Das dürfen wir nicht schreiben
Harald Haack - In Deutschland sollte es die Pressefreiheit geben. Sollte! Doch immer wieder gibt es Staatsdiener, die dies offensichtlich anders sehen. Nichtsdestotrotz hat die Presse sich selbst Regeln geschaffen, die jeder in Deutschland tätige Journalist befolgen sollte – es sind dies die Publizistischen Grundsätze, die einen gewissen Rahmen bilden, dem „Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze“, innerhalb dem sich Presse-Publikationen bewegen sollten, um „das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen.“ Damit konkretisieren die publizistischen Grundsätze die Berufsethik der Presse.
In der Präambel des Pressekodex heißt es:
Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr. Die Regelungen zum Redaktionsdatenschutz gelten für die Presse, soweit sie personenbezogene Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhebt, verarbeitet oder nutzt. Von der Recherche über Redaktion, Veröffentlichung, Dokumentation bis hin zur Archivierung dieser Daten achtet die Presse das Privatleben, die Intimsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen. Die Berufsethik räumt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begründet, wenn die Berufsethik verletzt wird.
Staatsdiener sehen dies, wie schon erwähnt, häufig anders. Anstatt sich ordentlich in gesitteter Form beim Presserat zu beschweren, falls es etwas zu beschweren gibt, rotten sie sich auf richterlicher Anordnung zusammen und stürmen Redaktionsräume. Dort wird dann alles durchstöbert und vieles wird, in Umzugskartons verpackt, mitgenommen; „beschlagnahmt“, wie es amtlich genannt wird.
Spiegel-online berichtet, dass es gestern wieder einmal in Berlin, der Hauptstadt der wahrscheinlich nie aussterbenden, übereifrigen (preußischen) Pickelhäubler, zu einem solch dumpfen Aktionismus gekommen ist. Gut drei Stunden später ist der Bericht „Journalistenverbände rügen Angriff auf Pressefreiheit“ von der SPIEGEL-online-homepage wieder verschwunden.
Berichtet wurde über eine Razzia in den Räumen des Politmagazins „Cicero“. Angeblich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt, gegen den Autor Bruno Schirra sowie gegen den Cicero-Chefredakteur. Das Bundeskriminalamt (BKA) wirft den Journalisten „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ vor. Für eine Stellungnahme war laut Spiegel-online bei der Staatsanwaltschaft Potsdam niemand zu erreichen.
Bruno Schirra, der als Reporter oft im Nahen und Mittleren Osten arbeitete, recherchierte über die Hintergründe des Terrorismus. „Vertreter“ von Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt forderten ebenfalls am Montag an seine Wohnungstür in Berlin um Einlaß und durchsuchten seine Wohnung. Ob sie vorher geklingelt haben oder ob die Wohnungstür ersetzt werden muss, darüber schreibt SPIEGEL-online nicht; vielleicht ist das auch unwichtig.
Es geht quasi um einen Artikel von Schirra in der April-Ausgabe (2005) von "Cicero". Darin beschreibt er Wandlung und Aufstieg von Abu Moussab al-Zarqawi (Mussab al-Sarkawi), der nach Einschätzung des jordanischen Geheimdienstes der "gefährlichste Mann der Welt" sein soll und für den sich auch die deutschen Ermittlungsbehörden interessieren.
Schirra zitiert aus Akten des BKA, die den Vermerk "VS - nur für den Dienstgebrauch" tragen. Spiegel-online:
Auf 125 Seiten haben die Ermittler des BKA den Werdegang des Topterroristen verfolgt. “Nach hiesiger Einschätzung wird Sarkawi als Führer eines eigenständigen, autonom arbeitenden terroristischen Netzwerks gesehen", folgern sie. Interessant nur, dass die Veröffentlichung der Interna im April nicht gestört hat. Erst jetzt hat das BKA Anzeige erstattet und sieht einen Geheimnisverrat vorliegen, der den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik widerspricht.
Wer Schirras Artikel liest und den Pressekodex kennt, der argwöhnt, dass Schirra wohl weniger gegen die Sicherheitsinteressen der deutschen Regierung verstoßen hat, sondern mehr gegen den Pressekodex, Ziffer 8:
Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.
Schirra listet offen die in der als geheim deklarierten BKA-Akte genannten Telefonnummern des Terroristen auf und verletzt somit dessen „Intimsphäre“; wenn man es genau nimmt und die Frage, ob Terroristen eine Intimsphäre zugestanden werden darf oder nicht, unbeantwortet lässt.
Als Journalisten dürfen wir laut Ziffer 9 des Pressekodex nicht behaupten, dass dies der alleinige Grund für die Durchsuchungen der Wohnung Schirras und der Redaktionsräume war, denn:
Es widerspricht journalistischem Anstand, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen.

Quellen:
In der Präambel des Pressekodex heißt es:
Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr. Die Regelungen zum Redaktionsdatenschutz gelten für die Presse, soweit sie personenbezogene Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhebt, verarbeitet oder nutzt. Von der Recherche über Redaktion, Veröffentlichung, Dokumentation bis hin zur Archivierung dieser Daten achtet die Presse das Privatleben, die Intimsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen. Die Berufsethik räumt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begründet, wenn die Berufsethik verletzt wird.
Staatsdiener sehen dies, wie schon erwähnt, häufig anders. Anstatt sich ordentlich in gesitteter Form beim Presserat zu beschweren, falls es etwas zu beschweren gibt, rotten sie sich auf richterlicher Anordnung zusammen und stürmen Redaktionsräume. Dort wird dann alles durchstöbert und vieles wird, in Umzugskartons verpackt, mitgenommen; „beschlagnahmt“, wie es amtlich genannt wird.
Spiegel-online berichtet, dass es gestern wieder einmal in Berlin, der Hauptstadt der wahrscheinlich nie aussterbenden, übereifrigen (preußischen) Pickelhäubler, zu einem solch dumpfen Aktionismus gekommen ist. Gut drei Stunden später ist der Bericht „Journalistenverbände rügen Angriff auf Pressefreiheit“ von der SPIEGEL-online-homepage wieder verschwunden.
Berichtet wurde über eine Razzia in den Räumen des Politmagazins „Cicero“. Angeblich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt, gegen den Autor Bruno Schirra sowie gegen den Cicero-Chefredakteur. Das Bundeskriminalamt (BKA) wirft den Journalisten „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ vor. Für eine Stellungnahme war laut Spiegel-online bei der Staatsanwaltschaft Potsdam niemand zu erreichen.
Bruno Schirra, der als Reporter oft im Nahen und Mittleren Osten arbeitete, recherchierte über die Hintergründe des Terrorismus. „Vertreter“ von Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt forderten ebenfalls am Montag an seine Wohnungstür in Berlin um Einlaß und durchsuchten seine Wohnung. Ob sie vorher geklingelt haben oder ob die Wohnungstür ersetzt werden muss, darüber schreibt SPIEGEL-online nicht; vielleicht ist das auch unwichtig.
Es geht quasi um einen Artikel von Schirra in der April-Ausgabe (2005) von "Cicero". Darin beschreibt er Wandlung und Aufstieg von Abu Moussab al-Zarqawi (Mussab al-Sarkawi), der nach Einschätzung des jordanischen Geheimdienstes der "gefährlichste Mann der Welt" sein soll und für den sich auch die deutschen Ermittlungsbehörden interessieren.
Schirra zitiert aus Akten des BKA, die den Vermerk "VS - nur für den Dienstgebrauch" tragen. Spiegel-online:
Auf 125 Seiten haben die Ermittler des BKA den Werdegang des Topterroristen verfolgt. “Nach hiesiger Einschätzung wird Sarkawi als Führer eines eigenständigen, autonom arbeitenden terroristischen Netzwerks gesehen", folgern sie. Interessant nur, dass die Veröffentlichung der Interna im April nicht gestört hat. Erst jetzt hat das BKA Anzeige erstattet und sieht einen Geheimnisverrat vorliegen, der den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik widerspricht.
Wer Schirras Artikel liest und den Pressekodex kennt, der argwöhnt, dass Schirra wohl weniger gegen die Sicherheitsinteressen der deutschen Regierung verstoßen hat, sondern mehr gegen den Pressekodex, Ziffer 8:
Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.
Schirra listet offen die in der als geheim deklarierten BKA-Akte genannten Telefonnummern des Terroristen auf und verletzt somit dessen „Intimsphäre“; wenn man es genau nimmt und die Frage, ob Terroristen eine Intimsphäre zugestanden werden darf oder nicht, unbeantwortet lässt.
Als Journalisten dürfen wir laut Ziffer 9 des Pressekodex nicht behaupten, dass dies der alleinige Grund für die Durchsuchungen der Wohnung Schirras und der Redaktionsräume war, denn:
Es widerspricht journalistischem Anstand, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen.


- Aus dokumentarischen Gründen, den Artikel als PDF Download.
sfux - 13. Sep, 19:46 Article 3290x read
Aktualisierung
'Gut drei Stunden später ist der Bericht "Journalistenverbände rügen Angriff auf Pressefreiheit" von der SPIEGEL-online-homepage wieder verschwunden.'
Inzwischen hat sich auf der Homepage von Spiegel-online etwas verändert. Nach noch einmal drei Stunden später tauchte nun der erwähnte SPIEGEL-Artikel wieder auf - eigenartigerweise in der Rubrik "Kultur". Sollte der "dumpfe Aktionismus" der "Vertreter" von Potsdamer Staatsanwaltschaft und BKA eine getarnte Kunstaktion, eine Art geheimes Happening gewesen sein?
Harald Haack