Kaliningrad: Litauen schafft neuen Konflikt – offenbar mit Billigung von NATO und EU
Dr. Alexander von Paleske —- 22.6. 2022
Während der Ukraine-Krieg weiter tobt, und eine Ende bisher nicht in Sicht ist, insbesondere diplomatische Kanäle wie der über China nicht genutzt werden, stattdessen insbesondere die Grünen, aber auch FDP und CDU in Geschrei nach mehr und schweren Waffen gegenseitig sich zu übertrumpfen versuchen, wird nun ein neuer Konflikt mit Russland seitens des EU- und NATO-Landes Litauen geschaffen: Die Teil-Blockade der Landverbindung von Russland zu dessen Exklave Kaliningrad.
Diese russische Exklave umfasst das ehemalige Königsberg und den ehemaligen Nordteil von Ostpreussen. Dieses Gebiet wurde im Abkommen von Potsdam 1945 unter russische Verwaltung gestellt, und 1947 dann zum Teil der russischen Sowjetrepublik gemacht. Dieses Gebiet gehörte zu keinem Zeitpunkt zu Polen, oder zu Litauen. Nach dem Zerfall der UdSSR, und der Unabhängigkeit der baltschen Staaten Lettland, Estland und Litauen – mittlerweile sämtlich Mitglieder der NATO, wurde aus diesem Teil Russlands dann eine Exklave.
Die Stadt Kaliningrad wurde nach dem 2. Weltkrieg zu einem bedeutenden Fischerei- und Kriegshafen Russlands ausgebaut, wichtige Teile der Luftwaffe und die Ostseeflotte sind dort stationiert, angeblich ebenfalls auch Mittelstreckenraketen mit Nuklearsprengköpfen.
Transporte auf dem Landweg von Russland nach Kaliningrad mussten nach 1990 durch litauisches Staatsgebiet auf Schiene und Strasse, das war kein Problem – bis jetzt.
Verbindung gekappt
Nun hat Litauen die Verbindung – mit Verweis auf die gegen Russland verhängten Sanktionen- für eine ganze Reihe von Gütern wie Baumaterialien, Metalle, Kohle in die russische Exklave gekappt. Kaliningrad ist damit zum nicht geringen Teil wirtschaftlich von Russland auf dem Landwege – das ist der Haupttransportweg – abgeschnitten, und kann insoweit nur noch auf dem Seewege erreicht werden.
Export? Verstoss gegen das Völkerrecht?
Die von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen verbieten den Export betimmter Waren. Der Warenverkehr von Russland nach Kaliningrad stellt jedoch im materiellen und wirtschaftlichen Sinne keinen Export dar. Export bedeutet das endgültige Verbringen von Gütern in ein anderes Land. Hier werden jedoch die Güter von Russland nach Russland verbracht, von Export kann also keine Rede sein.
Die nächste Frage: handelt es sich bei der Massnahme Litauens um einen Verstoss gegen das Völkerrecht? Das wäre um so schwerwiegender, als die EU- und NATO Staaten sich nicht zu einer Kritik an dem Vorgehen Litauens bequemen konnten und/oder wollten.
Völkerrechtlich ist die Sache nicht ganz unumstritten. Die Mehrzahl der Autoren des Völkerrrechts sagt jedoch:
Es besteht ein Zugangsrecht aufgrund einer universellen Norm des Völkergewohnheitsrechts.. Dabei gehen sie davon aus, dass für die Annahme eines allgemeinen Völkergewohnheitsrechtes drei Voraussetzungen notwendig sind:
- Auf der einen Seite die zwei üblichen für die Bildung von Gewohnheitsrecht erforderlichen Voraussetzungen, nämlich die kontinuierliche Wahrnehmung eines gleichen Verhaltens in gleichen Situationen mit der Bewusstheit rechtlicher Bedeutung dieses Verhaltens, andererseits – und dies dokumentiert die Allgemeingültigkeit der Gewohnheitsnorm – muss dieses gleiche Verhalten bei diversen Staaten, nicht nur im Verhältnis zweier Staaten zueinander zutage treten.
- Nicht aus universellem Völkergewohnheitsrecht, sondern aus allgemeinen, von den zivilisierten Nationen anerkannten Rechtsgrundsätzen, wollen andere Autoren die Existenz von Transitrechten nach Exklaven bzw. Enklaven herleiten. Aus den Rechtsordnungen der zivilisierten Nationen ist das Institut des Notwegs bekannt. Dieser Rechtsgrundsatz wird auf die zwischenstaatlichen Beziehungen übertragen, und Passagerechte zwischen Exklaven bzw. Enklaven und Kernstaatsgebiet werden aus einem internationalen Notwegrecht hergeleitet.
- Auch aus dem allgemeinen »Grundsatz der guten Nachbarschaft« werden Transitrechte zu Exklaven bzw. Enklaven abgeleitet. Diese Autoren meinen, dass auf diesen Grundsatz das in seiner Existenz unbestreitbare (dem zivilrechtlichen Notwegrecht entsprechende) Transitrecht durch fremdes Staatsgebiet zur Durchführung von Staatsaufgaben in von diesem fremden Staatsgebiet umschlossenen Exklaven bzw. Enklaven zurückgeht. Ein Recht, das nicht erst nach Vertrag festigt, sondern schon vom allgemeinen Völkerrecht als Folge eines Servituts gewährt wird.
- Die dritte Motivationsvariante für ein Transitrecht nach allgemeinem Völkerrecht zielt auf die Souveränität des Staates ab, zu dem die Exklave bzw. Enklave gehört. Dieser könne seine Hoheitsgewalt in der Exklave nicht ausüben, wenn ihm der Zugang zu ihr verwehrt wäre.Erkenne ein Staat die Souveränität eines anderen Staates über eine Exklave bzw. Enklave innerhalb seines Gebietes an, müsse er dem anderen Staat auch den Verkehr mit seiner Ex-bzw. Enklave gestatten und der Abbruch aller Verbindungen wäre ein Angriff auf die territoriale Unversehrtheit.
Damit läge in der Verhaltensweise Litauens ein Verstoss gegen das Völkerrecht vor
Andere Autoren verneinen ein Exklave- bzw. Enklaventransitrecht. Sie räumen der Souveränität des die Exklave bzw. Enklave einschließenden Staates den ersten Rang ein, weil ein Durchgangsrecht zum Vorteil eines fremden Staates als ernsthafte Benachteiligung der Landeshoheit betrachtet werden muss. Die Souveränität werde immer dann unzulässig beeinträchtigt, wenn ohne vertragliche Regelungen Staatsangehörige des anderen Staates Transitwege benutzen. Es sei jedem Staat völlig freigestellt, die Ein- und Ausreise von Ausländern zu regulieren, er könne auch beide Wege vollständig abriegeln.
Diese Ansicht entspricht jedoch nicht den Prinzipien eines entwickelten Völkerrechts .
Die Teil-Unterbrechung der Landverbindung stellt sich somit als ein Rechtsbruch dar, der einen weiteren Konflikt mit Russland kreiert.
Kein Recht auf Unrecht
Auch die Tatsache, dass Russland völkerrechtswidrig in der Ukraine einmarschiert ist, gibt Litauen nicht das Recht, ebenfalls völkerrechtswidrig zu handeln. Litauen ist Mitglied der NATO und einer militärischen Antwort Russlands auf die Unterbrechung der Landverbindung glaubt es entgegehen zu können, weil es davon ausgeht, dass Russland es nicht wagen wird, einen NATO Staat anzugreifen.
“Das trifftt Putin” hart heisst es in einem hämischen Kommentar des deutschen Onlinemediums T-Online, und weiter:
Nicht zum ersten Mal seit dem russischen Überfall auf die Ukraine kehrt nun die Angst vor einer direkten Konfrontation zwischen Russland und der NATO zurück. Begründet ist sie diesmal zum Glück nicht. Man darf zwar sicher sein, dass Putin sich eine Retourkutsche einfallen lassen wird – derzeit bittet man allerdings noch um ein wenig Bedenkzeit. Denn militärische Optionen jenseits der Drohgebärden sind für Moskau nicht drin,
Das könnte sich allerdings als völlige Fehtleinschätzung erweisen. Diese von Litauen – offenbar mit Kenntnis und Billigung von NATO und EU – vorgenommenen rechtswidrigen Massnahmen Litauens haben nicht nur zur Konfliktverschärfung geführt, sondern zusammen mit dem Ukraine-Konflikt das Potential, in eine direkte militärische Auseinandersetzung zwischen der NATO und Russland zu münden, also einen grossen Krieg mit einem möglichen Einsatz von Atomwaffen
In Deutschland Sanktionen-Fehleinschätzungen
Es ist nicht die einzige Fehleinschätzung im Zusammenhang mit diesen Konflikten: Selbst ohne einen grossen Krieg ist gerade Deutschland einem Irrtum aufgesessen: Die gegen Russland verhängten Sanktionen führen – da sind sich mittlerweile alle Experten einig – keineswegs zu einer angestrebten Beendigung der Ukrainekrieges, sie treffen zudem insbesondere Deutschland wesentlich härter als Russland.
- Masiv gestiegene Rohstoffpreise, die Russlands Einnahmen aus dem Gasgeschäft auch noch hochtreiben.
- Mehr Kohlekraftwerke ans Netz und damit vermehrte Emission klimaschädlicher Gase
- Massive Inflation in der Eurozone mit der drohenden Verarmung niedriger Einkommensgruppen. Heute hat Arbeitsminister Hubertus Heil bereits erklärt, “man könne nicht alles abfedern.Der Staat kann nicht alles ausgleichen” und Finanzmionister Christian Lindner rechnet sogar mit einer “langen entbehrungsreichen Phase”.
- Die Unmöglichkeit, diese Inflation durch entsprechende Zinserhöhungen zu bekämpfen, wie sie jetzt in den USA vorgenommen wurden, weil das die Schuldenkrise Italiens und Griechenlands wiederbeleben würde: deren Staatsanleihen liessen sich dann nur über erheblich höhere Zinsen – wenn überhaupt – an Abnehmer losschlagen. Zinsen, die wiederum diese Länder in eine erneute Schuldenkrise treiben würden. Die nächste Eurokrise wäre damit vorprogrammiert.
- Mangel als Gas im Winter mit den etsprechenden Folgen, Schon jetzt wird die Bevölkerung darauf vorbereitet, sich auf Verknappung der Gasversorgung einzustellen. Das Argument: “die Freiheit Europas werde in der Ukraine verteidigt, und dafür müssen wir im Winter auch mal frieren”, dürfte immer weniger verfangen, insbesondere angesichts einer erwartbaren massiven Wirtschaftskrise. So könnten populistische Parteien wie die AfD letztlich die Gewinner sein.
Fazit
Dieser von Litauen, offenbar mit Billigung der NATO und EU provozierte Konflikt, zeigt auf jeden Fall eines erneut: eine diplomatische Lösung des Ukrainekonflikts ist dringender denn je. Das Kriegsgeschrei und das Verlangen nach noch viel mehr insbesondere schweren Waffen, seitens der Grünen, FDP und CDU ist nur geeignet, den Konflikt weiter zu verschärfen, und die Gefahr eines Grossen Krieges zu vergrössern.
Während der Ukraine-Krieg weiter tobt, und eine Ende bisher nicht in Sicht ist, insbesondere diplomatische Kanäle wie der über China nicht genutzt werden, stattdessen insbesondere die Grünen, aber auch FDP und CDU in Geschrei nach mehr und schweren Waffen gegenseitig sich zu übertrumpfen versuchen, wird nun ein neuer Konflikt mit Russland seitens des EU- und NATO-Landes Litauen geschaffen: Die Teil-Blockade der Landverbindung von Russland zu dessen Exklave Kaliningrad.
Diese russische Exklave umfasst das ehemalige Königsberg und den ehemaligen Nordteil von Ostpreussen. Dieses Gebiet wurde im Abkommen von Potsdam 1945 unter russische Verwaltung gestellt, und 1947 dann zum Teil der russischen Sowjetrepublik gemacht. Dieses Gebiet gehörte zu keinem Zeitpunkt zu Polen, oder zu Litauen. Nach dem Zerfall der UdSSR, und der Unabhängigkeit der baltschen Staaten Lettland, Estland und Litauen – mittlerweile sämtlich Mitglieder der NATO, wurde aus diesem Teil Russlands dann eine Exklave.
Die Stadt Kaliningrad wurde nach dem 2. Weltkrieg zu einem bedeutenden Fischerei- und Kriegshafen Russlands ausgebaut, wichtige Teile der Luftwaffe und die Ostseeflotte sind dort stationiert, angeblich ebenfalls auch Mittelstreckenraketen mit Nuklearsprengköpfen.
Transporte auf dem Landweg von Russland nach Kaliningrad mussten nach 1990 durch litauisches Staatsgebiet auf Schiene und Strasse, das war kein Problem – bis jetzt.
Verbindung gekappt
Nun hat Litauen die Verbindung – mit Verweis auf die gegen Russland verhängten Sanktionen- für eine ganze Reihe von Gütern wie Baumaterialien, Metalle, Kohle in die russische Exklave gekappt. Kaliningrad ist damit zum nicht geringen Teil wirtschaftlich von Russland auf dem Landwege – das ist der Haupttransportweg – abgeschnitten, und kann insoweit nur noch auf dem Seewege erreicht werden.
Export? Verstoss gegen das Völkerrecht?
Die von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen verbieten den Export betimmter Waren. Der Warenverkehr von Russland nach Kaliningrad stellt jedoch im materiellen und wirtschaftlichen Sinne keinen Export dar. Export bedeutet das endgültige Verbringen von Gütern in ein anderes Land. Hier werden jedoch die Güter von Russland nach Russland verbracht, von Export kann also keine Rede sein.
Die nächste Frage: handelt es sich bei der Massnahme Litauens um einen Verstoss gegen das Völkerrecht? Das wäre um so schwerwiegender, als die EU- und NATO Staaten sich nicht zu einer Kritik an dem Vorgehen Litauens bequemen konnten und/oder wollten.
Völkerrechtlich ist die Sache nicht ganz unumstritten. Die Mehrzahl der Autoren des Völkerrrechts sagt jedoch:
Es besteht ein Zugangsrecht aufgrund einer universellen Norm des Völkergewohnheitsrechts.. Dabei gehen sie davon aus, dass für die Annahme eines allgemeinen Völkergewohnheitsrechtes drei Voraussetzungen notwendig sind:
- Auf der einen Seite die zwei üblichen für die Bildung von Gewohnheitsrecht erforderlichen Voraussetzungen, nämlich die kontinuierliche Wahrnehmung eines gleichen Verhaltens in gleichen Situationen mit der Bewusstheit rechtlicher Bedeutung dieses Verhaltens, andererseits – und dies dokumentiert die Allgemeingültigkeit der Gewohnheitsnorm – muss dieses gleiche Verhalten bei diversen Staaten, nicht nur im Verhältnis zweier Staaten zueinander zutage treten.
- Nicht aus universellem Völkergewohnheitsrecht, sondern aus allgemeinen, von den zivilisierten Nationen anerkannten Rechtsgrundsätzen, wollen andere Autoren die Existenz von Transitrechten nach Exklaven bzw. Enklaven herleiten. Aus den Rechtsordnungen der zivilisierten Nationen ist das Institut des Notwegs bekannt. Dieser Rechtsgrundsatz wird auf die zwischenstaatlichen Beziehungen übertragen, und Passagerechte zwischen Exklaven bzw. Enklaven und Kernstaatsgebiet werden aus einem internationalen Notwegrecht hergeleitet.
- Auch aus dem allgemeinen »Grundsatz der guten Nachbarschaft« werden Transitrechte zu Exklaven bzw. Enklaven abgeleitet. Diese Autoren meinen, dass auf diesen Grundsatz das in seiner Existenz unbestreitbare (dem zivilrechtlichen Notwegrecht entsprechende) Transitrecht durch fremdes Staatsgebiet zur Durchführung von Staatsaufgaben in von diesem fremden Staatsgebiet umschlossenen Exklaven bzw. Enklaven zurückgeht. Ein Recht, das nicht erst nach Vertrag festigt, sondern schon vom allgemeinen Völkerrecht als Folge eines Servituts gewährt wird.
- Die dritte Motivationsvariante für ein Transitrecht nach allgemeinem Völkerrecht zielt auf die Souveränität des Staates ab, zu dem die Exklave bzw. Enklave gehört. Dieser könne seine Hoheitsgewalt in der Exklave nicht ausüben, wenn ihm der Zugang zu ihr verwehrt wäre.Erkenne ein Staat die Souveränität eines anderen Staates über eine Exklave bzw. Enklave innerhalb seines Gebietes an, müsse er dem anderen Staat auch den Verkehr mit seiner Ex-bzw. Enklave gestatten und der Abbruch aller Verbindungen wäre ein Angriff auf die territoriale Unversehrtheit.
Damit läge in der Verhaltensweise Litauens ein Verstoss gegen das Völkerrecht vor
Andere Autoren verneinen ein Exklave- bzw. Enklaventransitrecht. Sie räumen der Souveränität des die Exklave bzw. Enklave einschließenden Staates den ersten Rang ein, weil ein Durchgangsrecht zum Vorteil eines fremden Staates als ernsthafte Benachteiligung der Landeshoheit betrachtet werden muss. Die Souveränität werde immer dann unzulässig beeinträchtigt, wenn ohne vertragliche Regelungen Staatsangehörige des anderen Staates Transitwege benutzen. Es sei jedem Staat völlig freigestellt, die Ein- und Ausreise von Ausländern zu regulieren, er könne auch beide Wege vollständig abriegeln.
Diese Ansicht entspricht jedoch nicht den Prinzipien eines entwickelten Völkerrechts .
Die Teil-Unterbrechung der Landverbindung stellt sich somit als ein Rechtsbruch dar, der einen weiteren Konflikt mit Russland kreiert.
Kein Recht auf Unrecht
Auch die Tatsache, dass Russland völkerrechtswidrig in der Ukraine einmarschiert ist, gibt Litauen nicht das Recht, ebenfalls völkerrechtswidrig zu handeln. Litauen ist Mitglied der NATO und einer militärischen Antwort Russlands auf die Unterbrechung der Landverbindung glaubt es entgegehen zu können, weil es davon ausgeht, dass Russland es nicht wagen wird, einen NATO Staat anzugreifen.
“Das trifftt Putin” hart heisst es in einem hämischen Kommentar des deutschen Onlinemediums T-Online, und weiter:
Nicht zum ersten Mal seit dem russischen Überfall auf die Ukraine kehrt nun die Angst vor einer direkten Konfrontation zwischen Russland und der NATO zurück. Begründet ist sie diesmal zum Glück nicht. Man darf zwar sicher sein, dass Putin sich eine Retourkutsche einfallen lassen wird – derzeit bittet man allerdings noch um ein wenig Bedenkzeit. Denn militärische Optionen jenseits der Drohgebärden sind für Moskau nicht drin,
Das könnte sich allerdings als völlige Fehtleinschätzung erweisen. Diese von Litauen – offenbar mit Kenntnis und Billigung von NATO und EU – vorgenommenen rechtswidrigen Massnahmen Litauens haben nicht nur zur Konfliktverschärfung geführt, sondern zusammen mit dem Ukraine-Konflikt das Potential, in eine direkte militärische Auseinandersetzung zwischen der NATO und Russland zu münden, also einen grossen Krieg mit einem möglichen Einsatz von Atomwaffen
In Deutschland Sanktionen-Fehleinschätzungen
Es ist nicht die einzige Fehleinschätzung im Zusammenhang mit diesen Konflikten: Selbst ohne einen grossen Krieg ist gerade Deutschland einem Irrtum aufgesessen: Die gegen Russland verhängten Sanktionen führen – da sind sich mittlerweile alle Experten einig – keineswegs zu einer angestrebten Beendigung der Ukrainekrieges, sie treffen zudem insbesondere Deutschland wesentlich härter als Russland.
- Masiv gestiegene Rohstoffpreise, die Russlands Einnahmen aus dem Gasgeschäft auch noch hochtreiben.
- Mehr Kohlekraftwerke ans Netz und damit vermehrte Emission klimaschädlicher Gase
- Massive Inflation in der Eurozone mit der drohenden Verarmung niedriger Einkommensgruppen. Heute hat Arbeitsminister Hubertus Heil bereits erklärt, “man könne nicht alles abfedern.Der Staat kann nicht alles ausgleichen” und Finanzmionister Christian Lindner rechnet sogar mit einer “langen entbehrungsreichen Phase”.
- Die Unmöglichkeit, diese Inflation durch entsprechende Zinserhöhungen zu bekämpfen, wie sie jetzt in den USA vorgenommen wurden, weil das die Schuldenkrise Italiens und Griechenlands wiederbeleben würde: deren Staatsanleihen liessen sich dann nur über erheblich höhere Zinsen – wenn überhaupt – an Abnehmer losschlagen. Zinsen, die wiederum diese Länder in eine erneute Schuldenkrise treiben würden. Die nächste Eurokrise wäre damit vorprogrammiert.
- Mangel als Gas im Winter mit den etsprechenden Folgen, Schon jetzt wird die Bevölkerung darauf vorbereitet, sich auf Verknappung der Gasversorgung einzustellen. Das Argument: “die Freiheit Europas werde in der Ukraine verteidigt, und dafür müssen wir im Winter auch mal frieren”, dürfte immer weniger verfangen, insbesondere angesichts einer erwartbaren massiven Wirtschaftskrise. So könnten populistische Parteien wie die AfD letztlich die Gewinner sein.
Fazit
Dieser von Litauen, offenbar mit Billigung der NATO und EU provozierte Konflikt, zeigt auf jeden Fall eines erneut: eine diplomatische Lösung des Ukrainekonflikts ist dringender denn je. Das Kriegsgeschrei und das Verlangen nach noch viel mehr insbesondere schweren Waffen, seitens der Grünen, FDP und CDU ist nur geeignet, den Konflikt weiter zu verschärfen, und die Gefahr eines Grossen Krieges zu vergrössern.
onlinedienst - 22. Jun, 21:13 Article 878x read