USA: Schwerer Affront gegen Deutschland
Karl Weiss - Die USA haben, so wurde am 16 Juli berichtet, ein deutsches Rechtshilfeersuchen im Fall des von US-Stellen verschleppten und gefolterten deutschen Staatsbürgers Al Masri abgelehnt. Dabei wurde auf das in den USA angestrengte Zivilverfahrens Al Masris gegen den Staat verwiesen. Dies ist einer der schwersten Affronte, die ein Staat im internationalen Rechtsverkehr begehen kann. Es ist eigentlich nur unter Ländern üblich, die miteinander in einen Kriegszustand oder Fast-Kriegszustand oder ansonsten zutiefst in Konflikt liegen.
Das Rechtshilfeersuchen basiert auf internationalen Rechtshilfeabkommen und ist im internationalen zwischenstaatlichen Verkehr das Mittel, mit dem anderen Staaten mitgeteilt wird, daß man zur Verfolgung und Aufklärung von Straftaten seine Hilfe braucht, sei es, weil die Taten dort begangen wurden, sei es, weil der Täter sich dort aufhält oder sei es, daß Bürger des betreffenden Staates in die Taten verwickelt sind.
Oft lassen sich entsprechende Untersuchungen und Auskünfte über Interpol abrufen. Wenn das nicht ausreicht, greift man zum Mittel des Rechtshilfeersuchens. Dies ist zwar formal eine Bitte, aber entsprechend den internationalen Rechtshilfeabkommen ist es keineswegs freiwillig, ihm nachzukommen. Entsprechende Auskünfte müssen gegeben werden, es sei denn, schwerwiegende Gründe spächen dagegen.
Bei Al Masri handelt es sich um einen Deutschen, der bei einer Auslandsreise in Mazedonien Ende 2003 von dortigen Sicherheitskräften festgenommen und ohne Mitteilung und Verfahren in Geiselhaft gehalten wurde. Anschließend wurde er US-Stellen übergeben, die ihn mit einem der berühmten Folterflüge in ein Lager brachten (wahrscheinlich in Afghanistan), wo er verhört, gefoltert und gedemütigt wurde. Nach einer Gefangenschaft von vielen Monaten ohne Mitteilung an Angehörige oder an das Heimatland, ohne Verfahren, ohne richterliche Überprüfung, wurde er zurück nach Mazedonien geflogen und dort im unwirtlichen Landesinneren ausgesetzt.
Die US-Außenministerin Rice hatte bei einer Pressekonferenz in Deutschland, als sie nach diesem Fall befragt wurde, angegeben, es habe sich um einen „Irrtum” gehandelt. Allerdings wurde diese Version später von US-Stellen nicht bestätigt, aber auch nicht dementiert.
Es gab bereits in der Vergangenheit einige Fälle von verweigerter Rechtshilfe, die auch immer viel Aufsehen erregten. Bekannt wurden die Rechtshilfeersuchen der Briten und der Spanier an Chile wegen Fällen von Verfolgung von Staatsbürgern dieser Länder unter der Militärdiktatur mit dem Diktator Pinochet und speziell wegen der Verantwortlichkeit Pinochets für diese Fälle. Chile hat diesen Ersuchen nicht stattgegeben. Bei einer späteren Reise nach England wurde Allende sogar zeitweilig festgenommen, aber dann doch wieder freigelassen.
Der bekannteste Fall war der des englischen Posträubers Ronald Biggs, der gefaßt und verurteilt wurde, aber dann fliehen konnte und dem es gelang, nach Brasilien zu kommen und dort zunächst unerkannt zu leben. Brasilien war damals, in den 60er-Jahren, noch nicht den internationalen Rechtshilfeabkommen beigetreten, die heute in fast allen Ländern eine Selbstverständlichkeit sind.
Als die Briten später erfuhren, wo sich Biggs aufhielt und Brasilien Mitglied der internationalen Abkommen war, bestand das Vereinigte Königreich mit einem Rechtshilfeersuchen auf der Auslieferung Biggs. Das lehnte Brasilien aber mit der Begründung ab, daß Biggs inzwischen in Brasilien bereits Vater eines brasilianischen Kindes war, was ihm nach brasilianischem Recht den Schutz vor Auslieferung gab.
Diese Weigerung führte zu einem internationalen Zwischenfall, über den später sogar ein Film gedreht wurde. Die Britische Marine ließ unerkannt ein U-Boot bis nahe an die Stadt Rio de Janeiro heranfahren (ohne sich anzumelden, was internationalen Vorschriften widerspricht und eigentlich einen Kriegsgrund darstellt). Britische Agenten hatten Kontakt mit Biggs aufgenommen, ohne daß er von ihrem Auftrag wußte. Es gelang ihnen, ihn zu einem bestimmten Strand zu locken und dort zu betäuben. Nur einem Zufall und nie genau geklärten Umständen hatte es Biggs zu verdanken, daß er nicht ganz hochoffiziell von der Marine Ihrer Königin entführt wurde.
Ob dies wirklich zu einem Krieg geführt hätte, wie es in enger zeitlicher Nähe wegen der Malvinen (Falkland-Inseln) mit Argentinien geschah, ist ungewiß.
Auf jeden Fall machen diese Beispiele deutlich, daß das Ablehnen eines internationalen Rechtshilfe-Ersuchens keine Kleinigkeit darstellt.
Genau gesagt, ist kein einziger Fall durch die Medien bekannt geworden, wo dies zwischen zwei verbündeten Ländern geschah. In diesem Fall handelt es sich ja um die beiden NATO-Mitglieder Deutschland und USA.
Die Begründung, es sei hierüber ein Zivilverfahren offen, ist eine unsinnige Ausrede, denn das Rechtshilfeersuchen ist eine zwischenstaatliche Angelegenheit, die bei Notwendigkeit nicht öffentlich behandelt werden kann und hat nicht das geringste mit zivilrechtlichen Prozessen zu tun.
Es gab in jüngster Zeit ja auch schon andere Fälle von internationalen Affronts durch die US-Regierung. Die europäischen Anfragen zu den Folterflügen wurden praktisch ignoriert bzw. mit absurden Dementis beantwortet. Der Fall des Italieners, der in Mailand auf offener Straße von CIA-Agenten entführt wurde, ist eine andere solche Angelegenheit. Auch hier zeigt sich die US-Regierung – vorsichtig ausgedrückt – nicht sehr kooperationsbereit. Jetzt hat sich sogar herausgestellt, daß italienische Geheimagenten bei dieser Aktion geholfen hatten, ohne ihrer Organisation Rechenschaft zu geben.
Es wird immer klarer, daß die US-Regierung nicht (oder nicht mehr) bereit ist, sich an internationale Abkommen zu halten, weder die UN-Charta noch die Menschenrechts- und Kriegs-Konventionen der UN anerkennt und unterschriebene Verträge nicht einhält wie z.B. den Nichtweiterverbreitungsvertrag für Atomwaffen, das Kyoto-Abkommen oder das internationale Rechtshilfeabkommen.
In dem Maße, wie dies jetzt NATO-Verbündete trifft, muß in Frage gestellt werden, inwieweit der NATO-Pakt noch einen Sinn ergibt. Was hat es noch für einen Sinn, daß man den USA gegenüber umfangreiche Bündnisverpflichtungen eingeht, wenn die US-Regierung ihren Teil nicht beiträgt. Einbahnstraßenverträge sind nicht nur unsinnig, sondern auch kontraproduktiv.
Es ist notwendig, diese Fragen zu stellen und in einen Dialog einzutreten, der die Fortführung des NATO-Vertrags von klaren US-amerikanischen Entscheidungen abhängig macht.
Man darf bereits jetzt vermuten, daß nichts dergleichen geschehen wird, so wie auch der US-Affront bezüglich der Folterflüge und der gegen Italien keine ernsthaften europäischen Antworten hervorrief.
Es muß befürchtet werden, daß Frau Merkel weiterhin ihren Amtseid verletzen wird, der sie verpflichtet, Schaden vom deutschen Volk zu wenden und in Küßchen-Küßchen-Beziehung mit dem US-Präsidenten verbleiben wird. Wenn der demnächst deutsches Gebiet annektieren würde, schwafelte sie wohl weiterhin von den guten Beziehungen.
Das Rechtshilfeersuchen basiert auf internationalen Rechtshilfeabkommen und ist im internationalen zwischenstaatlichen Verkehr das Mittel, mit dem anderen Staaten mitgeteilt wird, daß man zur Verfolgung und Aufklärung von Straftaten seine Hilfe braucht, sei es, weil die Taten dort begangen wurden, sei es, weil der Täter sich dort aufhält oder sei es, daß Bürger des betreffenden Staates in die Taten verwickelt sind.
Oft lassen sich entsprechende Untersuchungen und Auskünfte über Interpol abrufen. Wenn das nicht ausreicht, greift man zum Mittel des Rechtshilfeersuchens. Dies ist zwar formal eine Bitte, aber entsprechend den internationalen Rechtshilfeabkommen ist es keineswegs freiwillig, ihm nachzukommen. Entsprechende Auskünfte müssen gegeben werden, es sei denn, schwerwiegende Gründe spächen dagegen.
Bei Al Masri handelt es sich um einen Deutschen, der bei einer Auslandsreise in Mazedonien Ende 2003 von dortigen Sicherheitskräften festgenommen und ohne Mitteilung und Verfahren in Geiselhaft gehalten wurde. Anschließend wurde er US-Stellen übergeben, die ihn mit einem der berühmten Folterflüge in ein Lager brachten (wahrscheinlich in Afghanistan), wo er verhört, gefoltert und gedemütigt wurde. Nach einer Gefangenschaft von vielen Monaten ohne Mitteilung an Angehörige oder an das Heimatland, ohne Verfahren, ohne richterliche Überprüfung, wurde er zurück nach Mazedonien geflogen und dort im unwirtlichen Landesinneren ausgesetzt.
Die US-Außenministerin Rice hatte bei einer Pressekonferenz in Deutschland, als sie nach diesem Fall befragt wurde, angegeben, es habe sich um einen „Irrtum” gehandelt. Allerdings wurde diese Version später von US-Stellen nicht bestätigt, aber auch nicht dementiert.
Es gab bereits in der Vergangenheit einige Fälle von verweigerter Rechtshilfe, die auch immer viel Aufsehen erregten. Bekannt wurden die Rechtshilfeersuchen der Briten und der Spanier an Chile wegen Fällen von Verfolgung von Staatsbürgern dieser Länder unter der Militärdiktatur mit dem Diktator Pinochet und speziell wegen der Verantwortlichkeit Pinochets für diese Fälle. Chile hat diesen Ersuchen nicht stattgegeben. Bei einer späteren Reise nach England wurde Allende sogar zeitweilig festgenommen, aber dann doch wieder freigelassen.
Der bekannteste Fall war der des englischen Posträubers Ronald Biggs, der gefaßt und verurteilt wurde, aber dann fliehen konnte und dem es gelang, nach Brasilien zu kommen und dort zunächst unerkannt zu leben. Brasilien war damals, in den 60er-Jahren, noch nicht den internationalen Rechtshilfeabkommen beigetreten, die heute in fast allen Ländern eine Selbstverständlichkeit sind.
Als die Briten später erfuhren, wo sich Biggs aufhielt und Brasilien Mitglied der internationalen Abkommen war, bestand das Vereinigte Königreich mit einem Rechtshilfeersuchen auf der Auslieferung Biggs. Das lehnte Brasilien aber mit der Begründung ab, daß Biggs inzwischen in Brasilien bereits Vater eines brasilianischen Kindes war, was ihm nach brasilianischem Recht den Schutz vor Auslieferung gab.
Diese Weigerung führte zu einem internationalen Zwischenfall, über den später sogar ein Film gedreht wurde. Die Britische Marine ließ unerkannt ein U-Boot bis nahe an die Stadt Rio de Janeiro heranfahren (ohne sich anzumelden, was internationalen Vorschriften widerspricht und eigentlich einen Kriegsgrund darstellt). Britische Agenten hatten Kontakt mit Biggs aufgenommen, ohne daß er von ihrem Auftrag wußte. Es gelang ihnen, ihn zu einem bestimmten Strand zu locken und dort zu betäuben. Nur einem Zufall und nie genau geklärten Umständen hatte es Biggs zu verdanken, daß er nicht ganz hochoffiziell von der Marine Ihrer Königin entführt wurde.
Ob dies wirklich zu einem Krieg geführt hätte, wie es in enger zeitlicher Nähe wegen der Malvinen (Falkland-Inseln) mit Argentinien geschah, ist ungewiß.
Auf jeden Fall machen diese Beispiele deutlich, daß das Ablehnen eines internationalen Rechtshilfe-Ersuchens keine Kleinigkeit darstellt.
Genau gesagt, ist kein einziger Fall durch die Medien bekannt geworden, wo dies zwischen zwei verbündeten Ländern geschah. In diesem Fall handelt es sich ja um die beiden NATO-Mitglieder Deutschland und USA.
Die Begründung, es sei hierüber ein Zivilverfahren offen, ist eine unsinnige Ausrede, denn das Rechtshilfeersuchen ist eine zwischenstaatliche Angelegenheit, die bei Notwendigkeit nicht öffentlich behandelt werden kann und hat nicht das geringste mit zivilrechtlichen Prozessen zu tun.
Es gab in jüngster Zeit ja auch schon andere Fälle von internationalen Affronts durch die US-Regierung. Die europäischen Anfragen zu den Folterflügen wurden praktisch ignoriert bzw. mit absurden Dementis beantwortet. Der Fall des Italieners, der in Mailand auf offener Straße von CIA-Agenten entführt wurde, ist eine andere solche Angelegenheit. Auch hier zeigt sich die US-Regierung – vorsichtig ausgedrückt – nicht sehr kooperationsbereit. Jetzt hat sich sogar herausgestellt, daß italienische Geheimagenten bei dieser Aktion geholfen hatten, ohne ihrer Organisation Rechenschaft zu geben.
Es wird immer klarer, daß die US-Regierung nicht (oder nicht mehr) bereit ist, sich an internationale Abkommen zu halten, weder die UN-Charta noch die Menschenrechts- und Kriegs-Konventionen der UN anerkennt und unterschriebene Verträge nicht einhält wie z.B. den Nichtweiterverbreitungsvertrag für Atomwaffen, das Kyoto-Abkommen oder das internationale Rechtshilfeabkommen.
In dem Maße, wie dies jetzt NATO-Verbündete trifft, muß in Frage gestellt werden, inwieweit der NATO-Pakt noch einen Sinn ergibt. Was hat es noch für einen Sinn, daß man den USA gegenüber umfangreiche Bündnisverpflichtungen eingeht, wenn die US-Regierung ihren Teil nicht beiträgt. Einbahnstraßenverträge sind nicht nur unsinnig, sondern auch kontraproduktiv.
Es ist notwendig, diese Fragen zu stellen und in einen Dialog einzutreten, der die Fortführung des NATO-Vertrags von klaren US-amerikanischen Entscheidungen abhängig macht.
Man darf bereits jetzt vermuten, daß nichts dergleichen geschehen wird, so wie auch der US-Affront bezüglich der Folterflüge und der gegen Italien keine ernsthaften europäischen Antworten hervorrief.
Es muß befürchtet werden, daß Frau Merkel weiterhin ihren Amtseid verletzen wird, der sie verpflichtet, Schaden vom deutschen Volk zu wenden und in Küßchen-Küßchen-Beziehung mit dem US-Präsidenten verbleiben wird. Wenn der demnächst deutsches Gebiet annektieren würde, schwafelte sie wohl weiterhin von den guten Beziehungen.
sfux - 17. Jul, 09:19 Article 2148x read