Der LBB-Skandal in Berlin
Karl Weiss- Der Untersuchungsausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses über den Skandal „Landes-Bank Berlin"(LBB) sollte am Freitag vorgelegt werden. In einem Vorabbericht hebt die „Wirtschaftswoche" hervor, daß dort steht, die Politik, so der damalige CDU-Wirtschafts-Senator und andere, wußten sehr wohl, was sie da anstellten. Der Sonderprüfungsbericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Anfang 1998 war dem Senat bekannt, der die Risiken der folgenschweren Fonds-Geschäfte der LBB darlegte.
Es geht um Verluste von größenordnungsmäßig 7 Milliarden Euro, die von den Steuerzahlern bezahlt werden sollen. Bereits wiederholt gab es in Berlin Proteste dagegen, daß man den Politikern zuerst zugesteht, sich und seinen Freunden Riesengewinne zuzuschanzen und dann hinterher die Steuerzahler dafür blechen lassen will.
Wenn der Bericht der „Wirtschaftswoche" stimmt, ist diese Argumentation jetzt vom Untersuchungsausschuß gestützt worden. Die rechtliche Konstruktion war so gewählt worden (vereinfacht), daß Zeichner, darunter Politiker, die anfallenden Gewinne der Fondsgeschäfte gutgeschrieben bekamen, aber als die Risiken sich realisierten und hohe Verluste eintraten, sie plötzlich aussteigen konnten und die Pleite gegangene Bank dem Staat zum Zahlen der Schulden überlassen konnten.
Es ist offensichtlich, daß eine solche rechtliche Konstruktion sittenwidrig ist, auch wenn sie rein formal zulässig gewesen sein mag. Die Forderungen aus der Berliner Bevölkerung sind völlig berechtigt, daß jene, die riesige Gewinne nach Hause geschleppt haben und die für die kritischen Klauseln verantwortlichen Politker zuerst einstehen müssen, bei denen, die bewußt diese Konstruktion erstellt haben, auch mit ihrem persönlichem Vermögen, bevor der Staat zum Zahlen herangezogen wird.
Wenn der Senat gewußt hat, auf was er sich einläßt, müssen die damaligen Senatsmitglieder, angefangen vom Regierenden Bürgermeister, persönlich dafür einstehen. Auch muß geprüft werden, ob die politischen Parteien (damals SPD und CDU) in der damaligen Verantwortung nicht auch zu den Taten ihrer Funktionäre stehen müssen. Es kann nicht angehen, daß politische Parteien die Verantwortung in einem Bundesland - und damit die Macht über die Landesbank - übernehmen, aber von Verantwortlichkeit nichts mehr wissen wollen, wenn es um das Auslöffeln der Suppe geht. Verantwortung ist Verantwortung.
Soweit die Theorie. Wie es in der Praxis zugeht, weiß man.
Die Millionengewinne eingesteckt haben, werden von Paragraphen geschützt, obwohl offensichtlich ist, daß sie sich die Gelder sittenwidrig angeeignet haben. Sie werden als Gegenleistung den Parteien der Politiker ein paar Brosamen als Spenden zukommen lassen. Ein Schelm, wer das Korruption nennt.
Die Politiker werden nicht angeklagt werden. Warum nicht ? Ist doch klar. Der Justizsenator ist Vorgesetzter der Staatsanwälte und wird einfach anordnen, daß nicht angeklagt wird. Von wegen Gewaltenteilung!
Nur eine massive Protestbewegung von der Basis könnte noch bewirken, daß nicht der Steuerzahler die Zeche zahlt, die andere bestellt und getrunken haben. Es wäre angebracht, daß Viele die abwartende Haltung aufgeben.
Es geht um Verluste von größenordnungsmäßig 7 Milliarden Euro, die von den Steuerzahlern bezahlt werden sollen. Bereits wiederholt gab es in Berlin Proteste dagegen, daß man den Politikern zuerst zugesteht, sich und seinen Freunden Riesengewinne zuzuschanzen und dann hinterher die Steuerzahler dafür blechen lassen will.
Wenn der Bericht der „Wirtschaftswoche" stimmt, ist diese Argumentation jetzt vom Untersuchungsausschuß gestützt worden. Die rechtliche Konstruktion war so gewählt worden (vereinfacht), daß Zeichner, darunter Politiker, die anfallenden Gewinne der Fondsgeschäfte gutgeschrieben bekamen, aber als die Risiken sich realisierten und hohe Verluste eintraten, sie plötzlich aussteigen konnten und die Pleite gegangene Bank dem Staat zum Zahlen der Schulden überlassen konnten.
Es ist offensichtlich, daß eine solche rechtliche Konstruktion sittenwidrig ist, auch wenn sie rein formal zulässig gewesen sein mag. Die Forderungen aus der Berliner Bevölkerung sind völlig berechtigt, daß jene, die riesige Gewinne nach Hause geschleppt haben und die für die kritischen Klauseln verantwortlichen Politker zuerst einstehen müssen, bei denen, die bewußt diese Konstruktion erstellt haben, auch mit ihrem persönlichem Vermögen, bevor der Staat zum Zahlen herangezogen wird.
Wenn der Senat gewußt hat, auf was er sich einläßt, müssen die damaligen Senatsmitglieder, angefangen vom Regierenden Bürgermeister, persönlich dafür einstehen. Auch muß geprüft werden, ob die politischen Parteien (damals SPD und CDU) in der damaligen Verantwortung nicht auch zu den Taten ihrer Funktionäre stehen müssen. Es kann nicht angehen, daß politische Parteien die Verantwortung in einem Bundesland - und damit die Macht über die Landesbank - übernehmen, aber von Verantwortlichkeit nichts mehr wissen wollen, wenn es um das Auslöffeln der Suppe geht. Verantwortung ist Verantwortung.
Soweit die Theorie. Wie es in der Praxis zugeht, weiß man.
Die Millionengewinne eingesteckt haben, werden von Paragraphen geschützt, obwohl offensichtlich ist, daß sie sich die Gelder sittenwidrig angeeignet haben. Sie werden als Gegenleistung den Parteien der Politiker ein paar Brosamen als Spenden zukommen lassen. Ein Schelm, wer das Korruption nennt.
Die Politiker werden nicht angeklagt werden. Warum nicht ? Ist doch klar. Der Justizsenator ist Vorgesetzter der Staatsanwälte und wird einfach anordnen, daß nicht angeklagt wird. Von wegen Gewaltenteilung!
Nur eine massive Protestbewegung von der Basis könnte noch bewirken, daß nicht der Steuerzahler die Zeche zahlt, die andere bestellt und getrunken haben. Es wäre angebracht, daß Viele die abwartende Haltung aufgeben.
sfux - 7. Jun, 08:22 Article 2483x read