Statt Revolution Verschlimmbesserung: Karl Lauterbach und die Reform des Gesundheitswesens
Dr. med. Alexander von Paleske 11.12. 2022
Das Deutsche Gesundheitswesen ist ineffektiv, belohnt überflüssige aber lukrative Operationmen, vernachlässigt die Kinderkliniken, in der Geburtshilfe herrscht Mangel an Hebammen, ganz zu schweigen vom Pflegenotstand. Verantwortlich für diese katastrophalen Zustände ist auch Gesundheitsminister Lauterbach, der vor 20 Jahren zusammen mit der SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die desaströse Fallpauschalen-Reform ausheckte, abgesegnet dann von der damaligen rot- grünen Koalition.
Nun darf Lauterbach wieder ran, um den “Flurschaden” zu beseitigen, den er mit angerichtet hat. Schmidt allerdings nicht mehr: Sie befindet sich mittlerweile mit gut dotierter Pension im Ruhestand.
Fazit einer Kommission
Der Koordinator der von Lauterbach eingesetzten Beratungs-Kommission zur Reform des Gesundheitswesens, Tom Bschor, fasste es so zusammen:
„Die Krankenhäuser werden kollabieren, wenn wir das nicht reformieren. Die Reform soll unterm Strich keine zusätzlichen Kosten verursachen. Schon jetzt seien die Ausgaben für die rund 1900 Kliniken der groesste Einzelposten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). 2021 fielen dafür 85 Milliarden Euro an, jeder 3. Euro der gesamten Leistungsausgaben der Kassen."
Lauterbachs Revolution
Lauterbach kündigte, darauf gestützt, nun eine “Revolution” im Gesundheitswesen an.
Soweit ist jetzt schon klar:
1. Das Fallpauschalen-System, was Krankenhäuser, um überleben zu können, zwang, lukrative, oftmals aber nicht – oder nicht unbedingt – erforderliche Behandlungen zu forcieren, und Pflegepersonal zu kürzen, soll keineswegs abgeschafft, aber in seiner Bedeutung reduziert werden. Ergänzt werden soll es durch die Erstattung von sog. Vorhaltekosten. Das sind laufende Kosten zum Betrieb des Krankenhauses, nicht aber der unmittelbaren Patientenbehandlung. Mehr Geld für den Gesundheitsbereich soll es bei dieser “Revolution” jedoch nicht geben, es soll bloss umgeschichtet werden.
2.Fallpauschalen und Erstattung von Vorhaltekosten
Das System von Fallpauschalen soll durch die Erstattung von Vorhaltekosten wie folgt ergänzt werden: Bezahlung vonVorhaltekosten als die zukünftige Grundversorgung der Krankenhäuser, unabhängig von vollzogenen Behandlungen. Deren Höhe soll sich wiederum danach richten, zu welcher Kategorie die Klinik gehört, und welche Behandlungen dort überhaupt honoriert werden sollen.
3. In die Kinderkliniken und in die Geburtshilfe soll mehr Geld fliessen. Bisher wurden insbesondere die Kinderstationen dichtgemacht oder verkleinert, da sie im Fallpauschalesystem nur Verlustbringer waren. Das zeigt sich mit aller Brutalität jetzt am Bettenmangel angesichts der hohen Zahl von RS-Virus-Infektionen.
4. Neue Kategorisierung der Krankenhäuser
Krankenhäuser sollen wie folgt neu kategorisiert werden:
4.1 Krankenhäuser der Grundversorgung, diese nochmals aufgeteilt in:
4.1.1. Grundversorgungs-Krankenhäuser ohne Notfallaufnahme die auch von Pflegepersonal geleitet werden können, und wo dann unregelmässig ein Arzt vorbeischaut. Der Begriff Krankenhaus im herkömmlichen Sinne ist für diese Einrichtungen allerdings völlig irreführend, im Prinzip handelt es sich um Pflegestationen, die deshalb auch nur Erstattung von Vorhaltekosten, nicht aber zusätzlich Fallpauschalen bekommen sollen, insoweit vergleichbar mit den Pflegeheimen. Es muss befürchtet werden, dass alte, multimorbide Patienten in Zukunft dort “abgeladen” werden.
4.1.2 Grundversorgungs-Krankenhäuser mit Notfallaufnahme, wo aber nur nur kleinere Operationen durchgeführt werden, an denen auch niedergelassene Aerzte beteiligt werden sollen. Notfallaufnahme bedeutet aber hier oft genug auch nur Notfallversorgung, für alles weitere wie z.B. Stents nach Herzinfarkt, Frakturen die mehr als Gips benötigen können hier nicht behandelt werden, müssen also weiterverlegt werden, soweit dies angesichts der Bettenlage überhaupt möglich ist, wodurch wertvolle Zeit verloren geht.
4.2 Krankenhäuser der Regelversorgung.
Erstattung von Vorhaltekosten und die Fallpauschale sollen sich jetzt danach richten, was das Krankenhaus an Behandlungen überhaupt anbieten darf, und nicht danach, was es tatsächlich kann. Dazu werden Fachabteilungen wie z.B Chirurgie und Innere Medizin nicht mehr pauschal akzeptiert, sondern nur in den jeweiligen Subspezialitäten: z.B. Kardiologie, Gastroenterologie, Gefässchirurgie etc. Diese – und nur diese – sind in den Vorhaltekosten und bei den Fallpauschalen dann relevant und berücksichtigungsfähig.
Zusätzlich zur generellen Akzepanz der Fachkompetenz in der Subspezialität, muss eine bestimmte festgelegte Zahl von Eingriffen und Behandlungen im Jahresdurchschnitt dort vorgenommen worden sein.
Konsequenz: Krankenhäusern der Regelversorgung – und das sind viele der insgesamt 1900 Krankenhaeuser – droht dank der geplanten Neuregelung entweder die vollständige – oder zumindest aber die teilweise – Schliessung, weil sie diesen Vorgaben nicht genügen. Eine Stellschraube, an der sich perfekt drehen lässt für weitere zukünftige Schliessungen. Oder aber es droht die Abstufung eines Regelkrankenhauses zu einem Krankenhaus der Grundversorgung.
Eine weitere Variante ist die Umwidmung zu ambulanten Behandlungszentren – ganz auf der geplanten Linie, mehr Patienten in den ambulanten Bereich abzuschieben.
4.3 Umfangreichere Behandlungen sollen zukünftig zentralisiert nur noch an Grosskliniken der Maximalversorgung und Universitätskliniken durchgeführt werden, deren Kapazität aber bereits jetzt an Grenzen stösst. Die Folge wird sein: Lange Wartezeiten.
Fazit:
Von Revolution kann keine Rede sein. Das Ganze entpuppt sich als pure Verschlimmbesserung, weil in Zukunft weit weniger Betten zur Verfügung stehen werden, und das angesichts der Zunahme der Lebenserwartung, und damit der Zunahme von Kranken, sowie der Gefahr neuer Epidemien/Pandemien.
Viele Patienten dürften zukünftig in einem Krankenhaus der untersten Versorgungsstufe landen, wo ihnen oftmals keine adäquate Behandlung angeboten werden kann, eine Weiterverlegung an eine groessere Klinik an der dortigen Bettenknappheit oft genug scheitern wird.
In Wirklichkeit geht es also nicht um eine Revolution, sondern um ein krudes Programm der Kostendämpfung, wobei insbesondere ältere und multimorbide Patienten das Nachsehen haben.
Die überlebenden Krankenhäuser werden mit der neuen Reform keineswegs durchgreifend entlastet, weil auch nichts unternommen wird, um den milliardenschweren Rückstau von Investitionen abzubauen.
Den Pflegenotstand beseitigt diese “Revolution“ auch nicht, es sei denn man folgt einer zynischen Argumentation: Durch drastische Bettenstreichungen brauchen wir ja auch weniger Pflegepersonal.
Das Deutsche Gesundheitswesen ist ineffektiv, belohnt überflüssige aber lukrative Operationmen, vernachlässigt die Kinderkliniken, in der Geburtshilfe herrscht Mangel an Hebammen, ganz zu schweigen vom Pflegenotstand. Verantwortlich für diese katastrophalen Zustände ist auch Gesundheitsminister Lauterbach, der vor 20 Jahren zusammen mit der SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die desaströse Fallpauschalen-Reform ausheckte, abgesegnet dann von der damaligen rot- grünen Koalition.
Nun darf Lauterbach wieder ran, um den “Flurschaden” zu beseitigen, den er mit angerichtet hat. Schmidt allerdings nicht mehr: Sie befindet sich mittlerweile mit gut dotierter Pension im Ruhestand.
Fazit einer Kommission
Der Koordinator der von Lauterbach eingesetzten Beratungs-Kommission zur Reform des Gesundheitswesens, Tom Bschor, fasste es so zusammen:
„Die Krankenhäuser werden kollabieren, wenn wir das nicht reformieren. Die Reform soll unterm Strich keine zusätzlichen Kosten verursachen. Schon jetzt seien die Ausgaben für die rund 1900 Kliniken der groesste Einzelposten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). 2021 fielen dafür 85 Milliarden Euro an, jeder 3. Euro der gesamten Leistungsausgaben der Kassen."
Lauterbachs Revolution
Lauterbach kündigte, darauf gestützt, nun eine “Revolution” im Gesundheitswesen an.
Soweit ist jetzt schon klar:
1. Das Fallpauschalen-System, was Krankenhäuser, um überleben zu können, zwang, lukrative, oftmals aber nicht – oder nicht unbedingt – erforderliche Behandlungen zu forcieren, und Pflegepersonal zu kürzen, soll keineswegs abgeschafft, aber in seiner Bedeutung reduziert werden. Ergänzt werden soll es durch die Erstattung von sog. Vorhaltekosten. Das sind laufende Kosten zum Betrieb des Krankenhauses, nicht aber der unmittelbaren Patientenbehandlung. Mehr Geld für den Gesundheitsbereich soll es bei dieser “Revolution” jedoch nicht geben, es soll bloss umgeschichtet werden.
2.Fallpauschalen und Erstattung von Vorhaltekosten
Das System von Fallpauschalen soll durch die Erstattung von Vorhaltekosten wie folgt ergänzt werden: Bezahlung vonVorhaltekosten als die zukünftige Grundversorgung der Krankenhäuser, unabhängig von vollzogenen Behandlungen. Deren Höhe soll sich wiederum danach richten, zu welcher Kategorie die Klinik gehört, und welche Behandlungen dort überhaupt honoriert werden sollen.
3. In die Kinderkliniken und in die Geburtshilfe soll mehr Geld fliessen. Bisher wurden insbesondere die Kinderstationen dichtgemacht oder verkleinert, da sie im Fallpauschalesystem nur Verlustbringer waren. Das zeigt sich mit aller Brutalität jetzt am Bettenmangel angesichts der hohen Zahl von RS-Virus-Infektionen.
4. Neue Kategorisierung der Krankenhäuser
Krankenhäuser sollen wie folgt neu kategorisiert werden:
4.1 Krankenhäuser der Grundversorgung, diese nochmals aufgeteilt in:
4.1.1. Grundversorgungs-Krankenhäuser ohne Notfallaufnahme die auch von Pflegepersonal geleitet werden können, und wo dann unregelmässig ein Arzt vorbeischaut. Der Begriff Krankenhaus im herkömmlichen Sinne ist für diese Einrichtungen allerdings völlig irreführend, im Prinzip handelt es sich um Pflegestationen, die deshalb auch nur Erstattung von Vorhaltekosten, nicht aber zusätzlich Fallpauschalen bekommen sollen, insoweit vergleichbar mit den Pflegeheimen. Es muss befürchtet werden, dass alte, multimorbide Patienten in Zukunft dort “abgeladen” werden.
4.1.2 Grundversorgungs-Krankenhäuser mit Notfallaufnahme, wo aber nur nur kleinere Operationen durchgeführt werden, an denen auch niedergelassene Aerzte beteiligt werden sollen. Notfallaufnahme bedeutet aber hier oft genug auch nur Notfallversorgung, für alles weitere wie z.B. Stents nach Herzinfarkt, Frakturen die mehr als Gips benötigen können hier nicht behandelt werden, müssen also weiterverlegt werden, soweit dies angesichts der Bettenlage überhaupt möglich ist, wodurch wertvolle Zeit verloren geht.
4.2 Krankenhäuser der Regelversorgung.
Erstattung von Vorhaltekosten und die Fallpauschale sollen sich jetzt danach richten, was das Krankenhaus an Behandlungen überhaupt anbieten darf, und nicht danach, was es tatsächlich kann. Dazu werden Fachabteilungen wie z.B Chirurgie und Innere Medizin nicht mehr pauschal akzeptiert, sondern nur in den jeweiligen Subspezialitäten: z.B. Kardiologie, Gastroenterologie, Gefässchirurgie etc. Diese – und nur diese – sind in den Vorhaltekosten und bei den Fallpauschalen dann relevant und berücksichtigungsfähig.
Zusätzlich zur generellen Akzepanz der Fachkompetenz in der Subspezialität, muss eine bestimmte festgelegte Zahl von Eingriffen und Behandlungen im Jahresdurchschnitt dort vorgenommen worden sein.
Konsequenz: Krankenhäusern der Regelversorgung – und das sind viele der insgesamt 1900 Krankenhaeuser – droht dank der geplanten Neuregelung entweder die vollständige – oder zumindest aber die teilweise – Schliessung, weil sie diesen Vorgaben nicht genügen. Eine Stellschraube, an der sich perfekt drehen lässt für weitere zukünftige Schliessungen. Oder aber es droht die Abstufung eines Regelkrankenhauses zu einem Krankenhaus der Grundversorgung.
Eine weitere Variante ist die Umwidmung zu ambulanten Behandlungszentren – ganz auf der geplanten Linie, mehr Patienten in den ambulanten Bereich abzuschieben.
4.3 Umfangreichere Behandlungen sollen zukünftig zentralisiert nur noch an Grosskliniken der Maximalversorgung und Universitätskliniken durchgeführt werden, deren Kapazität aber bereits jetzt an Grenzen stösst. Die Folge wird sein: Lange Wartezeiten.
Fazit:
Von Revolution kann keine Rede sein. Das Ganze entpuppt sich als pure Verschlimmbesserung, weil in Zukunft weit weniger Betten zur Verfügung stehen werden, und das angesichts der Zunahme der Lebenserwartung, und damit der Zunahme von Kranken, sowie der Gefahr neuer Epidemien/Pandemien.
Viele Patienten dürften zukünftig in einem Krankenhaus der untersten Versorgungsstufe landen, wo ihnen oftmals keine adäquate Behandlung angeboten werden kann, eine Weiterverlegung an eine groessere Klinik an der dortigen Bettenknappheit oft genug scheitern wird.
In Wirklichkeit geht es also nicht um eine Revolution, sondern um ein krudes Programm der Kostendämpfung, wobei insbesondere ältere und multimorbide Patienten das Nachsehen haben.
Die überlebenden Krankenhäuser werden mit der neuen Reform keineswegs durchgreifend entlastet, weil auch nichts unternommen wird, um den milliardenschweren Rückstau von Investitionen abzubauen.
Den Pflegenotstand beseitigt diese “Revolution“ auch nicht, es sei denn man folgt einer zynischen Argumentation: Durch drastische Bettenstreichungen brauchen wir ja auch weniger Pflegepersonal.
onlinedienst - 11. Dez, 18:57 Article 849x read