Das neue Transplantationsgesetz – keine positive Veränderung
Dr. Alexander von Paleske —– 15.6. 2022 ————
Rund 9000 Patienten warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Diesem grossen Bedarf an Spenderorganen stehen lediglich 955 Transplantationen pro Jahr gegenüber. Patienten warten oft jahrelang, nicht wenige sterben während der Wartezeit.
Genug potentielle Spender
Organ-Spender gäbe es theoretisch genug, denn viele Patienten, die im Krankenhaus sterben, kämen als Spender in Frage. Erforderlich war – und ist – jedoch die zu Lebzeiten erteilte Einwilligung, in einem solchen Falle zum Organspender zu werden, oder, wenn diese fehlt, die Einwilligung der nächsten Angehörigen nach dem Tode.
Gerade das bringt nicht selten die Angehörigen – und die behandelnden Aerzte – insbesondere bei Unfallopfern, in eine geradezu unerträgliche Situation: Nicht nur muss den Angehörigen die schockierende Diagnose mitgeteilt werden, und diese müssen mit dieser schockierenden Nachricht ja erst einmal zurechtkommen, und anschliessend werden sie auch noch um die Einwilligung zur Organentnahme gebeten – und müssen sich rasch entscheiden, denn die Zeit drängt.
Neues Gesetz – alte Probleme
2019 wurde das neue Transplantationsgesetz im Bundestag verabschiedet – verbessert hat sich jedoch bisher nichts, ganz im Gegenteil: noch weniger Transplantationen.
Die vom Gesundheitsministerium seinerzeit vorgeschlagene Widerspruchslösung, also eine Organentnahme nur dann unterbleibt, wenn entweder der Spender zu Lebzeiten, oder nahe Angehörige nach seinem Tode der Entnahme widersprechen, fand keine Mehrheit im Bundestag, und dies obwohl bereits positive Erfahrungen aus europäischen Ländern wie z.B. Oesterreich und Spanien vorlagen.
Hauptargument der Gegner der Widerspruchslösung, allen voran Annalena Baerbock von den Grünen: Hier werde in die Entscheidungsfreiheit, in die Selbstbestimmung des Patienten bzw. seiner Angehörigen eingegriffen.
Das ist jedoch unzutreffend. Zum einen kann der potentielle Spender zu Lebzeiten eine Nichteinwilligungserklärung abgeben, die zu 100% respektiert wird.
Zum anderen ist das Interesse der Angehörigen gewahrt durch die Möglichkeit, einer Organentnahme zu widersprechen.
Wenig stichhaltig
Das Argument der Verletzung der körperlichen Integrität des sterbenden Hirn-Toten ist wenig stichhaltig:
Rund 80 % aller Toten werden heute eingeäschert – damit auch die potentiell lebensrettenden Organe verbrannt. Der mutmassliche oder zu Lebzeiten geäusserte Wille des Verstorbenen spielt da oftmals keine Rolle. Die Urnenbestattung ist erheblich billiger, was insbesondere ins Gewicht fällt, nachdem das Sterbegeld der Krankenkassen abgeschafft wurde.
Mehr noch: Sektionen in Universitätskrankenhäusern können auch ohne Einwilligung vorgenommen werden, wenn seitens der Angehörigen nicht binnen einer Frist widersprochen wird. Auch hier werden die Organe zur weiteren feingeweblichen Untersuchung entnommen.
Diese Einverständniserklarung zu Lebzeiten wurde zwar mit dem neuen Gesetz vereinfacht, und ein Online- Zentralregister beschlossen, – das allerdings bisher noch nicht existiert – dazu verstärkte Aufklärung durch die Krankenkassen. Aber bisher schon hatten die Krankenkassen ihre Mitglieder angeschrieben, ohne damit signifikant die Zahl der Organspender zu erhöhen.
Ein recht absurder Vorschlag der Grünen, lief in die Richtung, auch die Ordnungsämter bei der Aufklärung zu involvieren.
Kaum überraschend: die Zahl an Transplantationen hat sich nach der Verabschiedung des neuen Transplantationsgesetzes nicht erhöht, ganz im Gegenteil: die Zahl der Transplantationen sank.
War vorhersehbar
Das war vorhersehbar denn die Zahl der Menschen, die sich zu Lebzeiten damit beschäftigen wollen, was nach dem Tod mit ihren Organen geschehen soll, ist und bleibt denkbar gering. Viele Menschen schieben die Auseinandersetzung mit dieser Frage von sich – oder vor sich her – wie generell die Beschäftigung mit dem Tode. So bleibt die Entscheidung nach dem Tode schliesslich bei den Angehörigen hängen. Eine ausserordentlich unbefriedigende Lösung.
Angesichts dieser Lage fordert nun auch der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch eine Neubefassung mit, und Aenderung des Transplantationsgesetzes. Angesichts anderweitiger Probleme (Ukrainekrieg, Inflation etc) dürfte damit zur Zeit kaum zu rechnen sein.
Fazit:
Es bleibt die Aufgabe, ein Transplantationsgesetz, das die gesetzten Erwartungen nicht erfüllt – nicht erfüllen konnte – dringend zu novellieren – im Sinne einer Widerspruchslösung.
Rund 9000 Patienten warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Diesem grossen Bedarf an Spenderorganen stehen lediglich 955 Transplantationen pro Jahr gegenüber. Patienten warten oft jahrelang, nicht wenige sterben während der Wartezeit.
Genug potentielle Spender
Organ-Spender gäbe es theoretisch genug, denn viele Patienten, die im Krankenhaus sterben, kämen als Spender in Frage. Erforderlich war – und ist – jedoch die zu Lebzeiten erteilte Einwilligung, in einem solchen Falle zum Organspender zu werden, oder, wenn diese fehlt, die Einwilligung der nächsten Angehörigen nach dem Tode.
Gerade das bringt nicht selten die Angehörigen – und die behandelnden Aerzte – insbesondere bei Unfallopfern, in eine geradezu unerträgliche Situation: Nicht nur muss den Angehörigen die schockierende Diagnose mitgeteilt werden, und diese müssen mit dieser schockierenden Nachricht ja erst einmal zurechtkommen, und anschliessend werden sie auch noch um die Einwilligung zur Organentnahme gebeten – und müssen sich rasch entscheiden, denn die Zeit drängt.
Neues Gesetz – alte Probleme
2019 wurde das neue Transplantationsgesetz im Bundestag verabschiedet – verbessert hat sich jedoch bisher nichts, ganz im Gegenteil: noch weniger Transplantationen.
Die vom Gesundheitsministerium seinerzeit vorgeschlagene Widerspruchslösung, also eine Organentnahme nur dann unterbleibt, wenn entweder der Spender zu Lebzeiten, oder nahe Angehörige nach seinem Tode der Entnahme widersprechen, fand keine Mehrheit im Bundestag, und dies obwohl bereits positive Erfahrungen aus europäischen Ländern wie z.B. Oesterreich und Spanien vorlagen.
Hauptargument der Gegner der Widerspruchslösung, allen voran Annalena Baerbock von den Grünen: Hier werde in die Entscheidungsfreiheit, in die Selbstbestimmung des Patienten bzw. seiner Angehörigen eingegriffen.
Das ist jedoch unzutreffend. Zum einen kann der potentielle Spender zu Lebzeiten eine Nichteinwilligungserklärung abgeben, die zu 100% respektiert wird.
Zum anderen ist das Interesse der Angehörigen gewahrt durch die Möglichkeit, einer Organentnahme zu widersprechen.
Wenig stichhaltig
Das Argument der Verletzung der körperlichen Integrität des sterbenden Hirn-Toten ist wenig stichhaltig:
Rund 80 % aller Toten werden heute eingeäschert – damit auch die potentiell lebensrettenden Organe verbrannt. Der mutmassliche oder zu Lebzeiten geäusserte Wille des Verstorbenen spielt da oftmals keine Rolle. Die Urnenbestattung ist erheblich billiger, was insbesondere ins Gewicht fällt, nachdem das Sterbegeld der Krankenkassen abgeschafft wurde.
Mehr noch: Sektionen in Universitätskrankenhäusern können auch ohne Einwilligung vorgenommen werden, wenn seitens der Angehörigen nicht binnen einer Frist widersprochen wird. Auch hier werden die Organe zur weiteren feingeweblichen Untersuchung entnommen.
Diese Einverständniserklarung zu Lebzeiten wurde zwar mit dem neuen Gesetz vereinfacht, und ein Online- Zentralregister beschlossen, – das allerdings bisher noch nicht existiert – dazu verstärkte Aufklärung durch die Krankenkassen. Aber bisher schon hatten die Krankenkassen ihre Mitglieder angeschrieben, ohne damit signifikant die Zahl der Organspender zu erhöhen.
Ein recht absurder Vorschlag der Grünen, lief in die Richtung, auch die Ordnungsämter bei der Aufklärung zu involvieren.
Kaum überraschend: die Zahl an Transplantationen hat sich nach der Verabschiedung des neuen Transplantationsgesetzes nicht erhöht, ganz im Gegenteil: die Zahl der Transplantationen sank.
War vorhersehbar
Das war vorhersehbar denn die Zahl der Menschen, die sich zu Lebzeiten damit beschäftigen wollen, was nach dem Tod mit ihren Organen geschehen soll, ist und bleibt denkbar gering. Viele Menschen schieben die Auseinandersetzung mit dieser Frage von sich – oder vor sich her – wie generell die Beschäftigung mit dem Tode. So bleibt die Entscheidung nach dem Tode schliesslich bei den Angehörigen hängen. Eine ausserordentlich unbefriedigende Lösung.
Angesichts dieser Lage fordert nun auch der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch eine Neubefassung mit, und Aenderung des Transplantationsgesetzes. Angesichts anderweitiger Probleme (Ukrainekrieg, Inflation etc) dürfte damit zur Zeit kaum zu rechnen sein.
Fazit:
Es bleibt die Aufgabe, ein Transplantationsgesetz, das die gesetzten Erwartungen nicht erfüllt – nicht erfüllen konnte – dringend zu novellieren – im Sinne einer Widerspruchslösung.
onlinedienst - 16. Jun, 10:08 Article 651x read