Bankdaten munter an US-Regierung weitergegeben
Karl Weiss - Wie der schleswig-holsteinische Landes-Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert mitteilt, wird weiterhin alles, was international auf den Konten deutscher Banken bewegt wird, über eine belgische Privatfirma an den US-Geheimdienst CIA weitergegeben.
Nachdem schon vor einiger Zeit durch US-Zeitungsmeldungen bekannt wurde, daß dem CIA über die belgische Firma “Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication” (SWIFT) die internationalen Bewegungen auf den Konten europäischer Banken zur Verfügung stehen, haben deutsche Banken auf Nachfragen extrem wenig auskunftsfreudig reagiert. Es handele sich um Maßnahmen zur Überwachung von Geldflüssen zur Terrorfinanzierung, wird gesagt.
Nachdem die „New York Times“ diese Praktiken herausgefunden und veröffentlicht hatte, kam von US-Präsident Bush eine heftige Kritik an der Veröffentlicheng. Es handelt sich also um etwas, was man gerne geheimgehalten hätte. Stellt sich die Frage, warum man geheimhalten will, daß man terroristischen Geldströmen nachspürt. Sollten vielleicht doch ganz andere Gründe dahinterstecken? Auffallend ist ja, daß bis heute in keinem Land auch nur eine Anklage gegen irgendjemand erhoben wurde, der solche Geldströme verwaltet hätte.
Der Datenschützer aus Deutschlands Norden will nun die großen Banken in seinem Bundesland diesbezüglich überprüfen. Thilo Weichert: "Die ersten Informationen, die uns als staatlicher Aufsichtsbehörde von Bankenvertretern zur Verfügung gestellt wurden, waren nichtssagend ..."
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Reihe von Entscheidungen dem Schutz der Privatshäre - und dazu gehören natürlich auch die Kontenbewegungen und -stände - eindeutigen Vorrang vor Datenweitergabe ohne konkreten Verdacht gegeben. Im Fall von konkreten Verdachtsmomenten kann eine deutsche ermittelnde Stelle auch jetzt schon Daten von den Banken abrufen, ohne dafür eine richterliche Anordnung zu brauchen.
Daß nun solche persönlichen und sensiblen Daten wie Kontenstände und -bewegungen von deutschen Banken an eine belgische Privatfirma weitergegeben werden, die sie dann einem ausländischen Geheimdienst offenlegt, ist ein Skandal.
Die Banken halten dies offenbar für völlig normal und haben nichts unternommen, um diese Praxis zu stoppen.
Die deutsche Politik, mit Ausnahme des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten, schweigt ebenfalls still darüber. Die bürgerlichen Medien haben dies kurz gemeldet und sind zur Tagesordnung übergegangen. Wenn das Wörtchen „Terror” drangehängt wird, darf jeder alles.
Grundsätzlich sind bei allen Fahndungsmaßnahmen Anhaltspunkt eines Verdachts notwendig. Eine Fahndung, die erst einmal alle für verdächtig hält und deshalb die Daten von allen freigibt, ist ausdrücklich verboten. Und dies gilt für staatliche Organe - umso mehr also für private Institutionen wie Banken. Ganz zu schweigen von Datenweitergabe an ausländische Geheimdienste.
Es gibt ja keine Möglichkeit, von Deutschland aus zu überprüfen, was der CIA wirklich mit diesen Daten anfängt. Nicht einmal in den USA selbst gibt es irgendeine effektive Überwachung der vielen Geheimdienste, wie US-Kongreßabgeordnete erst kürzlich wieder hervorhoben.
Ganz besonders, so hob Weichert hervor, gilt dies auch für die sensiblen Daten von europäischen Unternehmen. Es gibt keinerlei Garantie, daß sie vom CIA nicht US-Konkurrenten zur Verfügung gestellt werden.
Es gab in der Vergangenheit bereits einen Fall, in dem ein US-Stasi-Dienst Industriespionage für US-Firmen bei deutschen Unternehmen betrieb.
Weichert: "Es kann und darf nicht sein, daß das Bundesverfassungsgericht zu Recht den deutschen Sicherheitsbehörden klare Grenzen bei sogenannten verdachtsunabhängigen Jedermannkontrollen setzt und daß dann über den Umweg eines belgischen Dienstleisters der US-Regierung erlaubt wird, im Trüben zu fischen und Freiheiten und Bürgerrechte zu ignorieren."
Nachdem schon vor einiger Zeit durch US-Zeitungsmeldungen bekannt wurde, daß dem CIA über die belgische Firma “Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication” (SWIFT) die internationalen Bewegungen auf den Konten europäischer Banken zur Verfügung stehen, haben deutsche Banken auf Nachfragen extrem wenig auskunftsfreudig reagiert. Es handele sich um Maßnahmen zur Überwachung von Geldflüssen zur Terrorfinanzierung, wird gesagt.
Nachdem die „New York Times“ diese Praktiken herausgefunden und veröffentlicht hatte, kam von US-Präsident Bush eine heftige Kritik an der Veröffentlicheng. Es handelt sich also um etwas, was man gerne geheimgehalten hätte. Stellt sich die Frage, warum man geheimhalten will, daß man terroristischen Geldströmen nachspürt. Sollten vielleicht doch ganz andere Gründe dahinterstecken? Auffallend ist ja, daß bis heute in keinem Land auch nur eine Anklage gegen irgendjemand erhoben wurde, der solche Geldströme verwaltet hätte.
Der Datenschützer aus Deutschlands Norden will nun die großen Banken in seinem Bundesland diesbezüglich überprüfen. Thilo Weichert: "Die ersten Informationen, die uns als staatlicher Aufsichtsbehörde von Bankenvertretern zur Verfügung gestellt wurden, waren nichtssagend ..."
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Reihe von Entscheidungen dem Schutz der Privatshäre - und dazu gehören natürlich auch die Kontenbewegungen und -stände - eindeutigen Vorrang vor Datenweitergabe ohne konkreten Verdacht gegeben. Im Fall von konkreten Verdachtsmomenten kann eine deutsche ermittelnde Stelle auch jetzt schon Daten von den Banken abrufen, ohne dafür eine richterliche Anordnung zu brauchen.
Daß nun solche persönlichen und sensiblen Daten wie Kontenstände und -bewegungen von deutschen Banken an eine belgische Privatfirma weitergegeben werden, die sie dann einem ausländischen Geheimdienst offenlegt, ist ein Skandal.
Die Banken halten dies offenbar für völlig normal und haben nichts unternommen, um diese Praxis zu stoppen.
Die deutsche Politik, mit Ausnahme des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten, schweigt ebenfalls still darüber. Die bürgerlichen Medien haben dies kurz gemeldet und sind zur Tagesordnung übergegangen. Wenn das Wörtchen „Terror” drangehängt wird, darf jeder alles.
Grundsätzlich sind bei allen Fahndungsmaßnahmen Anhaltspunkt eines Verdachts notwendig. Eine Fahndung, die erst einmal alle für verdächtig hält und deshalb die Daten von allen freigibt, ist ausdrücklich verboten. Und dies gilt für staatliche Organe - umso mehr also für private Institutionen wie Banken. Ganz zu schweigen von Datenweitergabe an ausländische Geheimdienste.
Es gibt ja keine Möglichkeit, von Deutschland aus zu überprüfen, was der CIA wirklich mit diesen Daten anfängt. Nicht einmal in den USA selbst gibt es irgendeine effektive Überwachung der vielen Geheimdienste, wie US-Kongreßabgeordnete erst kürzlich wieder hervorhoben.
Ganz besonders, so hob Weichert hervor, gilt dies auch für die sensiblen Daten von europäischen Unternehmen. Es gibt keinerlei Garantie, daß sie vom CIA nicht US-Konkurrenten zur Verfügung gestellt werden.
Es gab in der Vergangenheit bereits einen Fall, in dem ein US-Stasi-Dienst Industriespionage für US-Firmen bei deutschen Unternehmen betrieb.
Weichert: "Es kann und darf nicht sein, daß das Bundesverfassungsgericht zu Recht den deutschen Sicherheitsbehörden klare Grenzen bei sogenannten verdachtsunabhängigen Jedermannkontrollen setzt und daß dann über den Umweg eines belgischen Dienstleisters der US-Regierung erlaubt wird, im Trüben zu fischen und Freiheiten und Bürgerrechte zu ignorieren."
sfux - 25. Jul, 10:40 Article 1726x read