Polizei - Dienstvergehen häufen sich
Harald Haack – Wer sich einem Polizisten widersetzt, handelt sich schnell eine Strafanzeige wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ ein und jeder Richter glaubt dem „Ordnungshüter“, dass dessen Anzeige rechtens war. Doch immer häufiger gibt es Meldungen über Polizisten, die privat oder im Dienst kriminelle Taten begehen. Müssen sich Bürger künftig den Anweisungen von Polizisten beugen, die offensichtlich kriminell handeln?
Bekannt ist seit langem, dass sich unter der Polizei blutlüsterne Schlägertypen tummeln, die regelmäßig bei politischen Demonstrationen über harmlose Passanten, deren Weg sich zufällig mit dem des Demonstrationszuges kreuzt, herfallen und diese zusammenschlagen. Doch nicht nur dies allein: In Berlin wurde kürzlich einem Rettungssanitäter, der sich um von Polizisten zusammengeschlagene Schüler kümmerte, von einem Polizisten Pfefferspray in den Mund gesprüht und dann auch noch von diesem mit Fußtritten verletzt.
In der Polizeigewalt: Misshandelter Demonstrant
Der Demo-Eskalator
Bekannt ist aber auch, dass sich solche „Staatsmächtigen“ mühen, um ruhige und gewaltlose Demonstration eskalieren zu lassen. Polizisten in Zivil, gerne als „Autonome“ verkleidet und maskiert, mischten sich in Hamburg wie auch in Berlin oft unter die Demonstranten und bewarfen ihre Polizeikollegen mit Steinen und Flaschen. Bislang wurden diese kriminellen Taten von der Polizeiführung dementiert und das Dementi schön geredet.
Nun wurde wieder einmal bekannt, dass ein Polizist „in seiner Freizeit“ als Demonstrant im Hamburger Schanzenviertel eine Glasflasche gegen einen Wasserwerfer geworfen hatte. Doch nicht Demonstranten, sondern seine Kollegen, Beamte in Uniform, meinten, ihn bei der Aktion erkannt zu haben und informierten ihre Vorgesetzten. Nach der „Erhärtung des Verdachts durch das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE)“ wurde der Beamte nun vom Dienst suspendiert. Zeugen gaben an, der Polizist sei zur Tatzeit betrunken gewesen. Der Polizist bestreitet jedoch diesen Vorwurf und lässt sich von einem Anwalt vertreten.
Nicht ungewöhnlich: Kriminellen Taten der Polizisten werden von der Polizeiführung hinterher dementiert und das Dementi schön geredet.
Unterlassene Hilfeleistung
Es ist noch gar nicht so lange her, da starb in Hamburg eine 63-jährige Frau, weil Polizisten ihre Dienstpflicht verletzt hatten. Im Juli ging bei der Polizei die telefonische Meldung auf eine um Hilfe schreiende Frau ein. Offenbar weil die Anruferin darauf hingewiesen hatte, dass die um Hilfe schreiende Frau geistig verwirrt sei, überprüften die Polizisten, an die die Meldung weitergegeben wurde, nicht das Haus aus dem die Hilferufe kamen. Einen Tag später lag die 63-Jährige tot in ihrer Wohnung. Interne Ermittlungen der Polizei gegen die Beamten laufen angeblich.
Begriffsstutziges Verhalten der Notrufzentrale
Ein ähnliches Verhalten der Polizei hatte ich Ende August erlebt, als ich mit meinem Wagen durch Hamburg fuhr und vor einer Hauswand einen alten Mann liegen sah. Rasch parkte ich meinen Wagen und kümmerte mich um den Mann, der sich gerade von selbst wieder aufgerichtet hatte, aber auf dem Gehweg sitzen blieb. Ich sprach ihn an, er nahm mich auch wahr, gab jedoch nur Unverständliches lallend von sich. Über mein Handy wählte ich die Notrufnummer und informierte den Polizisten der Notrufzentrale über die hilflose männliche Person, die besinnungslos auf dem Gehweg lag, jetzt ansprechbar sei, aber nur lallend und damit unverständlich antwortete. Spontan machte der Beamte aus dem Mann einen Betrunkenen, obwohl der keineswegs betrunken war. Der alte Mann hatte auch keine Alkoholfahne, war auch nicht rot, sondern kreideweiß im Gesicht. Ich musste massiv der Behauptung des Polizisten widersprechen und auf strafrechtliche Konsequenzen für ihn hinweisen und meine Vermutung mehrere Male wiederholen und sogar die typischen Symptome auflisten, die ich bei dem alten Mann festgestellt hatte, demnach der Mann sehr wahrscheinlich mit einem Schlaganfall zusammengebrochen war, bis der Polizist sich endlich bequemte meinen Notruf an den Rettungsdienst weiterzuleiten. Hätte ich das nicht getan, so wäre der Mann von der Polizei abgeholt und „zur Ausnüchterung“ gebracht worden und unbehandelt geblieben.
Selbstherrliche Inanspruchnahme der Sonderrechte
Angeblich laufen Ermittlungen gegen einen Polizisten, der in einem Zivilfahrzeug der Hamburger Polizei und mit Blaulicht durch Schönberg (Kreis Herzogtum Lauenburg) raste. Dabei soll er so unachtsam überholt haben, dass durch sein Manöver, bei dem er nicht auf den entgegenkommenden Verkehr achtete, drei Autos zusammenstießen. Dennoch fuhr er nach dem Unfall weiter. Vielleicht hatte er zu viele amerikanische Krimis gesehen oder die berühmt-berüchtigte TV-Serie „Alarm für COPRA11“, in denen deutsche Autobahnpolizisten in brutaler Weise über die Straßen rasen und Unfälle am laufenden Band produzieren. Weshalb er in der Nähe von Ratzeburg mit Blaulicht unterwegs und warum er nicht anhielt, blieb bislang schleierhaft. Die Polizei in Ratzeburg will noch nichts zu dem Vorfall sagen und bei der Hamburger Polizei will man mit Hinweis auf die Zuständigkeit der Kollegen in Ratzeburg nichts zu dem Unfall und seinen Hintergründen sagen. Mutmaßlich befand er sich nicht im Einsatz und hatte selbstherrlich das Blaulicht eingeschaltet. Bei Privatfahrten dürfen Polizisten ihr Blaulicht nicht einschalten, die so genannten „Sonderrechte“ nicht in Anspruch nehmen. Verletzt wurde bei dem Unfall auf der Landstraße niemand, der Sachschaden ist aber beträchtlich.
Polizeichef mit 217 km/h geblitzt
Selbstherrlich war es wohl auch, die den Chef für die Radarüberwachung im Schweizer Kanton Waadt veranlasste mit 217 km/h auf der Autobahn A1 zu rasen. Die extreme Geschwindigkeitsüberschreitung um 97 km/h ereignete sich im März auf der Autobahn A1 zwischen La Sarraz und Cossonay. Dabei wurde er von einer Radarfalle geblitzt. Peinlich ist hierbei, dass er sich zuvor stark für das Projekt zur „Beruhigung des Fahrstils“ eingesetzt hatte. Er versuchte sich damit heraus zu reden, er habe eine Radaranlage testen wollen und sei deshalb mit einem unauffälligen Dienstwagen an dieser vorbeigerast. Er hatte nicht nur die geltenden Sicherheitsvorschriften missachtet, er hatte es auch unterlassen, den ihm untergebenden Beamten, der an der Autobahn mit der Radarüberwachung betraut war, über sein Vorhaben zu informieren. Sein Dienstvergehen brachte dem Schweizer Polizeibeamten eine Strafversetzung sowie eine Anzeige beim Untersuchungsrichter ein.
Unschuldigen Fußgänger verfolgt und Bein zertrümmert
Vor vier Jahren, im März 2002, verfolgte ein 35-jähriger Zürcher Beamter der Stadtpolizei Zürich bei einer Einbrecherjagd in der Zürcher Altstadt einen Mann. Dabei schnitt er einem unbeteiligten Passanten, den er für den Verbrecher hielt, mit dem Polizeiwagen den Weg ab und drückte ihn an eine Hausmauer. Das Bein des heute 36-Jährigen wurde dabei so stark eingeklemmt, dass es später amputiert werden musste. Hätte sich das Opfer dem Polizisten zuvor widersetzen können, so wäre es jetzt sicherlich vorbestraft und zwar wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“.
Bekannt ist seit langem, dass sich unter der Polizei blutlüsterne Schlägertypen tummeln, die regelmäßig bei politischen Demonstrationen über harmlose Passanten, deren Weg sich zufällig mit dem des Demonstrationszuges kreuzt, herfallen und diese zusammenschlagen. Doch nicht nur dies allein: In Berlin wurde kürzlich einem Rettungssanitäter, der sich um von Polizisten zusammengeschlagene Schüler kümmerte, von einem Polizisten Pfefferspray in den Mund gesprüht und dann auch noch von diesem mit Fußtritten verletzt.
In der Polizeigewalt: Misshandelter Demonstrant
Der Demo-Eskalator
Bekannt ist aber auch, dass sich solche „Staatsmächtigen“ mühen, um ruhige und gewaltlose Demonstration eskalieren zu lassen. Polizisten in Zivil, gerne als „Autonome“ verkleidet und maskiert, mischten sich in Hamburg wie auch in Berlin oft unter die Demonstranten und bewarfen ihre Polizeikollegen mit Steinen und Flaschen. Bislang wurden diese kriminellen Taten von der Polizeiführung dementiert und das Dementi schön geredet.
Nun wurde wieder einmal bekannt, dass ein Polizist „in seiner Freizeit“ als Demonstrant im Hamburger Schanzenviertel eine Glasflasche gegen einen Wasserwerfer geworfen hatte. Doch nicht Demonstranten, sondern seine Kollegen, Beamte in Uniform, meinten, ihn bei der Aktion erkannt zu haben und informierten ihre Vorgesetzten. Nach der „Erhärtung des Verdachts durch das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE)“ wurde der Beamte nun vom Dienst suspendiert. Zeugen gaben an, der Polizist sei zur Tatzeit betrunken gewesen. Der Polizist bestreitet jedoch diesen Vorwurf und lässt sich von einem Anwalt vertreten.
Nicht ungewöhnlich: Kriminellen Taten der Polizisten werden von der Polizeiführung hinterher dementiert und das Dementi schön geredet.
Unterlassene Hilfeleistung
Es ist noch gar nicht so lange her, da starb in Hamburg eine 63-jährige Frau, weil Polizisten ihre Dienstpflicht verletzt hatten. Im Juli ging bei der Polizei die telefonische Meldung auf eine um Hilfe schreiende Frau ein. Offenbar weil die Anruferin darauf hingewiesen hatte, dass die um Hilfe schreiende Frau geistig verwirrt sei, überprüften die Polizisten, an die die Meldung weitergegeben wurde, nicht das Haus aus dem die Hilferufe kamen. Einen Tag später lag die 63-Jährige tot in ihrer Wohnung. Interne Ermittlungen der Polizei gegen die Beamten laufen angeblich.
Begriffsstutziges Verhalten der Notrufzentrale
Ein ähnliches Verhalten der Polizei hatte ich Ende August erlebt, als ich mit meinem Wagen durch Hamburg fuhr und vor einer Hauswand einen alten Mann liegen sah. Rasch parkte ich meinen Wagen und kümmerte mich um den Mann, der sich gerade von selbst wieder aufgerichtet hatte, aber auf dem Gehweg sitzen blieb. Ich sprach ihn an, er nahm mich auch wahr, gab jedoch nur Unverständliches lallend von sich. Über mein Handy wählte ich die Notrufnummer und informierte den Polizisten der Notrufzentrale über die hilflose männliche Person, die besinnungslos auf dem Gehweg lag, jetzt ansprechbar sei, aber nur lallend und damit unverständlich antwortete. Spontan machte der Beamte aus dem Mann einen Betrunkenen, obwohl der keineswegs betrunken war. Der alte Mann hatte auch keine Alkoholfahne, war auch nicht rot, sondern kreideweiß im Gesicht. Ich musste massiv der Behauptung des Polizisten widersprechen und auf strafrechtliche Konsequenzen für ihn hinweisen und meine Vermutung mehrere Male wiederholen und sogar die typischen Symptome auflisten, die ich bei dem alten Mann festgestellt hatte, demnach der Mann sehr wahrscheinlich mit einem Schlaganfall zusammengebrochen war, bis der Polizist sich endlich bequemte meinen Notruf an den Rettungsdienst weiterzuleiten. Hätte ich das nicht getan, so wäre der Mann von der Polizei abgeholt und „zur Ausnüchterung“ gebracht worden und unbehandelt geblieben.
Selbstherrliche Inanspruchnahme der Sonderrechte
Angeblich laufen Ermittlungen gegen einen Polizisten, der in einem Zivilfahrzeug der Hamburger Polizei und mit Blaulicht durch Schönberg (Kreis Herzogtum Lauenburg) raste. Dabei soll er so unachtsam überholt haben, dass durch sein Manöver, bei dem er nicht auf den entgegenkommenden Verkehr achtete, drei Autos zusammenstießen. Dennoch fuhr er nach dem Unfall weiter. Vielleicht hatte er zu viele amerikanische Krimis gesehen oder die berühmt-berüchtigte TV-Serie „Alarm für COPRA11“, in denen deutsche Autobahnpolizisten in brutaler Weise über die Straßen rasen und Unfälle am laufenden Band produzieren. Weshalb er in der Nähe von Ratzeburg mit Blaulicht unterwegs und warum er nicht anhielt, blieb bislang schleierhaft. Die Polizei in Ratzeburg will noch nichts zu dem Vorfall sagen und bei der Hamburger Polizei will man mit Hinweis auf die Zuständigkeit der Kollegen in Ratzeburg nichts zu dem Unfall und seinen Hintergründen sagen. Mutmaßlich befand er sich nicht im Einsatz und hatte selbstherrlich das Blaulicht eingeschaltet. Bei Privatfahrten dürfen Polizisten ihr Blaulicht nicht einschalten, die so genannten „Sonderrechte“ nicht in Anspruch nehmen. Verletzt wurde bei dem Unfall auf der Landstraße niemand, der Sachschaden ist aber beträchtlich.
Polizeichef mit 217 km/h geblitzt
Selbstherrlich war es wohl auch, die den Chef für die Radarüberwachung im Schweizer Kanton Waadt veranlasste mit 217 km/h auf der Autobahn A1 zu rasen. Die extreme Geschwindigkeitsüberschreitung um 97 km/h ereignete sich im März auf der Autobahn A1 zwischen La Sarraz und Cossonay. Dabei wurde er von einer Radarfalle geblitzt. Peinlich ist hierbei, dass er sich zuvor stark für das Projekt zur „Beruhigung des Fahrstils“ eingesetzt hatte. Er versuchte sich damit heraus zu reden, er habe eine Radaranlage testen wollen und sei deshalb mit einem unauffälligen Dienstwagen an dieser vorbeigerast. Er hatte nicht nur die geltenden Sicherheitsvorschriften missachtet, er hatte es auch unterlassen, den ihm untergebenden Beamten, der an der Autobahn mit der Radarüberwachung betraut war, über sein Vorhaben zu informieren. Sein Dienstvergehen brachte dem Schweizer Polizeibeamten eine Strafversetzung sowie eine Anzeige beim Untersuchungsrichter ein.
Unschuldigen Fußgänger verfolgt und Bein zertrümmert
Vor vier Jahren, im März 2002, verfolgte ein 35-jähriger Zürcher Beamter der Stadtpolizei Zürich bei einer Einbrecherjagd in der Zürcher Altstadt einen Mann. Dabei schnitt er einem unbeteiligten Passanten, den er für den Verbrecher hielt, mit dem Polizeiwagen den Weg ab und drückte ihn an eine Hausmauer. Das Bein des heute 36-Jährigen wurde dabei so stark eingeklemmt, dass es später amputiert werden musste. Hätte sich das Opfer dem Polizisten zuvor widersetzen können, so wäre es jetzt sicherlich vorbestraft und zwar wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“.
sfux - 18. Sep, 08:15 Article 2744x read