Strafanzeige gegen die Verantwortlichen in Thüringen wegen Unterlassung der Festnahme des Mördertrios
Dr. Alexander von Paleske --- 18.11.2011
Es ist eine Nachricht vom heutigen Tage, die fast unglaublich klingt:
Das Landeskriminalamt Thüringen hatte nach einem Bericht des MDR 1998 kurz nach dem Untertauchen der rechtsextremen Zwickauer Terror-Zelle die Möglichkeit zum Zugriff auf das Trio. Zielfahnder hätten die zu Monatsbeginn tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. sowie die inhaftierte Beate Z. in Chemnitz aufgespürt. Kurz vor einem geplanten Zugriff des Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei sei der Einsatz aber abgebrochen worden.
Es ist eine Nachricht, die eine ganze Reihe von Fragen aufwirft, nicht nur, wie viele V-Leute hatte der Verfassungsschutz in der rechten Szene, sondern:
-wie viele Rechtsradikale hatten / haben den Verfassungsschutz infiltriert bzw. durchsetzt
- wie viele Rechtsradikale hatten / haben das thüringische Landeskriminalamt infiltriert bzw. durchsetzt
- wer gab den Befehl zum Abbruch des Zugriffs auf das Mördertrio?
- hielt jemand danach seine schützende Hand über diese terroristische Bande?
- Kann die alles mit purer Nachlässigkeit erklärt werden, oder steckte vielmehr ein System dahinter, das aus den Zeiten der Weimarer Republik nur allzu bekannt ist?
Strafanzeige eingereicht
Ich habe deshalb heute Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof eingereicht.
Zwar wären derartige Delikte wie Strafvereitelung im Amt und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, begangen im Jahre 1998, heute verjährt. Das würde aber dann nicht gelten, wenn über das Jahr 1998 hinaus bis mindestens zum Jahr 2001 weitere Unterstützungshandlungen für eine terroristische Vereinigung bzw. Strafvereitelungshandlungen vorgenommen worden wären.
Die von mir eingereichte Strafanzeige an die Bundesanwaltschaft hat folgenden Wortlaut:
Dr. Alexander von Paleske
Leitender Arzt
Ex Rechtsanwalt beim Landgericht Frankfurt (M)
P.O. Box 917
Bulawayo
Simbabwe
E-Mail: avpaleske@botsnet.bw
An
Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
poststelle@generalbundesanwalt.de
Im Zusammenhang mit dem Ermitlungsverfahren gegen die braune Zelle Zwickau wegen mehrfachen Mordes, Bildung einer terroristischen Vereinigung pp.
- Az diesseits nicht bekannt -
erstatte ich Strafanzeige wegen Verdachts der Strafvereitelung im Amt gegen alle Beamten, die im Jahre 1998 für den Abbruch der Festnahme des Trios, nachdem es durch Zielfahnder aufgespürt worden war, verantwortlich zeichnen.
Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Das Landeskriminalamt Thüringen hatte nach einem Bericht des MDR 1998 kurz nach dem Untertauchen der rechtsextremen Zwickauer Terror-Zelle die Möglichkeit zum Zugriff auf das Trio.
Zielfahnder hätten die zu Monatsbeginn tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. sowie die inhaftierte Beate Z. in Chemnitz aufgespürt. Kurz vor einem geplanten Zugriff des Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei sei der Einsatz aber abgebrochen worden.
Wie der MDR unter Berufung auf Kreise des Landeskriminalamts weiter berichtete, soll es nach dem abgebrochenen Zugriff auf das Trio massive Beschwerden der zurückgepfiffenen Einsatzkräfte gegeben haben. Daraufhin habe ein Gespräch zwischen hohen Vertretern des Thüringer Innenministeriums und den betroffenen Polizisten stattgefunden. Nicht bekannt sei aber, ob die Beamten über den Grund des Abbruchs informiert wurden.
Damit besteht der Anfangsverdacht, dass es sich um eine Strafvereitelung im Amt handelt, bzw. um die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Dr. Alexander von Paleske
Es ist eine Nachricht vom heutigen Tage, die fast unglaublich klingt:
Das Landeskriminalamt Thüringen hatte nach einem Bericht des MDR 1998 kurz nach dem Untertauchen der rechtsextremen Zwickauer Terror-Zelle die Möglichkeit zum Zugriff auf das Trio. Zielfahnder hätten die zu Monatsbeginn tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. sowie die inhaftierte Beate Z. in Chemnitz aufgespürt. Kurz vor einem geplanten Zugriff des Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei sei der Einsatz aber abgebrochen worden.
Es ist eine Nachricht, die eine ganze Reihe von Fragen aufwirft, nicht nur, wie viele V-Leute hatte der Verfassungsschutz in der rechten Szene, sondern:
-wie viele Rechtsradikale hatten / haben den Verfassungsschutz infiltriert bzw. durchsetzt
- wie viele Rechtsradikale hatten / haben das thüringische Landeskriminalamt infiltriert bzw. durchsetzt
- wer gab den Befehl zum Abbruch des Zugriffs auf das Mördertrio?
- hielt jemand danach seine schützende Hand über diese terroristische Bande?
- Kann die alles mit purer Nachlässigkeit erklärt werden, oder steckte vielmehr ein System dahinter, das aus den Zeiten der Weimarer Republik nur allzu bekannt ist?
Strafanzeige eingereicht
Ich habe deshalb heute Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof eingereicht.
Zwar wären derartige Delikte wie Strafvereitelung im Amt und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, begangen im Jahre 1998, heute verjährt. Das würde aber dann nicht gelten, wenn über das Jahr 1998 hinaus bis mindestens zum Jahr 2001 weitere Unterstützungshandlungen für eine terroristische Vereinigung bzw. Strafvereitelungshandlungen vorgenommen worden wären.
Die von mir eingereichte Strafanzeige an die Bundesanwaltschaft hat folgenden Wortlaut:
Dr. Alexander von Paleske
Leitender Arzt
Ex Rechtsanwalt beim Landgericht Frankfurt (M)
P.O. Box 917
Bulawayo
Simbabwe
E-Mail: avpaleske@botsnet.bw
An
Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
poststelle@generalbundesanwalt.de
Im Zusammenhang mit dem Ermitlungsverfahren gegen die braune Zelle Zwickau wegen mehrfachen Mordes, Bildung einer terroristischen Vereinigung pp.
- Az diesseits nicht bekannt -
erstatte ich Strafanzeige wegen Verdachts der Strafvereitelung im Amt gegen alle Beamten, die im Jahre 1998 für den Abbruch der Festnahme des Trios, nachdem es durch Zielfahnder aufgespürt worden war, verantwortlich zeichnen.
Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Das Landeskriminalamt Thüringen hatte nach einem Bericht des MDR 1998 kurz nach dem Untertauchen der rechtsextremen Zwickauer Terror-Zelle die Möglichkeit zum Zugriff auf das Trio.
Zielfahnder hätten die zu Monatsbeginn tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. sowie die inhaftierte Beate Z. in Chemnitz aufgespürt. Kurz vor einem geplanten Zugriff des Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei sei der Einsatz aber abgebrochen worden.
Wie der MDR unter Berufung auf Kreise des Landeskriminalamts weiter berichtete, soll es nach dem abgebrochenen Zugriff auf das Trio massive Beschwerden der zurückgepfiffenen Einsatzkräfte gegeben haben. Daraufhin habe ein Gespräch zwischen hohen Vertretern des Thüringer Innenministeriums und den betroffenen Polizisten stattgefunden. Nicht bekannt sei aber, ob die Beamten über den Grund des Abbruchs informiert wurden.
Damit besteht der Anfangsverdacht, dass es sich um eine Strafvereitelung im Amt handelt, bzw. um die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Dr. Alexander von Paleske
onlinedienst - 18. Nov, 20:54 Article 2170x read