UN - 15. Sondertagung Menschenrechtsrat
Vereinte Nationen A/HRC/S-15/2
UNREDIGIERTE VORABFASSUNG Verteilung: Begrenzt
25. Februar 2011
Deutsch
Original: Englisch
A/HRC/S-15/2
Der Menschenrechtsrat, in Bekräftigung der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der einschlägigen internationalen Menschenrechtsübereinkünfte und des einschlägigen Völkerrechts, unter Hinweis auf die Resolution 60/251 der Generalversammlung vom 15. März 2006, ferner unter Hinweis auf die Resolutionen 5/1 und 5/2 des Rates vom 18. Juni 2007, mit dem Ausdruck seiner tiefen Besorgnis über den Tod von Hunderten von Zivilpersonen und unter unmissverständlicher Ablehnung der von der höchsten Ebene der libyschen Regierung ausgehenden Aufstachelung zu Feindseligkeit und Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung, bekräftigend, dass alle Staaten verpflichtet sind, das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person zu schützen, sowie bekräftigend, dass alle Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen die Verantwortung tragen, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten aller Personen zu achten, ferner bekräftigend, dass alle Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen den höchsten Ansprüchen auf dem Gebiet der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte gerecht werden sollen und dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Mitgliedschaftsrechte eines Mitglieds des Rates, das schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen begeht, aussetzen kann, in Unterstützung der Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, insbesondere der Erklärung der Hohen Kommissarin vom 22. Februar 2011, in der sie eine internationale Untersuchung der Gewalt in Libyen und Gerechtigkeit für die Opfer forderte, sowie in Unterstützung der Presseerklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Libyen vom 22. Februar 2011, sowie in Unterstützung der Erklärung des Rates der Liga der arabischen Staaten vom 22. Februar 2011, der Erklärung des Generalsekretärs der Organisation der Islamischen Konferenz vom 20. Februar 2011, des Kommuniqués der 261. Sitzung des Friedens- und Sicherheitsrats der Afrikanischen Union und der einschlägigen Schlussfolgerungen des Außenministerrats der Europäischen Union vom 21. Februar 2011,
- 1. bekundet seine tiefe Besorgnis über die Situation in Libyen, verurteilt nachdrücklich die in jüngster Zeit in Libyen begangenen schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen, namentlich die unterschiedslosen bewaffneten Angriffe auf Zivilpersonen, die außergerichtlichen Tötungen, die willkürlichen Festnahmen und die Inhaftierung und Folter friedlicher Demonstranten, die in manchen Fällen möglicherweise auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen;
- 2. fordert die Regierung Libyens nachdrücklich auf, ihrer Verantwortung zum Schutz ihrer Bevölkerung nachzukommen, allen Menschenrechtsverletzungen sofort ein Ende zu setzen, jegliche Angriffe auf Zivilpersonen einzustellen und alle Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit, voll zu achten;
- 3. fordert die Regierung Libyens nachdrücklich auf, alle willkürlich in Haft gehaltenen Personen sofort freizulassen, darunter diejenigen, die vor den jüngsten Ereignissen inhaftiert worden waren, sowie die Einschüchterung, Verfolgung und willkürliche Festnahme von Personen, einschließlich Rechtsanwälten, Menschenrechtsverteidigern und Journalisten, sofort einzustellen;
- 4. legt den libyschen Behörden eindringlich nahe, die Sicherheit aller Zivilpersonen, einschließlich der Staatsangehörigen von Drittländern, zu gewährleisten, Repressalien gegen Menschen, die an den Demonstrationen teilgenommen haben, zu unterlassen, die Ausreise der ausländischen Staatsangehörigen, die das Land verlassen möchten, zu erleichtern und die Bereitstellung dringend benötigter humanitärer Hilfe für Bedürftige zu gestatten;
- 5. legt den libyschen Behörden außerdem eindringlich nahe, die Sperrung des Zugangs der Öffentlichkeit zum Internet und zu den Kommunikationsnetzen sofort aufzuheben;
- 6. legt den libyschen Behörden ferner eindringlich nahe, den Willen, die Bestrebungen und die Forderungen ihres Volkes zu achten und alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um eine weitere Verschärfung der Krise zu verhüten und eine friedliche Lösung zu fördern, durch die die Sicherheit aller Zivilpersonen und Stabilität für das Land gewährleistet wird;
7. erinnert an die Wichtigkeit der Rechenschaftslegung und die Notwendigkeit der Bekämpfung von Straflosigkeit und betont in dieser Hinsicht, dass die Verantwortlichen für die Angriffe auf Zivilpersonen in Libyen, einschließlich Angriffen, die von unter Regierungskontrolle stehenden Kräften begangen werden, zur Rechenschaft gezogen werden müssen;
8. fordert nachdrücklich einen offenen, alle Seiten einschließenden und sinnvollen nationalen Dialog mit dem Ziel, systemische Veränderungen herbeizuführen, die dem Willen des libyschen Volkes Rechnung tragen, und die Menschenrechte des libyschen Volkes zu fördern und zu schützen;
- 9. erinnert die Regierung Libyens daran, die Verpflichtung zu achten, die ihr als Mitglied des Menschenrechtsrats obliegt, den höchsten Ansprüchen auf dem Gebiet der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte gerecht zu werden und mit dem Rat und seinen Sonderverfahren uneingeschränkt zusammenzuarbeiten;
- 10. fordert die libyschen Behörden auf, den Zugang für Menschenrechts- und humanitäre Organisationen, darunter Menschenrechtsbeobachter, zu gewährleisten;
- 11. beschließt, umgehend eine vom Präsidenten des Rates zu ernennende unabhängige internationale Untersuchungskommission zu entsenden, mit dem Auftrag, alle behaupteten Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen in Libyen zu untersuchen, die Tatsachen und Umstände dieser Verstöße und der begangenen Verbrechen aufzuklären und die dafür Verantwortlichen ausfindig zu machen, wo dies möglich ist, um Empfehlungen abzugeben, insbesondere für Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht, wobei all dies gewährleisten soll, dass die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden, und dem Rat auf seiner siebzehnten Tagung Bericht zu erstatten, und fordert die libyschen Behörden auf, mit der Kommission uneingeschränkt zusammenzuarbeiten;
- 12. ersucht den Generalsekretär und die Hohe Kommissarin, jede notwendige administrative, technische und logistische Hilfe bereitzustellen, damit die genannte Untersuchungskommission ihr Mandat erfüllen kann;
- 13. ersucht die Hohe Kommissarin, den Rat auf seiner sechzehnten Tagung mündlich über den aktuellen Stand der Menschenrechtssituation in Libyen zu informieren und der siebzehnten Tagung des Rates einen Folgebericht vorzulegen sowie während der siebzehnten Tagung des Rates einen interaktiven Dialog über die Menschenrechtssituation in Libyen zu veranstalten;
- 14. empfiehlt der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in Anbetracht der von den libyschen Behörden begangenen schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen die Anwendung der in Ziffer 8 der Resolution 60/251 der Generalversammlung vorgesehenen Maßnahmen zu erwägen;
- 15. beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.
http://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/a-hrc-s15-2-adv.pdf
UNREDIGIERTE VORABFASSUNG Verteilung: Begrenzt
25. Februar 2011
Deutsch
Original: Englisch
A/HRC/S-15/2
Der Menschenrechtsrat, in Bekräftigung der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der einschlägigen internationalen Menschenrechtsübereinkünfte und des einschlägigen Völkerrechts, unter Hinweis auf die Resolution 60/251 der Generalversammlung vom 15. März 2006, ferner unter Hinweis auf die Resolutionen 5/1 und 5/2 des Rates vom 18. Juni 2007, mit dem Ausdruck seiner tiefen Besorgnis über den Tod von Hunderten von Zivilpersonen und unter unmissverständlicher Ablehnung der von der höchsten Ebene der libyschen Regierung ausgehenden Aufstachelung zu Feindseligkeit und Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung, bekräftigend, dass alle Staaten verpflichtet sind, das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person zu schützen, sowie bekräftigend, dass alle Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen die Verantwortung tragen, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten aller Personen zu achten, ferner bekräftigend, dass alle Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen den höchsten Ansprüchen auf dem Gebiet der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte gerecht werden sollen und dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Mitgliedschaftsrechte eines Mitglieds des Rates, das schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen begeht, aussetzen kann, in Unterstützung der Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, insbesondere der Erklärung der Hohen Kommissarin vom 22. Februar 2011, in der sie eine internationale Untersuchung der Gewalt in Libyen und Gerechtigkeit für die Opfer forderte, sowie in Unterstützung der Presseerklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Libyen vom 22. Februar 2011, sowie in Unterstützung der Erklärung des Rates der Liga der arabischen Staaten vom 22. Februar 2011, der Erklärung des Generalsekretärs der Organisation der Islamischen Konferenz vom 20. Februar 2011, des Kommuniqués der 261. Sitzung des Friedens- und Sicherheitsrats der Afrikanischen Union und der einschlägigen Schlussfolgerungen des Außenministerrats der Europäischen Union vom 21. Februar 2011,
- 1. bekundet seine tiefe Besorgnis über die Situation in Libyen, verurteilt nachdrücklich die in jüngster Zeit in Libyen begangenen schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen, namentlich die unterschiedslosen bewaffneten Angriffe auf Zivilpersonen, die außergerichtlichen Tötungen, die willkürlichen Festnahmen und die Inhaftierung und Folter friedlicher Demonstranten, die in manchen Fällen möglicherweise auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen;
- 2. fordert die Regierung Libyens nachdrücklich auf, ihrer Verantwortung zum Schutz ihrer Bevölkerung nachzukommen, allen Menschenrechtsverletzungen sofort ein Ende zu setzen, jegliche Angriffe auf Zivilpersonen einzustellen und alle Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit, voll zu achten;
- 3. fordert die Regierung Libyens nachdrücklich auf, alle willkürlich in Haft gehaltenen Personen sofort freizulassen, darunter diejenigen, die vor den jüngsten Ereignissen inhaftiert worden waren, sowie die Einschüchterung, Verfolgung und willkürliche Festnahme von Personen, einschließlich Rechtsanwälten, Menschenrechtsverteidigern und Journalisten, sofort einzustellen;
- 4. legt den libyschen Behörden eindringlich nahe, die Sicherheit aller Zivilpersonen, einschließlich der Staatsangehörigen von Drittländern, zu gewährleisten, Repressalien gegen Menschen, die an den Demonstrationen teilgenommen haben, zu unterlassen, die Ausreise der ausländischen Staatsangehörigen, die das Land verlassen möchten, zu erleichtern und die Bereitstellung dringend benötigter humanitärer Hilfe für Bedürftige zu gestatten;
- 5. legt den libyschen Behörden außerdem eindringlich nahe, die Sperrung des Zugangs der Öffentlichkeit zum Internet und zu den Kommunikationsnetzen sofort aufzuheben;
- 6. legt den libyschen Behörden ferner eindringlich nahe, den Willen, die Bestrebungen und die Forderungen ihres Volkes zu achten und alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um eine weitere Verschärfung der Krise zu verhüten und eine friedliche Lösung zu fördern, durch die die Sicherheit aller Zivilpersonen und Stabilität für das Land gewährleistet wird;
7. erinnert an die Wichtigkeit der Rechenschaftslegung und die Notwendigkeit der Bekämpfung von Straflosigkeit und betont in dieser Hinsicht, dass die Verantwortlichen für die Angriffe auf Zivilpersonen in Libyen, einschließlich Angriffen, die von unter Regierungskontrolle stehenden Kräften begangen werden, zur Rechenschaft gezogen werden müssen;
8. fordert nachdrücklich einen offenen, alle Seiten einschließenden und sinnvollen nationalen Dialog mit dem Ziel, systemische Veränderungen herbeizuführen, die dem Willen des libyschen Volkes Rechnung tragen, und die Menschenrechte des libyschen Volkes zu fördern und zu schützen;
- 9. erinnert die Regierung Libyens daran, die Verpflichtung zu achten, die ihr als Mitglied des Menschenrechtsrats obliegt, den höchsten Ansprüchen auf dem Gebiet der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte gerecht zu werden und mit dem Rat und seinen Sonderverfahren uneingeschränkt zusammenzuarbeiten;
- 10. fordert die libyschen Behörden auf, den Zugang für Menschenrechts- und humanitäre Organisationen, darunter Menschenrechtsbeobachter, zu gewährleisten;
- 11. beschließt, umgehend eine vom Präsidenten des Rates zu ernennende unabhängige internationale Untersuchungskommission zu entsenden, mit dem Auftrag, alle behaupteten Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen in Libyen zu untersuchen, die Tatsachen und Umstände dieser Verstöße und der begangenen Verbrechen aufzuklären und die dafür Verantwortlichen ausfindig zu machen, wo dies möglich ist, um Empfehlungen abzugeben, insbesondere für Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht, wobei all dies gewährleisten soll, dass die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden, und dem Rat auf seiner siebzehnten Tagung Bericht zu erstatten, und fordert die libyschen Behörden auf, mit der Kommission uneingeschränkt zusammenzuarbeiten;
- 12. ersucht den Generalsekretär und die Hohe Kommissarin, jede notwendige administrative, technische und logistische Hilfe bereitzustellen, damit die genannte Untersuchungskommission ihr Mandat erfüllen kann;
- 13. ersucht die Hohe Kommissarin, den Rat auf seiner sechzehnten Tagung mündlich über den aktuellen Stand der Menschenrechtssituation in Libyen zu informieren und der siebzehnten Tagung des Rates einen Folgebericht vorzulegen sowie während der siebzehnten Tagung des Rates einen interaktiven Dialog über die Menschenrechtssituation in Libyen zu veranstalten;
- 14. empfiehlt der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in Anbetracht der von den libyschen Behörden begangenen schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen die Anwendung der in Ziffer 8 der Resolution 60/251 der Generalversammlung vorgesehenen Maßnahmen zu erwägen;
- 15. beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.
http://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/a-hrc-s15-2-adv.pdf
sfux - 10. Mär, 17:03 Article 975x read