzeige, um unter betrügerischen Aspekten die Zwangsversteigerung der Villa mit Schwimmhalle zu beantragen, den Kunden restlos zu ruinieren und zu zersetzen, damit er sich vor Gericht nicht wehren kann.
Die Sparkasse Singen-Radolfzell stigmatisierte den Bauunternehmer als Pleitier und Querulanten, unterschlug den wirksamen Vorstands- und Kreditbeschluss über € 5.1 Mio. genehmigtes und einstimmig beschlossenes weiteres Engagement, trug wahrheitswidrig bei Gericht vor und Heinzelmann machte dabei noch eine falsche Aussage vor Gericht.
Das Komplott der Sparkasse Singen-Radolfzell wurde dazu durch einige unseriöse Rechtsanwälte auf Seiten der Geschädigten beim Landgericht Konstanz unterstützt, so dass Kempen letztendlich auch noch am 19. Januar 2007, unter Einbeziehung der bereits am Landgericht Konstanz ergangenen (materiell wohl fehlerhaften) Urteile, vom Singener Amtsgericht zu € 2.300 Geldstrafe wegen Verstoß gegen das GmbH-Gesetz verurteilt wurde.
Heinzelmann bezeichnet gegenüber BCC, den an Herz- und Bluthochdruck erkrankten Unternehmer als angeblichen Wirtschaftskriminellen und bedrohte den Autor mit Strafanzeigen und Unterlassungsklagen wenn er tatsächlich veröffentlichen würde.
Auf die zwangsläufige Frage: nicht mehr ob sondern nur mehr – wann er gelogen habe, nämlich in seiner Stellungnahme vom 07. April 2009 über die angeblich negativen Eigenschaften des Unternehmers oder in den von ihm gefertigten Beschlussvorlagen vom 07. Juli bzw. vom 17./22. August 2000 – mit denen er dann den Vorstand vermeintlich wahrheitswidrig unterrichtet hätte – schweigt er und verweigert jede Antwort.
Seinerzeit hatte er – als Entscheidungsgrundlage und im diametralen Widerspruch zu seinen gerichtlichen und jetzigen Einlassungen – den Unternehmer mehrfach für zuverlässig, umsichtig und seriös erklärt.
Mit Datum vom 09. März 2009 hat der ruinierte Heribert G. Kempen die Wiederaufnahme des Strafverfahrens beantragt, da die seit letztem Jahr aufgedeckten Unterlagen seine Unschuld ganz offensichtlich beweisen.
Das “Schema-Heinzelmann“ hat bis auf den – im wahrsten Sinne des Wortes – Fall des Ex- Bauunternehmers Kempen immer funktioniert.
Dank seiner Freunde, Familie und weiterer HelferInnen hatte er Kraft und Verstand sich gegen das Komplott zu stemmen.
Er kämpft seit rund 8 langen Jahren und nun stehen bereits die ersten Termine bei Gericht, in einer ganzen Serie von Prozessen an.
Seine Drittgeschädigten Kunden – vom Südkurier Konstanz abfällig und zynisch auch Kohorten genannt – sind seit Neuestem in der komfortablen Situation, mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherungen klagen zu können. Ein Umstand, der auf Grund eines erstrittenen Urteils gegen einen Rechtsschutzversicherer das Durchhaltevermögen der Geschädigten erheblich erleichtert.
Dass in der Urteilsbegründung u. A. von Untreuehandlungen des involvierten Sparkassenangestellten die Rede ist, kommt keinesfalls von Ungefähr!
Heinzelmann der “Aktivposten in der Sparkassen-Bilanz“
Bleiben wir beim Beispiel Kempen und legen an Hand dessen ein Mako der gesamten Sparkassen- und Bankenlandschaft offen: das Haus der Familie Kempen war mit rund € 1,3 Mio. Grundschulden als Sicherheiten für die HMK-Gruppe der Sparkasse übereignet. Kempen selber haftete auf Grund seines respektablen Vermögens mit einer Bürgschaft – so steht es in den Bilanzen und Gutachten nachzulesen.
Im Wege des Zwangsversteigerungsverfahrens wurde das Haus jedoch mit nur T€ 630 Verkehrswert angesetzt. In der Versteigerung bietet die Bank entgegen des Mindestgebotes (7/10) des Verkehrswertes in Höhe von T€ 476 jedoch in Höhe der Belastungen von € 1.3 Mio., also fast den dreifachen Betrag.
Unabhängig davon, dass man der Ex-Ehefrau des Unternehmers die Entschuldung für die Hypothekenkredite – der gebotene Gegenwert des Hauses auf die eingetragenen Grundschulden – versprochen hatte, wurde die Zwangsversteigerung so – als einzig mögliche Erklärung – zur “Bilanzkosmetik“ von der Sparkasse betrieben.
Wer das Schema einer Bilanz kennt, findet auf der linken Seite die Aktiva (Haben) – rechts die Passiva (Schulden).
So taucht jetzt das Haus Kempen in der Bilanz als Immobilen-, Anlage- oder Umlaufvermögen mit einer Summe u. A. von € 1,3 Mio. als Aktivposten (links) – und in der Passiva mit 50 T€ auf.
Die Kosten der Ersteigerung und Grunderwerbssteuer, etc. werden in Höhe von ca. T€ 50 in Anrechnung gebracht. Somit entsteht zunächst bilanztechnisch eine gewinnneutrale Buchung in Höhe von € 1.25 Mio..
Damit wird das ehemalige Haus Kempen zum Aktivposten in der Bilanz.
Hinzu kommt, dass das leer stehende Haus seit 4 Jahren von verschiedenen Maklern wie Sauerbier zum Verkauf angeboten wird – aktuell zum Preise von T€ 645, also zum Wert des vom Versteigerungsgericht angesetzten Verkehrswertes. Das Haus steht leer und der Garten verwildert. Im Verkaufsexpose eines Maklers ist – auf Grund des jahrelangen Leerstandes – sogar schon von einer vorgenommenen Sanierung die Rede.
Diese Kosten werden später beim Eingang des Verkauferlöses – gegengerechnet, der Rest ist dann ein sogenannter “außergewöhnlicher Ertrag“ in der Bilanz. Da die Staatsanwaltschaft Konstanz offensichtlich hier dennoch keinen Verstoß im Bereich der Insolvenzordnung oder des Aktiengesetz finden kann/will, sind bereits 3 Anfragen beim Rechnungshof Baden-Württemberg in Karlsruhe gestellt, deren Beantwortung später Bestandteil einer gesonderten Berichterstattung sein wird, wenn das Verhalten der beteiligten Behörden untersucht und publiziert wird. Letztendlich wird hier Vermögen der Allgemeinheit mutwillig ausgehöhlt. Denn in Wirklichkeit hat die Sparkasse Singen-Radolfzell bereits Wert berichtige Verluste in Höhe von € 1,3 Mio. realisiert die niemals durch die Veräußerung des Hauses wieder hereinkommen können.
Ein Prüfer vom BaFIN und/oder der Bundesbank würde hierzu “Verbotenes IN-SICH–GESCHÄFT“ sagen (müssen)! Wie lautet der dazu passende Spruch aus dem Volksmund? Richtig: “Wo kein Kläger – da auch kein Richter!“
Abschließend zeigt der Jahresabschlussbericht (Bilanz) der Sparkasse Singen-Radolfzell aus 2004, dass aus dem normalen Bankgeschäft kein Gewinn erwirtschaftet wurde, sondern nur durch Heben von Stillen Reserven – Anteile der Sparkassenversicherung – überhaupt noch ein “kosmetisch“ positives Bilanzergebnis in Ansatz gebracht werden konnte.
Damit wird erkennbar, in welchem Verhältnis Abläufe wie die geschilderten zu sehen sind und keineswegs nur die “Großkopferten“ – Baulöwe Kempen, etc. – davon betroffen, sondern ganz im Gegenteil auch Otto Normalverbraucher hiervon bedroht ist, denn einmal begonnen löst dieses Modell einen beständigen Nachschubbedarf aus!
Wenn man die aus Kunden-/Geschäftsbeziehungen resultieren den, bzw. ersteigerten Immobilien und deren Real-Verkehrswerten nachgehen und/oder diese überprüfen würde, ließe sich vermutlich ein gewaltiges Loch in der Bilanz erschließen, was vermutlich das eigentliche Motiv all dieser kriminellen Handlungen ist.
Die Vorstände Volker Wirth und Udo Klopfer von der Sparkasse Singen-Radolfzell sitzen förmlich auf einem Pulverfass welches jede Minute explodieren kann, wobei Gefahren und Auswirkungen immer größer werden, je länger man versucht die bereits aufgedeckten und insbesonders über Rambo Heinzelmann“ gelaufenen Straftaten weiter zu decken.
Nicht umsonst wurde Rechtsanwalt Haid zu “einem Komplott gegen Kempen“ aufgefordert und der Bankerkollege Wolfgang N. von der Volksbank Chemnitz sollte zur Falschaussage angestiftet werden. Heinzelmann ließ sprichwörtlich Nichts aus ... !
Nachdem zu Zeiten mannigfaltiger Rettungsschirme – deren Grundlagengesetz, wie jüngst bekannt wurde nicht aus dem Ministerium sondern Federn der deutschen Niederlassung einer amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei stammt – nicht nur – wie immer schon falsch – die Frösche zum Trockenlegen des Sumpfes befragt, sondern mit dieser sogar noch beauftragt werden – im Klartext: noch kein einziger Verantwortlicher aus seiner Position entfernt und angeklagt wurde, werden wir weiter berichten, denn die Facetten dieses – sowohl individuellen, als auch des ganz allgemeinen – Sumpfes sind noch längst nicht erschöpft!




sfux - 26. Apr, 10:47 Article 4259x read