Schweiz: Keine Cabaret Tänzerinnen aus Drittstaaten
SF - Frauen aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA sollen in der Schweiz nicht mehr als Cabaret-Tänzerinnen arbeiten dürfen. Dies schlägt der Bundesrat vor. Er hat die Vernehmlassung zu einer Verordnungsänderung eröffnet.
Die Zulassung ausländischer Cabaret-Tänzerinnen wird seit über 40 Jahren mit Arbeitsbewilligungen geregelt. In den 1990er-Jahren wurde ein spezielles Statut.
Dieses erlaubt es Personen aus Drittstaaten, in die Schweiz einzureisen, um als Cabaret-Tänzerinnen zu arbeiten. Zu ihrem Schutz ist es ihnen aber ausdrücklich untersagt, Gäste zu Alkoholkonsum zu animieren oder der Prostitution nachzugehen.
Nun will der Bundesrat das Cabaret-Tänzerinnen-Statut für Personen aus Drittstaaten aufheben, wie das Bundesamt für Migration (BFM) mitteilte. Bei der periodischen Überprüfung sei er zum Schluss gelangt, dass «die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet» sei. Dies heisst wohl, dass die Cabaret-Tänzerinnen trotz des Verbots als Prostituierte oder Animierdamen arbeiten.
Prostitutionsverbot nicht überprüfbar
Etwa die Hälfte der Kantone wende das Statut nicht mehr an – unter anderem deshalb, weil das Verbot der Prostitution oder der Mindestanforderungen beim Lohn nicht überprüfbar sei, schreibt das BFM. Auch werde das Risiko für Menschenhandel als gross angesehen. Deshalb wolle der Bundesrat das Statut aufheben.
Die Zulassung von Cabaret-Tänzerinnen entspricht auch nicht dem dualen Zulassungssystem, das die Schweiz beschlossen hat. Gemäss diesem System erhalten Erwerbstätige aus den EU- und EFTA-Staaten einen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, während jene aus Drittstaaten grundsätzlich nur in Kontingenten und bei guter Qualifikation zugelassen werden.
Runder Tisch gegen Menschenhandel
Die Abschaffung des Statuts soll durch flankierende Massnahmen begleitet werden. Der Bundesrat möchte laut BFM insbesondere den Opferschutz stärken. Die Kantone werden dazu aufgefordert, die Runden Tische zur Bekämpfung des Menschenhandels weiter zu entwickeln. Die betroffenen Akteure sollen vermehrt für die Thematik sensibilisiert werden.
Parteien, Verbände und andere interessierte Kreise können zum Vorschlag des Bundesrates bis zum 2. November Stellung nehmen. Geändert werden soll die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit.hrend jene aus Drittstaaten grunds
Die Zulassung ausländischer Cabaret-Tänzerinnen wird seit über 40 Jahren mit Arbeitsbewilligungen geregelt. In den 1990er-Jahren wurde ein spezielles Statut.
Dieses erlaubt es Personen aus Drittstaaten, in die Schweiz einzureisen, um als Cabaret-Tänzerinnen zu arbeiten. Zu ihrem Schutz ist es ihnen aber ausdrücklich untersagt, Gäste zu Alkoholkonsum zu animieren oder der Prostitution nachzugehen.
Nun will der Bundesrat das Cabaret-Tänzerinnen-Statut für Personen aus Drittstaaten aufheben, wie das Bundesamt für Migration (BFM) mitteilte. Bei der periodischen Überprüfung sei er zum Schluss gelangt, dass «die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet» sei. Dies heisst wohl, dass die Cabaret-Tänzerinnen trotz des Verbots als Prostituierte oder Animierdamen arbeiten.
Prostitutionsverbot nicht überprüfbar
Etwa die Hälfte der Kantone wende das Statut nicht mehr an – unter anderem deshalb, weil das Verbot der Prostitution oder der Mindestanforderungen beim Lohn nicht überprüfbar sei, schreibt das BFM. Auch werde das Risiko für Menschenhandel als gross angesehen. Deshalb wolle der Bundesrat das Statut aufheben.
Die Zulassung von Cabaret-Tänzerinnen entspricht auch nicht dem dualen Zulassungssystem, das die Schweiz beschlossen hat. Gemäss diesem System erhalten Erwerbstätige aus den EU- und EFTA-Staaten einen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, während jene aus Drittstaaten grundsätzlich nur in Kontingenten und bei guter Qualifikation zugelassen werden.
Runder Tisch gegen Menschenhandel
Die Abschaffung des Statuts soll durch flankierende Massnahmen begleitet werden. Der Bundesrat möchte laut BFM insbesondere den Opferschutz stärken. Die Kantone werden dazu aufgefordert, die Runden Tische zur Bekämpfung des Menschenhandels weiter zu entwickeln. Die betroffenen Akteure sollen vermehrt für die Thematik sensibilisiert werden.
Parteien, Verbände und andere interessierte Kreise können zum Vorschlag des Bundesrates bis zum 2. November Stellung nehmen. Geändert werden soll die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit.hrend jene aus Drittstaaten grunds
sfux - 15. Jun, 18:39 Article 7192x read