Militärgericht hebt SonntagsBlick-Urteil auf
Stephan Fuchs & Meldung- Das Militärkassationsgericht hat das Urteil gegen eine wegen Verletzung militärischer Geheimnisse verurteilten Redaktor des «SonntagsBlicks» aufgehoben.
Der angeklagte Redaktor wurde beschuldigt, militärische Geheimnisse veröffentlicht zu haben. Ihm wird zur Last gelegt, in der Ausgabe vom 6. Juli 2003 des «SonntagsBlicks» Bilder und Informationen über eine als geheim klassifizierte unterirdische Anlage der Luftwaffe bei Buochs veröffentlicht zu haben.
Das Militärgericht 6 hat den angeklagten Redaktor bereits am 3. Dezember 2004 zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 10 Tagen verurteilt. Gegen das Urteil haben sowohl der angeklagte Redaktor wie auch die Anklage appelliert. Das Militärappellationsgericht 2 hat am 7. Juni 2005 in zweiter Instanz den Angeklagten zu einer bedingten Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Kassationsbeschwerde erhoben.
Mediengewerkschaft comedia kritisiert
Diese höchstrichertliche Korrektur ist grundsätzlich erfreulich, täuscht aber nicht darüber hinweg, dass der Prozess und das Urteil an sich medienfeindlich und einer modernen Informationsgesellschaft unwürdig sind.
Der zugrundeliegende Militärstrafartikel (106 MSTG) ist bemerkenswert, weil nicht nur militärische Geheimnisträger und Dienstpflichtige mit happigen Strafen bedroht werden (bis zu 5 Jahre Zuchthaus!), sondern alle Zivilpersonen, denen Informationen zugespielt werden, und die diese veröffentlichen. Abgesehen davon, dass damit wiederum nur die Überbringer der Nachricht belangt werden, ist der Vorgang auch aus medienpolitischer Sicht unhaltbar.
Die verfassungsrechtlich garantierte Medienfreiheit wird durch Artikel 106 MSTG unterhöhlt, analog wie dies das zivile Gegenstück, der STGB-Artikel 293 (Veröffentlichung amtlicher Geheimnisse) macht. Die staatliche Geheimniskrämerei ist in dieser übersteigerten Form nicht zeitgemäss. Die Medien müssen im öffentlichen Interesse fragwürdige Vorgänge publizieren können.
Die Mediengewerkschaft comedia setzt sich dafür ein, dass die beiden Geheimnisartikel als anachronistische alte Zöpfe abgeschafft werden. Sie begrüsst dementsprechend die parlamentarische Motion von Nationalrat Josef Lang zur Abschaffung des Strafartikels.
Reportage: Reise durch das Bunkerland
Militärgericht: 6 Monate Haft für Journalist
Der angeklagte Redaktor wurde beschuldigt, militärische Geheimnisse veröffentlicht zu haben. Ihm wird zur Last gelegt, in der Ausgabe vom 6. Juli 2003 des «SonntagsBlicks» Bilder und Informationen über eine als geheim klassifizierte unterirdische Anlage der Luftwaffe bei Buochs veröffentlicht zu haben.
Das Militärgericht 6 hat den angeklagten Redaktor bereits am 3. Dezember 2004 zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 10 Tagen verurteilt. Gegen das Urteil haben sowohl der angeklagte Redaktor wie auch die Anklage appelliert. Das Militärappellationsgericht 2 hat am 7. Juni 2005 in zweiter Instanz den Angeklagten zu einer bedingten Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Kassationsbeschwerde erhoben.
Mediengewerkschaft comedia kritisiert
Diese höchstrichertliche Korrektur ist grundsätzlich erfreulich, täuscht aber nicht darüber hinweg, dass der Prozess und das Urteil an sich medienfeindlich und einer modernen Informationsgesellschaft unwürdig sind.
Der zugrundeliegende Militärstrafartikel (106 MSTG) ist bemerkenswert, weil nicht nur militärische Geheimnisträger und Dienstpflichtige mit happigen Strafen bedroht werden (bis zu 5 Jahre Zuchthaus!), sondern alle Zivilpersonen, denen Informationen zugespielt werden, und die diese veröffentlichen. Abgesehen davon, dass damit wiederum nur die Überbringer der Nachricht belangt werden, ist der Vorgang auch aus medienpolitischer Sicht unhaltbar.
Die verfassungsrechtlich garantierte Medienfreiheit wird durch Artikel 106 MSTG unterhöhlt, analog wie dies das zivile Gegenstück, der STGB-Artikel 293 (Veröffentlichung amtlicher Geheimnisse) macht. Die staatliche Geheimniskrämerei ist in dieser übersteigerten Form nicht zeitgemäss. Die Medien müssen im öffentlichen Interesse fragwürdige Vorgänge publizieren können.
Die Mediengewerkschaft comedia setzt sich dafür ein, dass die beiden Geheimnisartikel als anachronistische alte Zöpfe abgeschafft werden. Sie begrüsst dementsprechend die parlamentarische Motion von Nationalrat Josef Lang zur Abschaffung des Strafartikels.
Reportage: Reise durch das Bunkerland
Militärgericht: 6 Monate Haft für Journalist
sfux - 31. Mär, 08:25 Article 5255x read