Nach der Banken-Zockerei: Kommunen müssen nach neuen Geldgebern suchen
Dr. Alexander von Paleske ---- 3.11. 2013 ---
Die Banken verweigern den Kommunen zusehends Kredite. Kredite, auf welche die Städte und Gemeinden dringend angewiesen sind, um ihren öffentlichen Aufgaben nachzukommen, und bereits laufende Kredite zu bedienen.
Vor Jahren noch konnten die Kommunen bei der Aufnahme von Darlehen zwischen mehreren Kreditgebern wählen, damit ist es jetzt vorbei.
Ausser Verlusten nichts gewesen
In der Zwischenzeit hatten die Banken Hunderten von Städten und Gemeinden Zinsswaps „angedreht“, mit denen sie vorgeblich ihre drückende Zinslast vermindern könnten. Diese Zinsswaps waren meistens auch noch mit Zinswetten verbunden.
Die Zins(Wett-)Swaps, oft genug als „Cross Currency Zins-Swaps“ ausgestaltet, brachten natürlich in den meisten Fällen nicht den gesuchten Erfolg, sondern erhöhten in oftmals drastischer Weise die Schuldenlast der ohnehin hoch verschuldeten Kommunen, wir berichteten mehrfach darüber.
Nicht nur in Deutschland
Groteske Ausmasse erreichten diese Swap-Verluste in der österreichischen Stadt Linz, wo 400 Millionen Euro geblecht werden sollten, bei einer abgesicherten Darlehenssumme von 195 Millionen Euro.
Die Auseinandersetzung mit der einstigen Arbeiterbank BAWAG ist mittlerweile vor Gericht gelandet.
Auch die Mozartstadt Salzburg beteiligte sich an derartigen verlustreichen Swap-Geschäften.
In Portugal summierten sich die potenziellen Verluste aus Zinsswap-Geschäften von 15 öffentlichen Unternehmen, die nicht nur Kredite aufgenommen, sondern auch und Swap Verträge zu teilweise dubiosen Bedingungen abgeschlossen hatten, auf rund 3 Milliarden Euro.
In Italien klagen rund 600 Kommunen gegen Banken, darunter auch die Deutsche Bank, wegen Übervorteilung beim Abschluss von Zinswetten
Bundesgerichtshof und das Fallbeil
Anfang 2011 liess der Bundesgerichtshof das Fallbeil auf eine Reihe von Swap-Geschäften runtersausen.
Zwar sind diese Verträge als solche nicht nichtig, aber in der Regel verletzt die Bank die Aufklärungspflicht, wenn sie bei derartig undurchsichtigen und mit hohem Risiko behafteten Verträgen nicht die „Karten auf den Tisch legt“, und den Kunden auf die extrem hohen Risiken hinweist, was im Regelfalle gerade nicht geschah.
Prozesslawine rollt
Aufgemuntert durch dieses Urteil haben nun auch eine ganze Reihe von Gemeinden und Städten gegen die beteiligten Banken geklagt, um den teilweise horrenden Verlusten aus diesen Swapgeschäften zu entgehen.
Dabei zeichnete sich eine Linie in der Rechtsprechung der diversen Land- und Oberlandesgerichte bereits jetzt ab: Kleinere Gemeinden und Versorgungsbetriebe, die sich nicht ein Rechtsamt bzw. Wirtschaftsfachleute leisten können, kommen mit ihrer Klage durch, so zuletzt Kamp-Lintfort, Hückeswagen, Übach-Palenberg und Kreuztal.
Mit anderen haben sich die Banken rasch verglichen, um Gerichtsentscheidungen zu vermeiden.
Grössere Städte wie Remscheid blieben auf dem Schaden sitzen -vorläufig jedenfalls - bis der Bundesgerichtshof endgültig entscheidet..
Nachdem die Aktion der Banken, allen voran die Deutsche Bank, die notleidenden Kommunen und Versorgungsbetriebe als munter sprudelnde Einnahmequelle zu benutzen, besser gesagt: zu missbrauchen, zu einem Rattenschwanz von Prozessen geführt hat, ziehen die Banken jetzt die Universal-Kreditbremse gegenüber den Städten und Gemeinden.
Offenbar ist das normale Kreditgeschäft - nach Auffassung der Banken - nicht mehr lukrativ genug. Die betroffenen Kommunen versuchen nun selbst Anleihen herauszugeben. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass dies klappen könnte.
Zwei Fragen stellen sich:
1. Wird es jemals wieder zu einem halbwegs „normalen“ Bankbetrieb kommen?
2. Wie lange kann der Bund der Notlage der Gemeinden noch ungerührt zuschauen, denen in der Vergangenheit immer mehr Lasten aufgebürdet wurden, ohne notwendige Steuereinnahmen zu Verfügung zu stellen?
Zur Deutschen Bank
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Vor Jahren noch konnten die Kommunen bei der Aufnahme von Darlehen zwischen mehreren Kreditgebern wählen, damit ist es jetzt vorbei.
Ausser Verlusten nichts gewesen
In der Zwischenzeit hatten die Banken Hunderten von Städten und Gemeinden Zinsswaps „angedreht“, mit denen sie vorgeblich ihre drückende Zinslast vermindern könnten. Diese Zinsswaps waren meistens auch noch mit Zinswetten verbunden.
Die Zins(Wett-)Swaps, oft genug als „Cross Currency Zins-Swaps“ ausgestaltet, brachten natürlich in den meisten Fällen nicht den gesuchten Erfolg, sondern erhöhten in oftmals drastischer Weise die Schuldenlast der ohnehin hoch verschuldeten Kommunen, wir berichteten mehrfach darüber.
Nicht nur in Deutschland
Groteske Ausmasse erreichten diese Swap-Verluste in der österreichischen Stadt Linz, wo 400 Millionen Euro geblecht werden sollten, bei einer abgesicherten Darlehenssumme von 195 Millionen Euro.
Die Auseinandersetzung mit der einstigen Arbeiterbank BAWAG ist mittlerweile vor Gericht gelandet.
Auch die Mozartstadt Salzburg beteiligte sich an derartigen verlustreichen Swap-Geschäften.
In Portugal summierten sich die potenziellen Verluste aus Zinsswap-Geschäften von 15 öffentlichen Unternehmen, die nicht nur Kredite aufgenommen, sondern auch und Swap Verträge zu teilweise dubiosen Bedingungen abgeschlossen hatten, auf rund 3 Milliarden Euro.
In Italien klagen rund 600 Kommunen gegen Banken, darunter auch die Deutsche Bank, wegen Übervorteilung beim Abschluss von Zinswetten
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Anfang 2011 liess der Bundesgerichtshof das Fallbeil auf eine Reihe von Swap-Geschäften runtersausen.
Zwar sind diese Verträge als solche nicht nichtig, aber in der Regel verletzt die Bank die Aufklärungspflicht, wenn sie bei derartig undurchsichtigen und mit hohem Risiko behafteten Verträgen nicht die „Karten auf den Tisch legt“, und den Kunden auf die extrem hohen Risiken hinweist, was im Regelfalle gerade nicht geschah.
Prozesslawine rollt
Aufgemuntert durch dieses Urteil haben nun auch eine ganze Reihe von Gemeinden und Städten gegen die beteiligten Banken geklagt, um den teilweise horrenden Verlusten aus diesen Swapgeschäften zu entgehen.
Dabei zeichnete sich eine Linie in der Rechtsprechung der diversen Land- und Oberlandesgerichte bereits jetzt ab: Kleinere Gemeinden und Versorgungsbetriebe, die sich nicht ein Rechtsamt bzw. Wirtschaftsfachleute leisten können, kommen mit ihrer Klage durch, so zuletzt Kamp-Lintfort, Hückeswagen, Übach-Palenberg und Kreuztal.
Mit anderen haben sich die Banken rasch verglichen, um Gerichtsentscheidungen zu vermeiden.
Grössere Städte wie Remscheid blieben auf dem Schaden sitzen -vorläufig jedenfalls - bis der Bundesgerichtshof endgültig entscheidet..
Nachdem die Aktion der Banken, allen voran die Deutsche Bank, die notleidenden Kommunen und Versorgungsbetriebe als munter sprudelnde Einnahmequelle zu benutzen, besser gesagt: zu missbrauchen, zu einem Rattenschwanz von Prozessen geführt hat, ziehen die Banken jetzt die Universal-Kreditbremse gegenüber den Städten und Gemeinden.
Offenbar ist das normale Kreditgeschäft - nach Auffassung der Banken - nicht mehr lukrativ genug. Die betroffenen Kommunen versuchen nun selbst Anleihen herauszugeben. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass dies klappen könnte.
Zwei Fragen stellen sich:
1. Wird es jemals wieder zu einem halbwegs „normalen“ Bankbetrieb kommen?
2. Wie lange kann der Bund der Notlage der Gemeinden noch ungerührt zuschauen, denen in der Vergangenheit immer mehr Lasten aufgebürdet wurden, ohne notwendige Steuereinnahmen zu Verfügung zu stellen?
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