Rechtsbeugung in letzter Instanz?
Harald Haack – Selbst der Ex-Ministerpräsident Niedersachsens und nun als Bundesumweltminister tätige Sigmar Gabriel (SPD) zählt zu den Gegnern des Atomendlagers Schacht Konrad bei Salzgitter. Doch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies vier Klagen zur Genehmigung von Schacht Konrad ab. Damit hat erstmals ein deutsches Gericht die atomrechtliche Genehmigung eines Endlagers für radioaktive Abfälle bestätigt. In der ehemaligen Eisenerzgrube Schacht Konrad bei Salzgitter sollen bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfall eingelagert werden.
2002 hatte das niedersächsische Umweltministerium die Genehmigung für das Endlager für radioaktive Abfälle erteilt. Dagegen waren die Stadt Salzgitter, zwei Nachbargemeinden und zwei Anwohner vor das Gericht gezogen. An drei Tagen hatte das Gericht über die Klagen verhandelt. Laut Gabriel gibt es jetzt nur wenig Spielraum, das Projekt noch zu stoppen. Als Minister sei er wie jeder Bürger auch an Recht und Gesetz gebunden, und ein Gerichtsurteil in letzter Instanz sei bindend. Aber gilt dies auch für ein Urteil, bei dem sich die Richter mutmaßlich der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben, weil sie Beweisanträge ablehnten? Zu den Beweisanträgen zählte eine Überprüfung zur der Langzeitsicherheit des Endlagers.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, drängelt Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) in einem Brief an Gabriel, wie das „Handelsblatt“ berichtet: Glos gehe davon aus, der Umweltminister werde alles Notwendige veranlassen, um die Umrüstung des Schachts Konrad zu einem Endlager zügig zu beginnen. Immerhin habe man schon rund 800 Millionen Euro in den Schacht Konrad investiert, um diesen zu einem Atomendlager zu machen, und mutmaßlich geschah dies fahrlässig und ohne rechtliche Absicherung.
Woher kam das Geld? Hatte man es u.a. den Rentenversicherten „gestohlen“? Der deutschen Rentenversicherung fehlen nämlich 600 Millionen Euro. Aus welcher Ecke kamen die restlichen 200 Millionen Euro?
Glos drängelt, weil das bisher verprasste Geld „aus wirtschaftlicher Sicht eine Realisierung von Schacht Konrad dringen erforderlich“ mache.
Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa forderte der Umweltminister Gabriel den Wirtschaftsminister Glos zur Einhaltung des Koalitionsvertrages auf. Es sei darin sei festgelegt, es bleibe beim Atomausstieg. Der Koalitionsvertrages enthält laut Gabriel ausdrücklich die Vereinbarung, dass in Schacht Konrad keine Baumaßnahmen erfolgen vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens. Minister Gabriel sagte: „Und das gilt solange, wie wir noch kein rechtskräftiges Urteil haben. Ich hoffe, dass Herr Glos allmählich damit beginnt, den Koalitionsvertrag zu lesen, damit er weiß, was er unterschrieben hat.“
Vielleicht ja erfahren die Bürger bis zur Rechtskräftigkeit des Gerichtsentscheids mehr über eventuelle Betrügereien, und wie es dazu kommen konnte, dass unbeirrt 800 Millionen Euro investiert wurden, obwohl die 2002 vom niedersächsischen Umweltministerium erteilte Genehmigung für das Endlager durch die Klagen gefährdet war. Sicherlich ein Grund mehr, die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu rüffeln und an Rechtsbeugung zu denken. Haben sich die Richter von den getätigten Investitionen „blenden“ lassen?
Künftig so gut wie keine Rentenversorgung
Ein bißchen Rechtsbeugung ist erlaubt. Ein Kommentar von Erich Schöndorf.
2002 hatte das niedersächsische Umweltministerium die Genehmigung für das Endlager für radioaktive Abfälle erteilt. Dagegen waren die Stadt Salzgitter, zwei Nachbargemeinden und zwei Anwohner vor das Gericht gezogen. An drei Tagen hatte das Gericht über die Klagen verhandelt. Laut Gabriel gibt es jetzt nur wenig Spielraum, das Projekt noch zu stoppen. Als Minister sei er wie jeder Bürger auch an Recht und Gesetz gebunden, und ein Gerichtsurteil in letzter Instanz sei bindend. Aber gilt dies auch für ein Urteil, bei dem sich die Richter mutmaßlich der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben, weil sie Beweisanträge ablehnten? Zu den Beweisanträgen zählte eine Überprüfung zur der Langzeitsicherheit des Endlagers.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, drängelt Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) in einem Brief an Gabriel, wie das „Handelsblatt“ berichtet: Glos gehe davon aus, der Umweltminister werde alles Notwendige veranlassen, um die Umrüstung des Schachts Konrad zu einem Endlager zügig zu beginnen. Immerhin habe man schon rund 800 Millionen Euro in den Schacht Konrad investiert, um diesen zu einem Atomendlager zu machen, und mutmaßlich geschah dies fahrlässig und ohne rechtliche Absicherung.
Woher kam das Geld? Hatte man es u.a. den Rentenversicherten „gestohlen“? Der deutschen Rentenversicherung fehlen nämlich 600 Millionen Euro. Aus welcher Ecke kamen die restlichen 200 Millionen Euro?
Glos drängelt, weil das bisher verprasste Geld „aus wirtschaftlicher Sicht eine Realisierung von Schacht Konrad dringen erforderlich“ mache.
Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa forderte der Umweltminister Gabriel den Wirtschaftsminister Glos zur Einhaltung des Koalitionsvertrages auf. Es sei darin sei festgelegt, es bleibe beim Atomausstieg. Der Koalitionsvertrages enthält laut Gabriel ausdrücklich die Vereinbarung, dass in Schacht Konrad keine Baumaßnahmen erfolgen vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens. Minister Gabriel sagte: „Und das gilt solange, wie wir noch kein rechtskräftiges Urteil haben. Ich hoffe, dass Herr Glos allmählich damit beginnt, den Koalitionsvertrag zu lesen, damit er weiß, was er unterschrieben hat.“
Vielleicht ja erfahren die Bürger bis zur Rechtskräftigkeit des Gerichtsentscheids mehr über eventuelle Betrügereien, und wie es dazu kommen konnte, dass unbeirrt 800 Millionen Euro investiert wurden, obwohl die 2002 vom niedersächsischen Umweltministerium erteilte Genehmigung für das Endlager durch die Klagen gefährdet war. Sicherlich ein Grund mehr, die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu rüffeln und an Rechtsbeugung zu denken. Haben sich die Richter von den getätigten Investitionen „blenden“ lassen?
Künftig so gut wie keine Rentenversorgung
Ein bißchen Rechtsbeugung ist erlaubt. Ein Kommentar von Erich Schöndorf.
sfux - 9. Mär, 08:18 Article 1786x read