Entsetzlicher Rückfall
München – wieder auf dem Weg zur „Hauptstadt der Bewegung”?
Karl Weiss - Die Einstellung des Verfahrens gegen einen der faschistischen Mörder des Massakers auf der griechischen Insel Kephallonia kurz vor Ende des Zweiten Weltkriege durch die Münchener Staatsanwaltschaft bedeutet einen entsetzlichen Rückfall in ein Denken und Handeln, daß man in Deutschland schon als überwunden glaubte.
Den Berichterstatter schmerzt dies in besonderem Maße, denn er ist in München aufgewachsen, sieht dies als „seine Stadt“ an, ist stolz auf diese Stadt und besonders auf ihre Weltoffenenheit und Aufgeschlossenheit, die jede Erinnerung an die Vergangenheit als „Hauptstadt der Bewegung“ der Faschisten vergessen machen sollte.
Da ist es eine Tragödie, daß nun ausgerechnet ein Münchener Staatsanwalt dem Erschießen von hilflosen und unbewaffneten Kriegsgefangenen durch faschistische Horden „nicht notwendigerweise auf tiefster Stufe stehend“ attestiert, es damit als Totschlag und nicht als Mord einstuft und wegen Verjährung das Verfahren einstellt.
Es war eines der größten Kriegsverbrechen der Faschisten Mörderbanden, das auf der griechischen Insel Kephallonia gegen Kriegsgefangene verübt wurde. Insgesamt fielen diesem und anderen Massakern an Kriegsgefangenen etwa 3000 Menschen zum Opfer.
Es geschah im Jahr 1943, als in Italien mit einem Aufstand gegen das dortige faschistische Regime Mussolini abgesetzt wurde und Italien wieder eine nicht faschistische Regierung bekam. Diese kündigte die „Achse“ mit dem deutschen Faschismus auf und erklärte den Kriegseintritt auf der Seite der Alliierten. Dies führte dazu, daß u.a. in Italien, Griechenland und Afrika die eben noch verbündeten Truppen Italiens und Deutschlands zu Kriegsgegnern wurden. Italienische Soldaten wurden so u.a. von deutschen Truppen in ihren Unterkünften überrascht und gefangen genommen.
An einigen Frontabschnitten wurden italienischen Kriegsgefangenen als angebliche Verräter „verurteilt“ und hingerichtet, so auch auf Kephallonia. In Wirklichkeit machten sich die faschistischen Horden nicht wirklich die Mühe, Gerichtsverfahren abzuhalten. Es wurden lediglich vor einigen der Exekutionen angebliche Urteile verlesen.
Es war für jeden nicht völlig hirnverbrannten leicht einsichtig: Die italienischen Soldaten waren nicht Schuld am „Seitenwechsel“ ihres Landes. Sie hinzurichten war ein durch nichts zu rechtfertigender Akt, den nur völlig hysterisch fanatische Faschisten gutheißen und durchführen konnten. Man konnte von jedem verständigen Offizier der Wehrmacht erwarten, solche Befehle nicht zu befolgen bzw. nicht solche Befehle zu geben.
Selbst die damaligen deutschen Vorschriften gaben keinerlei Grundlage für diese Massaker. Ein einfacher Hinweis auf diese Vorschriften hätten für den Offizier genügt.
In München ging es um das Verfahren gegen den damaligen Leutnant Mühlhauser, der den Befehl bekam, ein Exekutionskommando zusammenzustellen und das Massaker gegen entwaffnete und gefesselte Kriegsgefangene zu befehligen. Bei diesem scheußlichen Kriegsverbrechen wurde u.a. der italienische General Gandin und eine Reihe weiterer italienischer Offiziere erschossen.
Es gibt bezüglich dieser Art von Kriegsverbrechen eine entwickelte internationale Rechtssprechung. Sie sagt eindeutig: Werden Exekutionen von Kriegsgefangenen aus politischen Gründen durchgeführt, so ist damit der automatisch das Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe“ gegeben.
Die politischen Gründe abstrahieren den Getöteten von seiner Person und einer eventuellen persönlichen Schuld oder Unschuld, entpersonalisieren ihn und betrachten ihn nur noch als Ausdruck einer bestimmten politischen Haltung, im gegebenen Fall der politischen Haltung des Antifaschismus, der in Italien gesiegt hatte. Damit kann das Abschlachten mit solchen Beweggründen nicht mehr als Totschlag, sondern muß als Mord bewertet werden.
Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag macht im Moment bezüglich so lange zurück liegender Verbrechen den Unterschied von völliger Einstellung des Verfahrens oder langen Gefängnisstrafen aus, denn in der damaligen Entscheidung der Politik wurde nur der Mord von der Verjährung ausgenommen, nicht der Totschlag.
Der unsägliche Münchener Staatsanwalt behauptet nun einfach, es hätte keine politische Begründung vorgelegen, Mühlhauser habe das Massaker vielmehr aus militärischen Gründen befehligt. Worauf diese Annahme beruht, sagt uns der Münchener Staatsanwalt nicht. Im Ergebnis stellte er das Verfahren gegen Mühlhauser ein. Der darf nun weiter seinen Lebensabend mit einer Staatspension verbringen.
Besonders empörend ist der Einstellungsbeschluß auch, weil der Staatsanwalt dem Täter eine „besondere Rechtfertigung“ zuspricht, die ebenfalls zu der Einschätzung als Totschlag, nicht als Mord führt: Die Italiener seien keine normalen Kriegsgefangenen gewesen, sondern „Verräter“ - eine Übernahme des Sprachgebrauchs der Faschisten. Möglicherweise offenbart der Staatsanwalt seine eigene Geisteshaltung, die man schon überwunden glaubte in Deutschland. Der Angeklagte habe einer Situation ähnlich der von Exekutionen deutscher Deserteure gegenübergestanden. Daß damals viele anständige Menschen sich gezwungen sahen zu Deserteuren zu werden, um nicht Teil einer kriegsverbrecherischen Völkermordmaschinerie zu werden, scheint dem Staatsanwalt nicht geläufig zu sein.
Es bleibt nur zu hoffen: Solche Personen wie dieser Staatsanwalt bleiben die Ausnahme. Der Ruf Münchens aber ist nun mit einem weiteren Makel behaftet.
Karl Weiss - Die Einstellung des Verfahrens gegen einen der faschistischen Mörder des Massakers auf der griechischen Insel Kephallonia kurz vor Ende des Zweiten Weltkriege durch die Münchener Staatsanwaltschaft bedeutet einen entsetzlichen Rückfall in ein Denken und Handeln, daß man in Deutschland schon als überwunden glaubte.
Den Berichterstatter schmerzt dies in besonderem Maße, denn er ist in München aufgewachsen, sieht dies als „seine Stadt“ an, ist stolz auf diese Stadt und besonders auf ihre Weltoffenenheit und Aufgeschlossenheit, die jede Erinnerung an die Vergangenheit als „Hauptstadt der Bewegung“ der Faschisten vergessen machen sollte.
Da ist es eine Tragödie, daß nun ausgerechnet ein Münchener Staatsanwalt dem Erschießen von hilflosen und unbewaffneten Kriegsgefangenen durch faschistische Horden „nicht notwendigerweise auf tiefster Stufe stehend“ attestiert, es damit als Totschlag und nicht als Mord einstuft und wegen Verjährung das Verfahren einstellt.
Es war eines der größten Kriegsverbrechen der Faschisten Mörderbanden, das auf der griechischen Insel Kephallonia gegen Kriegsgefangene verübt wurde. Insgesamt fielen diesem und anderen Massakern an Kriegsgefangenen etwa 3000 Menschen zum Opfer.
Es geschah im Jahr 1943, als in Italien mit einem Aufstand gegen das dortige faschistische Regime Mussolini abgesetzt wurde und Italien wieder eine nicht faschistische Regierung bekam. Diese kündigte die „Achse“ mit dem deutschen Faschismus auf und erklärte den Kriegseintritt auf der Seite der Alliierten. Dies führte dazu, daß u.a. in Italien, Griechenland und Afrika die eben noch verbündeten Truppen Italiens und Deutschlands zu Kriegsgegnern wurden. Italienische Soldaten wurden so u.a. von deutschen Truppen in ihren Unterkünften überrascht und gefangen genommen.
An einigen Frontabschnitten wurden italienischen Kriegsgefangenen als angebliche Verräter „verurteilt“ und hingerichtet, so auch auf Kephallonia. In Wirklichkeit machten sich die faschistischen Horden nicht wirklich die Mühe, Gerichtsverfahren abzuhalten. Es wurden lediglich vor einigen der Exekutionen angebliche Urteile verlesen.
Es war für jeden nicht völlig hirnverbrannten leicht einsichtig: Die italienischen Soldaten waren nicht Schuld am „Seitenwechsel“ ihres Landes. Sie hinzurichten war ein durch nichts zu rechtfertigender Akt, den nur völlig hysterisch fanatische Faschisten gutheißen und durchführen konnten. Man konnte von jedem verständigen Offizier der Wehrmacht erwarten, solche Befehle nicht zu befolgen bzw. nicht solche Befehle zu geben.
Selbst die damaligen deutschen Vorschriften gaben keinerlei Grundlage für diese Massaker. Ein einfacher Hinweis auf diese Vorschriften hätten für den Offizier genügt.
In München ging es um das Verfahren gegen den damaligen Leutnant Mühlhauser, der den Befehl bekam, ein Exekutionskommando zusammenzustellen und das Massaker gegen entwaffnete und gefesselte Kriegsgefangene zu befehligen. Bei diesem scheußlichen Kriegsverbrechen wurde u.a. der italienische General Gandin und eine Reihe weiterer italienischer Offiziere erschossen.
Es gibt bezüglich dieser Art von Kriegsverbrechen eine entwickelte internationale Rechtssprechung. Sie sagt eindeutig: Werden Exekutionen von Kriegsgefangenen aus politischen Gründen durchgeführt, so ist damit der automatisch das Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe“ gegeben.
Die politischen Gründe abstrahieren den Getöteten von seiner Person und einer eventuellen persönlichen Schuld oder Unschuld, entpersonalisieren ihn und betrachten ihn nur noch als Ausdruck einer bestimmten politischen Haltung, im gegebenen Fall der politischen Haltung des Antifaschismus, der in Italien gesiegt hatte. Damit kann das Abschlachten mit solchen Beweggründen nicht mehr als Totschlag, sondern muß als Mord bewertet werden.
Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag macht im Moment bezüglich so lange zurück liegender Verbrechen den Unterschied von völliger Einstellung des Verfahrens oder langen Gefängnisstrafen aus, denn in der damaligen Entscheidung der Politik wurde nur der Mord von der Verjährung ausgenommen, nicht der Totschlag.
Der unsägliche Münchener Staatsanwalt behauptet nun einfach, es hätte keine politische Begründung vorgelegen, Mühlhauser habe das Massaker vielmehr aus militärischen Gründen befehligt. Worauf diese Annahme beruht, sagt uns der Münchener Staatsanwalt nicht. Im Ergebnis stellte er das Verfahren gegen Mühlhauser ein. Der darf nun weiter seinen Lebensabend mit einer Staatspension verbringen.
Besonders empörend ist der Einstellungsbeschluß auch, weil der Staatsanwalt dem Täter eine „besondere Rechtfertigung“ zuspricht, die ebenfalls zu der Einschätzung als Totschlag, nicht als Mord führt: Die Italiener seien keine normalen Kriegsgefangenen gewesen, sondern „Verräter“ - eine Übernahme des Sprachgebrauchs der Faschisten. Möglicherweise offenbart der Staatsanwalt seine eigene Geisteshaltung, die man schon überwunden glaubte in Deutschland. Der Angeklagte habe einer Situation ähnlich der von Exekutionen deutscher Deserteure gegenübergestanden. Daß damals viele anständige Menschen sich gezwungen sahen zu Deserteuren zu werden, um nicht Teil einer kriegsverbrecherischen Völkermordmaschinerie zu werden, scheint dem Staatsanwalt nicht geläufig zu sein.
Es bleibt nur zu hoffen: Solche Personen wie dieser Staatsanwalt bleiben die Ausnahme. Der Ruf Münchens aber ist nun mit einem weiteren Makel behaftet.
sfux - 17. Okt, 08:12 Article 1537x read