Bin Ladens Marionetten?
Harald Haack - Der bayrische Ministerpräsident Stoiber (CSU), bekannt durch seine despektierlichen Behauptungen über die deutsche Regierung sowie der Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sind mitten im Kasperletheater des deutschen Wahlkampfes in die Terrorfalle getappt. Nur noch eine geringe Divergenz trennt sie damit von Osama Bin Laden und anderen Terroristen.
Stoiber forderte nicht nur "eine großflächige Videoüberwachung", um zu wissen wann und wo in Deutschland eine Bombe explodiert, er wolle nach seinem Wahlsieg auch die von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) angeregte Sicherungshaft für Ausländer durchsetzen. Bosbach sagte dazu: "Wir werden das zum Gegenstand von Koalitionsverhandlungen machen." Es gebe nun einmal Personen, von denen eine besondere Gefährlichkeit ausgehe und die ausreisepflichtig seien, die man aber nicht abschieben könne, weil entweder tatsächliche oder rechtliche Abschiebehindernisse bestünden, sagte der CDU-Mann und nannte Beispiele, mit denen er die Unfähigkeit seiner Partei zum Regieren im demokratisch-freiheitlichen Rahmen offen legte: Für diese Personen gebe es angeblich kein Flugzeug in das Heimatland, oder dort drohe Folter oder Todesstrafe. Dann stünde der Staat "vor der unangenehmen Alternative, sie frei herumlaufen lassen zu müssen", sagte er. Es gehe nicht um Tausende, sondern vielleicht um einige Dutzend, von denen aber besondere Gefahr ausgehe. Es handele sich nicht um Strafhaft, sondern um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, weil es kein milderes Mittel gebe, diese Gefahr abzuwenden.
Noch bevor Kritik dazu laut wurde, kannte Bosbach die Gegenargumente. Wie beiläufig erwähnte er "umfangreiche Rechtsgutachten", die die Gegenargumente "als nicht stichhaltig bewerteten". Genaueres dazu, wer diese Gutachten erstellt hätte und was sie enthielten, wurde nicht bekannt.
Der Deutsche Anwaltsverein sieht denn auch die Sicherungshaft aller Voraussicht nach am Bundesverfassungsgericht scheitern, da sie verfassungswidrig sei. Als "wenig hilfreich und kontraproduktiv" umschrieb Vizepräsident Georg Prasser der "Neuen Osnabrücker Zeitung" den Vorschlag. Die freiheitliche, offene Gesellschaft werde durch eine Sicherungshaft immer stärker eingeschränkt, womit man genau das Bestreben der Drahtzieher des Terrors erfülle: "Sie organisierten deshalb Selbstmordattentate und Anschläge, weil sie unser freiheitliches System bekämpfen wollten."
Offensichtlich haben sich Stoiber und Bosbach darauf eingelassen, um künftig als Marionetten des Terrors zu agieren und um den Terror mit staatlicher Gewalt zu ergänzen. Dabei aber scheinen sie zu vergessen, dass bereits die Planung von Attentaten und Terror nach geltendem deutschem Recht strafbar ist. Erhielten die Sicherheitskräfte davon Kenntnis, erläuterte Prasser, könne auch heute schon wirkungsvoll gegen solche Terrorverdächtigen vorgegangen werden. Gebe es dagegen nur Vermutungen, "muss man bei uns einfach damit leben, dass das Vermuten nicht reichen kann, um Verdächtigen die Freiheit zu entziehen", sagte der Vizepräsident des Anwaltvereins, der sich allerdings nicht direkt auf Stoiber und Bosbach als mutmaßliche Terroristen bezog. Weder das Grundgesetz und die deutsche Verfassung noch die europäische Menschenrechtskonvention sähen einen präventiven Freiheitsentzug vor.
Augenscheinlich wäre demnach der präventive Freiheitsentzug Terror und damit strafbar. Unklar blieb bisher, ob Stoiber die von ihm geplante "umfassende Videoüberwachung" bundesweit mit Werbeeinblendungen ausstrahlen wolle. Zu "Phönix" käme dann möglicherweise ein weiterer staatlicher Fernsehkanal. Vielleicht hieße der dann "Argus".
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Stoiber forderte nicht nur "eine großflächige Videoüberwachung", um zu wissen wann und wo in Deutschland eine Bombe explodiert, er wolle nach seinem Wahlsieg auch die von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) angeregte Sicherungshaft für Ausländer durchsetzen. Bosbach sagte dazu: "Wir werden das zum Gegenstand von Koalitionsverhandlungen machen." Es gebe nun einmal Personen, von denen eine besondere Gefährlichkeit ausgehe und die ausreisepflichtig seien, die man aber nicht abschieben könne, weil entweder tatsächliche oder rechtliche Abschiebehindernisse bestünden, sagte der CDU-Mann und nannte Beispiele, mit denen er die Unfähigkeit seiner Partei zum Regieren im demokratisch-freiheitlichen Rahmen offen legte: Für diese Personen gebe es angeblich kein Flugzeug in das Heimatland, oder dort drohe Folter oder Todesstrafe. Dann stünde der Staat "vor der unangenehmen Alternative, sie frei herumlaufen lassen zu müssen", sagte er. Es gehe nicht um Tausende, sondern vielleicht um einige Dutzend, von denen aber besondere Gefahr ausgehe. Es handele sich nicht um Strafhaft, sondern um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, weil es kein milderes Mittel gebe, diese Gefahr abzuwenden.
Noch bevor Kritik dazu laut wurde, kannte Bosbach die Gegenargumente. Wie beiläufig erwähnte er "umfangreiche Rechtsgutachten", die die Gegenargumente "als nicht stichhaltig bewerteten". Genaueres dazu, wer diese Gutachten erstellt hätte und was sie enthielten, wurde nicht bekannt.
Der Deutsche Anwaltsverein sieht denn auch die Sicherungshaft aller Voraussicht nach am Bundesverfassungsgericht scheitern, da sie verfassungswidrig sei. Als "wenig hilfreich und kontraproduktiv" umschrieb Vizepräsident Georg Prasser der "Neuen Osnabrücker Zeitung" den Vorschlag. Die freiheitliche, offene Gesellschaft werde durch eine Sicherungshaft immer stärker eingeschränkt, womit man genau das Bestreben der Drahtzieher des Terrors erfülle: "Sie organisierten deshalb Selbstmordattentate und Anschläge, weil sie unser freiheitliches System bekämpfen wollten."
Offensichtlich haben sich Stoiber und Bosbach darauf eingelassen, um künftig als Marionetten des Terrors zu agieren und um den Terror mit staatlicher Gewalt zu ergänzen. Dabei aber scheinen sie zu vergessen, dass bereits die Planung von Attentaten und Terror nach geltendem deutschem Recht strafbar ist. Erhielten die Sicherheitskräfte davon Kenntnis, erläuterte Prasser, könne auch heute schon wirkungsvoll gegen solche Terrorverdächtigen vorgegangen werden. Gebe es dagegen nur Vermutungen, "muss man bei uns einfach damit leben, dass das Vermuten nicht reichen kann, um Verdächtigen die Freiheit zu entziehen", sagte der Vizepräsident des Anwaltvereins, der sich allerdings nicht direkt auf Stoiber und Bosbach als mutmaßliche Terroristen bezog. Weder das Grundgesetz und die deutsche Verfassung noch die europäische Menschenrechtskonvention sähen einen präventiven Freiheitsentzug vor.
Augenscheinlich wäre demnach der präventive Freiheitsentzug Terror und damit strafbar. Unklar blieb bisher, ob Stoiber die von ihm geplante "umfassende Videoüberwachung" bundesweit mit Werbeeinblendungen ausstrahlen wolle. Zu "Phönix" käme dann möglicherweise ein weiterer staatlicher Fernsehkanal. Vielleicht hieße der dann "Argus".

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sfux - 5. Aug, 12:16 Article 2024x read
Terrorisiert Stoiber Wähler und CDU ?
Prompt hagelte es Kritik, die ihn zur Aussage veranlaßte: „Meine - äh - Äußerungen werden - äh -missgedeutet. Ich beschimpfe niemanden. Ich möchte - äh -wachrütteln.“
Danke, Herr Stoiber! Sie haben uns - äh -aus dem Bett gestoßen. Wir haben verstanden, dass Ihnen die Pisa-Studien zu Kopf gestiegen sind. Doch die meisten Ihrer angeblich klugen bayrischen Schüler dürfen noch nicht wählen. Wie vergeßlich Sie doch sind! Fängt -äh - Alzheimer so an?