Zum Karriereende Strafverfahren gegen die Medizin- Professoren Kuck und Broelsch
Dr. med. Alexander von Paleske —- 21.2. 2019 — Beide Ärzte waren Koryphäen auf ihrem Gebiet und brachten es zu internationalem Ansehen:
- Professor Christoph Broelsch, der vor wenigen Tagen am 12.2. 2019 einem Krebsleiden erlag, als Pionier der Leber-Lebendtransplantation
- Professor Karl-Heinz Kuck als Pionier auf dem Gebiet der Hochfrequenzablation am Herzen, mit dem früher nur schwer behandelbare Herzrhythmusstörungen erfolgreich therapiert werden konnten.
Prof K.H. Kuck
- Beide entwickelten revolutionäre Behandlungsverfahren, die mittlerweile zum Behandlungsstandard gehören.
- Beide waren nicht nur wissenschaftlich erfolgreich, sondern prominent geworden, durch die Behandlung einiger Promi-Patienten:
- bei Broelsch war es seinerzeit u.a. der Bundespräsident Johannes Rau.
- Bei Kuck waren es Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt, die Pop-Titanen David Bowie und Udo Lindenberg, sowie der Schriftsteller Günter Grass.
- Beide hatten am Karriereende sich in einem Strafverfahren zu verteidigen – und wurden rechtskräftig verurteilt: nicht wegen ärztlicher Kunstfehler, sondern wegen Vermögensdelikten, Broelsch auch noch wegen Steuerhinterziehung.

Prof. Broelsch (li)vor Gericht
In beiden Fällen gab es lebhafte Proteste dagegen von behandelten Patienten.
Ärztlicher Abrechnungsbetrug
Die Anschuldigungen gegen beideÄrzte resultierten daraus, dass die Behandlungen zwar von ihnen höchstpersönlich abgerechnet, aber oft genug nicht von ihnen vorgenommen worden waren, sondern von einem ihrer Mitarbeiter.
Im Falle Kucks hatte nur er selbst die Kassenzulassung, nicht aber seine Mitarbeiter, die aber selbst hochqualifiziert sind. Dank seiner enormen Erfahrung und Erfolge erhielt Kuck weit mehr Ueberweisungen von Kassenpatienten, als er selbst behandeln konnte.
Das musste naturgemäss andere niedergelassene Kardiologen, die mittlerweile selbst diese Hockfrequenz-Ablationsbehandlung vornehmen, auf den Plan und die Palme rufen.
Broelsch behandelte in der Regel wenige Kassenpatienten, sondern vorwiegend Privatpatienten – insofern völlig im Einklang mit dem Gesetz. Und wenn diese nicht das volle Honorar bezahlen konnten, dann eben etwas weniger: in den in den Forschungstopf. Aber zahlen mussten sie. Hätte er eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, wäre alles innerhalb des Gesetzes gewesen.
Zusammen mit der Steuerhinterziehung – Gelder an den Fiskus führte er offenbar nicht oder nicht in vollem Umfang ab – brachte ihm das eine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung ein.
Kuck erhielt für seinen Abrechnungsbetrug eine Bewährungs- und Geldstrafe, danach entzog ihm die Hamburger Gesundheitsbehörde die Approbation.
In den Medien wurde nicht nur die Strafe, sondern auch der Entzug der Approbation begrüsst.,
Die Hamburger MoPo titelte:
Lasst Hamburgs Promi-Arzt nie wieder praktizieren
Die Welt titelte
Das moralische Desaster der Causa Kuck.
Ohne Zweifel
Es besteht kein Zweifel an der Strafbarkeit der Handlungen von Broelsch und Kuck. Ob der Entzug der Approbation Kucks durch den Senat der Stadt Hamburg rechtens war, das haben die Verwaltungsgerichte zu entscheiden. Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied erst einmal zugunsten von Kuck.
Mit einer Unterschriftensammlung hatten Prominente gegen den Entzug der Approbation Kucks, darunter viele leitende und ehemals leitende Ärzte des Universitätskrankenhauses Eppendorf protestiert.
Aber Kuck wusste – oder hätte es wissen müssen – dass das System so nicht läuft.
Gleiches galt noch mehr für Broelsch.
Prominent – aber nicht unangreifbar
Offenbar glauben einige Ärzte, wenn sie erst einmal prominent sind, auch zugleich unangreifbar zu sein. Ein Irrtum wie sich zeigt. Und offenbar nimmt diese Tendenz im Laufe des Berufslebens eher noch zu.
Allerdings dürften die Fälle Kuck und Broelsch nur die Spitze eines Eisbergs sein. Immerhin werden rund 50% der Chefarzt-Behandlungen nicht von den Chefs selbst, sondern von Mitarbeitern durchgeführt.
Und die Krankenhäuser verdienen reichlich mit daran: bis zu 50% der Privateinnahmen müssen von den Chefs abgeführt werden
Gedeihen kann das alles jedoch nur auf einem defekten Honorar–Vergütungsprinzip.
Sofort meldete sich der SPD Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zu Wort, der selbst für die unselige Fallpauschale mit verantwortlich zeichnet, die viele bürgernahe Krankenhaueser in den Ruin treibt:
Das Urteil gegen Kuck geht in die richtige Richtung, aber wir haben ein Strkturproblem, die Regeln für Honorarvereinbarungen müssen vereinheitlich werden.
Nein, nicht vereinheitlicht, sondern abgeschafft werden.
Wer privat liquidieren will, soll das in einer Privatpraxis tun, oder in einem privaten Krankenhaus. Und Kassenzulassungen sollten an Abteilungen vergeben werden, nicht an einzelne Chefs.
N.B. Ich kenne beide Ärzte.:
Mit Prof Broelsch hatte ich 2009 in Essen während des Strafverfahrens gegen ihn ein langes Interview geführt,
Prof Kuck arbeitete seinerzeit am Universitätskrankenhaus Hamburg Eppendorf, als ich meine Weiterbildung zum Internisten und Haematologen/Onkologen dort absolvierte.
- Professor Christoph Broelsch, der vor wenigen Tagen am 12.2. 2019 einem Krebsleiden erlag, als Pionier der Leber-Lebendtransplantation
- Professor Karl-Heinz Kuck als Pionier auf dem Gebiet der Hochfrequenzablation am Herzen, mit dem früher nur schwer behandelbare Herzrhythmusstörungen erfolgreich therapiert werden konnten.
Prof K.H. Kuck
- Beide entwickelten revolutionäre Behandlungsverfahren, die mittlerweile zum Behandlungsstandard gehören.
- Beide waren nicht nur wissenschaftlich erfolgreich, sondern prominent geworden, durch die Behandlung einiger Promi-Patienten:
- bei Broelsch war es seinerzeit u.a. der Bundespräsident Johannes Rau.
- Bei Kuck waren es Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt, die Pop-Titanen David Bowie und Udo Lindenberg, sowie der Schriftsteller Günter Grass.
- Beide hatten am Karriereende sich in einem Strafverfahren zu verteidigen – und wurden rechtskräftig verurteilt: nicht wegen ärztlicher Kunstfehler, sondern wegen Vermögensdelikten, Broelsch auch noch wegen Steuerhinterziehung.

Prof. Broelsch (li)vor Gericht
In beiden Fällen gab es lebhafte Proteste dagegen von behandelten Patienten.
Ärztlicher Abrechnungsbetrug
Die Anschuldigungen gegen beideÄrzte resultierten daraus, dass die Behandlungen zwar von ihnen höchstpersönlich abgerechnet, aber oft genug nicht von ihnen vorgenommen worden waren, sondern von einem ihrer Mitarbeiter.
Im Falle Kucks hatte nur er selbst die Kassenzulassung, nicht aber seine Mitarbeiter, die aber selbst hochqualifiziert sind. Dank seiner enormen Erfahrung und Erfolge erhielt Kuck weit mehr Ueberweisungen von Kassenpatienten, als er selbst behandeln konnte.
Das musste naturgemäss andere niedergelassene Kardiologen, die mittlerweile selbst diese Hockfrequenz-Ablationsbehandlung vornehmen, auf den Plan und die Palme rufen.
Broelsch behandelte in der Regel wenige Kassenpatienten, sondern vorwiegend Privatpatienten – insofern völlig im Einklang mit dem Gesetz. Und wenn diese nicht das volle Honorar bezahlen konnten, dann eben etwas weniger: in den in den Forschungstopf. Aber zahlen mussten sie. Hätte er eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, wäre alles innerhalb des Gesetzes gewesen.
Zusammen mit der Steuerhinterziehung – Gelder an den Fiskus führte er offenbar nicht oder nicht in vollem Umfang ab – brachte ihm das eine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung ein.
Kuck erhielt für seinen Abrechnungsbetrug eine Bewährungs- und Geldstrafe, danach entzog ihm die Hamburger Gesundheitsbehörde die Approbation.
In den Medien wurde nicht nur die Strafe, sondern auch der Entzug der Approbation begrüsst.,
Die Hamburger MoPo titelte:
Lasst Hamburgs Promi-Arzt nie wieder praktizieren
Die Welt titelte
Das moralische Desaster der Causa Kuck.
Ohne Zweifel
Es besteht kein Zweifel an der Strafbarkeit der Handlungen von Broelsch und Kuck. Ob der Entzug der Approbation Kucks durch den Senat der Stadt Hamburg rechtens war, das haben die Verwaltungsgerichte zu entscheiden. Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied erst einmal zugunsten von Kuck.
Mit einer Unterschriftensammlung hatten Prominente gegen den Entzug der Approbation Kucks, darunter viele leitende und ehemals leitende Ärzte des Universitätskrankenhauses Eppendorf protestiert.
Aber Kuck wusste – oder hätte es wissen müssen – dass das System so nicht läuft.
Gleiches galt noch mehr für Broelsch.
Prominent – aber nicht unangreifbar
Offenbar glauben einige Ärzte, wenn sie erst einmal prominent sind, auch zugleich unangreifbar zu sein. Ein Irrtum wie sich zeigt. Und offenbar nimmt diese Tendenz im Laufe des Berufslebens eher noch zu.
Allerdings dürften die Fälle Kuck und Broelsch nur die Spitze eines Eisbergs sein. Immerhin werden rund 50% der Chefarzt-Behandlungen nicht von den Chefs selbst, sondern von Mitarbeitern durchgeführt.
Und die Krankenhäuser verdienen reichlich mit daran: bis zu 50% der Privateinnahmen müssen von den Chefs abgeführt werden
Gedeihen kann das alles jedoch nur auf einem defekten Honorar–Vergütungsprinzip.
Sofort meldete sich der SPD Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zu Wort, der selbst für die unselige Fallpauschale mit verantwortlich zeichnet, die viele bürgernahe Krankenhaueser in den Ruin treibt:
Das Urteil gegen Kuck geht in die richtige Richtung, aber wir haben ein Strkturproblem, die Regeln für Honorarvereinbarungen müssen vereinheitlich werden.
Nein, nicht vereinheitlicht, sondern abgeschafft werden.
Wer privat liquidieren will, soll das in einer Privatpraxis tun, oder in einem privaten Krankenhaus. Und Kassenzulassungen sollten an Abteilungen vergeben werden, nicht an einzelne Chefs.
N.B. Ich kenne beide Ärzte.:
Mit Prof Broelsch hatte ich 2009 in Essen während des Strafverfahrens gegen ihn ein langes Interview geführt,
Prof Kuck arbeitete seinerzeit am Universitätskrankenhaus Hamburg Eppendorf, als ich meine Weiterbildung zum Internisten und Haematologen/Onkologen dort absolvierte.
onlinedienst - 22. Feb, 16:50 Article 798x read