Investigative israelische Journalistin Anat Kam schuldig gesprochen

Dr. Alexander von Paleske -- 7.2. 2011 - Gestern wurde die israelische Journalistin Anat Kam wegen Spionage in einem Geheimprozess schuldig gesprochen. Das Strafmass (bis zu 9 Jahren Haft) soll später verkündet werden.

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Anat Kam

Die Journalistin hatte während ihrer Dienstzeit beim Militär in den von Israel besetzten Gebieten Palästinas Dokumente fotokopiert, aus denen hervorging, dass die israelische Armee, wie eine Todesschwadron, Palästinenser erschiesst, die verdächtig sind, Terrorakte zu planen oder ausgeführt zu haben. Wir berichteten ausführlich darüber.Diese Unterlagen reichte sie an den Journalisten Uri Blau von der linksliberalen Zeitung Ha'aretz weiter, der dieses illegale Vorgehen der israelischen Armee in einem aufsehenerrgenden Artikel "Lizenz zum Töten" im November 2008 enthüllte.

Veröffentlichung illegaler Staatsgeheimnisse in Israel strafbar
Es handelt sich bei den von Anat Kam weitergereichten Dokumenten klar um ein sogenanntes "illegales Staatsgeheimnis", dessen Veröffentlichung in einer Demokratie Straflosigkeit nach sich ziehen sollte und muss.

Der Schuldspruch gegen Anat Kam erinnert in Deutschland an das finstere Urteil des Reichsgerichtsaus dem Jahre 1931 gegen den investigativen Journalisten und späteren Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky.

Wieder einmal entlarvt sich Israel als ein Staat, der die Verbrechen seiner Soldaten mit allen Mitteln verheimlichen will.
Wer sie enthüllt, muss mit Strafverfolgung und hohen Freiheitsstrafen rechnen.

linkIsrael: Journalismus, illegale Staatsgeheimnisse und Todesschwadronen
linkInnerstaatliche Feinderklärung, Staatsmassnahmen gegen Kritiker

linkNahost: Wem nützen die Enthüllungen der Palästina-Papiere?
onlinedienst - 7. Feb, 06:50 Article 4431x read
2 Kommentare - Kommentar verfassen

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Richard (Gast) - 7. Feb, 10:48

Gestörte Wahrnehmung

Die inhaltliche Wertung die Sie in ihrem Artikel unterstellen ist nicht Gegenstand des Verfahrens, wo es nur um die Weitergabe von klassifizierten Material geht, nicht um Inhalt oder Missdeutungen daraus. Das kommt der Beschuldigten entgegen, Ihren politisch gefärbten Ansichten freilich nicht.

onlinedienst - 7. Feb, 12:13

Skandal

Die Presseberichte sprechen ganz eindeutig von Spionage als Anklagepunkt.

In der israelischen News-Website Ynet

http://www.ynetnews.com/articles/0,7340,L-4024440,00.html

heisst es:

"Kam would be charged with "serious espionage" but without the intent to harm state security."

Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, sondern, wie Sie anmerken, die strafbare Weitergabe klassifizierten Materials, so handelt es sich zweifellos um ein illegales und damit keineswegs schutzwürdiges Staatsgeheimnis. Anat Kam hätte dann selbstverständlich in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt.

Die Aufdeckung derartiger rechtswidriger illegaler Praktiken - wie die Ermordung von Zivilisten durch Todesschwadronen - ist geradezu ein Gebot des Rechtsstaats.

Dies hat nichts, aber auch gar nichts mit "gefärbten Ansichten" zu tun.

Insoweit ähnelt dieser Skandal dem Fall des späteren Friedensnobelpreisträgers Carl von Ossietzky.

Nur am Rande sei vermerkt, dass Ossietzkys damaliger Star-Verteidiger der jüdische Rechtsanwalt und Honorarprofessor Max Alsberg war, der nach der Machtübernahme durch die Nazis aus Deutschland fliehen musste.

http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Alsberg

Israel hat nichts, aber auch gar nichts daraus gelernt. Das Wort führen die Securokraten. Apartheid-Südafrika lässt grüssen.

Dr. Alexander von Paleske
Empfehlung: Trafficking.ch / Menschenhandel in der Schweiz

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