Kampf dem SPAM ist nicht sinnlos oder unmöglich

Lukas Vogelsang - Das BAKOM (Das schweizer Bundesamt für Kommunikation) ist, obwohl Telekommunikation über dieses Bundesamt läuft, für SPAM nicht zuständig. Aber sie helfen selbstverständlich bei der Bekämpfung von unerwünschten Werbe-Mails und geben Hintergrundinformationen und Empfehlungen.

Aufgrund eins SPAM-Vorfalls hat ensuite selber zu recherchieren begonnen und publiziert hier die in der Form etwas angepasste Antwort von Deborah Murith, Mediensprecherin vom BAKOM.

Unter SPAM, “spammings” versteht man das unverlangte Verbreiten von (Massen-)Werbung über Telekommunikationsmittel.

Spam ist, unabhängig vom verwendeten Telekommunikationsmittel, verboten – E-Mail, Fax, SMS oder sogar Telefon, wenn die Anrufe maschinell ausgeführt werden. Das ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.

Der Versand von Massenwerbung ist nur dann erlaubt, wenn alle drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1.     Die Massenwerbung darf nur an Personen gesendet werden, die vorab ausdrücklich eingewilligt haben oder mit dem Absender bereits geschäftlich Kontakt hatten (z.B. bei Wettbewerben).

2.     Der korrekte Absender muss angegeben werden.

3.     Es ist auf eine einfache und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Bedingungen nicht eingehalten werden, können Sie sich an die zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden (z.B. Polizei) richten oder beim Zivilgericht gegen den Spammer klagen. Das BAKOM kann in solchen Fällen nicht aktiv werden.

Meist werden Mobilfunkkundinnen bzw. -kunden in den Spam-SMS-Nachrichten dazu aufgefordert, eine 0900er-Nummer anzurufen oder eine SMS an eine Kurznummer zu senden. Dies, um einen Telefoniedienst nutzen zu können bzw. einen kostenpflichtigen SMS/MMS-Mehrwertdienst zu aktivieren. Bei einem SMS/MMS-Mehrwertdienst handelt es sich um einen mobilen Telekommunikationsdienst, bei welchem nach der Dienstaktivierung durch die Kundschaft gebührenpflichtige Informationen zum gewünschten Thema mittels SMS/MMS bereitgestellt werden. Beispiele hierfür sind u.a. Nachrichten, Wetterdienste, Börsennews etc. Auch Chat-Dienste, Ringtones, Logos oder Wettbewerbe per SMS sind hierunter zu zählen. Die Kurznummern für diese Dienste werden nicht durch das BAKOM, sondern durch die Mobilfunkbetreiber vergeben. Anfragen und Beschwerden zu diesen Kurznummern sind deshalb direkt an die entsprechenden Telecomfirmen (Swisscom, Orange, Sunrise) zu richten.

Wie Ihre Handynummer auf eine Verteilerliste gelangt ist, lässt sich kaum rekonstruieren. Denkbar ist, dass die Nummer aus öffentlichen Verzeichnissen oder von einem Mehrwertdienst übernommen wurde. Ebenfalls möglich wäre, dass die Handynummer von jemandem auf einer Internetseite eingetragen worden ist oder dass Sie sie bei der Teilnahme an einem Wettbewerb angegeben haben.

Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Werden Sie in einer SMS zum Rückruf aufgefordert, so tun Sie dies nur, wenn der Absender und seine Telefonnummer vertrauenswürdig sind.
  • Geben Sie Ihre Handynummer nur Personen bekannt, die Sie kennen und von denen Sie auch angerufen werden möchten.
  • Erhalten Sie Spam-SMS wiederholt, melden Sie dies bei der Hotline Ihres Mobilfunkanbieters und informieren Sie diesen über den genauen Inhalt der SMS sowie über Nummer oder Name des Absenders.
  • Oft ist es wirksam, wenn Sie sich direkt schriftlich beim Dienstanbieter beschweren und verlangen, dass er die Telefonnummer von der Werbeliste löscht. Wenn er sich weigert, verstösst er allenfalls gegen das Datenschutzgesetz. Weitere Auskünfte dazu kann Ihnen sicher der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte geben (EDÖB, Feldeggweg 1, 3003 Bern, Tel. 031 322 43 95, www.edoeb.admin.ch). Sollten Sie danach immer noch Spam erhalten, so ist der Wechsel der Handynummer in Betracht zu ziehen.
  • Antworten Sie nie auf Spam-SMS, um ihren Unwillen zu äussern. Notieren Sie sich die wichtigen Informationen und melden Sie den Vorfall ihrem Mobilfunkanbieter.

Zur Verbesserung des Konsumentenschutzes vor Missbräuchen mit Mehrwertdiensten hat der Bundesrat Massnahmen ergriffen. Sie könnten auch für Sie nützlich sein:

·         Seit April 2003 veröffentlicht das BAKOM die Namen und Adressen der Nummerninhaber (0800, 084x, 090x) auf der Internet-Seite: http://www.e-ofcom.ch/liste

·         Zudem veröffentlichen die Mobilfunkbetreiber auf ihrer Internetseite die Inhaber von Kurznummern für SMS-Mehrwertdienste.
Swisscom: http://www.swisscom.ch/res/hilfe/mobile/mehrwertdienste/index.htm
Sunrise: http://csi.sunrise.ch/smartzone/_privat/?lang=de
Orange: http://www1.orange.ch/residential_support_mobile-services_value-added-services_sms-mms-search.html?s=666

·         Die Telecomfirmen müssen zudem eine Meldestelle für unlautere Massenwerbung betreiben, welche aus ihrem Fernmeldenetz stammt oder darüber weitergeleitet wurde. So können Sie Ihre Telecomfirma informieren, dass Sie unerwünschte Werbung erhalten haben. Dies ist empfehlenswert, da sie verpflichtet sind, ihre Kundinnen und Kunden weitgehend vor Spam zu schützen. Sie können zum Beispiel Filter einrichten oder verhindern, dass ihre Kundschaft Spam-Werbung sendet.

Ausführlichere Informationen zum Thema Spam finden Sie auch auf unserer Internetseite http://www.bakom.admin.ch/dienstleistungen/info/00542/00886/index.html?lang=de

sfux - 30. Jan, 20:25 Article 2068x read
0 Kommentare - Kommentar verfassen

FOLLOW US



Empfehlung: Trafficking.ch / Menschenhandel in der Schweiz

Medienpartner:
womensmediacenter
rawstory
spiegelfechter
net-news-global
cooperativeresearch

Suche im Archiv

 


xml version of this page (summary)
xml version of this page


Inhalt



















Artikel








Verweise















Login

  • login

kostenloser Counter

Blogcounter