Die EMA-Entscheidung zum Astra-Zeneca Impfstoff - wie viele Gehirnvenenthrombosen müssen es noch sein? Wirksamkeit der Impfung teilweise in Frage gestellt
Dr. med Alexander von Paleske ---- 18.3. 2021 ----
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat entschieden: der Astra-Zeneca Impfstoff darf uneingeschränkt weiter verwendet werden.
Die Betonung liegt auf uneingeschränkt, und das angesichts von (Stand 18.3. 2021) mittlerweile 13 Fällen von
Hirnvenenthrombosen nach Impfungen mit diesem Impfstoff, davon 1/4 mit tödlichem Ausgang. Zwar konzediert die Agentur, ein Zusammenhang der Thrombosen mit der Verabreichung des Astra-Zeneca Impfstoffs könne nicht ausgeschlossen werden, aber gleichwohl: das müsse “in Kauf genommen” werden angesichts des Benefits.
Die Entscheidung kann diesseits kaum mit Verständnis rechnen, sie ist vielmehr empörend. Denn die Häufung von Hirnvenenthrombosen ist überzufällig mit der Impfung des Astra-Zeneca-Impfstoffs verknüpft, statistisch zu erwarten gewesen wäre ein einziger Fall. Da bis auf einen Fall nur Frauen betroffen waren, hätte es mindestens nahe gelegen, den Einsatz bei Frauen unter 60 Jahren bis auf weiteres zu stoppen.
Lediglich ein Warnhinsweis soll angebracht werden, wobei davon auszugehen ist, dass vielen Personen überhaupt nicht klar ist, was Hirnvenenthrombosen bedeuten: Tod oder schwere Behinderung.
Wirksamkeit eingeschränkt
Auch eine andere Feststellung der EMA, der Impfstoff sei absolut wirksam, ist so nicht mehr aufrechtzuerhalten: Wie das Deutsche Aerzteblatt gestern berichtete
“Der Impfstoff AZD1222 von Astrazeneca, der wegen seiner einfachen Lagerfähigkeit und den geringen Kosten für ärmere Länder interessant ist, hat in einer Phase-1/2-Studie in Südafrika jüngere Erwachsene nicht vor einer Erkrankung durch die dort verbreitete Variante B.1.351 geschützt, wie die jetzt im New England Journal of Medicine (2021; DOI: 10.1056/NEJMoa2102214) vorgestellten Ergebnisse einer Phase-1/2-Studie zeigen, die im Februar zum Abbruch der Impfungen geführt hatten. Experimente an Laborviren kommen zu dem Schluss, dass die durch die Impfung erzeugten Antikörper ins Leere greifen, T-Zellen aber noch aktiv sein könnten".
Weiter heisst es:
Von den 750 seronegativen Personen, die mit AZD1222 geimpft wurden, erkrankten 19 (2,5 %) trotzdem an COVID-19. In der Placebogruppe erkrankten 23 von 717 Personen (3,2 %). Dies ergibt eine Impfschutzwirkung von nur 21,9 %, die mit einem 95-%-Konfidenzintervall von -49,9 % bis 59,8 %) nicht einmal ansatzweise signifikant war.
Von den 42 Erkrankungen an COVID-19 wurden 39 (92,9 %) von der Variante B.1.351 verursacht. Die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen diese Variante betrug nur 10,4 % (-76,8 % bis 54,8 %).
Diese Variante ist mittlerweile auch in Deutschland unterwegs.
Von Anfang an wurde hier von dem Astra-Zeneca Impfstoff abgeraten. Diese Empfehlung bleibt angesichts dieser Ereignisse aufrechterhalten.
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat entschieden: der Astra-Zeneca Impfstoff darf uneingeschränkt weiter verwendet werden.
Die Betonung liegt auf uneingeschränkt, und das angesichts von (Stand 18.3. 2021) mittlerweile 13 Fällen von
Hirnvenenthrombosen nach Impfungen mit diesem Impfstoff, davon 1/4 mit tödlichem Ausgang. Zwar konzediert die Agentur, ein Zusammenhang der Thrombosen mit der Verabreichung des Astra-Zeneca Impfstoffs könne nicht ausgeschlossen werden, aber gleichwohl: das müsse “in Kauf genommen” werden angesichts des Benefits.
Die Entscheidung kann diesseits kaum mit Verständnis rechnen, sie ist vielmehr empörend. Denn die Häufung von Hirnvenenthrombosen ist überzufällig mit der Impfung des Astra-Zeneca-Impfstoffs verknüpft, statistisch zu erwarten gewesen wäre ein einziger Fall. Da bis auf einen Fall nur Frauen betroffen waren, hätte es mindestens nahe gelegen, den Einsatz bei Frauen unter 60 Jahren bis auf weiteres zu stoppen.
Lediglich ein Warnhinsweis soll angebracht werden, wobei davon auszugehen ist, dass vielen Personen überhaupt nicht klar ist, was Hirnvenenthrombosen bedeuten: Tod oder schwere Behinderung.
Wirksamkeit eingeschränkt
Auch eine andere Feststellung der EMA, der Impfstoff sei absolut wirksam, ist so nicht mehr aufrechtzuerhalten: Wie das Deutsche Aerzteblatt gestern berichtete
“Der Impfstoff AZD1222 von Astrazeneca, der wegen seiner einfachen Lagerfähigkeit und den geringen Kosten für ärmere Länder interessant ist, hat in einer Phase-1/2-Studie in Südafrika jüngere Erwachsene nicht vor einer Erkrankung durch die dort verbreitete Variante B.1.351 geschützt, wie die jetzt im New England Journal of Medicine (2021; DOI: 10.1056/NEJMoa2102214) vorgestellten Ergebnisse einer Phase-1/2-Studie zeigen, die im Februar zum Abbruch der Impfungen geführt hatten. Experimente an Laborviren kommen zu dem Schluss, dass die durch die Impfung erzeugten Antikörper ins Leere greifen, T-Zellen aber noch aktiv sein könnten".
Weiter heisst es:
Von den 750 seronegativen Personen, die mit AZD1222 geimpft wurden, erkrankten 19 (2,5 %) trotzdem an COVID-19. In der Placebogruppe erkrankten 23 von 717 Personen (3,2 %). Dies ergibt eine Impfschutzwirkung von nur 21,9 %, die mit einem 95-%-Konfidenzintervall von -49,9 % bis 59,8 %) nicht einmal ansatzweise signifikant war.
Von den 42 Erkrankungen an COVID-19 wurden 39 (92,9 %) von der Variante B.1.351 verursacht. Die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen diese Variante betrug nur 10,4 % (-76,8 % bis 54,8 %).
Diese Variante ist mittlerweile auch in Deutschland unterwegs.
Von Anfang an wurde hier von dem Astra-Zeneca Impfstoff abgeraten. Diese Empfehlung bleibt angesichts dieser Ereignisse aufrechterhalten.
onlinedienst - 19. Mär, 09:15 Article 628x read