Uber, Taxis und der Handelsstreit mit den USA
Dr. Alexander von Paleske —— 13.4. 2019 ——-
Drei Nachrichten kamen im Laufe der vergangenen Woche über den Ticker:
1. Fahrdienstleister Uber bereitet Mega Börsengang vor, die Rede ist von 10 Milliarden Dollar, der dies bringen, und der vor allem die bisherigen Investoren u.a. die Mutter von Google, Hedgefonds und natürlich auch den Gründer Kalanick “Arschloch Taxi” reich machen soll. Der Wert des Unternehmens soll 100 Milliarden US-Dollar betragen.
.
2. Tausende von Taxifahrern demonstrierten am Montag in mehreren Städten Deutschlands gegen die geplante Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes, und damit vor allem gegen Uber
3. Uber tritt in Köln aufs Gaspedal
Das Gemeinsame dieser Nachrichten ist der Gross-Fahrdienstleister Uber, ein paar kleinere Anbieter, und welche Konsequenzen deren Auftreten in Deutschland hat.
Zum Hintergrund
1. Das Taxigewerbe ist in Deutschland durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt, das wegen des öffentlichen Interesses an einer geregelten und sicheren Personenbeförderung den Taxenbetrieb strikten Regeln unterwirft.
Ist eine Lizenz erforderlich und die Zahl der Lizenzen in den Städten zahlenmässig begrenzt.
2. Muss der Taxifahrer regelmässigen Gesundheitskontrollen sich unterwerfen und einen Personenbeförderungsschein besitzen.
3. Muss das Fahrzeug regelmässig zur technischen Kontrolle vorgestellt werden.
Seit einigen Jahren hat ein sog. Startup (gegründet 2009) aus dem Silicon Valley namens Uber den Taxen weltweit den Kampf angesagt.
Mit der Behauptung, die Taxen seien zu teuer, “Arschloch Taxi”, bietet Uber ein Geschäftsmodell an, bei dem es den Vermittler über eine Smartphone-App macht, und dafür 20% Vermittlungsgebühr kassiert.
Jedermann in den USA und anderswo, – aber noch nicht in Deutschland, Frankreich und Spanien – der im Besitze eines Autos ist, dieses nicht älter als 10 Jahre, kann es in ein Taxi verwandeln, in Teilzeit oder Vollzeit, wie er gerade Lust hat. So sollen angeblich viele neue Arbeitsplätze geschaffen, und die Beförderungskosten signifikant gesenkt werden..
Fette Jahre längst vorbei
Der Personenbeförderungsmarkt ist milliardenschwer – in Deutschland rund 4 Milliarden Euro – aber aufgesplittert, und als Taxifahrer kann man heute sich auch keine goldene Nase mehr verdienen, ganz im Gegenteil!
Die wirklich lukrativen Taxijahre nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland sind längst vorbei, dank der Konkurrenz auf diesem Gebiet:
Erst waren es in den 60er Jahren die Minicars,
die den Personenbeförderungsmarkt aufmischten, auch Mini-Cabs genannt, die aber per Telefon bestellt werden mussten, und keine Passagiere unterwegs „aufsammeln“ dürfen, das war und ist – noch
– nur den Taxis erlaubt.
Und es besteht eine Rückkehrpflicht zum Firmenstandort nach Erledigung des Auftrags – ausgenommen neuer Auftrag per Funk während der Rückkehrfahrt. Der Firmenstandort ist oft genug nicht dort, wo die Geschäfte am besten laufen, sodass die Versuchung gross ist, nicht zurückzukehren, worüber es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Taxis kommt.
Die Minicabs, kleinere Fahrzeuge, und nicht die mit dem Stern, sind billiger in der Anschaffung und der Unterhaltung und damit auch im Fahrpreis, und schnappten so den Taxis etliche Kunden weg.
Dann wurden die Quoten für die Taxikonzessionen nach Gerichtsurteilen auch noch drastisch angehoben, so dass immer mehr Taxis auf Deutschlands Strassen rollten, mit der Folge, dass ausserhalb der Stosszeiten sie immer länger auf Aufträge warten mussten.
So lauten die Begründungen der Gerichte:
Das Taxengewerbe ist allerdings nicht bereits durch eine Übersetzung, d.h. durch Zulassung von mehr Taxen, als zur Befriedigung des Verkehrsbedarfs erforderlich sind, gefährdet; dies würde auf einen unzulässigen Konkurrenzschutz hinauslaufen. Die Zulassungssperre darf nicht bereits in dem Grenzbereich einsetzen, innerhalb dessen trotz an sich zureichender Verkehrsbedienung noch neue Unternehmen ohne Gefahr für den Bestand des Gewerbes im Ganzen zugelassen werden können. Die Gefahr einer Übersetzung des Gewerbes mit der Folge ruinösen, das Taxengewerbe in seiner Existenz bedrohenden Wettbewerbs muss vielmehr konkret beweisbar eingetreten oder nach dem sorgfältig begründeten Urteil der Verwaltungsbehörde in drohende Nähe gerückt sein (vgl. BVerfGE 11, 168, 191).
Hinzu kommen die erheblichen Vorhaltekosten wie Wagenanschaffung, regelmässige Inspektionen, Personalkosten für angestellte Taxifahrer einschliesslich Kranken-und Rentenversicherung, und schliesslich die Unfallversicherung für die Passagiere.
Diese Kosten treffen ebenso die Minicabs, die aber, dank der geringeren Unterhaltungskosten der Fahrzeuge günstigere Preise anbieten konnten, und die im übrigen – anders als die Taxen – nicht Teil des öffentlichen Personenverkehrs sind, also keine Beförderungspflicht haben.
Bis Uber kam
So kamen sowohl die Taxis, wie auch die Minicabs wenigstens einigermassen über die Runden – bis Uber auftauchte.
Uber ist ein reiner Vermittler, kein Taxi oder Minicab- Unternehmer, und streicht dafür stolze Vermittlungsgebühren ein.
Da lohnt sich doch ein genauer Blick auf das Uber-Geschäftsmodell
Uber will eine Neuumverteilung des Personenbeförderungs-Kuchens in Deutschland und anderswo: nicht nur ein wenig davon für sich, sondern ein Riesenstück. Keinesfalls mit einer Firma, die Mini-Cabs betreibt – alles von gestern – sondern indem er Autobesitzer zu Kleinstunternehmern macht: Ein Auto hat sowieso fast jeder, damit lässt sich mit Ubers Hilfe auch noch Geld verdienen.
Ich AG
Die perfekte Ich-AG oder Selbstausbeutung. Denn von dem kargen Einkommen müssen auch noch – neben den normalen Auto-Betriebskosten – Steuern bezahlt, und Unfallversicherungs- Krankenversicherungs- und Rentenbeiträge abgeführt werden, wenn denn das Einkommen dazu überhaupt reicht.
Das einstmals revolutionäre war, dass man nach Einführung von Smartphones nun ueber eine App ein Uber-Taxi ordern konnte. Dieser Wettbewerbsvorteil ist jedoch längst dahin, weil auch die Taxis nachgezogen haben, und ebenfalls eine App entwickelt haben: My Taxi.
Nur ein Gewinner
Der durch Uber ausgelöste ruinöse Wettberweb treibt nicht nur die Taxenbetriebe in grosse Schwierigkeiten, oft reicht das Einkommen in Städten wie New York nicht mehr zum Leben, einige Taxifahrer haben sich deshalb auch schon das Leben genommen – aber auch für die Uber Fahrer reicht es oftmals kaum zum Ueberleben, wenn hauptberuflich gemacht.
Einige Uber-Fahrer haben Uber verklagt, mit der Begründung, sie seien Scheinselbständige, also in Wirklichkeit Angestellte von Uber.
Das Unternehmen in Europa ist in den steuergünstigen Niederlanden angesiedelt, der deutsche Fiskus bekäme also keine Steuern von Uber. Inwieweit die Uber-Fahrer, anders als die Taxis, Steuern zahlen bleibt abzuwarten.
Von der Formel “Konkurrenz belebt das Geschäft” kann hier jedenfalls keine Rede, vielmehr ruiniert sie es – ausser für Uber natürlich. Denn Uber kassiert ja bei jeder vermittelten Fahrt.
Deutschland: Vorerst Nein Danke
Uber versuchte sich ebenfalls auf dem deutschen Markt. Darauf untersagte des Landgericht Frankfurt (M) vor drei Jahren den Uber-Taxen den Betrieb. Das Urteil bzw. die einstweilige Verfügung steht bis jetzt.
.
Klar ist, das Uber nicht aufgeben würde, zu verlockend ist das Geschäft in Europa, und insbesondere natürlich in Deutschland.
Also wurde vorerst nach Auswegen gesucht, gefunden wurden zwei , bis zur angestrebtenerechten Aenderung des Personenbeförderungsgesetzes :
1.Politische Lobbyarbeit
2. Gewinnung von Minicab-Berieben, die sich anschliessen würden.
3. Lizensierte Taxen, die sich von Uber vermiteln lassen würden, nicht ausschliesslich aber ergänzend, zu einer niedrigeren Vermittlungsgebühr..
Fuss in der Tür
Dadurch hat Uber erst einmal einen Fuss in die Tür bekommen: einige Taxen machten mit, ebenso eine Reihe von Minicab-Unternehmen. Schwerpunkt der Uber-Aktivitäten ist z.Zt. Köln. Ueber die Uber-App konnen Mietwagen geordert werden, die aber nicht unbedingt in der Nähe sind, weil sie nach dem Ende eines Auftrags ja zu ihrer Basis zurückkehren müssen – jedenfalls nach dem Gesetz. Wie weit das eingehalten wird, ist schwer überprüfbar in Grossstädten.
Schleusenwart Bundesverkehrsminister
Nun aber will Bundesverkehrsminister Scheuer die Schleusen öffnen, und die Rückkehrpflicht der Minicabs abschaffen.
Dies würde ihnen erhebliche Vorteile bescheren, und legal in direkte Konkurrenz zu den Taxen bringen, die ja gerade den Vorteil der Beweglichkeit haben. Die Minicabs würden sich vornehmlich in Gegenden aufhalten, wo das Geschäft brummt (Innenstadt, Flughafen, Sportstadien).
Verständlich, dass die Taxen sich dagegen wehren, aber Verkehrsminister Scheuer hat angekündigt, unnachgiebig zu bleiben
.
Warum Uber gegen Taxis?
Da stellt sich naturgemäss die Frage, warum macht Scheuer das? Antwort: diese Massnahme liegt ganz auf der Linie der Neo-Liberaliserung ohne Rücksicht auf die sozialen Konsequenzen. Ausserdem soll es natürlich die US-Trump- Administration teilweise zufriedenstellen, dem Deutschland wegen Handelsungleichgewichten und Exportüberschüssen eh ein Dorn im Auge ist.
Was interessiert da das Schicksal der Taxifahrer? Aber Uber strebt die völlige Streichung behindernder Vorschriften im PBefG an, und hat mit US-Präsident Trump da einen starken Verbündeten.Fazit:
Uber braucht den Deutschen Markt, aber Deutschland braucht Uber nicht, und insoweit auch keine Aenderung des Personenbeförderungsgesetzes. Die Proteste der Taxifahrer verdienen volle Unterstützung
Drei Nachrichten kamen im Laufe der vergangenen Woche über den Ticker:
1. Fahrdienstleister Uber bereitet Mega Börsengang vor, die Rede ist von 10 Milliarden Dollar, der dies bringen, und der vor allem die bisherigen Investoren u.a. die Mutter von Google, Hedgefonds und natürlich auch den Gründer Kalanick “Arschloch Taxi” reich machen soll. Der Wert des Unternehmens soll 100 Milliarden US-Dollar betragen.
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2. Tausende von Taxifahrern demonstrierten am Montag in mehreren Städten Deutschlands gegen die geplante Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes, und damit vor allem gegen Uber
3. Uber tritt in Köln aufs Gaspedal
Das Gemeinsame dieser Nachrichten ist der Gross-Fahrdienstleister Uber, ein paar kleinere Anbieter, und welche Konsequenzen deren Auftreten in Deutschland hat.
Zum Hintergrund
1. Das Taxigewerbe ist in Deutschland durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt, das wegen des öffentlichen Interesses an einer geregelten und sicheren Personenbeförderung den Taxenbetrieb strikten Regeln unterwirft.
Ist eine Lizenz erforderlich und die Zahl der Lizenzen in den Städten zahlenmässig begrenzt.
2. Muss der Taxifahrer regelmässigen Gesundheitskontrollen sich unterwerfen und einen Personenbeförderungsschein besitzen.
3. Muss das Fahrzeug regelmässig zur technischen Kontrolle vorgestellt werden.
Seit einigen Jahren hat ein sog. Startup (gegründet 2009) aus dem Silicon Valley namens Uber den Taxen weltweit den Kampf angesagt.
Mit der Behauptung, die Taxen seien zu teuer, “Arschloch Taxi”, bietet Uber ein Geschäftsmodell an, bei dem es den Vermittler über eine Smartphone-App macht, und dafür 20% Vermittlungsgebühr kassiert.
Jedermann in den USA und anderswo, – aber noch nicht in Deutschland, Frankreich und Spanien – der im Besitze eines Autos ist, dieses nicht älter als 10 Jahre, kann es in ein Taxi verwandeln, in Teilzeit oder Vollzeit, wie er gerade Lust hat. So sollen angeblich viele neue Arbeitsplätze geschaffen, und die Beförderungskosten signifikant gesenkt werden..
Fette Jahre längst vorbei
Der Personenbeförderungsmarkt ist milliardenschwer – in Deutschland rund 4 Milliarden Euro – aber aufgesplittert, und als Taxifahrer kann man heute sich auch keine goldene Nase mehr verdienen, ganz im Gegenteil!
Die wirklich lukrativen Taxijahre nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland sind längst vorbei, dank der Konkurrenz auf diesem Gebiet:
Erst waren es in den 60er Jahren die Minicars,
die den Personenbeförderungsmarkt aufmischten, auch Mini-Cabs genannt, die aber per Telefon bestellt werden mussten, und keine Passagiere unterwegs „aufsammeln“ dürfen, das war und ist – noch
– nur den Taxis erlaubt.
Und es besteht eine Rückkehrpflicht zum Firmenstandort nach Erledigung des Auftrags – ausgenommen neuer Auftrag per Funk während der Rückkehrfahrt. Der Firmenstandort ist oft genug nicht dort, wo die Geschäfte am besten laufen, sodass die Versuchung gross ist, nicht zurückzukehren, worüber es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Taxis kommt.
Die Minicabs, kleinere Fahrzeuge, und nicht die mit dem Stern, sind billiger in der Anschaffung und der Unterhaltung und damit auch im Fahrpreis, und schnappten so den Taxis etliche Kunden weg.
Dann wurden die Quoten für die Taxikonzessionen nach Gerichtsurteilen auch noch drastisch angehoben, so dass immer mehr Taxis auf Deutschlands Strassen rollten, mit der Folge, dass ausserhalb der Stosszeiten sie immer länger auf Aufträge warten mussten.
So lauten die Begründungen der Gerichte:
Das Taxengewerbe ist allerdings nicht bereits durch eine Übersetzung, d.h. durch Zulassung von mehr Taxen, als zur Befriedigung des Verkehrsbedarfs erforderlich sind, gefährdet; dies würde auf einen unzulässigen Konkurrenzschutz hinauslaufen. Die Zulassungssperre darf nicht bereits in dem Grenzbereich einsetzen, innerhalb dessen trotz an sich zureichender Verkehrsbedienung noch neue Unternehmen ohne Gefahr für den Bestand des Gewerbes im Ganzen zugelassen werden können. Die Gefahr einer Übersetzung des Gewerbes mit der Folge ruinösen, das Taxengewerbe in seiner Existenz bedrohenden Wettbewerbs muss vielmehr konkret beweisbar eingetreten oder nach dem sorgfältig begründeten Urteil der Verwaltungsbehörde in drohende Nähe gerückt sein (vgl. BVerfGE 11, 168, 191).
Hinzu kommen die erheblichen Vorhaltekosten wie Wagenanschaffung, regelmässige Inspektionen, Personalkosten für angestellte Taxifahrer einschliesslich Kranken-und Rentenversicherung, und schliesslich die Unfallversicherung für die Passagiere.
Diese Kosten treffen ebenso die Minicabs, die aber, dank der geringeren Unterhaltungskosten der Fahrzeuge günstigere Preise anbieten konnten, und die im übrigen – anders als die Taxen – nicht Teil des öffentlichen Personenverkehrs sind, also keine Beförderungspflicht haben.
Bis Uber kam
So kamen sowohl die Taxis, wie auch die Minicabs wenigstens einigermassen über die Runden – bis Uber auftauchte.
Uber ist ein reiner Vermittler, kein Taxi oder Minicab- Unternehmer, und streicht dafür stolze Vermittlungsgebühren ein.
Da lohnt sich doch ein genauer Blick auf das Uber-Geschäftsmodell
Uber will eine Neuumverteilung des Personenbeförderungs-Kuchens in Deutschland und anderswo: nicht nur ein wenig davon für sich, sondern ein Riesenstück. Keinesfalls mit einer Firma, die Mini-Cabs betreibt – alles von gestern – sondern indem er Autobesitzer zu Kleinstunternehmern macht: Ein Auto hat sowieso fast jeder, damit lässt sich mit Ubers Hilfe auch noch Geld verdienen.
Ich AG
Die perfekte Ich-AG oder Selbstausbeutung. Denn von dem kargen Einkommen müssen auch noch – neben den normalen Auto-Betriebskosten – Steuern bezahlt, und Unfallversicherungs- Krankenversicherungs- und Rentenbeiträge abgeführt werden, wenn denn das Einkommen dazu überhaupt reicht.
Das einstmals revolutionäre war, dass man nach Einführung von Smartphones nun ueber eine App ein Uber-Taxi ordern konnte. Dieser Wettbewerbsvorteil ist jedoch längst dahin, weil auch die Taxis nachgezogen haben, und ebenfalls eine App entwickelt haben: My Taxi.
Nur ein Gewinner
Der durch Uber ausgelöste ruinöse Wettberweb treibt nicht nur die Taxenbetriebe in grosse Schwierigkeiten, oft reicht das Einkommen in Städten wie New York nicht mehr zum Leben, einige Taxifahrer haben sich deshalb auch schon das Leben genommen – aber auch für die Uber Fahrer reicht es oftmals kaum zum Ueberleben, wenn hauptberuflich gemacht.
Einige Uber-Fahrer haben Uber verklagt, mit der Begründung, sie seien Scheinselbständige, also in Wirklichkeit Angestellte von Uber.
Das Unternehmen in Europa ist in den steuergünstigen Niederlanden angesiedelt, der deutsche Fiskus bekäme also keine Steuern von Uber. Inwieweit die Uber-Fahrer, anders als die Taxis, Steuern zahlen bleibt abzuwarten.
Von der Formel “Konkurrenz belebt das Geschäft” kann hier jedenfalls keine Rede, vielmehr ruiniert sie es – ausser für Uber natürlich. Denn Uber kassiert ja bei jeder vermittelten Fahrt.
Deutschland: Vorerst Nein Danke
Uber versuchte sich ebenfalls auf dem deutschen Markt. Darauf untersagte des Landgericht Frankfurt (M) vor drei Jahren den Uber-Taxen den Betrieb. Das Urteil bzw. die einstweilige Verfügung steht bis jetzt.
.
Klar ist, das Uber nicht aufgeben würde, zu verlockend ist das Geschäft in Europa, und insbesondere natürlich in Deutschland.
Also wurde vorerst nach Auswegen gesucht, gefunden wurden zwei , bis zur angestrebtenerechten Aenderung des Personenbeförderungsgesetzes :
1.Politische Lobbyarbeit
2. Gewinnung von Minicab-Berieben, die sich anschliessen würden.
3. Lizensierte Taxen, die sich von Uber vermiteln lassen würden, nicht ausschliesslich aber ergänzend, zu einer niedrigeren Vermittlungsgebühr..
Fuss in der Tür
Dadurch hat Uber erst einmal einen Fuss in die Tür bekommen: einige Taxen machten mit, ebenso eine Reihe von Minicab-Unternehmen. Schwerpunkt der Uber-Aktivitäten ist z.Zt. Köln. Ueber die Uber-App konnen Mietwagen geordert werden, die aber nicht unbedingt in der Nähe sind, weil sie nach dem Ende eines Auftrags ja zu ihrer Basis zurückkehren müssen – jedenfalls nach dem Gesetz. Wie weit das eingehalten wird, ist schwer überprüfbar in Grossstädten.
Schleusenwart Bundesverkehrsminister
Nun aber will Bundesverkehrsminister Scheuer die Schleusen öffnen, und die Rückkehrpflicht der Minicabs abschaffen.
Dies würde ihnen erhebliche Vorteile bescheren, und legal in direkte Konkurrenz zu den Taxen bringen, die ja gerade den Vorteil der Beweglichkeit haben. Die Minicabs würden sich vornehmlich in Gegenden aufhalten, wo das Geschäft brummt (Innenstadt, Flughafen, Sportstadien).
Verständlich, dass die Taxen sich dagegen wehren, aber Verkehrsminister Scheuer hat angekündigt, unnachgiebig zu bleiben
.
Warum Uber gegen Taxis?
Da stellt sich naturgemäss die Frage, warum macht Scheuer das? Antwort: diese Massnahme liegt ganz auf der Linie der Neo-Liberaliserung ohne Rücksicht auf die sozialen Konsequenzen. Ausserdem soll es natürlich die US-Trump- Administration teilweise zufriedenstellen, dem Deutschland wegen Handelsungleichgewichten und Exportüberschüssen eh ein Dorn im Auge ist.
Was interessiert da das Schicksal der Taxifahrer? Aber Uber strebt die völlige Streichung behindernder Vorschriften im PBefG an, und hat mit US-Präsident Trump da einen starken Verbündeten.Fazit:
Uber braucht den Deutschen Markt, aber Deutschland braucht Uber nicht, und insoweit auch keine Aenderung des Personenbeförderungsgesetzes. Die Proteste der Taxifahrer verdienen volle Unterstützung
onlinedienst - 16. Apr, 21:48 Article 470x read