Kommentar: Prof. Dr. Christoph Broelsch, ein Grenzgänger hinter Gittern?

Broelsch hat sich nie versteckt
Professor Broelsch hat sich nie hinter jemanden versteckt. Auch nicht hinter einer reuevollen Haltung, um das Gericht milde zu stimmen. Das nahm ihm nicht nur der Staatsanwalt persönlich übel, sondern ganz offensichtlich auch die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Wolfgang Schmidt. Dabei kam es wie es kommen musste; die sprichwörtliche „Kirche“ blieb nicht im Dorf, wie die Verteidigung am 2. März 2010 gefordert hatte, sondern wurde vom Gericht komplett abgerissen und eingeebnet.
Drei Jahre Haft für einen der besten Ärzte dieses Landes und verdienten Lebensretter auszusprechen, ist grotesk! Und das mit einer hanebüchenen Auslegung des Bestechungstatbestandes, so wie drei Fällen der Nötigung, in denen nicht mal einer der Betroffenen selbst Anzeige erstattet hatte, sowie Abrechnungsbetrug mit Bagatellbeträgen und zugegebenen Steuerhinterziehungen die gerade mal zehn Prozent der persönlichen Steuerlast betragen. Da kommt so mancher Vergewaltiger oder Totschläger besser weg. Aber bei solchen Tätern wird ja auch die „schwere Kindheit angerechnet“, wohingegen Professor Broelsch nicht einmal zu Gute kommt, dass er weder vorbestraft ist noch Kapitales verbrochen hat.
Ein Exempel wird statuiert
Mit einem wirklich umfassenden Blick auf sämtliche Umstände und auf das Lebenswerk von Professor Broelsch wäre auch eine andere Interpretation der Vorkommnisse für das Gericht möglich gewesen. Es wäre auch eine Bewährungsstrafe mit Geldbuße verständlich gewesen, aber das wollte das Gericht ausdrücklich nicht - Zitat: „Irgendwann passt es nicht mehr, irgendwann ist es genug ... und dann die fehlende Einsichtsfähigkeit des Angeklagten ...". Hier soll ein Exempel statuiert werden. Einem Grenzgänger sollen die Grenzen gezeigt werden und das mit Signalwirkung!
Und Signalwirkung wird dieses Urteil haben: In Zukunft wird es kaum noch ein Arzt wagen, zugunsten des Patienten ein Risiko einzugehen. So wie es schon in den meisten Arztpraxen zugeht wird es ab sofort auch in Krankenhäusern und Unikliniken sein - alle machen Dienst nach VORSCHRIFT!
Dirk Balke ist freischaffender Künstler und war im Jahr 2002 als Lebend-Organspender Patient von Prof. Dr. Christoph Broelsch
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Foto: Archiv/Dr. A.v.Paleske
Spreegurke - 13. Mär, 18:56 Article 3361x read
Mit objektivem Journalismus hat dieser Bericht eines Betroffenen jedoch nichts zu tun.
Einverstanden.
Dr. v. Paleske