Wir sind alphanumerisch, also PIN ich
Alle in der Schweiz lebenden Personen werden zu Glas. Wie das Bundesamt für Statistik (BfS) erst jetzt bekannt gab, soll die neue und universelle Personen-Identifikationsnummer (PIN) die bisherige AHV-Nummer ablösen. Und mit ihr gleich auch noch alle anderen Kennnummern, unter denen Bürger X und Bürgerin Y bei den verschiedenen Ämtern registriert sind. Diese Nummer soll bereits bei der Geburt oder der Einreise zugewiesen werden und die ganze berufliche Karriere hindurch unverändert bleiben.
Mit diesem PIN würde die Person in allen Verwaltungsdatenbanken-, Einwohner-, Zivilstands-, Stimmrechts- und Steuerregister-, aber auch mit den Datenbanken der Sozialversicherungen und AHV korrespondieren.
Schnittstelle Bürger/Behörden
Am 10. Juni entschied sich der Schweizer Bundesrat für den Glasbürger. Registerharmonisierung heisst das hübsch klingende Projekt, denn Heute werden in vielen Personenregistern auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene eigene, nicht koordinierte Personennummerierungen geführt, welche die gesetzlich geregelte Datenkommunikation zwischen den Registern behindern. Auf Bundesebene ist dies z.B.
► Die STAR-Nummer des Personenregisters INFOSTAR im Zivilstandswesen, eingeführt im Jahre 2004 (EJPD);
► Separate Personenidentifikatoren in den Registern zur ausländischen Wohnbevölkerung und zu den Flüchtlingen (EJPD). Die Zusammenlegung der zwei in ein Register ist vorgesehen;
► Eigenständige Identifikationsnummern im Informationssystem Ausweisschriften (EJPD);
► Die AHV-Nummer im Sozialversicherungsbereich, die voraussichtlich ab 2008 durch eine neue Sozialversicherungsnummer abgelöst wird (EDI);
► Die Identifikationsnummer (voraussichtlich die neue Sozialversicherungsnummer) der von den Eidgenössischen Räten beschlossenen Versichertenkarte (EDI);
► je eigene Personenidentifikatoren verschiedener weiterer, weniger umfangreicher Personenregister (z.B. Diplomatenregister).
Auf Kantonaler und kommunaler Ebene:
► Meist kommunal unterschiedliche Nummerierungssysteme der Einwohnerregister;
► Die AHV-Nummern, die zumeist in Steuerregistern verwendet werden und abgelöst werden müssen.
Der Wildwuchs bei den Identifikationsnummern ist ineffizient und unverständlich, das will man natürlich nicht mehr. Schon gar nicht in diesen Zeiten, wo das Böse unter uns lebt, Missbrauch im Sozialsystem und Drückerei bei Steuerpflichten herrscht. Das Bundesamt für Statistik schreibt dazu: Mit einer registerübergreifenden Personenidentifikationsnummer entsteht also primär ein Nutzen für die Bevölkerung und für die Verwaltung. Eine einzige, für alle Register und Bereiche gültige Personenidentifikationsnummer kann diesen Missstand (ed. Die frivole Vielfalt der Nummern) beheben.
Endlich Durchsicht
Mit dem PIN Identifikator, lässt sich mit jeder Nummer auch eine Wohnung verknüpfen, da jedes Haus und jede Wohnung ebenfalls eine Nummer hat. Anhand der digitalen Rechnungen erhält man Einblick auf den Stromverbrauch, Gasverbrauch, Heizkosten, Verbindungsdaten des Telefon oder Internetanschlusses die Kreditkartennummer, medizinische Informationen, die Sozialversicherungsnummer, was in den Einkaufskorb kommt, Arbeitsweg, Reisen, über den neuen Fahrausweis wer wo falsch geparkt hat. Über den neuen Reisepass, der den Schweizern seit Januar 2003 zur Verfügung steht, wird jeder und jede in die Datenbank des ISA (Informationssystem Ausweise) eingespeist über die alle Kantone mit dem Bund vernetzt sind. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür meint: "Bei einer universellen PIN besteht die Gefahr, dass Daten über eine Person verknüpft werden können und wir so zu 'gläsernen Bürgern' werden." Das Innenleben dieses "gläsernen Menschen" sähe dann etwa so aus: PIN eingeben, und auf einen einzigen Mausklick tauchen Krankheiten, säumige Steuerrechnungen, eingereichte Beschwerden oder gar Vorstrafen innert Sekundenbruchteilen auf dem Bildschirm auf. Glasig wird’s…
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Mit diesem PIN würde die Person in allen Verwaltungsdatenbanken-, Einwohner-, Zivilstands-, Stimmrechts- und Steuerregister-, aber auch mit den Datenbanken der Sozialversicherungen und AHV korrespondieren.
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Am 10. Juni entschied sich der Schweizer Bundesrat für den Glasbürger. Registerharmonisierung heisst das hübsch klingende Projekt, denn Heute werden in vielen Personenregistern auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene eigene, nicht koordinierte Personennummerierungen geführt, welche die gesetzlich geregelte Datenkommunikation zwischen den Registern behindern. Auf Bundesebene ist dies z.B.
► Die STAR-Nummer des Personenregisters INFOSTAR im Zivilstandswesen, eingeführt im Jahre 2004 (EJPD);
► Separate Personenidentifikatoren in den Registern zur ausländischen Wohnbevölkerung und zu den Flüchtlingen (EJPD). Die Zusammenlegung der zwei in ein Register ist vorgesehen;
► Eigenständige Identifikationsnummern im Informationssystem Ausweisschriften (EJPD);
► Die AHV-Nummer im Sozialversicherungsbereich, die voraussichtlich ab 2008 durch eine neue Sozialversicherungsnummer abgelöst wird (EDI);
► Die Identifikationsnummer (voraussichtlich die neue Sozialversicherungsnummer) der von den Eidgenössischen Räten beschlossenen Versichertenkarte (EDI);
► je eigene Personenidentifikatoren verschiedener weiterer, weniger umfangreicher Personenregister (z.B. Diplomatenregister).
Auf Kantonaler und kommunaler Ebene:
► Meist kommunal unterschiedliche Nummerierungssysteme der Einwohnerregister;
► Die AHV-Nummern, die zumeist in Steuerregistern verwendet werden und abgelöst werden müssen.
Der Wildwuchs bei den Identifikationsnummern ist ineffizient und unverständlich, das will man natürlich nicht mehr. Schon gar nicht in diesen Zeiten, wo das Böse unter uns lebt, Missbrauch im Sozialsystem und Drückerei bei Steuerpflichten herrscht. Das Bundesamt für Statistik schreibt dazu: Mit einer registerübergreifenden Personenidentifikationsnummer entsteht also primär ein Nutzen für die Bevölkerung und für die Verwaltung. Eine einzige, für alle Register und Bereiche gültige Personenidentifikationsnummer kann diesen Missstand (ed. Die frivole Vielfalt der Nummern) beheben.
Endlich Durchsicht
Mit dem PIN Identifikator, lässt sich mit jeder Nummer auch eine Wohnung verknüpfen, da jedes Haus und jede Wohnung ebenfalls eine Nummer hat. Anhand der digitalen Rechnungen erhält man Einblick auf den Stromverbrauch, Gasverbrauch, Heizkosten, Verbindungsdaten des Telefon oder Internetanschlusses die Kreditkartennummer, medizinische Informationen, die Sozialversicherungsnummer, was in den Einkaufskorb kommt, Arbeitsweg, Reisen, über den neuen Fahrausweis wer wo falsch geparkt hat. Über den neuen Reisepass, der den Schweizern seit Januar 2003 zur Verfügung steht, wird jeder und jede in die Datenbank des ISA (Informationssystem Ausweise) eingespeist über die alle Kantone mit dem Bund vernetzt sind. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür meint: "Bei einer universellen PIN besteht die Gefahr, dass Daten über eine Person verknüpft werden können und wir so zu 'gläsernen Bürgern' werden." Das Innenleben dieses "gläsernen Menschen" sähe dann etwa so aus: PIN eingeben, und auf einen einzigen Mausklick tauchen Krankheiten, säumige Steuerrechnungen, eingereichte Beschwerden oder gar Vorstrafen innert Sekundenbruchteilen auf dem Bildschirm auf. Glasig wird’s…

- Zu Besuch im Ministerium für Wahrheit
sfux - 24. Jul, 10:56 Article 1933x read
Antreten zum größten Gruppenfoto